Abgründige Personalpolitik – Das Bundeskanzleramt und seine NS-Vergangenheit

Die überlebenden Buchenwald-Häftlinge, die mit Hilfe der Bricha Haifa erreichten, wurden am 15. Juli 1945 von den Briten verhaftet.© WIKIPEDIA/
Was in der jungen Bundesrepublik als demokratischer Neubeginn verkauft wurde, war in Wahrheit oft nur die Fortsetzung alter Netzwerke unter neuem Namen: Im Kanzleramt bestimmten mitunter NS-Verbrecher, Mitläufer und Schreibtischtäter die Personalpolitik – allen voran Hans Globke, Nazi-Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und befremdlicherweise auch graue Eminenz Konrad Adenauers. Die systematische Nichtaufarbeitung war politisches Kalkül: Fachkompetenz vor Moral, Verdrängung vor Verantwortung, Amnestie statt Anstand. Die sogenannte Entnazifizierung entpuppte sich zumeist als großflächige Reinwaschung von Hitler-Anhängern und NSDAP Angehörigen. Nicht ohne Grund wurde die individuelle Reinwaschung belasteter Nazimitglieder landläufig etwas sarkastisch als „Persilschein“ bezeichnet. (JR)
Die Geschichte der Bundesrepublik hat einen Geburtsfehler: Die Nichtbewältigung ihrer nationalen Vorgeschichte. Den Gründern der zweiten deutschen Republik war es nicht gelungen, sich von Männern und Frauen zu lösen, die das vorausgegangene verbrecherische Regime aktiv unterstützt, es mitgetragen hatten und nun in ein neues demokratisch gestütztes System übergeleitet wurden, als wäre nichts geschehen. Unter ihnen waren Männer, die wegen Kriegsverbrechen in Abwesenheit - und steckbrieflich gesucht - (von einem DDR-Tribunal) zu lebenslanger Haft verurteilt worden waren (Theodor Oberländer). Retrospektiv betrachtet tun sich nachgerade historiographische Abgründe auf.
Aus naheliegenden Gründen war jahrzehntelang gar nicht versucht worden, die personale Geschichte des Kanzleramts, erinnerungspolitisch aufzuarbeiten. Dabei war es überfällig, die Entstehungsgeschichte des Bundeskanzleramtes unter die zeitgeschichtliche Lupe nehmen zu lassen, die Machtzentrale der jungen Bundesrepublik auf ihre NS-Verflechtungen hin zu überprüfen, so wie viele andere Ressorts in der jüngeren Vergangenheit auch.
Das Außenministerium hatte unter dem grünen Minister Joschka Fischer (1998 - 2005) den Anfang für eine systematische Behördenforschung gemacht. Inzwischen sind fast alle großen Bundesbehörden hinsichtlich ihrer frühen Geschichte Gegenstand der Forschung gewesen. Die Historie des Kanzleramtes ab 1949 stand hingegen noch aus. Diese historiographische Lücke ist mit der vorliegenden Untersuchung nunmehr eindrucksvoll geschlossen. In Anbetracht der fundamentalen Bedeutung des Kanzleramts für die Gestaltung bundesdeutscher Politik, aber auch für den Auf- und Ausbau zentraler Verwaltungen und das Zusammenspiel von Ministerien, Parteien und Parlament im föderalen Mehrebenensystem kann die vorliegende Untersuchung und die bisherigen Debatten und Ergebnissen der Behördenforschung aufbauen.
Front gegen Historikerkommission
Jahrelang hatte das Kanzleramt gegen die Einsetzung einer Historikerkommission Front gemacht, die personelle Verstrickungen und Kontinuitäten mit dem Nationalsozialismus hätten ans Licht bringen können – vor allem die des Kanzleramtschefs Hans Globke und anderer NS-Täter in führenden Ämtern der Bundesrepublik. 76 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik ist der Widerstand eingestellt.
