Verrückte statt Freie Universität Berlin: Irrwitzige Täter-Opfer Umkehr und Rassismus-Verleumdung der eigenen Polizei

Mitglieder der AStA an der FU Berlin unterstellen der Polizei Rassismus und Gewaltbereitschaft.© Times /WIKIPEDIA

An der Freien Universität Berlin hat ein Mann wiederholt Frauen sexuell belästigt und sogar bedroht. Sollte der Mann sich trotz Hausverbotes auf dem Campus aufhalten, warnt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) davor, die Polizei um Hilfe zu rufen. Die Studenten sollten sich erst an den Sicherheitsdienst der FU Berlin wenden, da sich der Mann in einem „psychischen Ausnahmezustand“ befände und die Polizei die Situation eskalieren könnte. An die Opfer gerichtet, warnt der AStA, dass „Polizeieinsätze für von Rassismus betroffene Menschen grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko einhergehen, Polizeigewalt zu erfahren“. Damit betreibt der AStA eine gefährliche Täter-Opfer-Umkehr und diffamiert zudem die Polizei. (JR)

Von Deborah Ryszka

Ach, was waren das früher für Zeiten! Damals noch, da waren Universitäten noch Refugia für (staats-)kritisches, intellektuelles und tolerantes Denken. Und heute? Heute ist davon nicht viel übrig. Regierungskonformistisches Verhalten gepaart mit ideologischem und intolerantem Denken macht es sich in den Universitäten gemütlich. Zu gemütlich. Die Freie Universität Berlin stellt da keine Ausnahme dar. Vielmehr ist sie, neben der Humboldt-Universität zu Berlin, federführend am Werke. Beispiele gefällig?

So bearbeitet das Studentenparlament (StuPa) der FU Berlin nur noch Anträge, die gendergerecht verfasst sind. Die Nennung von weiblicher und männlicher Form sind nicht ausreichend. An der HU Berlin unterstellten sogar Studenten der Biologin, Marie-Luise Vollbrecht, sie sei eine „trans*, inter* und *nichtbinären Personen-feindliche Person. Weil sich Vollbrecht an biologisches Schulwissen hält: Die Existenz von zwei Geschlechtern. Männlich und weiblich. Höchste Zeit für einen Namenswechsel! In „Ferrückte Universität Berlin“ und „Humbug-Universität zu Berlin“. Endlich wäre auch das drin, was wirklich drauf steht.

Selbstverständlich passt das den selbsternannten Gerechtigkeitskämpfern nicht. Sind sie doch die Guten! Wie das im Konkreten aussieht, zeigt ein abstruser Vorfall an der FU Berlin. Ein Mann belästigte mehrmals Frauen auf dem Campus der Universität. Er verhielt sich ihnen gegenüber sexistisch und war übergriffig geworden. Zwar wurde er gegenüber seinen Opfern nicht gewalttätig. Jedoch drohte er einigen Frauen Gewalt an. Eine Frau soll er sogar schon seit längerem gestalkt haben. Mittlerweile erteilte die Universität Hausverbot für den Mann. Seit Mitte Januar darf er den Campus der FU Berlin nicht mehr betreten.

Wie reagierte nun der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) auf dieses Ereignis? Dieser zeigte sich wieder einmal von seiner typischen Seite: irrsinnig „woke“. Der AStA empfiehl potentiellen Opfern, die dem kriminellen Mann auf dem Campus begegnen sollten, jedenfalls eines: nicht die Polizei zu rufen. Aus Nachsicht mit dem Täter. Stattdessen sollten betroffene Personen den Mann auf das Hausverbot verweisen oder die uniinterne Security rufen oder sich an den sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Laut AStA sei die Polizei im Umgang mit psychisch erkrankten Personen nicht ausreichend geschult. Abgesehen vom polizeilichen Rassismus. „Wir möchten jedoch unbedingt darauf hinweisen, dass Polizeieinsätze für von Rassismus betroffene Menschen grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko einhergehen, Polizeigewalt zu erfahren“, hieß es in einem Rundschreiben des AStA, das an die Hochschulgruppen und Fachschaftsinitiativen verschickt wurde.

 

Diffamierung der Polizei

Verständlich, dass sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) über diese Unterstellung schockiert zeigte: „Eine solche Darstellung über die Arbeit der Berliner Polizei entbehrt jeglicher Grundlage und offenbart ein eigenartiges Demokratieverständnis“, erklärte GdP-Landeschef Stephan Weh. „Wer Opfern sexueller Gewalt rät sich nicht an die Polizei zu wenden, vereitelt die Verfolgung von Straftaten, macht sich zum Mittäter und setzt Frauen durch Falschberatung zukünftigen Übergriffen aus.“ Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fügte hinzu: „Sexuelle Belästigung ist eine Straftat, egal, wer sie wo begeht! Hier ist die Polizei zuständig. Wer Täter mehr schützt als Opfer, dreht Ursache und Wirkung um.“

