Die kalte Republik – Als NS-Opfer zu Bittstellern gemacht wurden

Die überlebenden Buchenwald-Häftlinge, die mit Hilfe der Bricha Haifa erreichten, wurden am 15. Juli 1945 von den Briten verhaftet.© WIKIPEDIA/

Die westdeutsche Demokratie hat sich gegenüber den Überlebenden der NS-Verfolgung lange als kaltherzig und desinteressiert erwiesen. Was als sogenannte „Wiedergutmachung“ firmierte, etwas, was es angesichts des Leid und Elends niemals wirklich geben kann, war häufig nicht mehr als ein bürokratischer Spießrutenlauf – geprägt von Misstrauen, Demütigung und Ablehnung. Während die NS-Täter längst rehabilitiert waren und ihre Pensionen kassierten, wurden die Opfer zu Bittstellern degradiert, diskreditiert und allzu oft erneut entrechtet. Die Historikerin und Antisemitismusforscherin Stefanie Schüler-Springorum erzählt in ihrem Buch „Unerwünscht. Die westdeutsche Demokratie und die verfolgten des NS-Regimes“ von einem moralischen Bankrott im Angesicht des größten Menschheitsverbrechens und davon, wie wenig das Nachkriegsdeutschland aus seiner Geschichte lernen wollte, was sich bis heute in einer antiisraelischen Haltung woke-linker Kräfte hierzulande offenbart. (JR)

Von Theodor Joseph

Der Holocaust – der Juden- und „Zigeuner“-Mord, die Verfolgung weiterer Opfergruppen wie Homosexuelle oder „Zeugen Jehovas“ – bleibt als monströses staatliches Verbrechen lebendige deutsche Geschichte und das Thema „Wiedergutmachung“ als historisch präzedenzloses Projekt ist nach wie vor aktuell.

Unter deutscher Wiedergutmachungspolitik versteht man staatliche Maßnahmen, durch die die Verfolgten des NS-Staates materiell entschädigt werden sollten. Sie ist ein Teilaspekt der deutschen „Vergangenheitsbewältigung“, ein inzwischen abgenutzter neu-deutscher Terminus. Doch diese Politik war für die westdeutsche Demokratie nach dem Epochenjahr 1945, wie die Historikerin Stefanie Schüler-Springorum auf recht plastische Weise zeigt, von Anfang an „unerwünscht“, wenig populär. Schüler-Springorum wirft einen fokussierten Blick auf jene Frauen, Männer und Kinder, die ohne ihr Zutun, aufgrund ihrer bloßen Existenz, ihrer Verfügbarkeit, ihres sozial oder sexuell devianten Verhaltens, einer Krankheit oder einer als „rassisch“ definierten Zugehörigkeit, verfolgt, versehrt, eingesperrt und ausgebeutet wurden und die ihre geplante Ermordung allein durch Zufall überlebten – als Juden, Sinti und Roma, als „Erbkranke“ und „Asoziale“, als Zwangsarbeiter und als Homosexuelle.

 

Rangordnung moralischer Respektabilität

Die materiellen Entschädigungen für die Verfolgten des NS-Regimes nach 1945 erfolgten individuell und unmittelbar durch Schadenersatz für Gesundheitsschäden, für Zwangsarbeit, Haft- und Internierungszeiten, als Renten und Angleichungen von Rentenansprüchen, als Ausgleichszahlungen für erlittene Nachteile beim beruflichen Fortkommen; durch Rückerstattung von Grundstücken und Vermögenswerten, direkt an ihre Eigentümer oder mittelbar als erbenloses Vermögen an jüdische Organisationen; durch Globalabkommen mit Staaten, Stiftungen oder Organisationen von Anspruchsberechtigten. So sollte es im Idealfall sein.

Doch längst nicht alle Opfergruppen konnten ihre Ansprüche geltend machen. So wurden Homosexuelle auch noch nach ihrer Befreiung nach Paragraf 175 bestraft, und zwar in seiner 1935 vom NS-Regime verschärften Fassung. Und nicht einmal ihre Kastration wurde als NS-Unrecht anerkannt mit der Begründung, wenn dieser Eingriff Teil der Strafe war, galt sie als „rechtmäßig“ und damit als nicht entschädigungsfähig. Da der Paragraf 175 auch nach 1945 seine Gültigkeit behalten hatte, wagte es kaum einer, mit einem Antrag auf Rehabilitierung, Entschädigung oder wenigstens Anerkennung der Haftjahre für die Altersrente an die Öffentlichkeit zu treten. Der Antrag einer Witwe eines homosexuellen Ehepartners auf Entschädigung wurde 1966 mit der homophoben Begründung kurz und bündig beschieden: „abgelehnt und unanfechtbar“.

