80 Jahre Nürnberger Prozesse

Richter des Internationalen Militärgerichtshofs bei einer Sitzung© Wikipedia / Raymond D'Addario. National Archives and Records Administration, Public Domain Source Record ID: 111-SC-C-3704
Im Jahr 2025 jähren sich zwei historische Ereignisse, die beide untrennbar mit der Stadt Nürnberg verbunden sind. Vor 90 Jahren, im September 1935, verabschiedete bereits von Hitler geführte deutsche Reichstag während des Reichsparteitags der NSDAP in Nürnberg die sogenannten „Nürnberger Gesetze“ – die juristische Pervertierung des Rechts zur Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland. Vor 80 Jahren, am 20. November 1945, begannen im Saal 600 des Nürnberger Justizpalastes die „Nürnberger Prozesse“ – die Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts, das damals noch nicht in den Händen eines sich dem Islam anbiedernden Israel-Entrechtungsgericht gefallen ist. Vor einem internationalen Militärgerichtshof mussten sich 24 Hauptkriegsverbrecher verantworten, darunter Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop und Alfred Rosenberg. Zwölf Angeklagte wurden am 1. Oktober 1946 zum Tode verurteilt und hingerichtet. Göring entzog sich der Vollstreckung durch Selbstmord. In den folgenden drei Jahren fanden weitere zwölf Prozesse vor US-Militärgerichten statt, unter anderem gegen Ärzte, Juristen, Industrielle sowie SS- und Polizeiführer – ein Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Aufarbeitung des nationalsozialistischen Verbrechenskomplexes, der allerdings in Deutschland zu kaum weiteren Verurteilungen geführt hat. (JR)
Die Leipziger Prozesse
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs begann am 23. Mai 1921 in Leipzig der erste Prozess gegen 12 deutsche Staatsbürger, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden. In diesem „Leipziger Prozess” wurden jedoch nur die Fälle der Ausführenden verhandelt, da die Namen der deutschen Führer und Militärbefehlshaber jener Zeit, die die Befehle erteilt hatten, für deren Ausführung ihre Untergebenen vor Gericht standen, von der Liste gestrichen worden waren. Der vorrevolutionäre und sowjetische Jurist Aron Trainin bewertete die Ergebnisse der „Leipziger Prozesse” wie folgt:
„Deutschland nutzte die entstandene Situation geschickt aus und kam zu dem richtigen Schluss, dass die Siegermächte kein Interesse an einer tatsächlichen Gerichtsverhandlung und Bestrafung hatten. Deutschland zeigte auch bei der Verhandlung der Fälle vor dem Reichsgericht in Leipzig keine Eile. Tatsächlich wurden die tatsächlichen Kriegsverbrecher und Kriegsverbrecher strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, und wie aus der Geschichte hervorgeht, wurde diese Frage während des Ersten Weltkriegs nicht ernsthaft gestellt.“
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