Remigration ist keine Deportation

In Deutschland wurden 2023 etwa 13.500 Abschiebungen vollzogen.© JAKUB PORZYCKI_NurPhoto_NurPhoto via AFP

In der derzeitigen Migrations-Diskussion werden Begrifflichkeiten miteinander verwoben, falsch interpretiert oder böswillig ausgetauscht, um Migrationskritiker zu kriminalisieren. Remigration ist eine sogenannte Rückkehrmigration und hat nichts mit einer völkerrechtswidrigen Deportation gemein. Die absichtliche und manipulative Gleichsetzung legaler Abschiebungen mit Deportationen ist ein Ablenkungsmanöver der linken und grünen Islam-Appeaser. Der Zweck ist mehr als durchsichtig: die längst überfällige Debatte über illegale Einwanderung zu verbieten, politisch zu diskreditieren und die Einwanderung von Israel- und Judenhassern zu legitimieren. (JR)

Von Thilo Schneider

Wenn Sie vor drei Jahren ausgewandert sind, also emigriert sind und Sie kehren heute nach Deutschland zurück, weil das mit der Bratwurstbude in Dubai keine so clevere Geschäftsidee war, wie nennt man das? Korrekt: Remigration. Wenn hingegen das arabische Königshaus beschlossen hat, dass Ihre gutgehende Wurstbraterei gegen sämtliche religiöse Gesetze verstößt und Sie bei Nacht und Bodennebel in der Wüste oder im Jemen ausgesetzt werden – das wäre eine Deportation. Es sei denn, man verfrachtet sie zurück nach Deutschland, schwer bewacht und in Ketten – das wiederum wäre dann wieder eine Remigration. Hätten Sie es hingegen auf verschlungenen Pfaden geschafft (beispielsweise Adoption durch das saudische Königshaus), die saudische Staatsbürgerschaft zu bekommen und würden jetzt nach Deutschland abgeschoben – dann wäre es wieder eine Deportation.

In der derzeitigen „Migrations“-Diskussion werden Begrifflichkeiten miteinander verwoben, verwechselt, ausgetauscht, falsch interpretiert, entweder aus Unkenntnis oder, wahrscheinlicher, aus Bosheit und um ein bisschen „Gaslightning“ zu betreiben, daher soll dieser Artikel Licht uns Dunkel bringen.

 

Legale Migration

Einwanderung/Migration: Hierunter versteht man den legalen Grenzübertritt, der Einwanderer hat die Absicht, temporär oder auf Dauer seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie durch Arbeit zu bestreiten. Ein späterer Wechsel der Staatsbürgerschaft ist möglich, aber nicht Pflicht. Der Einwanderer besitzt gültige und bestätigte Papiere und eventuell sogar Grundkenntnisse der Landessprache. Er will sich in die Gesellschaft integrieren und respektiert Traditionen und Land und Leute. Die von der Bundesregierung so dringend herbeigesehnten Facharbeiter sind nichts anderes als Einwanderer. Deutschland hat mit echten Einwanderern größtenteils gute Erfahrungen gemacht. Das fängt nicht erst mit den Hugenotten an, die sich in den Vertreibungen 1685 zumeist in die Niederlande, nach England und nach Deutschland aufmachten, hier wiederum war Brandenburg-Preußen der größte Nutznießer.

Die um 1870 eingewanderten, sogenannten „Ruhrpolen“, die in den Gruben in Westdeutschland als Bergleute arbeiteten und während der Hochindustrialisierung Deutschland zur führenden Wirtschaftsmacht in Europa machten, prägten den sogenannten „Ruhrpott“. Zwischen 1850 und 1925 wuchs so die Gesamtbevölkerung im Ruhrgebiet von 325.000 Menschen auf 3,7 Millionen Menschen an. So hatte Bottrop 1875 gerade einmal 6.600 Einwohner, im Jahr 1915 waren es bereits 69.000 Einwohner, von denen eine deutliche Mehrheit polnischen, kaschubischen, masurischen oder oberschlesischen Migrationshintergrund hatte. Bei allen auch damals schon vorhandenen Schwierigkeiten und Ressentiments waren die zugewanderten Bevölkerungsgruppen trotzdem zumindest ähnlicher religiöser und kultureller Struktur.

