Tödliche Messerattacke im Regionalzug: Täter natürlich verwirrt, Herkunft anfangs wie immer unbenannt
Müssen sich Zugfahrgäste in Zukunft auf Terror-Anschläge gefasst machen? © WIKIPEDIA
Zwei junge Menschen wurden kürzlich bei einem hinterhältigen Messerangriff in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein ermordet, fünf weitere teils schwer verletzt. Über den Täter erfährt man in den öffentlich-rechtlichen Medien zunächst nichts, dann, wenn auch zögerlich, dass er ein sogenannter „staatenloser Palästinenser“ ist. Im selben Atemzug wird in den Medien ohne psychiatrische Untersuchung sofort verkündet, der Täter sei „verwirrt“ gewesen, womit unmittelbar auf seine mögliche Schuldunfähigkeit hingewiesen wird. Ein Blick auf die Strafakte von Ibrahim A. aus Gaza, der den Attentäter vom Breitscheidplatz heroisiert und zu seinem Vorbild gemacht hat, verrät aber seine lange Gewalt-Laufbahn. 2017 wurde ihm sogar subsidiärer Schutz gewährt. Eine Abschiebung setzt voraus, dass jemand "vollziehbar ausreisepflichtig" ist, dies hat die linksgrün-ideologisierte Politik auch im Fall von Ibrahim A., trotz der vielen Gewaltdelikte, nicht sehen wollen. Sie und ihre Migrationspolitik sind es, die die gegenwärtigen Opfer und auch die Toten früherer, ähnlich gelagerter Fälle auf dem Gewissen haben. (JR)
Messeranschlag im Regionalzug von Kiel nach Hamburg. Ein 33-jähriger staatenloser „Palästinenser“ tötet mit einem Messer ein 17-jähriges Mädchen und einen jungen Mann (19). Außerdem verletzt er sieben weitere Menschen, davon werden gegenwärtig zwei Opfer im Krankenhaus operiert. Der Täter (korrekt: Tatverdächtiger) war erst sechs Tage nach seiner Haftentlassung auf freien Fuß. Das Verbrechen kam dabei keineswegs „überraschend“, die bisherige Strafakte:
Seit 2015 ist der „Flüchtling“ mindestens zwölfmal polizeilich in Erscheinung getreten.
2015 Ladendiebstahl in Euskirchen, Missbrauch von Scheckkarten in Bonn,
2016 gefährliche Körperverletzung in Euskirchen, gefährliche Körperverletzung in Bad Münstereifel, Ladendiebstahl in Euskirchen,
2018 Körperverletzung in Köln,
2019 sexuelle Nötigung in Euskirchen,
2020 Sachbeschädigung in Euskirchen, Körperverletzung in Bonn und 2x Körperverletzung in Euskirchen und Bedrohung in Euskirchen. Er befand sich bis zum 19. Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft.
Selbst in U-Haft soll Ibrahim A. Mithäftlinge angegriffen haben.
Focus-online berichtet: „…attackierte er bereits drei Mal Menschen mit einem Messer.
2023 nunmehr ein Haftbefehl wegen zweimal Mord und viermal wegen versuchten Totschlags.
Bemerkenswert ist die bei solchen Taten oft zu lesende Behauptung, der Messerstecher, hätte (angeblich) „einen verwirrten Eindruck gemacht“, so die einheitliche Medienberichterstattung aufgrund einer Ermittleraussage. Dabei ist gar nicht wichtig, ob der „Palästinenser“ nach der Tat schuldfähig war, entscheidend ist vielmehr, ob er zum Tatzeitpunkt Herr seiner Sinne war. Das kann kurz nach der Festnahme kein Ermittler ernsthaft und seriös beurteilen wollen. Ein Negativbeispiel ist ein Messerstecher, der am 6. November 2021 im ICE 928 Passau – Hamburg vier Fahrgäste verletzt hatte und der kurz nach der Tat zu den festnehmenden Polizeibeamten sagte: „Ich bin krank, ich brauche Hilfe“. Bei einer Pressekonferenz wurde dieser „Hinweis“ des Täters genutzt, um eine eventuelle psychische Erkrankung ins Spiel zu bringen. Ein Gericht entschied später, dass er seine Tat in voller Schuldfähigkeit begangen hatte, bei der Tat hatten islamistische Motive eine Rolle gespielt.
„Raptus-Effekt“ vermutet
Auch jetzt schaut wieder einmal eine „psychische Störung/Erkrankung“ verdächtig um die Ecke, die in den Medien faktisch fast jedem schweren Verbrecher mit Migrationshintergrund explizit genannt wird. Jemand, der in der Lage ist, zwei Menschen mit einem Messer zielgerichtet zu ermorden, ist nicht „wirr“, sondern meines Erachtens bei Verstand. Zumal hier eine gewisse Konditionierung/Erfahrungen durch die Vortaten in die Bewertung einbezogen werden muss. Zwei Menschen zu töten und sieben weitere (teils schwer) zu verletzen, das bedarf der Vorbereitung/Planung, Raffinesse und Hinterhältigkeit, sehr schnellen Handlungen in der Abfolge, um die Angriffe erfolgreich zu Ende zu führen. Diese geistigen-anspruchsvolle Leistungen zu erbringen, zeugt für mich von Rationalität und Schuldfähigkeit während seines Vorgehens. Dass er NACH der Tat von sich selbst ergriffen ist, und das auf manche vielleicht etwas „komisch“ wirken könnte, mag sein. Muss jedoch nichts mit „Verwirrtheit“ zu tun haben. Zwei Menschen umzubringen und über ein halbes Dutzend zu verletzen, macht nicht einmal ein Serienmörder jeden Tag.