Viele Geschichten des Über- und Weiterlebens sind bekannt, andere mussten lange warten, bis sie Gehör fanden, wieder andere sind bis heute unbekannt geblieben. Das große Ungleichgewicht in der Überlieferung des Leidens hat politische, soziale und mediale Gründe, und nicht zuletzt spiegelt sich hier eine „Rangordnung nach moralischer Respektabilität“ wider.

 

„Wiedergutmachung“ in den Nachkriegsjahrzehnten

Stefanie Schüler-Springorum präsentiert eine Geschichte über das Leben bzw. die Lebensbedingungen der ehemals Verfolgten in den Nachkriegsjahrzehnten in Westdeutschland, und zwar, wo immer möglich, aus deren Perspektive. Die Autorin beschränkt sich in ihrer Analyse nur auf das westliche Deutschland.

Es geht ihr um die Situation gleich nach der Befreiung der Opfer, um das (Weiter-)Leben in einer Gesellschaft, die sie nicht (wieder) haben wollte, um fortgesetzte Diskriminierung und Verfolgung und schließlich um die jahrzehntelangen Kämpfe gegen eine widerspenstige Administration, um Anerkennung des erlittenen Unrechts. Dabei möchte sie die Erzählungen der Opfer nicht der „Deutungsmacht der Täter“ überlassen. Täter: Nur etwa 7.000 von geschätzten 200- 250.000 Tätern wurden nach 1945 juristisch belangt.

Bereits kurz nach dem Krieg wurden die sogenannten Wiedergutmachungszahlungen von den Alliierten angeordnet. Angeordnet, wohlgemerkt. Die Opfer – rassisch, politisch oder religiös Verfolgte - und deren überlebende Nachkommen für das erlittene Leid, für Schaden an Leib und Seele, an Leben zu entschädigen, entsprach durchaus nicht einem moralischen Bedürfnis Nachkriegsdeutschlands.

Das eher euphemistische Wort „Wiedergutmachung“ an sich darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass nichts „wieder gut gemacht“ werden konnte, was ohnehin nicht mehr rückgängig zu machen war. Ethische Maßstäbe spielten in der unmittelbaren Zeit nach 1945 keine signifikante Rolle, die Deutschen verstanden sich vielmehr selbst als Opfer. So wurde zum Beispiel jüdischen Rückkehrern aus den Konzentrationslagern dann eine Entschädigungsleistung oder Unterstützung versagt, wenn sie nicht auch ihren Wohnsitz in Deutschland nahmen. Eine höchst unsensible, wenn nicht instinktlose Forderung, die Opfer zu zwingen, sich wieder im Land der Täter niederzulassen. Erst in den 1980er Jahren kam es zu einer systemkritischen Auseinandersetzung mit der „Wiedergutmachung“ und dem Begriff selbst, der nunmehr als verharmlosend angefochten wurde.

Der Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 warf und wirft weiterhin seine Schatten weit in die Gegenwartsgeschichte. Das gilt vor allem für das Fortbestehen des Antisemitismus. Und den Umgang mit den überlebenden Verfolgten und deren Ansprüche auf eine Entschädigung für erlittenes Unrecht. Auschwitz, die Juden und der Antisemitismus bleiben nach 1945 auch weiterhin ein zentraler Angel- und Bezugspunkt deutscher Kultur, deutscher Politik, der deutschen Gesellschaft insgesamt – ein beständiges Gefühl.

 

Verdrängung und Ablehnung

Deutschland stellte mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Uhren auf null. Eine selbst auferlegte kollektive Amnesie sollte die Spontanheilung der Nation herbeiführen und die Dämonen der Vergangenheit vertreiben. Für das jüdische Volk dagegen lebten die Dämonen als Nachbarn munter fort. Für die Überlebenden schien die Zeit der Trauer nie zu vergehen, die Wunden unheilbar.

