Die am häufigsten gestellten Fragen

  • Gibt es die Möglichkeit, die Zeitung "Jüdische Rundschau" in gedruckter oder elektronischer Form kennenzulernen?

    Als zusätzlichen kostenlosen Service bieten wir einen Probeexemplar der Zeitung an. Wir senden Ihnen per Post eine der vorhandenen früheren Druckausgaben (nur innerhalb Deutschlands) zu. Eine weitere Bestellung des Probeexemplars ist nach mindestens sechs Monate möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, eine elektronische Version den älteren Ausgaben (älter als 12 Monaten) in PDF-Version zu betrachten.

  • Kann ich einzelne Artikel oder einzelne Ausgaben der "Jüdischen Rundschau" kaufen?

    Die meisten Artikel auf unserer Website sind nur in gekürzter Form sichtbar. Um sie vollständig zu lesen, ist es notwendig, das Zugangsrecht zu ihnen gegen Bezahlung zu erwerben (dazu klicken Sie auf den Button "Zugang erhalten" in der oberen rechten Ecke der Seite). Der so gekaufte Artikel wird im Berech "Mein Konto" des registrierten Nutzers gespeichert und kann von diesem jederzeit eingesehen werden.

    Hier können Sie die aktuelle Ausgabe der Zeitung in elektronischer Form oder als Druckausgabe mit Postversand (nur innerhalb Deutschlands) sowie früheren Ausgaben der Zeitung in elektronischer Form oder vorhandenen früheren Ausgaben in der Druckform kaufen.

  • Welche Abonnement-Möglichkeiten für die "Jüdische Rundschau" gibt es?

    Wir bieten den Lesern ein Abonnement der Zeitung in gedruckter oder elektronischer Form oder eine Kombination aus beidem diesen Möglichkeiten. Sie können auch die gedruckte Version des"Jüdische Rundschau" und russischsprachigen "Evrejskaja Panorama" zu einem ermäßigten Kombi-Preis abonnieren.
    Genaue Informationen zu den verschiedenen Abonnement-Möglichkeiten finden Sie hier.

  • Kann ich ein Abonnement der "Jüdischen Rundschau" als Geschenk bestellen?

    Sie können eine gedruckte Version der Zeitung an Ihre Familie, Freunde oder Bekannte verschenken. Um dies zu tun, wählen Sie die gewünschte Abonnementoption. Danach werden Sie gebeten, die Felder mit den Daten des Abonnenten (der- bzw. diejenige, der/die die von Ihnen geschenkte Publikation erhält) auszufülleen. Die Daten des Auftraggebers (der- bzw. diejenige, der/die das Abonnement bezahlt) haben Sie bereits bei der Registrierung hinterlegt.

  • Wie kann ich mein Abonnement bzw. Kauf den einzelnen Zeitungsausgaben oder Beiträgen bezahlen?

    Die Bezahlung kann erfolgen:

    • von Ihrem Bankkonto per Sofortüberweisung, wenn Sie Online-Banking nutzen;
    • mit dem Online-Bezahldienst PayPal, wenn Sie registriert sind (oder sich registrieren möchten, was nur wenige Minuten dauert);
    • mit Ihrer Visa-, Mastercard- oder American Express-Kreditkarte;
    • durch Erteilung einer Erlaubnis (SEPA-Lastschrift) zur Belastung Ihres Bankkontos (bitte stellen Sie sicher, dass der erforderliche Betrag auf Ihrem Konto vorhanden ist, da wir sonst Ihnen zusätzlichen Bankgebühr in Rechnung stellen müssen);
    • durch Bankzahlung auf unseres Konto auf Grund der von uns erhaltenen Rechnung (sollten Sie dabei keinen von uns vorgefertigten Überweisungsschein verwenden, achten Sie bitte darauf, dass die Angaben aus dem Feld "Verwendungszweck" genau übernommen werden).