Ein Psychiater bewertet in Focus-online dessen emotionalen Zustand folgendermaßen: „Vielmehr wirke es so, als sei dieser wütend geworden, aufgebracht – und habe dann aggressiv gehandelt. ‚Eine Art Raptus-Tat‚. Dass er ein Messer dabei hatte, könne man mutmaßlich auch auf die kulturellen Hintergründe des Mannes zurückführen. Zitat Ende.
Nun ja, wenn man seine Strafakte liest, muss der „Raptus-Effekt“ aber sehr oft aufgetreten sein. Ein Fachkollege des Psychiaters hatte bei einer psychiatrischen Begutachtung in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder kurz vor dessen Entlassung schriftlich attestiert, dass bei dem sogenannten „Palästinenser“ „weder eine Eigen- noch Fremdgefährdung“ vorliegt. Ich nehme an, der Focus-Psychiater wird bei der nächsten Messertat wieder vom Focus kontaktiert. Wer einmal „das Richtige“ sagt, ist immer wieder dabei.
Viel wichtiger als die Frage einer „Raptus-Tat“ ist die Erörterung, warum der 33-Jährige noch nicht abgeschoben wurde. Und das ist kein Einzelfall. Abschiebungen retten Menschenleben.
Täterherkunft
Einmal mehr ein großer Streitgegenstand. So weigerte sich der NDR-Hamburg anfangs, die Täterherkunft zu benennen, weil es angeblich der Demokratie abträglich wäre und „zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung oder zu Fehlinterpretationen“ führen würde. Betreutes Denken von selbsternannten Oberlehrern ist mir persönlich als Rundfunk-Gebührenzahler zuwider. Mir wäre es lieber, der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seiner Informationspflicht nachkommen.
Warum ist die Täterherkunft für mich wichtig? Im Grunde ist es mir tatsächlich „egal“ ob der Täter ein Deutscher, Afghane oder ein Alien von einem fernen Planeten ist, das mit einem UFO gelandet ist.
Wer Straftaten erfolgreich bekämpfen will, muss selbstverständlich die Täterherkunft und dessen ursächliche Sozialisation in Bezug auf Land, Kultur, Elternhaus, Religion, Geschlecht, Alter u. v. m. glasklar analysieren. Präventivmaßnahmen ins Blaue, wie so oft geschehen, sind Geld- und Zeitverschwendung, bestenfalls Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus Gefälligkeiten. Täter lachen darüber. Deshalb müssen nach den Ursachenforschungen konkrete spezifische Maßnahmen auf die jeweilige Tätergruppe sehr genau festgezurrt werden. So würden es verantwortungsvolle Zeitgenossen tun. Tagungen und Arbeitsgruppen beispielsweise gegen „die Jugendgewalt“, wie in Berlin vorgesehen, bearbeiten Probleme, ohne diese konkret zu benennen. Aktionismus, Alibi und Zeitverschwendung. So verhindert man eher, dass ein konkret-spezifisches Programm zusammengestrickt wird, um punktgenau die Zielgruppe tatsächlich zu erreichen. „Egal“ könnte die Täterherkunft mutmaßlich nur für diejenigen sein, die eigene Fehler gemacht haben. Zum Beispiel für Verantwortliche, die es verpasst haben, Täter, die wiederholt straffällig werden, aufzuspüren und abzuschieben. „Egal“ könnte die Täterherkunft mutmaßlich für diejenigen sein, die mit einer unkontrollierten Einwanderungspolitik Straftätern, Gefährdern u. ä. Personen, ungefiltert die Tore öffnen. Egal ist es den Angehörigen der Familien eben NICHT, wenn durch diese Versäumnisse ihre Kinder, Ehefrauen und Mütter ums Leben kommen. Diese Haltung „Täterherkunft – egal“ finde ich deshalb menschenverachtend.
Die nicht durchgeführten Abschiebungen von notorischen Straftätern, selbst von denen, die schwere Verbrechen begehen, sind einfach auf den Punkt zu bringen. Wir werden Zeitzeugen von gesellschaftlichen Zerfallsprozessen. Verantwortungsbewusste Sozialwissenschaftler sprachen davon bereits vor der Flüchtlingskrise 2015. Die Flüchtlingswelle, die ungefilterte Einwanderung, die oftmals anzutreffende Unfähigkeit bzw. der mangelnde Wille, kriminelle Ausländer abzuschieben, sind nur der Katalysator. Die EU sprach davon, bei den Abschiebungen hart durchzugreifen. Prompt vernehme ich, unsere Innenministerin Faeser ist dagegen. Dezidiert kann hier Ideologie über das Recht und den gesellschaftlichen Frieden gestellt werden. Da hilft auch die gebetsmühlenartige undifferenzierte Parole nichts, dass die Kriminalität sinken würde. Bei deutlich weniger jungen Männern als vor vielen Jahrzehnten ist das alles andere als unnormal. Das ist ohnehin eine reine statistische Erhebung des polizeilich bekannten Hellfeldes, jedoch ausdrücklich nicht die Lebensrealität. Wohin die Reise weitergehen könnte, haben uns des Weiteren die vielen Ausschreitungen in Frankfurt, Stuttgart und Berlin gezeigt.
Steffen Meltzer ist Autor des Buches „Ratgeber Gefahrenabwehr: So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf“
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