Bundeskanzler Konrad Adenauer erwähnte in seiner ersten, im September 1949 abgegebenen Regierungserklärung die wenigen Überlebenden, die der Vernichtung der europäischen Juden entgehen konnten, mit keinem einzigen Wort. Er wusste, dass die deutsche Bevölkerung sich nicht für die Vergangenheit interessierte. Er wollte einen Lastenausgleich, insbesondere für die Kleinst- und Kleingeschädigten. Viereinhalb Jahre nach der Befreiung von Auschwitz redete Adenauer bereits einem Schlussstrich über das größte Menschheitsverbrechen das Wort. Und so wundert es nicht, dass sich im restaurativen Adenauer-Deutschland abwehrende Tendenzen hinsichtlich einer echten „Wiedergutmachung“ Bahn brachen und rassistische Anschauungen fortbestehen konnten.

Die Stereotype vom „jüdischen Geist“ und „jüdischer Wirtschaftspotenz“ mit seiner antisemitischen Konnotation sprachen für sich selbst und für den philosemitischen Sprachgebrauch in Bonn, wann immer die Rede auf Juden kam. So war es im Jahre 1949 und in den nachfolgenden Jahren weiterhin.

Stefanie Schüler-Springorum geht mit der politisch-ideologischen Entwicklung und den Kontinuitäten nach 1945 hart ins Gericht. Es wurden nicht nur ehemaligen NSDAP-Parteigänger oder gar in das NS-System tief Verstrickte in den werdenden und sich entwickelnden demokratischen Staat „integriert“, sondern es war der Staat selbst, der eine nationalistische Agenda verfolgte. Die Siegermächte ließen diese Entwicklung in Zeiten eines ausgeprägten Antikommunismus weitgehend widerspruchslos zu.

Für die Juden aus den Konzentrationslagern waren die Siegermächte keine Feinde, sondern Befreier, aber sie selbst blieben Fremde im eigenen Land. Die auf dem Weg nach Übersee und Palästina/Israel Gestrandeten waren heimat-, besitz- und sprachlos. Ihre Rückkehr oder gar Besitzansprüche waren unerwünscht. Der deutsche Staat und die Bevölkerung hatten sich mit den Enteignungen zwar bereichert, wehrten aber finanzielle Ansprüche lange ab und behandelte die überlebenden Opfer als Fremde auf Durchreise. Dazu kam das verdrängte konkrete Wissen um Verfolgung, Deportation, Mord und Totschlag vor der eigenen Haustüre, aber auch das kollektive Bewusstsein um das Unrecht der Jahre zuvor, das bei den Deutschen eine Angst vor der Rache ihrer Opfer wachrief. Kurz: Eine ressentimentgeladene Ignoranz war in der deutschen Bevölkerung weit verbreitet.

 

Das Bundesentschädigungsgesetz

Im Bewusstsein der deutschen Nachkriegsgesellschaft wurde den Opfern des NS-Regimes ein eher unbedeutender Platz zugewiesen – nachdem der „Schock der ersten Stunde“, in der die nationalsozialistischen Verbrechen in das Blickfeld der Öffentlichkeit gelangt waren, verklungen war und die Bereitschaft, politische wie moralische Verantwortung zu übernehmen, zunehmend nachließ. Vor dem Hintergrund des Wiederaufbaus, des Kalten Krieges und schließlich des eigenen während und nach dem Krieg erfahrenen Leids, begannen viele Deutsche, sich selbst als Opfer zu sehen. Auch änderte sich das Bild vom Nationalsozialismus. Die Betonung des manipulativen und terroristischen Charakters des NS-Staates und die Sicht auf einen dämonisierten Hitler halfen, eine Mitschuld an den NS-Verbrechen zu verdrängen.

Man begann, das eigene Leid mit der Verfolgung der NS-Opfer aufzurechnen. Das Klischee von wohlversorgten NS-Opfern wurde zu einer Art Mythos und - einhergehend mit der Integration ehemaliger NS-Funktionäre in die deutsche Nachkriegsgesellschaft - wurden nicht die Täter, sondern die Opfer als eine Belastung für die neue Gesellschaft empfunden. „Was soll man tun, wenn ein ganzes Volk bockt“, soll der ehemalige Verhandlungsführer beim Israel-Abkommen 1952 und als engagierter Befürworter der Entschädigungsgesetze bekannt gewordene Franz Böhm gesagt haben.

