Ignatz Nacher: Der jüdische Bierkönig

Vom Chef des zweitgrößten deutschen Brauereikonzerns zur Flucht am Bettelstab

Die Engelhardt-Brauerei in der Danckelmannstraße in Berlin-Charlottenburg© WIKIPEDIA

Von Dr. Joseph Heid

Am 26. Juni 1913 kommt der in Detmold ansässige Brauereidirektor Ignatz Nacher bei der Hohen Fürstlichen Regierung in Detmold „gehorsamst“ mit dem Gesuch ein, seine „Naturalisation geneigtest vornehmen“ zu wollen. Naturalisation ist der Begriff, der in der Sprache der damaligen Zeit das bezeichnet, was in der Gegenwart „Einbürgerung“ genannt wird. Er sei österreichischer Staatsangehöriger und nach den Gesetzen seiner bisherigen Heimat „dispositionsfähig“, womit er seine Geschäftsfähigkeit darstellt, und über seine „untadelige“ Führung im In- und Auslande werde er noch einen Beweis erbringen.

Tausende, aufgrund der diskriminierenden Verhältnisse im zaristischen Russland oder im österreichischen Galizien ins Deutsche Reich geflohenen Juden, haben den Wunsch, sich naturalisieren zu lassen. Indes ist die Einbürgerung für die ausländischen Juden in Preußen bzw. in das Deutsche Reich durch immer weitere behördliche Auflagen zu einem nahezu unerreichbaren Ziel geworden. Kurz: Die Einbürgerung von Ostjuden in Preußen-Deutschland ist unerwünscht.

Die meisten Einbürgerungswilligen begründen ihren Antrag mit dem Hinweis auf ihren jahre- oder jahrzehntelangen Aufenthalt im Deutschen Reich. Durch die lange Zeitspanne, meinen viele, sei ihre kulturelle und geistige Bindung mit der alten Heimat verlorengegangen und an deren Stelle ein Empfinden und „Gefühl“ für Deutschland getreten, wohlwissend, dass diese Haltung im Einbürgerungsverfahren ein ausschlaggebender Faktor ist. Da eine „deutsche Gesinnung“ allerdings keine messbare Größe ist, dient der Zweifel daran einzelnen Beamten als Vorwand für eine Ablehnung. Auf der anderen Seite ist der Wunsch vieler ausländischer oder staatenloser Juden, sich durch Einbürgerung aus ihrer unsicheren Rechtslage zu befreien, nur allzu verständlich. Ebenso einsichtig die Begründung vieler Antragsteller, durch die Sicherung ihres staatsbürgerlichen Status die Zukunft ihrer in Deutschland geborenen Kinder garantiert zu wissen.

 

Schwierige Einbürgerung

Der amtliche Vorgang einer Einbürgerung vollzieht sich in aller Regel so, dass der Ansuchende bei dem für ihn zuständigen Polizeiamt oder der übergeordneten Behörde beantragt, die deutsche bzw. preußische Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen. Dieser Antrag muss ausführlich begründet werden. Voraussetzung ist der Nachweis des Antragstellers, seinem bisherigen Staat „entfremdet“ zu sein, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen und sich ihrer auch im Alltag zu bedienen, über ein regelmäßiges ausreichendes Einkommen zu verfügen sowie sich bisher in politischer und strafrechtlicher Hinsicht einwandfrei geführt zu haben. Die Genehmigung, über die der Regierungspräsident entscheidet, hängt in erster Linie von dem bei der Polizei eingeholten Leumundsbericht sowie der Zustimmung der übrigen deutschen Bundesstaaten ab. Die letzte behördliche Hürde ist dann noch eine nicht gerade geringe Verwaltungsgebühr, die sogenannten Stempelkosten, nach deren Zahlung schließlich die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.

Der preußisch-deutsche Staat verfolgte von jeher die Zuwanderung von Juden aus dem Russischen Reich mit ausgesprochener Skepsis und Besorgnis und unternahm alles Mögliche, um diese Entwicklung zu unterbinden. In einem vertraulichen Runderlass an ostdeutsche Oberpräsidenten, der an die einzelnen Regierungspräsidenten der preußisch-deutschen Provinzen zur Kenntnisnahme weitergeleitet worden war, warnte der Minister des Innern am 23. Dezember 1905: „Das von mehreren Seiten gemeldete Überströmen zahlreicher ausländischer Juden […] darf nicht dazu führen, dass sich diese Elemente, insonderheit soweit sie den niederen Bevölkerungsschichten oder den [!] politisch besonders gefährlichen geistigen Proletariat angehören, im preußischen Staatsgebiet festsetzen“. Das Innenministerium ordnete folgende Maßnahme an: „Soweit es nicht möglich ist, schon ihren Übertritt über die Grenze zu verhindern und nicht die Sicherheit gegeben ist, dass sie anderweit das preußische Staatsgebiet verlassen, sind sie auszuweisen“. In einem eigenhändigen Zusatz ersuchte Theobald von Bethmann Hollweg, preußischer Minister des Innern, den Oberpräsidenten in Münster, die jüdische Zuwanderung sorgfältig zu überwachen und ergänzte: „Derartige Zuwanderer, welche sich persönlich lästig machen, sind sofort auszuweisen“.

