Meilensteine der „Judenemanzipation“: 175 Jahre Frankfurter Paulskirche

Ludwig von Elliott: Sitzung der Nationalversammlung im Juni 1848
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Das Preußische Judenedikt von 1812 machte die Juden quasi offiziell zu preußischen Staatsbürgern - was einen wichtigen Schritt für ihre Gleichstellung innerhalb des Staates bedeutete. Als im März 1848 das erste frei gewählte Nationalparlament in der Frankfurter Paulskirche zusammentrat, waren auch 15 Volksvertreter jüdischer Herkunft unter den Abgeordneten. Eine wirkliche rechtliche Gleichstellung der Juden wurde aber erst in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 formal verankert. (JR)

Von Theodor Joseph

Vor 175 Jahren, im März 1948, versammelte sich in der Frankfurter Paulskirche erstmals in Deutschland eine frei gewählte Nationalversammlung, das sogenannte Vorparlament. Die Paulskirche ist die unbestreitbare Keimzelle, ja das Symbol der Freiheit, Einheit und Demokratie auf deutschem Boden, was gleichzeitig mit der Emanzipationsbewegung der Juden eng verbunden ist. Daraus hat sich, über die Zeitläufte hinweg, ein demokratischer Rechtsstaat entwickelt, zu dem Juden über mehr als 175 Jahre hinweg einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Die Paulskirchen-Verfassung ist eine Art Blaupause für das deutsche Grundgesetz.

Die Aufklärung verstärkte bei Juden das Streben nach Akkulturation bzw. Assimilation war die Forderung nach Emanzipation. Diese war durch Johann Christian Dohms Schrift „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ von 1781 erstmals in die öffentliche Diskussion gerückt worden. Dohm, der mit seinen Vorschlägen am Anfang einer überaus umfangreichen Debatte stand, schlug eine Gleichberechtigung der Juden im Anschluss an ein Erziehungsprogramm vor, das die Juden durch staatliche Führung und die Ausübung anderer Berufe außer dem Handel von ihrer „Verderbtheit“, auf die ihre gedrückte Lage zurückzuführen sei, befreien würde.

 

Emanzipationsgesetz von 1812

Die Judenemanzipation wurde ein Teil eines großen Reformprogramms. Und so wurde das „Edikt vom 11. März 1812 betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate“ erlassen. Und mit einem Male wurden aus Fremde „Einländer“, Juden wurden zu preußischen Staatsbürgern erklärt.

Indes hatte das Emanzipationsgesetz von 1812 einen Geburtsfehler: Im Gegensatz zu Frankreich hatte das Bürgertum in Deutschland die Fesseln der Privilegienordnung nicht aus eigener Kraft gesprengt; die Juden wurden daher nicht von unten, von den sich selbst befreienden Revolutionären, emanzipiert. Das 1812 erlassene Reformgesetz erfolgte aus taktischem Kalkül und Staatsräson und ließ entwürdigende Ausnahmebestimmungen bestehen. Juden blieben auch weiterhin von allen Staatsämtern, von der Justiz und der Offizierslaufbahn ausgeschlossen. Gleichwertig und gleichberechtigt waren Juden realiter immer noch nicht und konnten daher in Krisenzeiten leicht zu Sündenböcken politischer Fehler und Irrtümer gestempelt werden.

Bei den Straßenkämpfen im März 1848 standen zahlreiche Juden Schulter an Schulter mit den Handwerkern und Arbeitern. Von den 230 Gefallenen, die die Aufständischen beklagten, waren nicht weniger als 21 Juden, also neun Prozent.

Am 18. Mai 1848 trat in der Frankfurter Paulskirche eine verfassungsgebende Nationalversammlung zusammen. Und hier standen mit einem Mal zugleich die ureigenen Ansprüche der Juden auf der politischen Agenda. Jüdischerseits erwartete man sich von den revolutionären Errungenschaften einen Emanzipationsschub. Und als ab Juni 1848 in der Paulskirche über die konsequente Durchführung der Gleichheit vor dem Gesetz verhandelt wurde, lief die Debatte auch auf die rechtliche Gleichstellung der Juden hinaus. In diesem Sinne schlug der Verfassungsausschuss Mitte August 1848 dem Plenum eine Formulierung als Gesetzestext vor, wodurch die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte durch das religiöse Bekenntnis weder bedingt noch beschränkt werden dürften. Dass in dieser Formulierung die Emanzipation der Juden nicht expressis verbis erwähnt wurde, tat dem Fortschrittsgedanken keinen Abbruch. Trotz antijüdischer Ausschreitungen in den Märztagen 1848 hatte sich mit dem Zusammentritt der Paulskirchen-Versammlung in Frankfurt der bestimmende Diskurs in Deutschland zugunsten der jüdischen Minderheit gewendet. So schien es jedenfalls.