Das Ausmaß der NS-Belastung des Personals, das Zeithistoriker längst ausgemacht hatten, musste an das Licht der Öffentlichkeit. Namhafte Historiker - allesamt Wissenschaftler, die dem bürgerlichen Lager zugerechnet werden - hatten in einer öffentlichen Anhörung im Kultur- und Medienausschuss des Bundestages die Erforschung der braunen Vergangenheit des Kanzleramtes gefordert. Und zwar einhellig. Eine Untersuchung über das Echo des sogenannten Dritten Reiches auch in der Regierungszentrale müsste, so die Auffassung der Zeithistoriker, bis in die achtziger Jahre hineinreichen. Erst dann seien die letzten Beamten in den Ruhestand getreten, die noch im Nationalsozialismus geprägt wurden. Was den inflationär und oftmals undifferenziert gebrauchten Begriff der politischen „Belastung“ betrifft, so waren die Autoren bemüht, diesen wissenschaftlich zu präzisieren. Das formale Kennzeichen einer Mitgliedschaft in der NSDAP galt ihnen zwar als wichtiges Indiz, reichte indes nicht aus, um die NS-Belastung eines damaligen Akteurs hinreichend zu beurteilen.
Um das Ausmaß der Verstrickungen kenntlich zu machen, sei auf die biographischen „Tiefenbohrungen“ verwiesen, die Gunnar Take unternommen hat: Von 50 vor 1918 geborene Akteure, die im Kanzleramt beschäftigt waren, weisen lediglich drei eine NS-resistente Biographie auf. Alle übrigen verhielten sich systemtragend und karriereorientiert oder zumindest angepasst, und mehrere von ihnen waren unmittelbar in die NS-Unrechtspolitik involviert. Bei ihrer Einstellung ins Kanzleramt glaubte man ihren Entlastungsnarrativen, und ihr Lebenslauf wurde nicht näher überprüft. Sozialdemokraten, Liberale, selbst als eher linksstehend beurteilte Christdemokraten und Frauen waren im Amt nicht erwünscht. Sie hätten die von Adenauer und Globke aufgebaute Mitarbeiterstruktur nur gestört.
Den Beiträgerinnen von „Das Kanzleramt“ stellen die Frage, wie es nach 1945/49 ungeachtet eines ganz überwiegend durch die Erfahrungen der NS-Zeit geprägten und zu einem nicht geringen Anteil an der Herrschaft der Diktatur und ihren Verbrechen beteiligten Personals gelingen konnte, dass die frühe Bundesrepublik zu einer funktionierenden parlamentarischen und stabilen Demokratie wurde - wie sie im Buche steht. Dies ist umso erstaunlicher, als die Mehrheit der Deutschen, ungeachtet aller Entnazifizierungsverfahren, mit dem 8. Mai 1945 keineswegs zu (überzeugten) Demokraten geworden waren, sondern die politische Kultur des werdenden Staates vielfach mit vor- und antidemokratischen Prägungen beschwerten.
Karriere trotz NS-Vergangenheit
Einige NS-Täter, die nach dem Zweiten Weltkrieg in politische Ämter der Bundesrepublik Deutschland gelangten, wurden zwar kritisch betrachtet, aber nicht aktiv gesucht oder verfolgt. Beispiele hierfür sind Hans Globke und Waldemar Kraft. Globke war Kommentator der Nürnberger Rassengesetze aus dem Jahre 1935 und trat später in die CDU ein. Kraft trat 1943 der NSDAP bei und war Ehren-Hauptsturmführer der SS. Beide hatten Karrieren in der Bundesrepublik, ohne aktiv verfolgt zu werden. Kraft war Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte in der Regierung Adenauer. Karl Carstens war von 1979 bis 1984 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und war zuvor Mitglied der NSDAP. Rolf Dahlgrün war von 1962 bis 1966 Bundesfinanzminister und war Mitglied der NSDAP.