Nacher ahnt nicht, als er Ende Juni 1913 seinen Einbürgerungsantrag stellt, dass Preußen am 22. Juli 1913, also gut einen Monat nach seinem Antrag, ein neues Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz erlässt. Vielleicht sind jedoch Inhalte und Regelungen dieses Gesetzes bereits an die Öffentlichkeit gelangt, die Nacher in seinem Gesuch aufführt. Nach Paragraph 8 des neuen Gesetzes ist eine Einbürgerung nur möglich, wenn ein Ausländer 1. nach den Gesetzen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt geschäftsfähig ist; 2. einen unbescholtenen Lebenswandel führt; 3. am Ort seiner Niederlassung eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und 4. an diesem Ort sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist. All diese Voraussetzungen erfüllt Nacher.

Neben seiner Wohnung in Detmold besitze er noch eine weitere in Berlin in der Hohenzollernstraße. Nicht die schlechteste Adresse. Seine Vermögensverhältnisse, streicht er in seinem Gesuch heraus, seien die Besten und bringen den Leser zum Staunen, wenn er schreibt: „Ich besitze ein Vermögen von mehr als 1 Million Mark und zahle an Staatssteuern allein jährlich 5600 Mark“. Das ist kein großspuriges Gerede, um sich wichtig zu machen, und Nacher ist auch kein Prahlhans, wie noch deutlich wird.

Sein Wunsch, auch rechtlich als Deutscher zu gelten, führt er aus, fände seine Erklärung in seinem „Lebensgange“. Er habe eine deutsche Mutter, sei mit einer deutschen Frau verheiratet und von frühster Kindheit an im Deutschen Reich als Deutscher erzogen worden. Da er seit vielen Jahren Arbeitgeber einer „großen Schar deutscher Arbeiter“ sei, sei es nur „zu natürlich“, dass er „so deutsch wie jeder andere fühle und nur schmerzlich“ empfinde, nicht voll und ganz als Deutscher angesehen zu werden. Er richte sein Gesuch gerade an dieses Land, weil er beabsichtige, durch Erwerb von Grundbesitz hier sesshaft zu werden und schmückt seine Bitte so aus: „Die landschaftlichen Reize dieses schönen Landes haben in mir schon früher diesen Wunsch wachgerufen; seine Erfüllung habe ich aber in eine Zeit zurückstellen müssen, in der die Geschäfte mir gestatten würden, ein meinen Neigungen entsprechendes Leben zu führen“.

Aus seinem beigefügten Lebenslauf geht hervor, dass Nacher am 25. November 1868 in Iskriczin in Schlesien geboren wurde, das damals zu Österreich gehörte. Im Jahre 1901 hat sich Nacher, 33-jährig, von Mährisch-Ostrau kommend in Berlin mit zwei Bierwagen und zwei Pferden als Gespann in das Abenteuer Bierbrauen gestürzt. Er erwirbt in Berlin die Brauerei Engelhardt „für eigene Rechnung“. Dieses „schnell emporblühende Unternehmen“ wird von ihm unter demselben Namen in eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von einer Million Mark umgewandelt und macht unter seiner Leitung solche Fortschritte, dass es unter den Berliner Großbrauereien bei einem Umsatz von ca. 300.000 Hektolitern Bier und einer Jahreseinnahme von etwa fünf Millionen Mark, von denen allein eine Million Mark für die Löhnung des fast 500 Mann starken Arbeitspersonals verwandt werde, bald an dritter Stelle steht. Bier wird in Deutschland immer und zu allen Zeiten getrunken.

 

Unbestraft und mosaischen Glaubens

Sein Lebenslauf schließt mit den Worten: „Ich bin unbestraft, mosaischer Religion, bei den deutschen und österreichischen Behörden gut beleumdet und habe meine königstreue Gesinnung allzeit stark unterstrichen“. Doch ohne massive Widerstände läuft das Naturalisationsverfahren durchaus nicht ab: Nach dem Gesetz müssen alle deutschen Staaten ihre Zustimmung zur Einbürgerung geben, in denen der Antragsteller zuvor gewohnt hat. Der Berliner Polizeipräsident spricht sich insofern „entschieden“ gegen die Naturalisation des Nacher aus, als der Antragsteller Jude sei, und im Allgemeinen Juden nicht als „wünschenswerten Zuwachs“ der Bevölkerung anzusehen seien. Außerdem, so die Berliner Argumentation, liege die Annahme nahe, dass Nacher erst Staatsangehöriger eines Bundesstaates – des Lippischen – werden wolle, um dann auf diesem „Umweg“ die preußische Staatsangehörigkeit leichter erwerben zu können.