Für die Juden waren vor allem drei Forderungen an die Revolution von 1848 von besonderer Wichtigkeit: die vollständige Religions-, Gewissens- und Lehrfreiheit; das Staatsbürgerrecht; die Abschaffung der Vorrechte. Kurz: Juden begrüßten die revolutionäre Erhebung insofern, weil sie in ihr die Voraussetzung für ihre eigene Emanzipation erblickten. Es ging ihnen um Gleichberechtigung ihrer Glaubensgemeinschaft, um staatsbürgerliche Rechte als Juden. Die Einordnung der Juden ins Leben ihrer Umwelt, als einzelne wie als Gruppe, hing weniger vom Willen der Juden zur „Assimilation“ ab als von der Bereitschaft der Umwelt, die Juden in ihrem Selbstverständnis zu akzeptieren, ohne ihre Selbstaufgabe zu postulieren.

 

Gleiche Rechte, gleiche Pflichten

Die Forderung nach Abschaffung der traditionellen Privilegien bedeutete, dass Juden nunmehr in Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft, in akademischen Berufen und im Staatsdienst ebenso tätig sein konnten wie die übrige Bevölkerung. Damit war die Ungleichheit vor dem Gesetz aufgehoben - auf dem Papier. Eine vollständige Religions-, Gewissens- und Lehrfreiheit hätte auch die geistige Unsicherheit der Juden überwunden, die sich immer als gleichwertig beweisen mussten. Ein allgemeines Staatsbürgerrecht hätte einen Normalisierungsprozess befördert. Aus solchen Überlegungen heraus wurde die Judenemanzipation der 1848er Zeit integraler Bestandteil auch der nichtjüdischen liberalen Bewegung zur Erlangung der Demokratie.

Wenn auch die Mehrheit der Unternehmer und Bankiers eher die Erhaltung der bestehenden Verhältnisse wünschte, so gab es doch nicht wenige jüdische Politiker, die im Jahre 1848 auf der Seite der Revolution standen. Einige von ihnen wurden in die Frankfurter Nationalversammlung oder in die preußische Konstituante gewählt. Neben Gabriel Riesser war dies der Königsberger Arzt und radikale Demokrat Johann Jacoby, die aus dieser Gruppe herausragten. Beide Männer sahen wie die meisten politisch aktiven Juden, die Frage der Judenemanzipation als Teilfrage der Emanzipation des Bürgertums im Streben nach einem nationalen Verfassungsstaat an. Als Vorkämpfer für die Emanzipation der Juden setzten sie den Verhinderungsstrategien der Emanzipationsgegner eine klare Position entgegen – gleiche Rechte, gleiche Pflichten.

Mit Riesser verband Jacoby eine Geistesverwandtschaft, lange bevor beide ins Paulskirchen-Parlament einzogen. An Riesser schrieb Jacoby im September 1831 folgende Zeilen, die seine zukünftige Haltung aufscheinen lässt: „Als Jude geboren und aus ernster Überzeugung an der Lehre meiner Religion festhaltend, hatte ich schon früh mit mannigfachen gesellschaftlichen und bürgerlichen Mißverhältnissen zu kämpfen; durch ein empörendes Vorurteil Andersglaubender sah ich mein Streben oftmals gehemmt, meine schönsten Hoffnungen zerstört und mich überall in den Ansprüchen, die jeder an das Leben zu machen berechtigt ist, gekränkt und beeinträchtigt“.

Männer wie Gabriel Riesser und Johann Jacoby strebten endgültig die volle Gleichberechtigung und die Befreiung der Gesamtgesellschaft von der überkommenen alten Ordnung an. Allerdings bestanden empfindliche Einschränkungen weiter fort, da Juden aus Einrichtungen des Staates, die mit der Religionsausübung in Zusammenhange standen, also Erziehung und Kultur sowie allen Ämtern, die einen Eid erforderten, ausgeschlossen blieben.

 

Eintritt in das parlamentarische Leben

Im Revolutionsjahr 1848 traten Juden in Deutschland in das parlamentarische Leben ein. Unter den 586 Abgeordneten der Frankfurter Paulskirche, der ersten demokratisch gewählten Volksvertretung Deutschlands, befanden sich fünfzehn Männer jüdischer Herkunft. Davon bekannten sich sechs zum Judentum, während die anderen getauft waren. Die Mehrheit dieser Parlamentarier, nämlich elf, waren der radikalen und gemäßigten Linken sowie dem linken Zentrum zuzurechnen. Johann Jacoby gehörte zum linken Spektrum der Paulskirchen-Abgeordneten. Unbekümmert um Vorurteile und Gehässigkeiten wählte die Versammlung zwei Abgeordnete jüdischer Herkunft, darunter den Wortführer der jüdischen Emanzipation, zu Vertretern des Parlamentspräsidenten – Eduard von Simson und Gabriel Riesser.