Eine Remigration setzte dann nach dem Ersten Weltkrieg ein, als etwa ein Drittel in das neugeschaffene Polen zurückkehrte und ein weiteres Drittel weiter in die Kohlegruben nach Frankreich zog. Das restliche Drittel assimilierte sich vollständig. Natürlich wurde keine der beiden genannten Wellen – es gibt sicher weitere – problemlos integriert. Die Hugenotten traf der Neid ihrer katholischen und protestantischen Nachbarn, da sie von den jeweiligen Landesfürsten großzügig mit Krediten angesiedelt wurden, die den Einheimischen verwehrt blieben und die „Ruhrpolen“, die den Verein Schalke04 gründeten, sahen ihren Verein spöttisch als „Polackenverein“ diskreditiert. In Polen wurde die deutsche Meisterschaft 1934 von Schalke daher genauso wie im Revier gefeiert. Das also waren echte Einwanderer und Migranten. Wie übrigens die Wellen von Spaniern, Italienern und Türken nach dem Zweiten Weltkrieg auch.

 

Asyl und seine Voraussetzungen

Asyl: Tatsächlich ist der Begriff des Asyls überhaupt nicht definiert. So liegt „politische Verfolgung“ laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann vor, wenn „einem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Religion, politische Überzeugung oder an andere, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und in eine ausweglose Lage bringen“ (Wikipedia). Oder, auf Deutsch: Im Iran oder in anderen nahöstlichen und afrikanischen Staaten homosexuell zu sein, bringt den Protagonisten sehr wohl in eine „ausweglose Lage“, die in der Regel an einem Baukran endet.

Die weit häufigere Anerkennung eines Bleiberechts bezieht sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention. Hier wird dem Neuankömmling eine generelle „Flüchtlingseigenschaft“ zuerkannt, wenn (Luft holen!) „er sich als nicht-deutscher Staatsangehöriger wegen begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslandes befindet und dort als dessen Staatsangehöriger keinen Schutz erhält oder aus Furcht den dortigen Schutz nicht in Anspruch nehmen will oder als Staatenloser nicht dorthin zurückkehren kann oder will.“ Mit anderen Worten: Wenn er nicht kann oder will, dann wird er eben als Flüchtling anerkannt, sofern sein Herkunftsort nicht als „sicheres Herkunftsland“ gilt.

Das individuelle Recht auf Asyl ist seit 1949 im deutschen Grundgesetz verankert. Interessanterweise sollte dieses Recht anfangs nur für Deutsche gelten, die wegen „Eintretens für Freiheit, Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder Weltfrieden im Ausland verfolgt werden“. Ein weitergehender Entwurf, der das Asylrecht für grundsätzlich alle politischen Flüchtlinge weltweit öffnete, wurde zuerst wegen vermeintlich oder tatsächlich drohender Unfinanzierbarkeit abgelehnt. Die heutige Formulierung wurde von den beiden „Vätern des Grundgesetzes“, Carlo Schmidt von der SPD und Hermann von Mangoldt, CDU, im „parlamentarischen Rat“ durchgesetzt.

 

Sichere Drittstaaten

Tatsächlich wurde dieses individuelle Asylrecht 1993, nachdem die Anzahl der Asylbewerber während des Jugoslawien-Kriegs sprunghaft gestiegen war, dahingehend modifiziert, dass „Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen“ sich nicht auf das Asylrecht beziehen können. Ferner wurden sogenannte „sichere Herkunftsländer“ definiert, was zur Folge hatte, dass dort keine politische Verfolgung vermutet wurde und der Asylbewerber nun diese Vermutung entkräften musste. Ebenfalls wurde der Rechtsschutz für die Prüfung eingeschränkt.

