Der antisemitische Antisemitismusbeauftragte: Urteil zu Michael Blume

Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Michael Blume, darf laut Gericht als „antisemitisch“ bezeichnet werden. © WIKIPEDIA
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Michael Blume, umstrittener Antisemitismusbeauftragter des vom grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann geführten Landes Baden-Württemberg als „antisemitisch“ bezeichnet werden darf. Dies sei eine „zwar scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung“ für die „hinreichende Anknüpfungstatsachen“ vorlägen. In der Urteilsbegründung führt das Gericht auch Recherchen der Jüdischen Rundschau an. Blume wurde u.a. von dem Presseorgan des Zentralrats der Juden in Deutschland, der regierungsnahen Jüdischen Allgemeinen, in Schutz genommen. So wurde in einem Artikel über die israelisch-zionistische Graswurzelbewegung „Im Tirtzu“ der extrem diffamierende Sprachduktus „ultrarechts“ übernommen, der von unser grünlinken Israel-Delegitimierungspolitik nahezu ausschließlich für Israel verwendet wird. (JR)
Das Landgericht Hamburg veröffentlichte im Januar ein wegweisendes Urteil in Bezug auf den modernen Antisemitismus. Das Gericht erklärte, dass man einen Regierungsbeamten als ’antisemitisch’ bezeichnen dürfe, da er, Michael Blume, eine deutsche Jüdin mit dem Nazi-Massenmörder Adolf Eichmann auf eine Stufe gestellt und einen der zionistischen Gründer der 'IDF' als Kriegsverbrecher bezeichnet habe.
Die ’Jüdische Rundschau’ (JR) erhielt eine Kopie des Urteils. In der Urteilsbegründung beruft sich das Gericht, warum man Michael Blume antisemitisch bezeichnen dürfe, u.a. auf einen Artikel der JR. Blume, der als antisemitisch vom Simon Wiesenthal Center eingestuft wird, ist vom Land Baden-Württemberg beauftragt, Antisemitismus zu bekämpfen.
Im Gerichtsurteil ist zu lesen: „Zudem hat der Antragsteller unwidersprochen vorgetragen – indem er entsprechende Vorwürfe aus einem Artikel der Jüdischen Rundschau (Anlage JS 8) in Bezug genommen hat –, dass B. die konservative jüdische Aktivisten Goldstein-Wolf mit Adolf Eichmann verglichen habe.” Der Buchstabe „B.“ im Gerichtsurteil steht für ’Blume’.
Im Oktober 2022 reichte Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel Klage gegen Twitter ein, weil ein Tweet, in welchem er, Steinhöfel, Blume als antisemitisch bezeichnete, von Twitter gelöscht wurde. Steinhöfel twittert am 30. September 2022: „Baden-Württemberg leistet sich einen antisemitischen Antisemitismus-Beauftragten.“
„Die Löschung des Tweets stellt eine Pflichtverletzung des zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin bestehenden Nutzungsvertrag dar. Bei dessen Auslegung sind die beiderseits betroffenen Rechtsgüter abzuwägen. Hierbei überwiegt im vorliegenden Fall die Meinungsäußerungsfreiheit des Antragstellers,“ stellt das Hamburger Gericht fest.
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