Nacher ist sozusagen die Ausnahme von der in Preußen-Deutschland herrschenden Regel, nach der einbürgerungswillige Juden zurückgewiesen werden. Letztendlich obsiegen doch Nachers Vermögen und seine überzeugende dem Deutschtum zuneigenden Gesinnung, so dass die Behörde keine Bedenken hat, dem Einbürgerungsantrag des Petenten am 25. September 1913 stattzugeben.

Ganze 21 Jahre kann sich Ignatz Nacher seiner so sehnlich gewünschten deutschen Staatsangehörigkeit erfreuen: Ab November 1934 betreibt der Reichs- und Preußische Minister des Innern ein Ausbürgerungsverfahren gegen Nacher mit der Begründung, dieser habe sich seine Staatsbürgerschaft „erschlichen“. Die Lippische Landesregierung ist jetzt der Auffassung, dass Nachers Einbürgerung wegen „arglistiger Täuschung“ der Regierung für nichtig zu erklären sei, da der Antragsteller seinerzeit angegeben habe, in Detmold sesshaft zu werden. Das sei nicht geschehen, da Nacher sich bereits zwei Wochen nach seiner Einbürgerung in Lippe nach Berlin abgemeldet habe und eine spätere Anmeldung nicht wieder erfolgt sei - für die Regierung ein Fall von „Scheinanmeldung“. Doch müssen die Behörden schließlich feststellen, dass die Einbürgerung seinerzeit formaljuristisch korrekt erfolgt sei. Nunmehr versuchen die Nazis, seit Ende Januar 1933 an der Macht, dem Ignatz Nacher auf anderem Wege beizukommen.

 

Pasteurisiertes Bier in Pfandflaschen

Bis zum Jahre 1933 ist die Engelhardt-Brauerei ein prosperierendes Unternehmen, inzwischen zum zweitgrößten Brauereikonzern in ganz Deutschland aufgestiegen, ein Brauereikonzern, zu dem im Oberbayrischen die Hofbräu- und die Henninger Reifbrauerei, im Ruhrgebiet die Gesenberg-Brauerei, in Hamburg die Winterhuder Bierbrauerei (heute Haake Beck) und im Westfälischen die Dortmunder Ritter- und Stiftsbrauerei gehören. Nacher ist ein erfolgreicher Kaufmann, und ein Pionier obendrein: Als erster hat er – zusammen mit Louis Pasteur – Bier „pasteurisiert“, haltbar gemacht. Die „Pfandflasche“, in der er sein Bier verkauft, ist seine Erfindung. Doch „jüdisches“ Bier in „arischen“ Kehlen – das kann nicht schmecken.

Längst hat die Nazi-Administration ihr begehrliches Auge auf das inzwischen zweitgrößte Objekt seiner Art geworfen, setzt alle Hebel in Bewegung, Konzernchef und Mehrheitsaktionär Nacher aus seinem Unternehmen zu drängen und den Eigentümer zu verleumden, zu beschuldigen, um ihn schließlich davonzujagen. Bereits im Mai 1933 wird Nacher so sehr eingeschüchtert und bedroht, dass er Aktien im Wert von 2,5 Millionen Mark herausgibt und notgedrungen seine Unterschrift unter ein vorbereitetes „Abkommen“ setzt, das seine Brauereien an eine „wirtschaftlich einwandfrei arische Unternehmergruppe“ überführt. Der Bier-Pionier und bis dahin erfolgreiche Konzernherr Nacher muss seinen Schreibtisch, auf dem zuvor ein Revolver gelegen hatte, mit dem er sich hätte erschießen sollen, räumen. Sein Unternehmen ist damit bereits Mitte 1933 in „arische“ Hände übergegangen. Die Nazis haben sich in enger Komplizenschaft mit der Dresdner Bank den Konzern angeeignet.

Nacher besitzt jedoch noch weitere Aktien, die er nicht verkaufen will. Ein „Industrieberater der Dresdner Bank“ droht, er werde Nacher „zwanzig Prozesse anhängen“ und dafür sorgen, dass er das Land „am Bettelstab“ verlasse, wenn er nicht verkaufe, so der Kommunikationswissenschaftler Johannes Ludwig.