1953 wurde das Bundesentschädigungsgesetz verabschiedet. Gemessen am Raubgut waren das „Peanuts“, in der öffentlichen deutschen Wahrnehmung sah das jedoch anders aus: „Die Juden“ bereicherten sich auf Kosten „der Deutschen“, so das verbreitete Narrativ. Die „Wiedergutmachung“ war denkbar unpopulär: 44 % der Westdeutschen, so das Institut für Demoskopie in Allensbach, fanden die Zahlungen „zu hoch“, nur 11 % befürworteten sie. Und damit hatte sich Adenauer mit Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion gegen die Widerstände durchgesetzt, die sich im Bundeskabinett, in der Regierungskoalition und in Teilen der Presse regten. Die Gegner argumentierten mit den Kosten einer solchen gesetzlichen Regelung.

Von den Wählern wurden Entschädigungsleistungen für Soldatenwitwen, Heimatvertriebene und Bombengeschädigte als vordringlich angesehen. Zu bewältigen war zudem die Integration der NS-Belasteten in die Gesellschaft. Die ablehnende Haltung der Öffentlichkeit wurde dadurch bestärkt, als Fälle von angeblichem oder tatsächlichem Missbrauch von Entschädigungsleistungen bekannt wurden.

 

Würdelose Abfertigung

Die Hitlers, Himmlers und Eichmanns haben ihre wehrlosen jüdischen Opfer in den zwölf Jahren ihrer Terrorherrschaft ausgeraubt, danach ermordet und sich deren Vernichtung vorfinanzieren lassen. Als es dann nach 1945 ans „Wiedergutmachen“ ging, stießen die Überlebenden häufig auf hanebüchene Ablehnungsbescheide und würdelose finanzielle Knauserigkeit. Wir wissen längst, dass Beamte und Politiker die Verfolgung von NS-Tätern aktiv behinderten und zugleich lieber ihresgleichen an den Universitäten und im Justizdienst wiedereinsetzten, statt die in NS-Jahren aus dem Land getriebenen Remigranten wieder in ihre alten Positionen zu rehabilitieren. Mit einem Federstrich hatte Adenauer 1951 mit einer Grundgesetzergänzung (Paragraf 131) sämtliche Beamte in ihre alten Rechte befördert. Dieser Paragraf regelte die Rechtsverhältnisse von Beamten in der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland, die vor dem 8. Mai 1945 in das Beamtenverhältnis berufen worden und danach ausgeschieden waren, ohne seitdem wiederverwendet oder versorgt worden zu sein.

Über das Verhalten der westdeutschen Bürokratie hat Stefanie Schüler-Springorum eine eindrucksvolle Studie verfasst und den Deutschen ins Stammbuch geschrieben. Angesichts der kalten bürokratischen Abfertigung verwundert es nicht, urteilt sie, dass keineswegs alle ehemals Verfolgten überhaupt den Schritt wagten, ihre Rechte einzuklagen. Denjenigen, die es dennoch taten, verdanken wir heute den Beleg für eine Praxis und eine Sprache, die über das oft beklagte „herzlose Herrendenken“ gegenüber den Opfern weit hinausgeht.

In vielen Fällen handelte es sich um bewusste, von Ressentiments getriebene Schikane. Für die Betroffenen war der Weg der Demütigungen und Erniedrigungen vor allem dadurch gekennzeichnet, dass man ihnen per se ihre Glaubwürdigkeit absprach. Bei gerichtlichen Anfragen empfahl der Suchdienst für NS-Verfolgte (ITS) üblicherweise, zur Sicherheit erst einmal die tätowierte Auschwitz-Nummer auf Echtheit zu überprüfen.

In den ersten Nachkriegsjahren schien es weniger darum gegangen zu sein, jüdische Präsenz als sichtbare Mahnung an den Holocaust und das eigene Versagen oder Zutun abzuwehren, sondern um die Abwehr der Juden als Juden. Dies belegen nicht nur die Erfahrungen der Überlebenden, sondern auch die zahlreichen Leserbriefe, die auf furchtbare Weise den damaligen Zeitgeist widerspiegeln und in Aussagen gipfelten, dass „immer noch zu wenig Juden“ ermordet worden seien oder es immer noch zu viele Juden gebe.