Faktisch bedeutet dies, dass ein „Schutzsuchender“ oder „Verfolgter“ dann abgewiesen werden kann, wenn seine Einreise aus einem Staat erfolgt, der nach europäischem Recht für die Schutzgewährung des Asylbewerbers zuständig ist. Oder, auf Deutsch, wer aus Österreich kommt, muss dort oder noch früher, in Griechenland, seinen Antrag stellen und nur dort wird er auch geprüft. Machen wir uns jedoch nichts vor: Derartige Prüfungen sind langwierig und Staaten mit eher rudimentärer Aufnahmestruktur winken lieber in den Nachbarstaat durch, als sich die bürokratischen Mühen einer Überprüfung anzutun. Wortwörtlich ausgelegt könnten Asylbewerber nur bei Einreise über den Luftweg in Deutschland Asyl beantragen.

Daher kam es 2015 zu einer weiteren Reform des Asylrechts, jetzt unter der Kanzlerschaft Merkel: Neben der Finanzverteilung und der Definition weiterer „sicherer Drittstaaten“ befasste sich diese Änderung mit der Behandlung der „nun einmal da-Seienden“. Hier wurden nun Bleibemöglichkeiten für „gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“ sowie „Langzeitgeduldete“ und der Familiennachzug geregelt. Im Gegenzug wurden die „Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ begrenzt sowie für „Ausreisegewahrsam“ und für „Abschiebehaft“ verschärft. Diese Gesetze gestatteten die Haft „zum Zweck der Abschiebung nach Dublin III“, bestimmte Einreise- und Aufenthaltsverbote für abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und erlaubte es, „Datenträger von Ausländern zum Zweck der Identitätsfeststellung auszulesen“ – oder, auf Deutsch, die Handys von Asylsuchenden zu konfiszieren und so auf deren Herkunft zu schließen, wenn sie sich weigerten, an ihrer Identitätsfeststellung mitzuwirken. Erweitert wurde dieses Gesetz um die „2+3 Regelung“ 2016, die eine Duldung für die Dauer einer Ausbildung und zwei weiterer Jahre zulässt.

 

Gesetze werden unterlaufen

Die Praxis allerdings sieht weitgehend so aus, dass die bestehenden Gesetze schlicht ignoriert oder unterlaufen werden. Natürlich hätten Deutschland und die EU die Möglichkeit, ungeprüfte Asylbewerber auf die EU-Mitgliedsstaaten zu verteilen – nur: Selbst wenn heute Asylbewerber beispielsweise Slavkov-u-Brna in Tschechien zugeteilt würden, niemand kann sie hindern, sich wieder Richtung Deutschland in Bewegung zu setzen.

Hinzu kommt die Problematik des „dummen Ehrlichen“. Tatsächlich schiebt Deutschland teilweise gut integrierte Familien, die den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten in der Lage sind, regelrecht gnadenlos ab, wenn eine Duldung abgelaufen ist. Warum? Weil deren Identitäten und Herkunftsländer bekannt sind. Da werden Kinder aus Schulklassen herausgeholt und Menschen von ihrem Arbeitsplatz weg oder mitten in der Nacht kassiert und finden sich in einem Abschiebeflieger wieder, während andere, die ihre Pässe verbrennen und Deutschland als Selbstbedienungsladen für Geld und Frauen betrachten, auf ewige Zeiten und teilweise mit mehreren Identitäten sich hier aufhalten. In einem Satz: Wir schieben die Falschen, die Ehrlichen ab. Geht es für beide Seiten noch dümmer?

Kommen wir zu den schwierigen Begriffen: Remigration und Deportation.

