Susanna Feldmann könnte noch leben

Der Mörder des jüdischen Mädchens aus Mainz ist zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Grund zur Erleichterung ist das aber nicht – denn der Fall offenbart eklatantes Staatsversagen.

Susanna Feldmann (2003-2018) Der Grabstein von Susanna Feldmann

Von Anabel Schunke

Ali Baschar ist verurteilt. Der Mörder der 14-Jährigen Susanna Feldmann bekam die Höchststrafe. Das Gericht erkannte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld an. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist demnach ausgeschlossen. Zudem erklärte die Kammer den Vorbehalt der Sicherheitsverwahrung. Sollte es für Baschar nach der Haft keine positive Prognose geben, bleibt er weggesperrt.

Als Außenstehender könnte man jetzt so etwas wie Genugtuung empfinden. Der Rechtsstaat hat in diesem Fall – wie sonst so oft gefordert – seine volle Härte gezeigt. Aber genauso wenig wie Susannas Mutter Genugtuung oder so etwas wie Gerechtigkeit empfinden kann, kann es der Zuschauer von außen. Weder erweckt das Urteil Susanna wieder zum Leben, noch kann es darüber hinwegtäuschen, dass vorherige Fehler diese Tat erst ermöglichten. Der Fall Ali Baschar beginnt nicht mit dem Mord an Susanna und kann somit auch nicht mit einem Urteilsspruch enden.

Bereits in einem früheren Text zum Thema verwies ich auf den Umstand, dass der Mord an Susanna Feldmann zu verhindern gewesen sei, wenn Ali Baschars Abschiebebescheid nicht zweieinhalb Jahre auf einem Behördenschreibtisch vor sich hin gerottet wäre. Den Umstand, dass er nach geltendem Recht gar keinen Asylantrag in Deutschland hätte stellen dürfen, kann man erwähnen, das ist nach nun fast vier Jahren des andauernden Rechtsbruches jedoch müßig.

 

Ali Baschar hätte nicht auf freiem Fuß sein dürfen

Dass in Bezug auf Asyl und Einwanderung mittlerweile weitgehend eine, von großen Teilen der Bevölkerung zumindest akzeptierte, wenn nicht sogar begrüßte Anarchie in Deutschland vorherrscht, kann jedoch nicht über den Umstand hinwegtäuschen, dass der Rechtsstaat auch fernab des Asylrechts in weiten Teilen nicht mehr funktionsfähig ist. Hierfür spielt es in der Tat keine Rolle, ob Ali Baschar Ausländer oder Deutscher ist. Ob er nach geltendem Recht hier sein dürfte oder nicht. Gemessen an seinen Straftaten hätte er bei einem funktionierenden Rechtsstaat zum Zeitpunkt von Susannas Ermordung nicht auf freiem Fuß sein dürfen. Zwei Verfahren gegen Baschar wurden aus Mangel an Beweisen eingestellt. Zwei Verfahren liefen zum Zeitpunkt der Ermordung von Susanna noch. Darunter eines wegen des Vorwurfs eines bewaffneten Raubüberfalls und eines wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Bereits 2018 soll Baschar darüber hinaus ein erst 11-jähriges Mädchen in einer Asylbewerberunterkunft vergewaltigt haben. Belastbare Hinweise ließen sich angeblich nicht finden.

 

Hat die Polizei noch Zeit für Diebstahl und Körperverletzung?

Dass Delikte unterhalb von Mord und Totschlag in Deutschland immer häufiger nicht mehr mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt werden, ist ein Umstand, auf den Richter und Oberstaatsanwälte seit Jahren immer wieder hinweisen. Der Vorsitzende des Deutschenterbundes, Jens Gnisa, beschrieb diesen Umstand in seinem Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“. Markus Lanz diskutierte jüngst mit dem Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel über den Personalmangel und die damit einhergehende Überlastung der Justiz. Der Tenor ist bei beiden derselbe: Während Ordnungswidrigkeiten wie Bußgelder aufgrund automatisierter, unkomplizierter Verfahren verfolgt werden und man sich zumindest auch bei Mord angesichts der Schwere der Tat bemüht, die Taten angemessen und mit nicht allzu großer zeitlicher Distanz zu ahnden, fallen andere Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung und Co. aufgrund fehlender Kapazitäten zunehmend hinten herunter. Und selbst bei Totschlag oder Pädophilie werden mutmaßliche Täter mittlerweile wieder auf freien Fuß gesetzt, wenn die Verfahrensdauer die gesetzlich vorgegebene Grenze übersteigt.

Für jeden Einzelnen, der zum Beispiel einen Fahrraddiebstahl oder eine Körperverletzung zur Anzeige bringt, bedeutet das angesichts der zunehmenden Sinnlosigkeit solcher Anzeigen eine immense Frustration, die oftmals mit einem wachsenden Vertrauensverlust in den Rechtsstaat einhergeht. Im Prinzip weiß der Bürger, dass er sich das Ganze auch schenken kann. Zeitgleich liest er in der Zeitung oder online von Intensivtätern, die nach Taten wie Vergewaltigungen oder schweren Körperverletzungen zunächst wieder freigelassen werden. Während er brav seine Knöllchen bezahlt, verticken Dealer im Görlitzer Park weitgehend unbehelligt Drogen.

 

Die Freiheit genutzt, um die nächste Tat zu begehen

Für Mordopfer wie Susanna Feldmann und ihre Familie geht eine solche Nachlässigkeit des Rechtsstaates jedoch weit über das Level der Frustration hinaus. Für sie bedeutete die Nachlässigkeit in Bezug auf den Kriminellen Ali Baschar letztlich den Verlust des eigenes Lebens beziehungsweise den Verlust eines geliebten Menschen. Selbst wenn man mit der Kanzlerin konform geht und behauptet, Grenzen seien nicht zu schützen und Einwanderung demnach nicht zu kontrollieren, kommt man nicht umhin, zu konstatieren, dass der Mord an Susanna zu verhindern gewesen wäre, wenn Kriminalität unterhalb von Mord noch angemessen und schnell geahndet werden würde.

Das Problem ist nicht, dass die Gesetze nicht da sind, sondern dass Verfahren aufgrund von Überlastung vorschnell eingestellt werden und Täter Bewährung bekommen, wo es eigentlich längst Knast geben sollte. Ali Baschar hat seine Freiheit genutzt, um Susanna zu töten. Der im Fall des totgeschlagenen Schülers Niklas freigesprochene Walid S., um dem nächsten Opfer gegen den Kopf zu treten und seinen Tod billigend in Kauf zu nehmen. Diese Taten stehen am Ende und nicht am Anfang einer langen Karriere als Straftäter. Ihre Verurteilung wiegt nicht auf, was zuvor versäumt wurde. Ihre Verurteilung bringt keine Gerechtigkeit mehr.

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