Meilensteine der „Judenemanzipation“: 175 Jahre Frankfurter Paulskirche

Ludwig von Elliott: Sitzung der Nationalversammlung im Juni 1848 © https://commons.wikimedia.org/
Das Preußische Judenedikt von 1812 machte die Juden quasi offiziell zu preußischen Staatsbürgern - was einen wichtigen Schritt für ihre Gleichstellung innerhalb des Staates bedeutete. Als im März 1848 das erste frei gewählte Nationalparlament in der Frankfurter Paulskirche zusammentrat, waren auch 15 Volksvertreter jüdischer Herkunft unter den Abgeordneten. Eine wirkliche rechtliche Gleichstellung der Juden wurde aber erst in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 formal verankert. (JR)
Vor 175 Jahren, im März 1948, versammelte sich in der Frankfurter Paulskirche erstmals in Deutschland eine frei gewählte Nationalversammlung, das sogenannte Vorparlament. Die Paulskirche ist die unbestreitbare Keimzelle, ja das Symbol der Freiheit, Einheit und Demokratie auf deutschem Boden, was gleichzeitig mit der Emanzipationsbewegung der Juden eng verbunden ist. Daraus hat sich, über die Zeitläufte hinweg, ein demokratischer Rechtsstaat entwickelt, zu dem Juden über mehr als 175 Jahre hinweg einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Die Paulskirchen-Verfassung ist eine Art Blaupause für das deutsche Grundgesetz.
Die Aufklärung verstärkte bei Juden das Streben nach Akkulturation bzw. Assimilation war die Forderung nach Emanzipation. Diese war durch Johann Christian Dohms Schrift „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ von 1781 erstmals in die öffentliche Diskussion gerückt worden. Dohm, der mit seinen Vorschlägen am Anfang einer überaus umfangreichen Debatte stand, schlug eine Gleichberechtigung der Juden im Anschluss an ein Erziehungsprogramm vor, das die Juden durch staatliche Führung und die Ausübung anderer Berufe außer dem Handel von ihrer „Verderbtheit“, auf die ihre gedrückte Lage zurückzuführen sei, befreien würde.
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