„Wir sind so mundtot gemacht…“ – Antisemitismus, die verfolgende Unschuld

Von den Judenhassern im Kaiserreich bis zu den heutigen „Antizionisten“ – antisemitische Gruppen fühlten sich stets als „Opfer“. Der Bundestag hat nun endlich der BDS-Bewegung in Deutschland einen Riegel vorgeschoben.

Wilhelm Marr

Von Stefan Frank (Audiatur)

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Mai mit großer Mehrheit festgestellt, dass es antisemitisch ist, zum „Boykott“ israelischer Juden aufzurufen. „Der allumfassende Boykottaufruf führt in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes“, heißt es in der Resolution mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“.

Dass diese Resolution überhaupt nötig war und dass manche Zeitgenossen nun darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit sehen wollen, zeigt nur, wie stark und tief verwurzelt der Antisemitismus in Deutschland ist. Boykotteure stilisieren sich zu Opfern einer angeblich von Israel gelenkten Verschwörung. Gleichzeitig werden die Menschenrechte israelischer Juden in Frage gestellt. Wenn es nach manch einem Kolumnisten geht, dann ist der Aufruf zur Ausgrenzung und Diskriminierung israelischer Juden legitim, die Kritik daran aber nicht. Jeremy Issacharoff, der israelische Botschafter in Deutschland, hat diesen Irrsinn auf den Punkt gebracht: „Es ist unhaltbar und sogar scheinheilig zu behaupten, dass Kritik an Israel ein Produkt der Redefreiheit ist, die Verteidigung Israels aber der Zensur gleichkommt.“

Wobei es, wenn wir von „BDS“ sprechen, eben nicht um „Kritik“ geht, sondern um den Boykott von Menschen – darum, israelische Sportler, Künstler, Wissenschaftler und Unternehmen notfalls mit Gewalt daran zu hindern, außerhalb Israels in Erscheinung zu treten. So offensichtlich das eigentlich ist, so muss man es trotzdem immer wieder sagen. Denn diejenigen, die in deutschen Redaktionen, Parlamenten und Rathäusern immer noch dafür streiten, den Boykotteuren den öffentlichen Raum zu öffnen, vermeiden in der Regel tunlich, den Gegenstand beim Namen zu nennen: dass es um Boykott geht, um Ausgrenzung israelischer Juden und deren Diffamierung und Stigmatisierung, weil sie israelische Juden sind. Diejenigen, die in der Öffentlichkeit Verständnis für den Boykott wecken wollen, sprechen meist einfach nur von „BDS“ oder gar von „Israelkritikern“ oder einer „israelkritischen Initiative“ (was dem antisemitischen – und leicht zu widerlegenden – Klischee Nahrung gibt, Kritik an Israel werde in Deutschland nicht geduldet oder gar „kriminalisiert“).

Einen Sänger nicht auftreten lassen, weil er Ire ist, eine Fußballmannschaft boykottieren, weil sie aus Spanien kommt, einen Wissenschaftler von akademischen Veranstaltungen ausschließen, weil er Türke ist – das und vieles mehr ist verbotene Diskriminierung. Es ist glücklicherweise undenkbar, dass Organisationen, deren erklärte Zielsetzung es ist, Iren, Spanier oder Türken von künstlerischen, sportlichen oder akademischen Veranstaltungen auszuschließen, in Deutschland öffentlich für ihre Ziele werben. Oder dass sie sogar darauf rechnen könnten, dass der Staat sie dabei auch noch unterstützt, indem er etwa Veranstaltungsräume zur Verfügung stellt oder sie mit Geld fördert. Es gibt nur eine einzige Gruppe von Menschen auf dieser Erde, deren ausdrückliche Diskriminierung und Herabwürdigung manchen immer noch als diskutables und schützenswertes Anliegen erscheint: israelische Juden.

 

Täter-Opfer-Umkehr: „Hilfe, ich werde unterdrückt!“

Unter der Überschrift „Ein freier Diskurs wird erstickt“, brachte die „Frankfurter Rundschau“ kürzlich ein Interview mit dem BDS-Propagandisten und ehemaligen Mitarbeiter des „Jüdischen“ Museums Berlin, Yossi Bartal. Darin sagte dieser unter anderem: „Das Klima in Deutschland erlebe ich so, dass jede grundlegende Kritik an den Verhältnissen in Israel/Palästina ausgeschlossen oder gar kriminalisiert wird. Am meisten betroffen sind progressive jüdische Kräfte und Palästinenser.“

Kriminalisiert? Saß Bartal schon mal ins Gefängnis oder musste ein Bußgeld zahlen, weil er Israel kritisiert hatte? So große Gefängnisse könnte man gar nicht bauen, dass alle, die auf Israel schimpfen, darin Platz fänden. Und wenn sie Bußgelder zahlen müssten, wären die Staatskassen allzeit voll.

