Wann wird der Iran-Stützpunkt IZH in Hamburg endlich verboten?
Bereits seit 2017 fordert die neue Opposition das Verbot der Mullah-Zentrale in der Hansestadt. Nun macht sich auch die CDU diese Forderung zu eigen.
Das Islamische Zentrum Hamburg (Imam-Ali-Moschee)© WIKIPEDIA
Seit Jahren steht der Hamburger Senat wegen seiner Partnerschaft mit dem „Islamischen Zentrum Hamburg“ (IZH) in der Kritik, dessen antisemitische Ideologie vom Verfassungsschutz als staatsfeindlich eingeschätzt wird. Während sich die Bürgerschaft bis heute weigert, das Bündnis aufzukündigen, ist die Debatte durch das bundesweite Verbot der Hisbollah vom 26. März 2020 in eine neue Phase eingetreten.
Auch wenn sich die neue Landesregierung Hamburgs noch nicht konstituiert hat, ist klar, dass sie ein Problem wird lösen müssen. So hat ihr ungeklärtes Verhältnis zum islamischen Extremismus die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) veranlasst, sich am 19. Mai 2020 in einem offenen Brief an den Senat zu wenden. Die Autoren des Schreibens, zu denen zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens gehören, fordern die sofortige Aussetzung des Staatsvertrags von 2012. Diese soll gelten, bis der Islamverband Schura das IZH aus seinen Reihen ausgeschlossen hat.
Zur Begründung heißt es: „Wir möchten die Gelegenheit nutzen Sie daran zu erinnern, dass in einer offenen und toleranten Stadt wie Hamburg das Thema Islamismus-Bekämpfung und die Bekämpfung des Hasses auf Andersgläubige zwingender Teil des zivilgesellschaftlichen und politischen Engagements zu sein hat […] Es bestätigt sich die Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass das IZH eine direkte Interessenvertretung des Irans ist. Der größte Unterstützer und Finanzier der Hisbollah ist das iranische Mullah-Regime.“
Wenn die DIG einen solchen Aufruf an den Hamburger Senat richtet, dann adressiert sie damit keinesfalls nur die antisemitischen Machenschaften des IZH, sondern auch das Verbot der Hisbollah vom 26. März 2020. Dabei weisen die Autoren darauf hin, dass dessen konsequente Umsetzung auf der politischen und zivilgesellschaftlichen Ebene eine strikte Verweigerung der Zusammenarbeit mit Islamisten und deren Unterstützern bedeutet. Laut dem Hamburger Verfassungsschutz zählen dazu etwa 30 Hisbollah-Anhänger, die regelmäßig im IZH verkehren.
Kritik am IZH als Selbstzweck
Dass das IZH faktisch über personelle Verbindungen zu einer illegalen Terrororganisation verfügt, entlarvt seine Partnerschaft mit dem Senat als Vabanquespiel. Zudem werfen die Tatbestände, die sich gegen die Eignung des IZH als Partner eines säkularen Gemeinwesens anführen lassen, die Frage auf, warum es nicht schon längst als solcher disqualifiziert worden ist. Gründe dafür gäbe es reichlich; erst im Januar hatte das IZH den im Irak getöteten Revolutionsgardisten Ghassem Soleimani als Märtyrer gefeiert und damit erneut gezeigt, was es von den Wertegrundlagen des Staatsvertrages hält.
Die Weigerung des Senats, auf die extremistischen Auswüchse des IZH mit Sanktionen zu reagieren, ist paradigmatisch für das resignierte Hinnehmen der destruktiven Auswirkungen eines Staatsvertrags, der längst zum Opfer des Mythos seiner eigenen Bedeutung geworden ist. Ferner drängt sich der Eindruck auf, dass gewisse Akteure Kritik am IZH vor allem als Selbstzweck verstehen. So haben sich am Aufruf der DIG nämlich auch Politiker beteiligt, deren Parteien die Schließung des IZH blockiert haben. Dazu zählen der Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries (CDU) und die fraktionslose Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels-Frohwein (FDP), die in den Medien seit Jahren als Speerspitze der Zivilgesellschaft gegen das IZH exponiert werden.
