Die Verunmöglichung jüdischen Lebens in Deutschland

Das pro-„palästinensische“ Zeltcamp vor dem Kanzleramt darf weiterhin gegen Israel protestieren. © MICHAEL NGUYEN / NurPhoto / NurPhoto via AFP
Wer in Berlin „Tod den Juden!“ skandiert oder zur Intifada aufruft, darf nicht selten auf behördliche Unterstützung und richterlichen Segen zählen – vorausgesetzt, der Judenhass bleibt im zulässigen Dezibelbereich. Nicht der unsägliche Inhalt des Judenhasses wird beanstandet, sondern lediglich seine Lautstärke. Während die Verbrecher-Bande Hamas öffentlich gefeiert und das antisemitische Camp vor dem Kanzleramt juristisch legitimiert wird, sagt ein israelisches Restaurant aus Sicherheitsgründen seine Eröffnung ab – mitten in der Hauptstadt eines Landes, das „Nie wieder“ zur Staatsräson erklärt haben will. Das Berliner Verwaltungsgericht agiert dabei nicht als neutrale Instanz, sondern als Schutzmacht für die Ideologie der Vernichtung. Der Staat kapituliert nicht etwa vor der Gewalt, er verwaltet sie und lässt weiterhin bereitwillig islamische Judenfeinde ins Land. Und das woke-linke politisch-mediale Kartell befindet sich aus Überzeugung auf Seiten der Judenhasser. Gleichzeitig wird kein Gedenktag für gute, weil tote Juden ausgelassen, während man den lebenden Juden in unserem Lande jeden Tag ein Stück mehr Luft zum Atmen nimmt. Was viele Deutsche offensichtlich nicht erkennen oder nicht erkennen wollen: Die Lebensrechte für Juden sind der Lackmustest für den freiheitlich-demokratischen Zustand eines Landes. Wo Antisemitismus gewollt und von woke-links sogar gefördert wird, sind bald alle Bürger in Gefahr, ihre Freiheit zu verlieren. Beispiele hierfür gibt es in der Welt genug. (JR)
Die Tatsache, dass jüdisches Leben in Deutschland jeden Tag ein wenig mehr abgewickelt wird – nicht zuletzt, weil der Staat es zulässt, Tag für Tag mehr muslimische Judenfeinde ins Land zu lassen – ist bedauerlich, schändlich und verlogen, aber leider nicht neu. Es reicht längst nicht mehr; ehrlich gesagt hat es den allermeisten großen Medien nie genügt, eine empörende Überschrift zu kreieren oder sogar im Fernsehen eine Sondersendung zu senden. Jüdisches Leben scheint den meisten Medienschaffenden, aber auch vielen Politikern und Mitarbeitern von Behörden, ein lästiges Thema zu sein, das sie am liebsten von der Agenda streichen würden. Was sie ja auch tun.
Die Justiz hingegen versucht mit einer abenteuerlichen Rechtsprechung, ihr Teil der Verunmöglichung jüdischen Lebens zu sein. Mit Erfolg. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das sogenannte „Gaza-Protestcamp“ wieder auf die Wiese vor dem Kanzleramt zurückkehren darf. Voraussetzung laut Richterspruch ist, dass die Lärmschutzauflagen eingehalten werden sowie die Teilnehmerzahl begrenzt wird. Damit setzt sich das Recht auf Versammlungsfreiheit durch – zumindest formal. Tatsächlich jedoch öffnet sich damit ein Raum für einen ideologischen Angriff auf den jüdischen Staat, der mit politischen Parolen wenig, mit blankem Judenhass sehr viel zu tun hat. Oder anders gesagt: Solange Antisemiten nicht zu zahlreich erscheinen und solange sie nicht zu laut sind, ist ihr Judenhass vom Verwaltungsgericht gedeckt.
Sie können diesen Artikel vollständig in der gedruckten oder elektronischen Ausgabe der Zeitung «Jüdische Rundschau» lesen.
Vollversion des Artikels
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Hier können Sie
die Zeitung abonnieren,
die aktuelle Ausgabe oder frühere Ausgaben kaufen
oder eine Probeausgabe der Zeitung bestellen,

in gedruckter oder elektronischer Form.
Sehr geehrte Leser!
Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:
alte Website der Zeitung.
Und hier können Sie:
unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen

in der Druck- oder Onlineform

Werbung