Kurt Georg Kiesinger brachte es sogar ins Kanzleramt. Kiesinger, ehemals ranghohes Mitglied der NSDAP, war Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland von 1966 bis 1969. Er war bereits vor 1933 der NSDAP beigetreten, von 1940 bis 1945 war er Propaganda-Chef der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt. Nach Kriegsende verbüßte Kiesinger eine mehrmonatige Haftstrafe im Internierungslager für NS-Verbrecher in Ludwigsburg. Wegen seiner Nazivergangenheit bekam er von Beate Klarsfeld eine Ohrfeige. Und das war so:
Beate Klarsfeld ist eine Aktivistin, die ihr Leben der Aufklärung und Verfolgung von Nazi-Verbrechen gewidmet hat. Eine einzige Ohrfeige machte sie berühmt: Auf dem CDU-Parteitag am 7. November 1968 in Berlin bestieg sie das Podium ohrfeigte Kanzler Kurt Georg Kiesinger und rief „Nazi, Nazi!“. Das war ein symbolischer Akt, der eingeschlagen hatte: Die Kinder der Nazis schlagen ihre Väter. Sie wurde daraufhin in einem Beschleunigten Verfahren zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Allerdings wurde die Strafe 1969 in vier Monate auf Bewährung umgewandelt. Heinrich Böll schickte ihr 50 rote Rosen nach Paris. Ihr Rechtsanwalt war damals ein Links-Anwalt mit Namen Horst Mahler, dem noch eine beachtliche Karriere als Rechtsradikaler bevorstehen sollte. Durch ihre Nachforschungen – und Hartnäckigkeit - gelang es ihr, dass einige Nazi-Verbrecher doch noch zur juristischen Verantwortung gezogen werden konnten. Die Aufgabe ist ihr geblieben. Der moralische Impetus auch. Sie ist eine Radikale in dem Sinne, dass sie den NS-Verbrechern und den Trägern des Systems auf den Grund geht.
Bundeskanzler Konrad Adenauer erwähnte in seiner ersten, im September 1949 abgegebenen Regierungserklärung die wenigen Überlebenden, die der Vernichtung der europäischen Juden entgehen konnten, mit keinem einzigen Wort. Sein Ton blieb in diesem Kontext demonstrativ geschäftsmäßig. Er hatte ein Gespür dafür, dass die Deutschen sich nicht für die Vergangenheit interessieren, einen Schlussstrich wollten. Ihm war daran gelegen, so ist in seinen „Erinnerungen“ nachzulesen, „Vergangenes vergangen sein zu lassen“, da viele bereits für „subjektiv nicht schwerwiegende Schuld genügend gebüßt“ hatten. Er kündigte sogar an, die Frage einer Amnestie für Nazi-Verbrecher von der Bundesregierung prüfen zu lassen. Viereinhalb Jahre nach der Befreiung von Auschwitz redete Kanzler Adenauer bereits einem Schlussstrich über das größte Menschheitsverbrechen das Wort. Kein Wort über Auschwitz, Maidanek, Treblinka und all die anderen Vernichtungslager kam ihm bei seiner ersten Regierungserklärung über die Lippen, kein Wort über Schuld oder Scham des deutschen Volkes.
Das ehemalige NSDAP-Mitglied und Adenauers persönlicher Referent, Herbert Blankenhorn, charakterisierte des Kanzlers Haltung zur „Judenfrage“ folgendermaßen: „Dr. Adenauer hat jahrelang nichts zum Thema Juden gesagt, weil er das deutsche Volk in seiner Gesamtheit für die Demokratie gewinnen wollte. Hätte Herr Adenauer schon 1949 gesagt, was wir in der Vergangenheit getan haben, dann wäre doch das deutsche Volk gegen ihn gewesen.“
Adenauers Situations-Moral
Zurück zu Hans Globke: Für Adenauer war Globke unersetzlich. „Ich wüsste keinen, den ich an Globkes Stelle setzen könnte“, ist von ihm überliefert. Das Festhalten an einem Mann mit prominenter NS-Vergangenheit belegt auch Adenauers Haltung, die Fachkenntnis von Experten über moralische Bedenken zu stellen.
„Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat!“ Mit diesem Satz rechtfertigte Konrad Adenauer die Übernahme von Beamten aus der Nazi-Zeit. Ein typisches Adenauer-Bonmot. Der erste Bundeskanzler (1949–63) der Bundesrepublik war ein Meister der Bildersprache. Mit der harmlos klingenden Volksweisheit umschrieb er nichts weniger als seine Fähigkeit, pragmatisch vorzugehen. Auch im Umgang mit Nazis im neuen deutschen Staatsapparat. Hans Josef Maria Globke war der prominenteste und mächtigste mit brauner Vergangenheit im Umfeld Adenauers. Als Staatssekretär organisierte er das Kanzleramt. Vor allem gegen Ende der Regentschaft „des Alten“, wie Adenauer respektvoll genannt wurde, war Globke so etwas wie der inoffizielle Vize-Kanzler der jungen Republik. Für viele ein Skandal - noch heute.
