Suizidale Einlasspolitik: EuGH verschärft Voraussetzungen für sichere Herkunftsländer

Das EuGh erschwert die Ablehnung von Wirtschaftsmigranten. 
© Luxofluxo_WIKIPEDIA

Europa wird von Brüssel sehenden Auges ins Chaos geführt. Mit seinem jüngsten Urteil hat der EuGH die Schleusen für ungebremste Masseneinwanderung geöffnet – unter dem Vorwand, jede einzelne Randgruppe müsse in ihrer Heimat vollkommen sicher sein. Damit wird faktisch die gesamte islamische Welt zu „unsicherem Terrain“ erklärt und 1,9 Milliarden Muslimen ein vermeintliches Anrecht auf Asyl eingeräumt, obwohl ihr Hass auf Juden, Frauen, aber auch Homosexuelle zu Genüge bekannt ist. Die Bedürfnisse der europäischen Bürger spielen in diesem ideologischen, woken und grün-linken Wahnsinn keine Rolle mehr – ihre Sicherheit, ihr Wohlstand und ihre kulturelle Identität werden kaltblütig geopfert. Den höchsten Preis dieser suizidalen Einlasspolitik zahlen vor allem die Juden, die sich nach dem Schrecken des Holocausts mit Vertrauen in die Demokratie ein neues Leben im Land der Täter aufgebaut haben. (JR)

Von Miriam Sofin

Angestoßen durch das „Albanien-Modell“ Italiens hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Anforderungen an sichere Herkunftsstaaten neu definiert und ein fatales Urteil gefällt: Die Sicherheit der Mehrheit sei nicht länger ausreichend, vielmehr müsse jeder Bürger in allen Regionen eines Landes universalen Schutz genießen. Es ist ein Beschluss, der die Interessen der EU-Bürger fundamental vernachlässigt und den Belangen von Asylsuchenden hintenanstellt. Mit der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) könnte sich das jedoch bald wieder ändern.

 

Nicht im Sinne des Asylrechts

Der EuGH entschied am ersten August 2025, dass die Mitgliedstaaten nur dann Länder als sicher einstufen dürfen, wenn sie die Informationsquellen, auf welchen ihre Bewertung beruht, ausreichend transparent machen. Zudem müsse die gesamte Bevölkerung sicher sein - Randgruppen aller Couleur miteingeschlossen. Aufgrund der in islamischen Ländern üblichen Verfolgung Homosexueller und anderer Minderheiten müsste demnach die gesamte muslimische Welt als unsicher deklariert werden. Dies gesteht theoretisch 1,9 Milliarden Muslimen ein Anrecht auf Asyl in Europa zu und das ungeachtet dessen, dass ein Großteil der als Asylanten auftretenden Migranten nicht politisch verfolgt wird, sondern lediglich auf der Suche nach einem besseren Leben ist. Das ist persönlich zwar mehr als verständlich, jedoch nicht im Sinne des Asylrechts.

Die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten bildet die Grundlage des von der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ins Leben gerufenen „Albanien-Modells“. Asylanträge von Männern, die auf dem Mittelmeer aufgegriffen werden und aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen, können im Ausland rascher bearbeitet und unkomplizierter abgelehnt werden. Hierfür hat Italien eigens ein Abkommen mit Albanien ausgehandelt und zwei Lager im Norden des Landes errichtet. Dauert ein Asylverfahren in Italien regulär ca. ein Jahr, nehmen die verkürzten Verfahren in Albanien nicht länger als vier Wochen in Anspruch. Das Projekt gilt als Aushängeschild der rechten Regierungskoalition, wird jedoch immer wieder durch die italienische Justiz behindert und liegt deshalb derzeit auf Eis.

 

Die Kapazitäten sind begrenzt

Eine offizielle EU-Liste sicherer Länder gibt es nicht. Die Mitgliedstaaten bestimmen selbst, welche Territorien sie als sicher erachten und welche nicht. Der EuGH bestätigte diese Praxis in seinem Urteil zwar nun, betonte aber auch die Pflicht der Landesregierungen, die Quellen ihrer Bewertung fortan detailliert darlegen zu müssen. Im konkreten Fall, auf dem das aktuelle EuGH-Urteil beruht, zogen zwei Männer aus Bangladesch gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge in Italien vor Gericht. Ihr Herkunftsland ist eines von 19 Ländern, die von Italien als sicher eingestuft werden. Die beiden Bangladescher gehörten somit zu denjenigen Migranten, die in Lager nach Albanien verbracht wurden, wo sie während der Beurteilung ihres Asylstatus verbleiben mussten. Das zuständige Gericht in Rom war sich bezüglich der Einschätzung der Sicherheitslage Bangladeschs unsicher und konsultierte den Europäischen Gerichtshof, um die Angelegenheit final zu klären. Dieser führte in seiner Urteilsbegründung schließlich aus, dass es die italienische Legislative im Oktober 2024 versäumt habe, ihre Einstufung Bangladeschs effizient zu begründen sowie die Informationsquellen ihrer Analyse darzulegen. Diese Undurchsichtigkeit habe es den Antragstellern und der Justiz unmöglich gemacht, die Rechtmäßigkeit der Einordnung zu überprüfen.

Die neue Regelung gelte allerdings nur noch bis zum Inkrafttreten der geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), welche ab Juni 2026 die zurzeit geltende EU-Asylverfahrensrichtlinie ablösen wird. Die Neuregelung werde sowohl regionale wie auch personelle Ausnahmen zulassen, so die Richter in Brüssel. Ob das stimmt, muss sich erst noch zeigen.

Fakt ist, dass der gegenwärtige realitätsfremde Kurs der EU nicht haltbar ist. Kein Land der Welt hat die monetären und kulturellen Kapazitäten, die gesamte Ungerechtigkeit der Welt auszugleichen. Die Möglichkeiten zur Hilfe sind begrenzt und die Akzeptanz des Asylrechts – so wie es heute besteht - schwindet zusehends innerhalb der europäischen Bevölkerung. Regierungschefs, die aufrichtig eine vernünftige Asylpolitik betreiben und endlich dem mehrheitlichen Willen ihrer Wähler gerecht werden möchten, werden durch ideologisch verblendete Urteile supranationaler Gerichte regelmäßig die Hände gebunden. Das ist nicht hinnehmbar und gefährdet ernsthaft Europas Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.

Sehr geehrte Leser!

Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:

alte Website der Zeitung.


Und hier können Sie:

unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen

in der Druck- oder Onlineform

Unterstützen Sie die einzige unabhängige jüdische Zeitung in Deutschland mit Ihrer Spende!

Werbung


Alle Artikel
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr dazu..
Verstanden