Von Remigration gibt es zwei Arten: Die „freiwillige Remigration“, also wie am Anfang dieses Artikels ausgeführt, derjenige, der freiwillig in sein Ursprungsland zurückkehrt, weil die Spanier auf Mallorca keinen deutschen Hans gebraucht haben, der ihnen das Leben erklärt und „das Schaffen beibringt“ und die „unfreiwillige Remigration“. Tatsächlich sind hier, ob nun rechtlich sauber oder erzwungen, Abschiebungen gemeint. Wer sein Bleiberecht, aus welchen Gründen auch immer, verwirkt hat, der wird auf Staatskosten wieder dahin gebracht, wo er herkommt. Grundsätzlich ist dies sogar richtig, denn es gibt keinen Grund, Kriminelle hier auf Kosten der Allgemeinheit weiter zu beherbergen und zu verköstigen, die das Gastrecht mit Füßen treten. Das moralische Dilemma besteht vielmehr darin, was dem „zu Remigrierenden“ in seinem Herkunftsland drohen mag: Ist es wirklich moralisch vertretbar, beispielsweise einen Mörder in ein Land abzuschieben, in dem ihm die Todesstrafe droht? Was ist mit seinen Kindern und seinen Verwandten, die er hierzulande haben mag? Sind diese ebenfalls von Abschiebung bedroht, obwohl sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen? Kann oder soll ein Staat Familien derart trennen?

 

Was ist mit den Angehörigen?

Innenministerin Nancy Faeser machte im August des letzten Jahres den überraschenden Vorstoß, „Angehörige von kriminellen Clans auch ohne Begehung eigener Straftaten“ abzuschieben. Neben der Vorstellung, was in diesem Lande los wäre, hätte ein Abgeordneter der AfD diesen Vorschlag gemacht, bleibt hier der Geschmack der Sippenhaft hängen – um es vorsichtig auszudrücken. Was wäre denn ein „krimineller Clan“? Nehmen wir beispielsweise einmal den „Remmo-Clan“, der Berlin und Umgebung unsicher macht und durch überbordende Kriminalität und fast schon originell zu nennende Straftaten wie den Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe im November 2019 mit einer Beute von 113,8 Millionen Euro aufgefallen ist: Natürlich sind auch diejenigen, die weder unmittelbar noch mittelbar mit den entsprechenden Straftaten zu tun haben, auf die ein- oder andere Weise Nutznießer dieser Taten und seien es nur die 100,- € Scheine, die der angeheirateten Kusine des Schwippschwagers des drittjüngsten Cousins bei der Hochzeit unter den Gürtel gesteckt wurden. Aber rechtfertigt dies die Abschiebung oder Remigration (nehmen Sie, was Ihnen besser gefällt) der entsprechenden Personen? Was ist mit den Kindern, die hier zu Schule gehen? Pech gehabt? Mitgehangen, mitgefangen? Es ist nun – leider und gottseidank – die verdammte Pflicht und Schuldigkeit eines Rechtsstaats, nach seinen eigenen, rechtsstaatlichen und – ja – auch moralischen Leitlinien und Prinzipien zu handeln. Sonst ist er kein Rechtsstaat mehr, sondern ein Unrechtsstaat. Der Vorschlag der Innenministerin ist also nicht nur populistisch – er ist auch juristisch nicht durchsetzbar. Oder, in einem Wort: Blöd.

Finster wird es jetzt bei den Begriffen der Deportation oder der „Ethnischen Säuberung“: Wenn Sie gelegentlich Stammtische besuchen oder die feinen Mahlzeiten an einer Autobahnraststätte genießen, dann hören Sie gelegentlich so saudämliche Ideen wie „Allen einen Fallschirm umbinden und über Afrika abwerfen“. Etwas feiner formuliert es Wikipedia: „Deportation bedeutet die Verschickung, Verschleppung oder Verbannung von Straftätern, politischen Gegnern oder ganzen Volksgruppen mit staatlicher Gewalt in weit entlegene Gebiete zu langjährigem oder lebenslangem Zwangsaufenthalt.“ Gerade die deutschen Juden, aber auch andere Betroffene aus den deutschen Nachbarländern, können diese Definition nachvollziehen und haben sie am eigenen Leib der Familiengeschichte erlebt – bis hin zur Vernichtung durch Arbeit oder Gas. Hier verlassen wir auch den rechtsstaatlichen Bereich und auch den Bereich des Grundgesetzes und des Völkerrechts und betreten den weiten Raum der Staatskriminalität. Besonders heikel wird hier die Gewichtung zwischen Schutz des eigenen Landes und dem offenen Bruch des Völkerrechts bei ethnischen Säuberungen.