Nacher klagt – doch gegen eine bereits gleichgeschaltete Nazi-Justiz, die unter dem Einfluss der Nazi-Granden steht, ist der Kläger auf verlorenem Posten. Von Korruptionsvorwürfen heimgesucht, erleidet er einen Nervenzusammenbruch, wird verhaftet, wird ins Krankenhaus überführt und vorübergehend für haftunfähig erklärt.

Am 2. Januar 1934 sitzt Nacher auf der Anklagebank im Moabiter Schwurgerichtssaal. Es geht unter anderem um den Kaufpreis des „Engelhardt-Hauses“ am Berliner Alexanderplatz.

Auf der Aktionärsversammlung am 28. Februar 1934 traut sich Nacher erst gar nicht zu sprechen. Das übernimmt sein Anwalt und langjähriger Freund Waldemar Koch, Wirtschaftsprüfer und Hochschuldozent von Beruf. Als er vom „sterbenden Löwen“ spricht, bricht ein Chaos aus: Unter lautem Gejohle wird Koch von SA-Schlägern verprügelt und der Versammlungsleiter kann gerade noch verhindern, dass der Anwalt aus dem Fenster gestoßen wird.

Der Vertreter der Dresdner Bank ist Hilar Giebel, der sich in den 1920er Jahren einen Ruf als Sanierungsexperte „erworben“ und in den NS-Jahren als „industrieller Berater“ der Dresdner Bank fungiert. In dieser Eigenschaft war er in den Vorstand der Engelhardt-Brauerei delegiert und mit der Durchführung der „Arisierung“ dieses Unternehmens betraut. Dabei ging er nach dem Urteil des Historikers Dieter Ziegler „äußerst brutal und ohne jede Rücksicht“ vor: Im Wesentlichen übernahm er durch auf Erpressung hinauslaufende Methoden die Kontrolle über die Aktienpakete der Firma von dem jüdischen Besitzer Ignatz Nachher. Giebel attackiert im Jargon übelsten Gossenantisemitismus Nachers Anwalt mit den Worten: „Es handelt sich um stinkende jüdische Interessen allerschlimmster Art, die Koch jetzt vertritt. Ich weiß nicht, ob es sich mit dem Ansehen der Technischen Hochschule vereinbart, wenn ein dort dozierender Lehrer in solcher Weise auftritt […]“.

 

Der Raub vor der Flucht in die Schweiz

Auf Verhaftungen folgen weitere Prozesse. Nacher bleibt nichts erspart und findet keine Ruhe mehr. Der schwer Zuckerkranke, dem in der Zelle das Insulin vorenthalten wird, verkauft während seiner „Schutzhaft“ unter massivster Drohung seine Restaktien an die Dresdner Bank zu einem Spottpreis. Damit ist Nachers Aktienpaket übertragen – formal korrekt und alles ganz legal. Für eine weitere Inhaftierung besteht für einen psychisch gebrochenen Mann nunmehr kein Grund mehr. Er hat zwar seine Freiheit wieder, seine Brauereien ist er allerdings los.

Nacher ist nunmehr seines Vermögens beraubt, kann aber Deutschland nicht verlassen: Bei seinem ersten Strafprozess war ihm sein Reisepass eingezogen worden. Den Novemberpogrom 1938 übersteht er unbeschadet, während sein alter Geschäftspartner Willy Lensing mit einer Axt erschlagen wird.

Die Schauspielerin Camilla Spira, Nachers Schwiegertochter, drängt ihren „Onkel Ignatz“ nachdrücklich, das Land zu verlassen. Nacher kann sich mit einer bescheidenen Barschaft, die ihm geblieben ist, in die Schweiz flüchten. Zuvor hat Nazi-Deutschland im Fall Ignatz Nacher gemeinsam mit der Dresdner Bank als Mittäter ordentlich Reibach gemacht und presst aus dem Fluchtwilligen den letzten Rest des Übriggebliebenen aus: 688.000 Mark Judenvermögensabgabe; 531.278 Mark Reichsfluchtsteuer; 319.788 Mark Auswanderungsabgabe; 265.840 Mark „Dego“-Abgabe (Die Dego-Abgabe war eine Abgabe, die zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland bei Auswanderung an die Deutsche Golddiskontbank zu entrichten war.), macht summa summarum sagenhafte 1.796.906 Reichsmark, die als Raubgut in die Staatskasse fließen.

Ignatz Nacher kann sich seiner teuer erkauften Freiheit nicht lange erfreuen: Er stirbt am 15. September 1939 in Zürich, so wie es der „Industrieberater“ der Dresdner Bank prophezeit hatte – am Bettelstab, zwei Monate vor seinem 71. Geburtstag.

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