Die Bundesregierung perfektionierte eine Politik, moniert Schüler-Springorum, die nach außen hin Großzügigkeit dargestellte und unbürokratische Hilfe versprach, während in der Praxis nicht viel davon zu spüren war. Stattdessen prägten Kleinigkeit und Pedanterie, grundsätzliches Misstrauen und Unterstellungen den Alltag auf den Ämtern. Die Erfindung eines „Ermessensspielraums“, der bestimmte Entscheidungen vor Ort dem oder der Sachbearbeitenden überließ, war ein probates Mittel, „Fälle“ zu lösen. Dann kommt in den Akten der tradierte rassistische Blick auf die mit einem Mal fordernden Fremden und das Bemühen zum Vorschein, nur keinen Pfennig zu viel auszuzahlen.

 

Zu Bittstellern degradiert

In den vergangenen achtzig Jahren hat die Bundesrepublik gewiss „mehr“ Demokratie gewagt, gleichwohl die aus einer zwölf Jahre dauernden menschenverachtenden Politik erwachsenen Ansprüche der Opfer, lesen wir bei Stefanie Schüler-Springorum, nicht immer hinreichend befriedigt. Es fehlte oft genug an einer ethischen Basis. Sie erinnert uns daran, wie die Überlebenden nach ihrer Befreiung zu Bittstellern herabgewürdigt wurden, auf soziale Kälte und auf administrative Engherzigkeit trafen. Bis in die Gegenwart sind einige erinnerungspolitische Fragen offengeblieben, Rechnungen noch nicht beglichen.

Was im Persönlichen nicht bewältigt wurde, gelang auch nicht auf staatlicher Ebene: Im August 1952 sprach sich fast die Hälfte der Deutschen gegen „Entschädigungszahlungen“ an Israel aus. Diese Ablehnung äußerte sich in Form traditioneller antijüdischer Vorurteile (Vorwurf der Geldgier und Rachsucht), die sich durch die jüdischen Forderungen „bestätigt“ sahen, was einer Schuldumkehr entspricht. Sieben Jahre nach der Befreiung von Auschwitz lehnte eine Mehrheit der Westdeutschen das „Wiedergutmachungsabkommen“ mit dem Staat Israel ab, nur eine Minderheit stimmte zu. Den Deutschen (und den Alliierten) ging es damals vorrangig um eine Wiederbewaffnung als um die Begleichung einer moralischen Schuld. Je mehr sich der westdeutsche Teilstaat politisch, militärisch und wirtschaftlich erfolgreich in die westliche Welt integrierte, desto weniger musste er auf vergangenheitspolitische Belastungen Rücksicht nehmen. Dies bekamen alle ehemals Verfolgten zu spüren, allerdings in unterschiedlichem Grad. Am unteren Ende der Sprosse standen dabei die Sinti und Roma sowie die Homosexuellen.

Dies war nicht nur, wie Schüler-Springorum aufzeigt, im direkten persönlichen Kontakt „äußerst selten“. An manchen Orten wurden öffentliche Gedenksteine bald nach der Setzung beschmiert und – wie in Aschaffenburg im November 1946 - mit roten Hakenkreuzen besudelt. Von Haseldüne bis Memmingen, von Landsberg bis Wandsbek wurden frisch gesetzte Grabsteine, mit denen die Überlebenden ihrer Liebsten gedachten, die, - in den Worten Paul Celans ausgedrückt - , meist nur „ein Grab in den Lüften“ besaßen, geschändet. Für die unmittelbaren Nachkriegsjahre sind mindestens 100 Grabschändungen bekannt.

Stefanie Schüler-Springorum hat uns eine Nachgeschichte des Nationalsozialismus erzählt über das, was die Opfer nach 1945 weiterhin erfahren mussten, eine Geschichte, in der Kontinuitätslinien von Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und Homophobie ungefiltert aufscheinen und zugleich erklären, was uns heute als rechter Populismus gegenübertritt. Sie hat diese Geschichte mit Empathie für die verschiedenen Opfergruppen faktensicher erzählt und dabei umsichtig die Balance zwischen Parteilichkeit und wissenschaftlicher Distanz austariert.

 

Stefanie Schüler-Springorum: Unerwünscht. Die westdeutsche Demokratie und die verfolgten des NS-Regimes, S. Fischer Verlag, Frankfurt/M. 2025, 255 S., 25 Euro

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