Globke, der Mann im Schatten Kanzler Adenauers, wurde zur Symbolfigur für die unaufgearbeitete NS-Vergangenheit des Landes. Dabei war er die bekannteste Figur im Regierungsumfeld der Bundesrepublik Deutschland, über den sich ganze Historikergenerationen abgearbeitet haben. Doch wie stand es, weit über die Causa Globke hinaus, mit dem anderen Personal im Bonner Machtapparat, den Oberländers, Seebohms, Blankenhorns? Und all die anderen? Es gab viele andere NS-Belastete, die ab 1949 politisch wieder und weiter mitmischten, die gar nicht alle aufgezählt werden können. Ihre Überleitung in hohe Staatsämter der demokratisch verfassten Bonner Republik kam einer unausgesprochenen Amnestie für hohe NS-Funktionäre gleich, die sich als verbeamtete Mitarbeiter in der Regierungszentrale der BRD sammelten. Das lag daran, dass nach der Verabschiedung des 131er-Gesetzes (1951), dem zufolge entlassene Beamte in ihren ursprünglichen Stand zurückversetzt wurden, diese zuhauf in die Behörden zurückströmten.
Die Beteiligung von Globke und Gleichgesinnter war kein Ruhmesblatt beim Aufbau der deutschen Demokratie. Es gab eine nicht zu übersehende personelle Kontinuität zwischen der NS-Zeit und der BRD. Die Autorinnen von „Das Kanzleramt“ sprechen in diesem Zusammenhang von „Skandalon“. So lässt sich der Befund der voluminösen, fast tausendseitigen Studie „Das Kanzleramt“, die sich vorbildlich mit der NS-Vergangenheit in diesem Hause auseinandersetzt, zusammenfassen. Eine solche Untersuchung war längst überfällig.
Globkes Schlüsselrolle
Globke galt im Kanzleramt als „graue Eminenz“ ‒ allerdings nicht im Sinne eines Drahtziehers aus dem Hintergrund, sondern als jemand, der seine Arbeitskraft, organisatorischen Fähigkeiten und Verwaltungserfahrung ganz in den Dienst seines Dienstherrn stellte und selbst kaum in Erscheinung trat: loyal bis zur Selbstaufgabe. Als Koordinator des Kanzleramtes und Berater Adenauers, in dessen Umgebung er ständig präsent war, oft unter vier Augen, und mit dem er häufig allein im Garten des Palais Schaumburg spazieren ging, war er unersetzlich. Gegenseitiges Vertrauen und eine erkennbare innere Verbundenheit bestimmten ihr Verhältnis. Ähnliche Prägungen bildeten dafür ein breites Fundament: das katholische Milieu ihrer Herkunft, die rheinisch-preußische Sozialisation, gemeinsame Weltanschauungen und die politische Bindung an die Zentrumspartei, von der beide nach 1945 den Weg in die CDU gefunden hatten. Für Adenauer waren es gerade Globkes Zurückhaltung und Verschwiegenheit, neben seiner administrativen Kompetenz, die seine Mitarbeit unentbehrlich machten.
Eine Schlüsselrolle nahm Globke von Anfang in der Personalpolitik ein. Das Organigramm des Kanzleramts vom Dezember 1949 weist ihn als Leiter der Abteilung für Koordinierungs- und Kabinettsangelegenheiten und als Leiter des Referats für die Personalien des Hauses und der Regierung insgesamt aus. Damit hatte er trotz seiner NS-Belastung auch Einfluss auf die Personalpolitik in den Ministerien.
Der Jurist Globke hatte seine Karriere im Reichsinnenministerium der NS-Zeit begonnen. In dieser Funktion hatte er einen von vier Kommentaren zu den Nürnberger Rassengesetzen von 1935 verfasst, mit denen die Verfolgung der Juden in Deutschland einen rechtlichen Rahmen bekam. Nicht genug damit: Als verantwortlicher Ministerialbeamter für die Namensänderungsverordnung von 1938 und Referent für Fragen der Staatsangehörigkeit schlug er 1938 vor, alle Juden einen zusätzlichen hebräisch-konnotierten Vornamen „Israel“ und „Sarah“ aufzuoktroyieren. Globkes zweite Karriere endete im Oktober 1963 mit dem Rücktritt Adenauers.