    In Einzelfällen bei der Bestellung gedrukten Einzelausgaben oder früheren Ausgaben der Zeitung isr die Bezahlung durch Zusendung einer dem Kaufpreis entsprechenden Anzahl von Briefmarken an die Redaktion.

  • Wie lange läuft das Abonnement und wie kann ich es kündigen?

    Ein Abonnement für gedruckte Zeitungen hat die Laufzeit ein oder zwei Jahre (12 bzw. 24 Ausgaben der Zeitung). Nach Ablauf der Abonnementlaufzeit verlängert sie sich automatisch um den gleichen Zeitraum, es sei denn, mindestens sechs Wochen vor Ablauf der bezahlten Abonnementlaufzeit ist eine schriftliche Kündigung des Vertrages (per Post, Fax oder E-Mail) bei uns eingegangen. Das Ende der Abonnementlaufzeit ist das Datum der Zustellung der letzten brzahlten Ausgabe der Zeitung. Die Nichtbegleichung der Rechnung für die Verlängerung des Abonnements sowie mündlichen Absprachen gelten nicht als Kündigung.

    Ein elektronisches Abonnement für die Zeitung läuft ein Jahr und wird ohne schriftliche Kündigung beendet. Kurz vor Ablauf des Abonnements erhält der Leser eine E-Mail-Nachricht darüber und ein Angebot zur Verlängerung des Vertrages.

     Alle Abonnements sind für den vereinbarten Zeitraum beschlossen, die vorzeitige Beendigung des Vertrages mit einer Rückerstattung eines Teils des gezahlten Betrages ist nicht möglich (es ist jedoch möglich, den Empfänger bis zum Ablauf der bezahlten Vertragslaufzeit zu wechseln).

  •  Was soll ich tun, wenn der Abonnent die nächste Zeitungsausgabe nicht erhalten hat?

    Wir bemühen uns stets, dass die Abonnenten die Zeitung spätestens am 10. des laufendes Monats in Briefkasten haben. Leider erhöht die Deutsche Post zwar jedes Jahr ihre Tarife, wird aber jedes Jahr weniger zuverlässig, was dazu führen kann, dass die Zeitung nicht oder nicht rechtzeitig an die Abonnenten geliefert wird. Wenn Sie Ihre bezahlte Zeitung nicht rechtzeitig erhalten haben (Erscheinungsplan des Jahres finden Sie in Rubrik "Service"), lassen Sie es uns bitte in irgendeiner Weise wissen und wir werden Ihnen die Zeitung erneut zusenden.

  • Was soll ich tun, wenn meine Adresse sich ändert oder die Zeitung an jemand anderem geschickt werden sollte?

    In diesem Fall teilen Sie uns (möglichst schriftlich, bei gleichzeitiger Änderung des Empfängers und Lieferadresse ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich) die neue Adresse oder den Namen des neuen Empfängers. Damit Änderungen bei der Lieferung der nächstge Ausgabe berücksichtigt werden können, sollte sie uns bis zum 15. Tag des laufenden Monats vorliegen. Andernfalls wird sie höchstwahrscheinlich nur für die übernächste Ausgabe berücksichtigt. Wenn Sie ber der Post einen Nachsendeauftrag eingereicht haben, beachten Sie bitte, dass nicht alle Versionen eines solchen Auftrags auch für die Presse gelten, weshalb wir Ihnen empfehlen, uns in jedem Fall Ihre neue Adresse mitzuteilen.

  • Muss ich mich registrieren, um auf die Beiträge der "Jüdischen Rundschau" elektronisch zugreifen zu können?

    Ja, eine solche Registrierung ist obligatorisch. Mit der Registrierung erklären Sie sich mit den Vertragsbedingungen und den Regeln der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Diese Zustimmung ist gesetzlich als Bedingung für die Transaktion vorgesehen.

  • Ich abonniere die "Jüdische Rundschau" in gedruckter Form. Kann ich zusätzlich Zugang zu den Zeitungsartikeln auch in elektronischer Form erhalten?

