Ist der Aufruf zum Judenmord in Deutschland überhaupt noch strafbar?

Die moslemischen Demonstranten, die auf Deutschlands Straßen öffentlich zur Ermordung von Juden aufrufen, bleiben von der deutschen Justiz regelmäßig unbestraft, während kritische Äußerungen gegen den irrwitzigen Genderismus und gegen die rassistische BLM-Gewalt nicht selten juristisch geahndet oder zumindest mit Mobbing, Ausgrenzung und Jobverlust gestraft werden (JR).

Auf zahlreichen islamischen Demonstrationen in Deutschland gegen Israel kam es zu ungeahndeten Mordaufrufen gegen Juden. © AFP

Von Chaim Noll

Eigentlich ist der Aufruf zum Mord an Juden (wie der Aufruf zum Mord an Menschen generell) in westlichen Staaten strafbar und strafrechtlich zu verfolgen. Also auch in Angela Merkels bunter Bundesrepublik. Das funktioniert auch recht gut, wenn ein irgendwie gearteter „Rechter“ oder ein ethnisch Deutscher, den man – und sei es rein willkürlich – dieser Menschengruppe zuordnet, die Straftat begeht. Was aber geschieht mit den muslimischen Demonstranten, die im Mai dieses Jahres auf zahlreichen anti-israelischen und anti-jüdischen Kundgebungen den Tod von Juden gefordert haben? Die etwa den in diesen Kreisen beliebten Sprechchor skandierten „Hamas, Hamas, Juden ins Gas“?

Ihr Auftritt war kein Einzelfall. Sondern Selbstbekundung einer neuen Generation, die Deutschland noch viel Freude machen wird. Unmittelbar nach den Demos wies die Lehrergewerkschaft GEW auf den wachsenden Judenhass an deutschen Schulen hin und betonte die Ohnmacht deutscher Lehrer gegenüber muslimischen Schülern, die ihn verbreiten. „Wenige Tage nach dieser Eskalation“, schreibt „Spiegel Online“, „beklagt die Erziehungsgewerkschaft GEW einen wachsenden Antisemitismus auch an Schulen in Deutschland (…) ‚Du Jude‘ gehöre mittlerweile zu den häufigsten ‚Beleidigungen‘ auf deutschen Schulhöfen, jüdische Schülerinnen und Schülern würden regelmäßig von Mitschülern angegriffen.“ Diese Entwicklung ist seit vielen Jahren bekannt, erhielt durch Merkels verfehlte Flüchtlingspolitik neuen Auftrieb und okkupiert immer mehr öffentlichen Raum. Durch ihr dreistes Schweigen zu den Judenmord-Aufrufen, aber auch zur tödlichen Messerattacke eines muslimischen Mannes gegen deutsche Frauen kürzlich in Würzburg, signalisiert die endlich scheidende Kanzlerin eine verhängnisvolle Duldsamkeit gegenüber islamischem Terror in jeglicher Form.

Judenhass, judenfeindliche Übergriffe an deutschen Schulen – bisher wurde darüber, wie auf allgemeine Verabredung, vom offiziellen Deutschland kaum ein Wort verloren. Erst seit kurzem, so „Spiegel Online“, „haben einige Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Berlin eine Meldepflicht für antisemitische Vorfälle. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, setzt sich für eine entsprechende Pflicht bundesweit ein.“ Mit anderen Worten: Bisher wurden Aufrufe zum Judenhass und zur Tötung von Juden an deutschen Schulen nur gelegentlich und mancherorts zur Kenntnis genommen, „bundesweit“ eher verschwiegen, und soweit bekannt, kaum je geahndet. Obwohl die Lehrer sehr gut wissen, von welchen Schülern die judenfeindliche Stimmung ausgeht. Doch dagegen unternehmen konnten oder durften sie so gut wie nichts.

 

Wo der Aufklärungswille erlahmt

Auch die Ermittlung der „Juden-ins-Gas“-Rufer sollte, da die betreffenden Auftritte gefilmt, sogar zahlreich ins Netz gestellt wurden, kein unlösbares Problem darstellen. Die deutsche Polizei hat, wenn sie wollte, schon mit weit weniger Beweismaterial Gesetzesbrecher zur Strecke gebracht. Wenn ich oder ein anderer nicht-muslimischer Deutscher morgen in Deutschland eine Straftat begehen und uns dabei noch filmen lassen, wette ich, dass die Aufklärung nicht lange auf sich warten lässt. Nur scheint es gehegte und gehätschelte Milieus zu geben, wo der Aufklärungswille erlahmt.

Ist der Aufruf zum Mord an Juden in Deutschland wirklich strafbar oder nur auf dem Papier? Gibt es geschützte Gruppen, denen er erlaubt wird? Dann wird er bald auf andere übergreifen, auf junge Nazis oder Antifa-Kämpfer, und für Juden in Deutschland wird es wirklich gefährlich. Auch für Deutsche, die sich für sie einsetzen. Ich schreibe diesen Text unter dem Vorbehalt, dass ich ihn zurücknehme (und die Anklagen, die er enthält), sobald man mir Fälle von strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung der judenfeindlichen Hetzer und Brüller nachweist. Bisher habe ich davon nicht gehört oder gelesen. Gibt es also in Deutschland Ermittlungsverfahren, Haftbefehle und Gerichtsurteile gegen muslimische Demonstranten, die offen zum Mord an Juden aufrufen? Oder lässt man derlei in Angela Merkels Reich, dem Schweigen der Kanzlerin folgend, stillschweigend unter den Tisch fallen? Ich hoffe, man belehrt mich – und möglichst bald – eines Besseren.

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