Der antisemitische Antisemitismusbeauftragte: Urteil zu Michael Blume

Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Michael Blume, darf laut Gericht als „antisemitisch“ bezeichnet werden. 
© WIKIPEDIA

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Michael Blume, umstrittener Antisemitismusbeauftragter des vom grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann geführten Landes Baden-Württemberg als „antisemitisch“ bezeichnet werden darf. Dies sei eine „zwar scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung“ für die „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ vorlägen. In der Urteilsbegründung führt das Gericht auch Recherchen der Jüdischen Rundschau an. Blume wurde u.a. von dem Presseorgan des Zentralrats der Juden in Deutschland, der regierungsnahen Jüdischen Allgemeinen, in Schutz genommen. So wurde in einem Artikel über die israelisch-zionistische Graswurzelbewegung „Im Tirtzu“ der extrem diffamierende Sprachduktus „ultrarechts“ übernommen, der von unser grünlinken Israel-Delegitimierungspolitik nahezu ausschließlich für Israel verwendet wird. (JR)

Von Benjamin Weinthal

Das Landgericht Hamburg veröffentlichte im Januar ein wegweisendes Urteil in Bezug auf den modernen Antisemitismus. Das Gericht erklärte, dass man einen Regierungsbeamten als ’antisemitisch’ bezeichnen dürfe, da er, Michael Blume, eine deutsche Jüdin mit dem Nazi-Massenmörder Adolf Eichmann auf eine Stufe gestellt und einen der zionistischen Gründer der 'IDF' als Kriegsverbrecher bezeichnet habe.

Die ’Jüdische Rundschau’ (JR) erhielt eine Kopie des Urteils. In der Urteilsbegründung beruft sich das Gericht, warum man Michael Blume antisemitisch bezeichnen dürfe, u.a. auf einen Artikel der JR. Blume, der als antisemitisch vom Simon Wiesenthal Center eingestuft wird, ist vom Land Baden-Württemberg beauftragt, Antisemitismus zu bekämpfen.

Im Gerichtsurteil ist zu lesen: „Zudem hat der Antragsteller unwidersprochen vorgetragen – indem er entsprechende Vorwürfe aus einem Artikel der Jüdischen Rundschau (Anlage JS 8) in Bezug genommen hat –, dass B. die konservative jüdische Aktivisten Goldstein-Wolf mit Adolf Eichmann verglichen habe.” Der Buchstabe „B.“ im Gerichtsurteil steht für ’Blume’.

Im Oktober 2022 reichte Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel Klage gegen Twitter ein, weil ein Tweet, in welchem er, Steinhöfel, Blume als antisemitisch bezeichnete, von Twitter gelöscht wurde. Steinhöfel twittert am 30. September 2022: „Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen Antisemitismus-Beauftragten.“

„Die Löschung des Tweets stellt eine Pflichtverletzung des zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin bestehenden Nutzungsvertrag dar. Bei dessen Auslegung sind die beiderseits betroffenen Rechtsgüter abzuwägen. Hierbei überwiegt im vorliegenden Fall die Meinungsäußerungsfreiheit des Antragstellers,“ stellt das Hamburger Gericht fest.

Blumes Hetze gegen Juden und den zionistischen Helden Orde Wingate, der als einer der Gründungsväter der 'IDF' gilt, spielte schließlich eine Rolle in der Urteilsfindung des Gerichts.

Das Hamburger Gericht führt in Begründung die ’Jüdische Rundschau’ weiter an: „Des Weiteren habe B. in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 10. Februar 2022 kritische Juden als rechtsextrem bezeichnet und von „rechtsextremen Menschen in den jüdischen Gemeinden“ gesprochen. Auch insoweit hat der Antragsteller auf entsprechende Vorwürfe aus einem Artikel der Jüdischen Rundschau (Anlage JS 8) Bezug genommen.“

 

Recht auf Meinungsfreiheit

Zur Erläuterung: „Soweit der Antragsteller den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten in dem streitgegenständlichen Tweet als antisemitisch bezeichnet, handelt es sich nicht um eine Schmähkritik, sondern um eine – zwar scharfe, aber noch zulässige – Meinungsäußerung. Dies gilt umso mehr, als es sich bei der Beurteilung des Verhaltens eines Antisemitismusbeauftragten eines deutschen Bundeslandes um eine Frage von erheblichem öffentlichem Interesse handelt. Für die Äußerung liegen dabei hinreichende Anknüpfungstatsachen vor: (...)“, ist im Gerichtsurteil zu lesen.

Steinhöfel erklärte gegenüber der 'JR': „Es gibt hinreichend Tatsachen, die die Einstufung Blumes als antisemitisch rechtfertigen; diese Einstufung ist von der freien Meinungsäußerung geschützt.“ Steinhöfel ergänzt, „(es) hat seine offensichtliche Inkompetenz oder Narzissmus Dr. Blumes Rücktritt bisher nicht herbeigeführt. Seine wiederholten Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart sorgen auch nicht dafür, trotz der ehrenrührigen Tweets, die jüdische Publikationen oder mich als ihren Anwalt zu verleumden. Das Landgericht in Hamburg hielt auch fest, dass es hinreichend Anknüpfungspunkte für die Meinung gibt, dass Blume ein Antisemit ist. Antisemitismus zu bekämpfen ist eine viel zu wichtige Aufgabe, als sie in die Verantwortung eines landesweit wie international diskreditierten Bürokraten zu geben.”

 

Blume hat auf 'JR'-Presseanfragen nicht reagiert.