Der bekannteste Vertreter unter den jüdischen Abgeordneten war neben Johann Jacoby Gabriel Riesser, der von Oktober bis Dezember 1848 als zweiter Vizepräsident der Nationalversammlung fungierte. Sein politisches Programm legte er in der Zeitschrift „Der Jude“, deren Herausgeber er von 1832-1835 gewesen war, mit folgenden Worten nieder: „Bietet man mir mit der einen Hand die Emanzipation, auf die alle meine innigsten Wünsche gerichtet sind, mit der anderen die Verwirklichung des schönen Traumes von der politischen Einheit Deutschlands mit seiner politischen Freiheit verknüpft, ich würde ohne Bedenken die letztere wählen; denn ich habe die feste, tiefste Überzeugung, dass in ihr auch jene enthalten ist“.

Nach nur zwei Lesungen beschlossen die Parlamentarier der Paulskirche am 27. Dezember 1848 mit der Verabschiedung des Einführungsgesetzes den Grundrechtskatalog, der als Kernelemente die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte sowie die Abschaffung der Todesstrafe enthielt. Damit hatte die Nationalversammlung eine Grundrechtscharta verabschiedet, die einen demokratischen Geist atmete, und zugleich die „oktroyierte“ königliche Verfassung außer Kraft gesetzt. Am 28. März 1849 folgte dann die erste bis zur Vollendung gediehene Verfassung für den deutschen Gesamtstaat. Ihre national-bürgerliche Konzeption hat von ihrer Anziehungskraft bis in die Gegenwart nichts eingebüßt, gelang es ihr doch, die Postulate von Freiheit, Gleichheit und nationaler Einheit auf einen Nenner zu bringen.

 

Reaktionäre Gegenrevolution

Doch schon bald gelang es der reaktionären Gegenrevolution, mit der preußischen Verfassungsurkunde vom 31. März 1850 die revolutionären Errungenschaften wieder aufzuheben. Das betraf nicht zuletzt die rechtliche Emanzipation der Juden, die teilweise wieder zurückgenommen oder begrenzt wurde. Nachdem die Wirren der Revolution überstanden waren, sollte das Rad der geschichtlichen Entwicklung kräftig zurückgedreht werden.

Gleichstellung bedeutete für Juden einen Statusgewinn und schuf damit die Voraussetzung für ihren sozialen Aufstieg. Diese Positionsgewinne stießen bei Teilen der christlichen Gesellschaften auf Ablehnung. Sie fühlten sich bedroht, da einige Gruppen ihre soziale und wirtschaftliche Stellung durch die Zulassung von Juden gefährdet sahen. Das Bekenntnis zur christlichen Religion blieb auch weiterhin der Maßstab für das gesellschaftliche Zusammenleben und die formelle Emanzipation ließ weiter auf sich warten.

Der bedeutendste Streiter für die Judenemanzipation im Zeitalter der Revolutionen 1848/49 war neben Gabriel Riesser der 1805 in Königsberg geborene Arzt Johann Jacoby. In allen entscheidenden Fragen aber basierten seine Ideen auf der Philosophie Baruch Spinozas. Er entwickelte sich zum Verfechter der menschlichen Freiheit überhaupt. Als Jude hatte Jacoby neben der allgemeinen Unfreiheit auch unter den Vorurteilen seiner Mitmenschen zu leiden. Hochschul- Militär- und Beamtenlaufbahn waren den Juden trotz theoretischer Gleichstellung verwehrt. Jacoby hatte also ein doppeltes Interesse an Emanzipation und Mitbestimmung – nicht als Gnade, sondern als Recht: „Wie ich selbst Jude und Deutscher zugleich bin, so kann in mir der Jude nicht frei werden ohne den Deutschen und der Deutsche nicht ohne den Juden...“.

Mit dieser Aussage hatte er seine Grundhaltung trefflich beschrieben, eine Haltung, von der er niemals abwich – die vollkommene Synthese zwischen seinem Judentum und seinem Deutschtum. Die Identität des deutschen und des jüdischen Weges in die Freiheit war die Voraussetzung für seinen politischen Kampf. Das führte ihn sowohl aus dem jüdischen wie auch aus dem deutschen Bereich heraus und brachte ihn in letzter Konsequenz zum Universalismus und zum Ideal des sozialen Menschentums.