    Als Abonnent der gedruckten Version der Zeitung können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr von nur 2 € pro Jahr zusätzlichen Zugang zur elektronischen Version der Zeitung erhalten (die Dauer des zusätzlichen Zugangs stimmt mit der Laufzeit des Hauptabonnements überein, die Zahlung der Teillaufzeit ist nicht möglich).

  •  Ich abonniere die "Jüdische Rundschau" in gedruckter Form aus. Kann ich es stattdessen elektronisch erhalten?

    Ein solcher Wechsel ist nur ausnahmsweise möglich, aber wir können Ihnen die Differenz zwischen den Kosten für die gedruckte und elektronische Version der Zeitung nicht zurückerstatten. Sie können uns per E-Mail kontaktieren, um die Änderung vorzunehmen.

  • Ich abonniere die "Jüdische Rundschau" im elektronischen Form. Kann ich in Zukunft die Zeitung in Papierform (statt oder zusätzlich zu der Online-Version) erhalten?

    Als Abonnent der elektronischen Version der Zeitung können Sie die gedruckte Version gegen einen Aufpreis zwischen 8 und 43 € pro Jahr (von Belieferungsland abhängig) erhalten. Die Laufzeit der Zusatzleistung soll dabei mit der Abo-Laufzeit übereinstimmen, die Teilzahlung ist nicht möglich.

  • Welche zusätzlichen Vorteile bietet der Zugang zur "Jüdischen Rundschau" in elektronischer Form?

    Sie können die Zeitung in elektronischer Form auf Ihrem Computer-, Tablet- oder Smartphone-Bildschirm lesen. Sie können die Schriftgröße nach Ihren Wünschen ändern. Sie können den gewünschten Artikel auch ausdrucken, versenden oder einen Auszug daraus anfertigen. Die von Ihnen erworbenen Beiträge und Ausgaben der "jüdischenRundschau" werden im Bereich "Mein Konto" auf der Website gespeichert.

  • Kann ich mit mehreren Geräten auf die elektronische Version der Zeitung zugreifen?

    Ja, als Abonnent der elektronischen Version der "Jüdischen Rundschau" können Sie mit bis zu drei verschiedenen Geräten (z.B. Desktopcomputer, Tablett und Smartphone) darauf zugreifen.

  • Kann ich die elektronische Ausgabe der "Jüdischen Rundschau" auch ohne Internetzugang lesen?

    Indem Sie die gekaufte elektronische Ausgabe der Zeitung im PDF-Format auf Ihren Computer oder Ihr mobiles Gerät herunterladen, können Sie sie in Zukunft lesen, auch wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben.

  •  Wie kann ich auf frühere Ausgaben der "Jüdischen Rundschau" zugreifen?

    Mit Hilfe des Bestellformulars können Sie:

    • zu einem reduzierten Preis die vorhandenen Ausgaben in gedruckter Form kaufen;
    • jede frühere Ausgabe im PDF-Format kaufen;
    • außerdem haben Sie im Rubrik "Archiv" einen kostenlosen Zugang zu den PDF-Versionen allen Zeitungsausgaben, die älter als ein Jahr sind.
  • Wie darf ich die Publikationen der "Jüdischen Rundschau" nutzen?

    Alle Beiträge der "Jüdischen Rundschau", unabhängig von den Kanälen ihres Empfangs, dürfen ausschließlich für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke des Abonnenten oder des Käufers verwendet werden. Jede andere Verwendung, einschließlich des Nachdrucks und der Veröffentlichung von Beitrag im Internet oder in sozialen Netzwerken, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Redaktion. Im Falle eines Teilzitats muss die Quelle - "Jüdische Rundschau" - angegeben werden, im Internet oder in sozialen Netzwerken - zusätzlicher aktiver Link zur Website www.juedische-rundschau.de.

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