Ein Blick auf die Arbeit ihrer Parteien zeigt jedoch, dass dieses Bild stark überzeichnet ist: Nicht etwa die CDU oder die FDP haben das IZH federführend bekämpft, sondern die AfD. Als einzige Fraktion hat diese ganze fünf Anträge zum IZH eingebracht. Der Erste ist auf den 22. September 2017 datiert und trägt den Titel „Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) mit sofortiger Wirkung aus Staatsvertrag ausschließen“.
Keine Solidarität mit Juden in Deutschland
Nun ist es natürlich legitim, die AfD inhaltlich zu kritisieren; dass sie in ihren Anträgen zum IZH unsauber gearbeitet hätte, kann man ihr jedoch nicht vorwerfen. So trägt die Partei auf insgesamt drei Seiten Argumente für die Schließung des IZH zusammen und beruft sich dabei neben dem Verfassungsschutz auch auf Bundestagsdrucksachen. Darin heißt es: „Die inhaltlichen Positionen des IZH ergeben sich aus der Verbindung des IZH zur Islamischen Republik Iran, vor allem durch die vom ‚Büro des Revolutionsführers‘ vorgenommene Entsendung des jeweiligen Leiters des IZH […] Die Inhalte der Verfassung der Islamischen Republik Iran sind nicht mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.“
Angesichts dieser Klarheit muss das Abstimmungsergebnis im Plenum überraschen. In der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft findet sich zu Drucksache 21/10476 folgender Vermerk: „Ablehnung; mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN und FDP gegen die Stimmen der AfD.“ Prüft man, was aus den anderen Anträgen geworden ist, welche die AfD zwischen Juni 2018 und Mai 2020 zum IZH einbrachte, stellt man fest, dass auch sie einstimmig abgelehnt worden sind. Diese Erkenntnis ist erhellend, zeigt sie doch, dass die Bekämpfung des Antisemitismus in Hamburg offenbar eine geringere Priorität genießt als die Befehdung der kleinsten Oppositionspartei.
Die mitunter absurden Implikationen, die mit dem parlamentarischen Boykott der AfD einhergehen, zeigen sich vor allem an der Ablehnung ihres Antrags vom 8. Mai 2019, worin die Partei die Bürgerschaftsfraktionen auffordert, die bisherige Teilnahme des IZH am Al-Quds-Tag vermittels einer gemeinsamen Erklärung zu rügen. Hierzu formulierte sie folgenden Appell im Plenum: „Nun kommt es darauf an, dass der Senat endlich von seiner Strategie des ‚Laissez-faire‘ abrückt und die Bürgerschaft dabei unterstützt, der IZH-Führung mit der größtmöglichen Geschlossenheit klarzumachen, dass eine weitere Involvierung in Organisation und Ausrichtung des Al-Quds-Tages nicht länger hingenommen wird, sondern scharfe Sanktionen zur Folge hätte.“
Das Vertrauen der Bürger in die Politik erodiert
Auch dieser Antrag wurde einstimmig abgelehnt, ohne dass man dafür eine plausible Begründung geliefert hätte. Stattdessen erklärte man, eine Partei wie die AfD könne sich nicht gegen Antisemitismus einsetzen. Natürlich steht es den Abgeordneten frei, diese Position zu vertreten; dies sollte aber nicht dazu führen, dass eine wichtige Initiative auf der Strecke bleibt, nur weil sie von der „falschen“ Partei angestoßen wird.
Dass CDU und FDP den Kampf gegen das IZH in diesem Sinne offenbar nicht allzu ernst nehmen, zeigte sich zuletzt im Januar 2020, als die AfD erneut vergeblich Sanktionen verlangte. Sollte die Bürgerschaft auch dem jüngsten Antrag der AfD vom 12. Mai 2020 (Titel: „Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als Stützpunkt der Hizb Allah mit sofortiger Wirkung schließen“) die Unterstützung verweigern, dann wäre die aktuelle Forderung der CDU, den Spuk des IZH endlich zu beenden, nicht mehr ernst zu nehmen.
Genau besehen, erweist sich die skizzierte Entwicklung als geradezu verheerend: Während sich die Parteien der Bürgerschaft in politischen Machtspielen verzetteln, dürfte das Vertrauen jüdischer Bürger in die Handlungsfähigkeit der Politik weiter erodieren. Das IZH hingegen wird sich darüber ins Fäustchen lachen, darf es doch annehmen, bei der Fortsetzung seiner antisemitischen Agenda auch in Zukunft nicht gestört zu werden.
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