Die Opfer des revolutionären Sturmjahres 1848 sollten dennoch nicht vergeblich gewesen sein – sie bewirkten einen grundlegenden Wandel im Selbstbewusstsein der deutschen Juden. Natürlich hatten die meisten Juden gehofft, dass diese Revolution ihre politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung herbeiführen und die religiösen Vorurteile beseitigen werde. Das sollte sich jedoch nicht unmittelbar einstellen und ließ auf sich warten. Und das lag nicht nur daran, dass die Märzrevolution desaströs endete.

Die Auftritte Johann Jacobys innerhalb und außerhalb des Parlaments, in denen er zur „Judensache“ sprach, waren eindrucksvoll. Jacoby war weder zimperlich noch ängstlich. Er legte sich mit den monarchischen Autoritäten an und schreckte auch nicht vor gekrönten Häuptern zurück. Eine von oben verordnete Emanzipation war für ihn unzulänglich.

Für sein „respektloses“ Auftreten hat Jacoby oftmals büßen müssen: Die ultra-konservativen Gewalthaber ließen ihn immer wieder in den Kerker werfen. Mit seinem Tod im Jahre 1877 verschwand eine Persönlichkeit aus der politischen Arena, die die Moral des Judentums mit dem humanistischen Erbe der bürgerlichen Emanzipationsbewegung mit der sozialen Befreiungsidee des Proletariats zu vereinen wusste.

 

Jüdische Gleichberechtigung blieb lange aus

Die Emanzipation der Juden in Deutschland war ein langer Prozess, der sich seit dem Aufklärungszeitalter fast 100 Jahre hingezogen hatte. Was die Judenemanzipation betrifft, so gelangte die rechtliche Gleichstellung erst zwanzig Jahre nach der Revolution von 1848 zu einem vorläufigen Abschluss: Im Juli 1869 hob das Parlament des Norddeutschen Bundes alle noch bestehenden Beschränkungen auf. Als zwei Jahre später die jüdische Gleichberechtigung auch in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 rechtlich und politisch formal verankert wurde, schien die „Lösung der Judenfrage“ erreicht.

Die vollständige – auch in sozialer Hinsicht - jüdische Gleichberechtigung blieb bis 1918/19 eine Chimäre. Die Emanzipation der deutschen Juden war kein Ergebnis des revolutionären Erbes von 1848; das Gleichberechtigungsgesetz war kein Beschluss eines souveränen Volkes, das eine demokratische Ordnung erfolgreich durchgesetzt hatte. Vielmehr erhielten die Juden erst staatsbürgerliche Rechtsgleichheit, nachdem die Liberalen ihren Frieden mit Bismarck gemacht und ins Regierungslager übergegangen waren. Die konservativen Eliten neigten grundsätzlich dazu, alle politischen Freiheitsrechte, also auch die Judenemanzipation, als staatliche Konzession mit dem Vorbehalt des Widerrufs zu betrachten. Konservative billigten dem Judentum allenfalls den Rang einer geduldeten, nicht aber einer gleichberechtigten Religion an. Die Judenemanzipation blieb ein Torso, zu einer wirklichen Gleichberechtigung wie in den Staaten, in denen die Völker über ihre traditionellen Obrigkeiten siegreich geblieben war, nämlich den Niederlanden, England, den Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreich, kam es im deutschen Kaiserreich nicht. Die im Hardenbergschen Edikt von 1812 erlassene Judenemanzipation, bedeute zwar einen entscheidenden Einschnitt, dennoch blieb ihre soziale Eingliederung mit einer schweren Hypothek belastet, weil sie nicht wie in den fortgeschrittenen Ländern des Westens durch erfolgreiche Volkserhebungen von unten erkämpft, sondern von den konservativen Machtträgern aus politischem Kalkül von oben gewährt worden war.

Da ist Johann Jacoby, ein tiefernster Mann, zivilcouragiert, bereit, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen. Da ist Eduard (von) Simson, den das Jahr 1848 zum Repräsentanten des Bürgertums emporhob und der später zum Gegner Otto von Bismarck wurde. Da ist Gabriel Riesser, der Deutschlands erster jüdischer Richter wurde. Und all die anderen.

Johann Jacoby starb am 6. März 1877 in Königsberg. Sein Name ist unlösbar verbunden mit der Entstehung und Entwicklung der demokratischen Bewegung in Deutschland. Obwohl er in seinen letzten Lebensjahren nur sehr lockere Verbindung mit dem jüdischen Glauben aufrechterhalten hatte, verfügte er in seinem Testament, auf dem Königsberger Friedhof mit traditionellem Ritus begraben zu werden. Die Traueransprache hielt Isaak Bamberger, der Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Königsbergs. Jacobys wertvoller schriftlicher Nachlass ruhte fast siebzig Jahre in der Königsberger Stadtbibliothek und fiel während des Zweiten Weltkriegs dem nationalistischen Wahnwitz zum Opfer, den der demokratische Patriot Jacoby zeitlebens bekämpft hatte.

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