 

Bruch des Völkerrechts

Der Holocaust des Dritten Reiches war ein ganz klarer und nicht mehr wegzuwischender Bruch des Völkerrechts und der Moral. Es war für die Sicherheit Deutschlands moralisch schlicht nicht notwendig, seine jüdischen Bürger zu vernichten, da diese zu keiner Zeit und in keiner Weise die Sicherheit Deutschlands bedrohten. Ebenso wenig wie Homosexuelle oder Kommunisten, um zwei weitere Opfergruppen zu nennen.

Der Zweite Weltkrieg fußte neben weiteren Gründen auch auf der Unzufriedenheit und dem Nationalismus der deutschen Minderheiten in Polen und der Tschechoslowakei. Tatsächlich war die deutsche Minderheit in Polen zwischen 1918 und 1939 ein Quell ständiger Unruhen und ständigen Ärgers – ebenso wie in der Tschechoslowakei. Diese Unruhen hörten erst nach der mit Sicherheit völkerrechtswidrigen Vertreibung der Deutschen ab 1945 auf. So schlimm dies auch für die einzelnen Individuen gewesen sein mag und so wenig eine 10-jährige Katrin für die Ermordung einer 10-jährigen Sarah konnte – in der Konsequenz waren die Vertreibungen einer Volksgruppe, die für die Entfesselung eines Kriegs und des Holocausts (mit-)verantwortlich waren nur folgerichtig. Heute weinen nur noch ganz hartgesottene Nationalisten dem Verlust Straßburgs, Danzigs oder Breslaus hinterher. Die deutsche Minderheit in Polen ist verschwindend gering und mag auch das Unrecht der Vertreibungen bis heute nicht endgültig aufgearbeitet sein – den gut nachbarschaftlichen Beziehungen tun sie heute keinen Abbruch mehr.

Wir sollten also sehr genau beobachten, wer welches „Wording“ verwendet und was er damit genau sagen will. Denn wenn ein Bundeskanzler Scholz frei von der Leber weg Sätze wie „Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“ ausspricht – meint er dann das Gleiche wie ein Martin Sellner?

Und was meint dieser, wenn er von „Remigration“ spricht? Und wie kann man knapp 80 Jahre wieder auf die Idee kommen, Menschen „mit deutschem Pass, die sich nicht integrieren wollen“ in eine Art Kolonie in Afrika zu verfrachten? Was meint das genau? Das gleiche wie der „Madagaskar-Plan“? Oder das gleiche wie „der Führer schenkt den Juden eine Stadt?“ Hören wir weiter aufmerksam zu! Und bleiben wir wachsam. Ob es um Remigration, Deportation oder Integration geht.

 

Thilo Schneider, Jahrgang 1966, freier Autor und Kabarettist im Nebenberuf, LKR-Mitglied seit 2021, FDP-Flüchtling und Gewinner diverser Poetry-Slams, lebt, liebt und leidet in der Nähe von Aschaffenburg.

Sehr geehrte Leser!

Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:

alte Website der Zeitung.


Und hier können Sie:

unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen

in der Druck- oder Onlineform

Unterstützen Sie die einzige unabhängige jüdische Zeitung in Deutschland mit Ihrer Spende!

Werbung


Alle Artikel
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr dazu..
Verstanden