Berechtigte Islamkritik wird quasi kriminalisiert: Berlin beschließt Gedenktag gegen „Islamfeindlichkeit“

Für nicht wenige Muslime steht die Scharia über dem Grundgesetz. © MIGUEL MEDINA / AFP
Der Berliner Senat hat mit breiter politischer Zustimmung den 15. März zum „Gedenktag gegen Islamfeindlichkeit“ erklärt – gestützt auf Zahlen und Narrative, deren Substanz mehr als fragwürdig bleibt. Während tatsächliche islamische Gewalt, auch gegen Juden und Homosexuelle, systematisch relativiert oder kulturell kontextualisiert wird, avancieren gefühlte Kränkungen und berechtigte Islamkritik rasch zu staatlich anerkannten „Vorfällen“. Nach jedem islamischen Anschlag folgt ein bekanntes Ritual aus Entsetzen, Schuldumkehr und neuen Zugeständnissen an die organisierte und von grün-linken Medien protegierte Islam-Lobby. Die tatsächliche Bedrohung für Leib und Leben, unseren Wohlstand und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist mit Abstand das menschenfeindliche Weltbild und die Gewaltideologie des Islams. Auf einen Gedenktag gegen Israel-Hass warten wir hingegen bislang vergebens – dabei wäre der 7. Oktober eine gute Gelegenheit, jedes Jahr an den alltäglichen und allgegenwärtigen Antisemitismus zu erinnern. Mit dem „Gedenktag gegen Islamfeindlichkeit“ wird allerdings die offene Debatte über den Islam und seine realen Gefahren zuverlässig verdrängt – bis zum nächsten Attentat. (JR)
1900 „antimuslimische Vorfälle“ soll es 2025 Jahr gegeben haben, berichten Islam-Lobbyisten in den sozialen Netzwerken. Dabei bleibt im Dunkeln, ob es sich um tatsächliche Straftaten handelte oder ein Verhalten nur als „antimuslimisch“ empfunden wurde – was im Zeitalter der Wokeness recht häufig geschieht. Ein Lehrer zeigt die bekannten Mohammed-Karikaturen des Satire-Magazins „Charlie Hebdo“ im Unterricht – es wird als Provokation angesehen. Debatten über ein Kopftuchverbot für minderjährige Mädchen geraten ebenso rasch in den Verdacht, „islamfeindlicher“ Motivation zu entspringen, mögen die Gründe für ein solches Verbot auch noch so berechtigt sein.
Ist es muslimischen Schülern zuzumuten, wenn ihre Klassenkameraden während des Ramadans ihr Pausenbrot mit Schinken auspacken, oder stellt auch das bereits einen „antimuslimischer Vorfall“ dar? Immer wieder kursieren Gerüchte, einer Muslima sei der Hijab vom Kopf gerissen worden, was angesichts der starken Präsenz ihrer Glaubensbrüder eher unwahrscheinlich klingt. An dieser Stelle soll nicht geleugnet werden, dass auch Muslime in Deutschland Ziel von Anfeindungen und Beleidigungen werden – was jedoch die offizielle Kriminalitätsstatistik angeht, so stellen sie keine hervorgehobene Opfergruppe dar – im Gegensatz zu Juden und Homosexuellen, die in muslimisch-arabisch geprägten Vierteln immer wieder zum Ziel körperlicher Attacken werden.
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