Es findet eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Diejenigen, die Juden boykottieren wollen, beklagen, sie würden boykottiert. Die Taktik ist nicht so neu, wie sie scheinen mag. Es gehört seit mindestens 140 Jahren zum Wesen des Antisemitismus, dass er sich als eine ohnmächtige Rebellion gegen die vermeintliche Allmacht der Juden darstellt und darüber klagt, die Juden wollten ihn unterdrücken, zensieren und mundtot machen. Die These passt so gut ins Weltbild des Antisemitismus, weil der Glaube an eine von den Juden kontrollierte Presse und Regierung ja zu dessen ideologischen Kernbestandteilen gehören.

Schon Wilhelm Marr (1819-1904), der den Begriff „Antisemitismus“ geprägt hat und einer der Wortführer des Antisemitismus in den ersten beiden Jahrzehnten des Deutschen Kaiserreichs war, klagte über die Schikanen, unter denen er angeblich gelitten habe:

„Als ich zu Anfang der Sechziger Jahre in meinem ‚Judenspiegel’ indigniert über die Folgen der Judenemanzipation, leidenschaftlich aber sachlich, den Kampf gegen die Verjudung der Gesellschaft führte, entstand ein Sturm wider mich, als ob das Orchester von Jericho um 1000 Posaunen verstärkt worden wäre. Aus der ‚Journalistik’ wurde ich förmlich hinauszumanövrieren versucht und bis auf den heutigen Tag ist mir ein selbständiges Wort, über was immer für eine Frage, in der verjudeten Tagespresse nicht möglich.“

(Aus Wilhelm Marrs Buch „Der Sieg des Judenthums über das Germanenthum“)

Marr meinte ebenfalls, er werde zensiert:

„Der Ingrimm gegen die Verjudung der Gesellschaft ist umso intensiver, als er sich in der Presse nicht Luft machen kann … Wir sind so mundtodt gemacht, dass wir in der Presse nicht einmal an das menschlich-ethische Gefühl der Juden appelliren können.“

Auch ein anderer berüchtigter Demagoge hatte es im Leben schwer: Theodor Fritsch (1852-1933), Autor zahlreicher antisemitischer Bücher und Traktate. Im Vorwort zu dem auf der Grundlage von Fritschs Antisemiten-Katechismus (1887) 1939 herausgegebenen „Handbuch der Judenfrage“ schrieb die Redaktion des nationalsozialistischen Hammer-Verlags:

„So ist es unleugbare Tatsache, dass jeder, der gegen den Juden Stellung nimmt, in schärfster Weise boykottiert wird; nicht nur der Einzelne, wie etwa die Judengegner in den Jahrzehnten vor dem Umsturz in Deutschland, sondern auch ganze Staaten, wie wir es in den Jahren nach dem nationalsozialistischen Umsturz erleben konnten. … Es war äußerst schwer für Theodor Fritsch, mit seiner Zeitschrift gegen die Zerstörung jedes deutschen Empfindens zu arbeiten. Das Judentum ging von Anbeginn an mit rücksichtslosen Mitteln gegen ihn vor.“

So, wie heute gegen die armen Boykotthetzer. Antisemitismus ist die verfolgende Unschuld. Seine Anhänger predigen den Boykott gegen israelische Juden und wähnen sich selbst als Opfer, weil sie nicht genug Bühnen bekämen. Sie beklagen „enger werdende Räume“ und sind doch selbst diejenigen, die, wo sie zur Macht gelangen, Räume für israelische Juden sperren. In Spanien hat kürzlich eine Richterin entschieden, dass der Bürgermeister von Cadiz verfassungswidrig handelte, als er ein israelisches Filmfestival absagte, weil er keine Israelis in seiner Stadt wollte. Damit, so die Richterin, habe er gegen zahlreiche von der Verfassung geschützte Grundrechte verstoßen. Es ist an der Zeit, dass wir in Deutschland auch mal wieder in die Verfassung schauen. In Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik steht:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Das scheint eine klare Sache zu sein. Die Resolution des Bundestages gegen den Judenboykott sollte somit eigentlich überflüssig sein, weil redundant. Man kann sie als eine Art Handreichung für die Begriffsstutzigen verstehen. In seiner Anti-BDS-Resolution hat der Bundestag ausbuchstabiert, was über den Weg des Syllogismus eigentlich jedem klar sein müsste:

Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden.

Israelische Juden sind Menschen.

Also darf man israelische Juden nicht diskriminieren.

Die Empörung, die sich an dem Bundestagsbeschluss entzündet, zeigt, dass es Leute gibt, die entweder das Verbot der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft im Allgemeinen ablehnen – oder aber die Aussage, dass israelische Juden Menschen sind. Beides ist schockierend.

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