Blume ist neuerlich durch die von der Bundesregierung mitfinanzierte ’Jüdische Allgemeine Zeitung’ in Schutz genommen worden. „Aktuell gibt es leider massive antizionistische Tendenzen in der ’Jüdische Allgemeine Zeitung’, die sich mit der Hetze gegen ’Im Tirtzu’, der unsachlichen Kritik an der Regierung Netanjahu und der oft sehr fraglichen Berichterstattung zur Wirtschaft Israels substantiieren“, sagt der israelische Herausgeber der US-israelischen Wirtschaftszeitung mit Fokus Israel - ’VonNaftali’ - und CEO der ’Awraham Corp’ (USA), Dr. Naftali Hirschl, gegenüber der JR.

 

Angriffe auf „Im Tirtzu“

Nach umstrittenen anti-israelischen Ausführungen der ’Jüdische Allgemeine’ gegen die israelische NGO 'Im Tirtzu’, setzt sich die bekannte, zionistische Organisation zur Wehr.

In einem Schreiben fordert Yonatan Shay, Leiter der 'Hasbara'-Abteilung von 'Im Tirtzu' zur nachstehenden Richtigstellung auf, die da lautet:

„In Ihrem Artikel mit der Überschrift „Erneut verschoben“, erschienen am 17.11.2022 auf der Website der Jüdischen Allgemeinen, bezeichnen Sie die Organisation Im Tirtzu tatsachenwidrig und massivst verleumderisch als „ultrarechte Organisation“.

Die Bezeichnung als ultrarechts kann nicht einfach ins Blaue hinein erfolgen, sondern sollte auf entsprechenden Tatsachen beruhen. Mit dieser Charakterisierung wird unzweifelhaft der Eindruck erweckt, Im Tirtzu weise eine Nähe zu antidemokratischem, faschistischem und nationalsozialistischem Gedankengut auf. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass es sich bei Im Tirtzu um eine der größten jüdisch-zionistischen Organisationen handelt, ist dies skandalös.

Die israelische zivilgesellschaftliche Organisation Im Tirtzu ist ausweislich ihrer Satzung allen demokratischen Werten des Staates Israel verpflichtet. Es gibt keinerlei Anknüpfungstatsachen, die auf einen ultrarechten Charakter Im Tirtzus hindeuten.

Somit handelt es sich bei Ihren Äußerungen um tatsachenwidrige Falschbehauptungen und Verleumdungen.

Ich will Ihnen gerne Gelegenheit geben, Ihre Falschbehauptungen und Verleumdungen schnell und ohne finanzielle und strafrechtliche Folgen für Sie aus der Welt zu schaffen und fordere Sie hiermit auf, Ihre tatsachenwidrige Falschbehauptung und Verleumdung, Im Tirtzu sei ultrarechts, per Richtigstellung online innerhalb von 48 Stunden nach Zugang dieser Nachricht, zu widerrufen. (…)“

Yonatan Shay ('Im Tirtzu') schickte oben zitierte Aufforderung zur Richtigstellung an Ralf Balke, der Autor des Artikels 'Erneut verschoben' ist. Balke hat auf Shays Schreiben bis Redaktionsschluss der JR nicht reagiert. Auf eine Presseanfrage der 'Jüdische Rundschau' (JR) schrieb Balke: „(...) woher hast du meine Nummer? (...)“ und „(...) kenne ich bereits. Kein Kommentar! (...)“

 

Tendenziöse Berichterstattung

Die Recherche der 'JR' zeigt, dass Balke schon im Jahr 2019 in einem Artikel mit der Überschrift 'Sie sind Soldatin. So werden Sie auch behandelt' 'Im Tirtzu' kritisierte. Shay begehrt auch eine Richtigstellung der 'JA' in Bezug auf einen Satz aus diesem Artikel von 2019, der da lautet: „Und Anhänger der extrem nationalistischen NGO Im Tirtzu (...)“

Israels längst dienender Premierminister Benjamin Netanjahu gratulierte und lobte 'Im Tirtzu' in einem Video. Die ehemalige Kulturministerin Miri Regev dankte 'Im Tirtzu' ebenfalls für ihre Arbeit. Auch der ehemalige israelische Premierminister Naftali Bennett ist ein großer Befürworter der Arbeit von 'Im Tirtzu'.

Die 'JR' schickte Presseanfragen an den Chef-Redakteur der 'JA', David Kauschke. Der Geschäftsführer des 'Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R.', Daniel Botmann, erhielt ebenfalls eine Presseanfrage der 'JR'.

Die 'JA' steht seit Jahren wegen der antiisraelischen Tendenzen ihrer Berichterstattung in der Kritik. Die 'JR' entlarvte im November, dass Michael Thaidigsmann, der für die 'JA' schreibt, ein 'Pro-Iran-Nuklear-Deal' Interview auf der Website von „EU Watch“ publizierte. Das Interview befürwortet den 'Iran-Nuklear-Deal', der nachweislich die Sicherheit Israels gefährdet.

Thaidigsmann und die 'JA' sind Michael Blumes Sprachrohr, so Kritiker von Blume und der 'JA'. Die 'Welt' hat im Oktober über Blume geschrieben: „Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Bezeichnung des baden-württembergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume als „antisemitisch“ ist zulässig – wie sie der Anwalt Joachim Steinhöfel benutzt hatte. Das Gericht bezog sich auf frühere Äußerungen Blumes.”

Die 'JA' hat diese Nachricht in Bezug auf die Hamburger Gerichtsentscheidung gegen Blume ignoriert.

 

Benjamin Weinthal ist israelischer Journalist und Writing Fellow für The Middle East Forum.

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