Es bleibt die Vermutung, dass Adenauer mit der Einstellung Globkes als Beamter im Höheren Dienst auch ein Zeichen setzen wollte, die vielen Millionen ehemaligen Nationalsozialisten, selbst wenn sie „Täter“ gewesen waren, und ihre „Mitläufer“ für den neuen Staat zu gewinnen, sie zumindest nicht von vornherein auszugrenzen. Zwar sollten die „wirklich Schuldigen“ an den Verbrechen, die in der nationalsozialistischen Zeit und im Kriege begangen worden seien, „mit aller Strenge bestraft werden“, bemerkte Adenauer dazu schon in seiner Regierungserklärung am 20. September 1949. Aber „für manche Verfehlungen und Vergehen“ müsse man „Verständnis aufbringen“. Die Bundesregierung sei deshalb entschlossen, dort, wo es ihr vertretbar erscheine, „Vergangenes vergangen sein zu lassen“.
Das NS-Erbe
Selbst im restaurativen Adenauer-Deutschland war eine solch belastende Person wie Globke in einer solch gehobenen Position – trotz massiver Versuche, ihn vor Angriffen abzuschirmen und ihn als Vertreter des Widerstands im Umfeld des „20. Juli“ darzustellen - politisch umstritten, wenn sie nicht zur Zielscheibe propagandistischer Angriffe aus Ost-Berlin, geworden wäre. Gerade weil die Kampagnen in den Zeiten des Antikommunismus aus der DDR, oder wie es damals hieß, aus Pankow, kamen, ließen sich diese abwehren, was Globke im Amt hielt. Dennoch: Die personellen Kontinuitäten in den Bonner Leitungsstäben wurden zunehmend skandalisiert und mit dem international beachteten Jerusalemer Eichmann-Prozess 1961 wurde die Aufmerksamkeit stärker auf die bürokratischen „Schreibtischtäter“ und namentlich auch auf Globke gerichtet.
In den ersten Jahren konnte sich das Kanzleramt noch sicher sein, dass seine Bemühungen um ein Ende der Entnazifizierung, eine Amnestie für die verurteilten Kriegsverbrecher und die Re-Integration der „Belasteten“ breiten Anklang in der westdeutschen Öffentlichkeit fanden. Gleiches galt für Hoffnung auf Versöhnung mit den ehemaligen westlichen Kriegsgegnern und dem jungen Staat Israel als Voraussetzung für die Rückkehr in die internationale Völkerfamilie.
Mit dem Kanzleramt eng verbunden war das Bundespresseamt. Beim Rückblick auf die personelle Besetzung dieses Amts tun sich nachgerade Abgründe auf: Es war mehrheitlich besetzt mit Journalisten, die zum Teil mit Joseph Goebbels und dem Reichspropagandaministerium für Volksaufklärung und Propaganda kooperiert oder rassistische und antisemitische Artikel verfasst hatten.
Der Umgang mit der NS-Vergangenheit im westlichen Deutschland war von Anfang an ein mühsames Unterfangen und trotz aller Bemühungen ist er als gescheitert anzusehen. Das Demokratieverständnis derjenigen, die ihre politische Arbeit nach 1945 im Politikgeschäft fortsetzen durften und konnten, war nicht hinreichend genug ausgeprägt, um einen wirklich Neuanfang zu gewährleisten. Diese Feststellung zieht sich durch alle vier Teilstudien von „Das Kanzleramt“, die allesamt der Frage nachgehen, welches Politik- und Demokratieverständnis die Kanzleramtsbediensteten in ihr Amt mitbrachten und weiterentwickelten. Ein anderer Punkt beleuchtet die Frage, wie das Bundeskanzleramt die Personalpolitik, den Umgang mit der NS-Vergangenheit und die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes in der Ära Adenauer und danach steuerte.
Mit der Aufarbeitung des behördlichen Umgangs mit der eigenen NS-Belastung hat sich das Bundeskanzleramt – wie im Übrigen andere Ministerien auch – jahrzehntelang Zeit gelassen nicht zuletzt, um die Akteure aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik zu schützen. Umso verdienstvoller die vorliegende Edition, die an Gründlichkeit und Zuverlässigkeit keine Zweifel lässt und nichts beschönigt. Nach der Lektüre dürfte sich der Leser verwundert fragen, wie es angesichts fragwürdiger Demokratievorstellungen und ihrer Vermittlung durch Personen mit signifikanter NS-Vergangenheit gelingen konnte, sich auf die zweite deutsche Demokratie einzulassen.
Jutta Braun/Nadine Freund/Christian Mentel/Gunnar Take: Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit, Wallstein Verlag, Göttingen 2025, 938 S., 58 Euro
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