Auch der Präsident der FU Berlin, Professor Dr. Günter Ziegler, äußerte in einem Statement: „Von Seiten des AStA wurde explizit in Frage gestellt, ob Personen, die bedrängt werden oder in Gefahr sind, die Polizei rufen sollten, wobei der Polizei unterstellt wurde, in solchen Fällen unangemessen und rassistisch zu agieren. Es ist ein schlechter und gefährlicher Ratschlag, bei Gefahr, oder wenn man bedrängt wird, nicht die Polizei zu informieren. Die Gefahrenabwehr ist eine der grundlegenden Aufgaben der Polizei. Das ist also selbstverständlich: Die Freie Universität geht davon aus, dass auch auf dem FU-Campus bei Gefahr die Polizei kontaktiert wird und werden soll!“ Ebenfalls empört, zeigte sich die Vorsitzende des feministischen Vereins „Frauen für Freiheit“, Rebecca Schönenbach: „Seltsam ist aber, dass die Sicherheit der Frauen der des Mannes untergeordnet wird. Damit sagt man, Frauen sind weniger wert als der Mann.“

Und der AStA, wie reagiert er darauf? Weder Fehlereinsicht noch Schuldeingeständnis oder Gewissensbisse werden beim AStA ersichtlich. Auch auf ein Gesprächsangebot der Polizeipräsidentin, Barbara Slowik, reagierte er bisher nicht (Stand: Februar 2023). Doch der AStA geht noch einen Schritt weiter. Er macht das, was links-grüne Ideologen immer tun, wenn sie sich in die Ecke gedrängt fühlen: Zum Gegenschlag ausholen.

Am 4. Februar veröffentlichte der AStA eine Pressemitteilung: „Richtigstellung zu falschen Darstellungen unserer Positionen in einigen Presseberichten“. Dort behauptet der AStA: „Nie haben wir Betroffenen gesagt, dass sie nicht die Polizei rufen sollen.“ Einige Zeilen weiter heißt es jedoch: „In unseren Augen ist ein Kontaktieren der Polizei allerdings nicht die einzig mögliche Option und kann insbesondere im Umgang mit psychisch erkrankten Personen zu weiteren Problemen führen. Polizeigewalt und Morde durch Polizeibeamt*innen sind ein bekanntes Problem und sollten Anlass einer grundsätzlichen Kritik an dieser Institution sein. Es ist zudem eine bekannte Tatsache, dass Polizeibeamt*innen mitunter Betroffene von sexualisierter Gewalt nicht ernst nehmen oder ihnen Schuld zuweisen und so zu einer weiteren Traumatisierung beitragen können.“

 

Zynisch-perverse Verdreh-Taktik

Der AStA dreht und wendet seine Worte, wie es ihm gefällt. Gleichzeitig inszeniert er sich selbst als Opfer medialer Berichterstattung: „Schockierend ist für uns, dass von zahlreichen Verlautbarungen des AStA FU nun ausgerechnet die Polizeikritik in einer universitätsinternen Warnung vor einer verbal sexuell übergriffigen Person, die zudem verzerrt dargestellt wird, öffentliche Wellen schlägt.“ Das kennen wir. Diese zynisch-perverse Verdreh-Taktik. Die andere Seite versteht nicht. Die andere Seite will einem etwas „Böses“. Die andere Seite ist der Täter.

Noch zynischer aber wird der ganze Vorfall, wenn man sich die Selbstbeschreibung bei der Aufgabentätigkeit des AStA anschaut: „Dazu gehört bspw., die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen, zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen Stellung zu nehmen, die politische Bildung und die Bereitschaft der Studierenden zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern sowie kulturelle, fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange der Studierenden wahrzunehmen.“ Wie ernst der AStA seine eigenen Worte nimmt, hat er eindrucksvoll im Fall der belästigten Frauen unter Beweis gestellt. Nämlich: Überhaupt nicht.

Das ist eine bodenlose Frechheit. Für die Bagatellisierung von Straftaten und eine Gleichstellung von Opfern und Tätern, muss es Konsequenzen geben. Zum einen haben sie sich durch ihre Empfehlung, nicht die Polizei zu kontaktieren, disqualifiziert. Wie kann jemand, der geltendes bundesweites Recht nicht versteht und umsetzt, das Hochschulrecht verstehen und sodann adäquat umsetzen? Zum anderen erhalten Mitglieder des AStA eine kleine Aufwandsentschädigung. Ihre Arbeit gilt als ehrenamtliche Arbeit, die Voraussetzung für bestimmte Stipendien und bestimmte Arbeitsstellen ist. Zudem können sich BaföG-Bezieher für ihre Arbeit beim AStA ein Freisemester nehmen. BAföG wird ihnen trotzdem weiter ausgezahlt, sodass sie im Endeffekt ein Semester länger BAföG beziehen können. Das alles sind Privilegien. Wer sein Amt nicht gewissenhaft ausführt, darf hierauf auch kein Anrecht haben.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Damals, da waren Universitäten noch Refugia für (staats-)kritisches, intellektuelles und tolerantes Denken. Und heute? Heute ist davon nicht viel übrig. Regierungskonformistisches Verhalten…

 

Deborah Ryszka, geb. 1989, M. Sc. Psychologie, Doktorandin der Philosophie und freie Publizistin.

Sehr geehrte Leser!

Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:

alte Website der Zeitung.


Und hier können Sie:

unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen

in der Druck- oder Onlineform

Unterstützen Sie die einzige unabhängige jüdische Zeitung in Deutschland mit Ihrer Spende!

Werbung


Alle Artikel
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr dazu..
Verstanden