Berufungsprozess um gewalttätigen Judenhasser: Das jüdische Opfer ist auf einem Auge blind

Wenn es um Israel und Judentum geht, werden sogar Mahnwachen attackiert© Arif ALI / AFP

Der syrisch-stämmige Aram A. verletzte im September 2021 bei einer Mahnwache für Israel und gegen Antisemitismus in Hamburg einen jüdischen Mann so schwer, dass dieser nun auf einem Auge erblindet ist. Der islamische Angreifer hatte sich von den Israel-Fahnen provoziert gefühlt und pöbelte lauthals zusammen mit seinem Bruder: „Scheiß Israel“, „Scheiß Juden“ und „Free Palestine“. Vom Opfer daraufhin angesprochen, ging er brutal auf den 60-Jährigen los, der nun arbeitsunfähig und auf Erwerbsminderungsrente angewiesen ist. Trotz dieses antisemitischen Sachverhalts wurde Aram A. ausschließlich wegen schwerer Körperverletzung lediglich zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Auch diese milde Strafe erscheint dem 18-jährigen Juden- und Israelfeind noch zu hoch. Er hat Einspruch gegen das Urteil erhoben und auf Notwehr plädiert. Pikantes Detail in der Personalie von Aram A. ist dazu, dass er eine Schauspielrolle im Film „Evolution“ hatte, der bei den Filmfestspielen in Cannes gezeigt wurde und in dem es um eine Familie von Holocaust-Überlebenden geht. Darin spielte der Judenhasser ausgerechnet „Ali“, der in einer Berliner Schule einen jüdischen Schüler mobbt und gegenüber seinem Klassenkameraden auch gewalttätig wird. (JR)

Von Birgit Gärtner

Am 21. März 2023 begann vor dem Landgericht Hamburg der Berufungsprozess im Falle Aram A. Der inzwischen 18-jährige Berliner mit syrischen Wurzeln war Anfang August 2022 wegen schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurde zur Last gelegt, Michael T. (Name von der Redaktion geändert), Teilnehmer einer Mahnwache gegen Antisemitismus und pro Israel, am 18. September 2021 in der Hamburger Innenstadt so schwer verletzt zu haben, dass dieser auf dem rechten Auge erblindet ist. Gegen das Urteil legte sowohl die Staatsanwaltschaft Berufung ein als auch der Angeklagte. Ersterer war das Urteil zu mild, Letzterer sieht sich zu Unrecht der schweren Körperverletzung beschuldigt, da er aus Notwehr gehandelt habe, wie sein Verteidiger sagte. Das Urteil stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Den 18. September 2021 wird Michael T. in seinem ganzen Leben nicht vergessen: Gemeinsam mit seiner damals fast 80jährigen Mutter nahm er an einer Mahnwache unter dem Motto "Mahnwache für Israel - Gegen Antisemitismus".

Die Beteiligten der Mahnwache wollen indes nicht nur gegen Antisemitismus protestieren, sondern ihre Solidarität mit dem jüdischen Staat zum Ausdruck bringen. Ein Anliegen, das auch Michael T. und seine Mutter teilen. Bei der Mahnwache kommen Israel-Flaggen und Fähnchen zum Einsatz, so dass die Solidarität mit Israel nicht übersehbar ist.

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