Tödliche Messerattacke im Regionalzug: Täter natürlich verwirrt, Herkunft anfangs wie immer unbenannt

Müssen sich Zugfahrgäste in Zukunft auf Terror-Anschläge gefasst machen? © WIKIPEDIA
Zwei junge Menschen wurden kürzlich bei einem hinterhältigen Messerangriff in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein ermordet, fünf weitere teils schwer verletzt. Über den Täter erfährt man in den öffentlich-rechtlichen Medien zunächst nichts, dann, wenn auch zögerlich, dass er ein sogenannter „staatenloser Palästinenser“ ist. Im selben Atemzug wird in den Medien ohne psychiatrische Untersuchung sofort verkündet, der Täter sei „verwirrt“ gewesen, womit unmittelbar auf seine mögliche Schuldunfähigkeit hingewiesen wird. Ein Blick auf die Strafakte von Ibrahim A. aus Gaza, der den Attentäter vom Breitscheidplatz heroisiert und zu seinem Vorbild gemacht hat, verrät aber seine lange Gewalt-Laufbahn. 2017 wurde ihm sogar subsidiärer Schutz gewährt. Eine Abschiebung setzt voraus, dass jemand "vollziehbar ausreisepflichtig" ist, dies hat die linksgrün-ideologisierte Politik auch im Fall von Ibrahim A., trotz der vielen Gewaltdelikte, nicht sehen wollen. Sie und ihre Migrationspolitik sind es, die die gegenwärtigen Opfer und auch die Toten früherer, ähnlich gelagerter Fälle auf dem Gewissen haben. (JR)
Messeranschlag im Regionalzug von Kiel nach Hamburg. Ein 33-jähriger staatenloser „Palästinenser“ tötet mit einem Messer ein 17-jähriges Mädchen und einen jungen Mann (19). Außerdem verletzt er sieben weitere Menschen, davon werden gegenwärtig zwei Opfer im Krankenhaus operiert. Der Täter (korrekt: Tatverdächtiger) war erst sechs Tage nach seiner Haftentlassung auf freien Fuß. Das Verbrechen kam dabei keineswegs „überraschend“, die bisherige Strafakte:
Seit 2015 ist der „Flüchtling“ mindestens zwölfmal polizeilich in Erscheinung getreten.
2015 Ladendiebstahl in Euskirchen, Missbrauch von Scheckkarten in Bonn,
2016 gefährliche Körperverletzung in Euskirchen, gefährliche Körperverletzung in Bad Münstereifel, Ladendiebstahl in Euskirchen,
2018 Körperverletzung in Köln,
2019 sexuelle Nötigung in Euskirchen,
2020 Sachbeschädigung in Euskirchen, Körperverletzung in Bonn und 2x Körperverletzung in Euskirchen und Bedrohung in Euskirchen. Er befand sich bis zum 19. Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft.
Selbst in U-Haft soll Ibrahim A. Mithäftlinge angegriffen haben.
Focus-online berichtet: „…attackierte er bereits drei Mal Menschen mit einem Messer.
2023 nunmehr ein Haftbefehl wegen zweimal Mord und viermal wegen versuchten Totschlags.
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