Richter lobt radikale Israel-Hasserin

Pro-„Palästina“-Aktivistin Yasemin Acar.© HALIL SAGIRKAYA_ANADOLU_Anadolu via AFP

Wenn eine Juden-Feindin in Berlin die Vernichtungsparole der Terror-Bande aus Gaza „From the river to the sea“ skandiert, mit radikalen Israel-Hassern aufmarschiert, Polizisten beleidigt und angreift und dafür vom Richter nicht nur freigesprochen, sondern auch noch mit „Hochachtung“ bedacht wird, ist das mehr als ein Justizskandal. Es ist ein Offenbarungseid einer Kuscheljustiz, die den sogenannten „Palästinensern“ nahezu jeden antisemitischen Exzess durchgehen lässt. Während jüdische Familien in Israel um ihre Angehörigen trauern und um das Leben der Geiseln bangen, feiern die Anhänger der mörderischen Gazaner in Berliner Gerichtssälen ihre juristischen „Erfolge“. Das Urteil von Tiergarten ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats und eine offene Einladung an alle Feinde Israels, ihren Hass in Deutschland ungestraft auszuleben. (JR)

Von Thilo Schneider

In Deutschland dürfen Sie durchaus ein glasharter Antisemit sein und Juden „from the river to the sea“ ins Wasser treiben wollen – sie müssen dabei nur nett sein. Dann geht das.

Im Juli kam es zu einem vielsagenden Prozess gegen die Hamas-Agitatorin Yasemin Acar. Die Dame ist JR-Lesern keine Unbekannte – in unserer letzten Ausgabe haben wir die jetzt-nicht-ganz-so-sympathische Bad-Kreuznacherin mit kurdischem Migrationsvordergrund als eine der Lautsprecherinnen und Hasspredigerinnen der Berliner Islamistenszene vorgestellt.

Yasemin Acar stand und saß im Juli vor dem Amtsgericht Tiergarten. Gleich mehrere Anklagen hat sich die „Deutsche“ eingefangen: Volksverhetzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verleumdung, versuchte Körperverletzung und Angriff auf einen Polizisten, weil sie auf den einen Schirm geworfen, aber nicht getroffen hat. Durchaus eine Latte von Vergehen, bei denen sich ein öffentlicher Prozess schon lohnt. Und Yasemin Acar kam nicht alleine, sie schleppte auch noch einen Tross von Anhängern und Fans mit sich. Sich als aufrechte Widerstandskämpferin gerierend saß sie auf der Anklagebank mit Kufiya und Kette mit Fatima-Hand.

 

„Sirene des Antizionismus“

Berufstätig ist sie nicht, die Stellen in der freien Wirtschaft für eine Bachelorette in Philosophie sind da eher überschaubar, sie hat also offensichtlich viel freie Zeit, um auf Steuerzahlerkosten über die Vernichtung Israels privat und öffentlich zu „philosophieren“. Somit teilt sie das Schicksal vieler Hobbyphilosophen aus der antisemitischen Berliner Szene, deren einziger Lebensinhalt darin besteht, von den Sozialkassen gesponserten Antisemitismus auf die Straßen Berlins zu blöken.

Erfreulich ist, dass Frau Acar überhaupt anwesend war, was sie den israelischen Sicherheitsbehörden zu verdanken hat, denn ihre marketingtechnisch clevere Urlaubsreise nebst Segeltörn mit dem bekannten Hamas-Fangirl Greta Thunberg wurde von den IDF jäh unterbrochen und Frau Acar schlicht und ergreifend rausgeschmissen und in ihr ironisches Heimatland Deutschland verbracht.

Die Verhandlung glich einer Art islamistischem Popkonzert, Frau Acar spielte alle ihre Hits: Die Philosophin des Hasses bezeichnet Polizisten pauschal als „Kriminelle“ und „Verbrecher“, sieht Deutschland als „faschistischen Staat“ und gibt zu, „from the river to the sea“ gegrölt zu haben.

Der Staatsanwalt fordert für die Hassparole 220 Tagessätze zu zwanzig Euro pro Tag, der Verteidiger plädiert auf Freispruch, weil das ja nur „eine historische Beschreibung“ sei… Vielleicht hatte der Richter nicht seinen besten Tag, vielleicht war er auch durch die Masse der vor dem Gericht singenden und tanzenden Judenhasser der islamistischen Szene etwas verunsichert. Sein ganz und gar unsalomonisches Urteil im Sonderangebot: 120 Tagessätze zu 15,- €, insgesamt läppische 1.800,- Euro wegen „Widerstand gegen und Angriffe auf Polizisten, Verleumdung, versuchte Körperverletzung“, die Hassparolen gegen Israel fallen unter den Tisch, denn, so argumentiert der Richter der Bad Kreuznacherin gegenüber, „Sie sind zum Großteil nicht da auf den Demos, um die Hamas zu unterstützen – ich halte das deshalb nicht für strafbar.“

Aha. Zum Großteil ist sie also nicht auf antisemitischen Demos, um die Hamas zu unterstützen. Nur zum Kleinteil. Leider verzichtet der Richter auf eine prozentuale Aufteilung, aus welchen Gründen sich die Sirene des „Antizionismus“ auf „Free-Palestine“-Demos herumtreibt.

 

Justitia auf einem Auge blind

Es kommt aber noch schlechter, denn der Richter fügt in der Urteilsbegründung hinzu: „Hochachtung vor dem, wie Sie sich einsetzen. Sie sprechen wahrscheinlich einigen Leuten aus der Seele. Sie stehen zu dem, was Sie gemacht haben. Versuchen Sie künftig, keine Angriffsfläche zu bieten.“

So kann man eine fanatische Israelhasserin natürlich auch beschreiben. Wenn man vielleicht sogar so ein bisschen ihre Meinung teilt. Ja, wenn das so ist, dass sie „einigen Leuten aus der Seele spricht“, dann muss da ein Richter auch einmal Fünfe gerade sein lassen, denn nach dieser Begründung brandet Jubel durch den Saal und die Freunde des gepflegten Hamas-Terrors tanzen – dass sie das können, haben sie bereits am 7. Oktober 2023 bewiesen – auf den Straßen.

Sich die Vernichtung Israels zu wünschen ist kein Straftatbestand. Jedenfalls nicht für Berliner Richter. Wenn ein Hetzer „einigen Leuten aus der Seele spricht“. Eine sehr merkwürdige rechtliche Interpretation von Volksverhetzung. Aber wahrscheinlich immer noch besser, als wenn eine aufgepeitschte Menge islamistischer Fanatiker durch Berlin zieht und am Ende vielleicht noch das Auto des Richters beschädigt. Das wäre schade. Wenn Sie Ironie finden, dürfen Sie sie behalten.

Die die Waagschale haltende Justitia hat verbundene Augen und will damit „gleiches Recht für alle“ gelten lassen. Die etwas naiven Darstellungen werden durch das Verhalten von Richtern und Staatsanwälten in der Praxis durch die eigene Arbeit konterkariert. Im Gegenteil beschleicht den unbedarften Bürger gelegentlich der Gedanke, einige seien viel gleicher als andere.

Wenn acht von neun Vergewaltigern einer 15-Jährigen, da „neu hier angekommen“, für ihre Taten den Gerichtssaal grinsend und als freie „junge Männer“ verlassen können und nur der „Haupttäter“ für läppische 33 Monate hinter Gitter wandert, während eine Kritikerin dieser seltsamen Art von Rechtsprechung – oder eher Linksprechung? – einen der Täter ausfindig machte und ihn als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und als „Mißgeburt“ beschimpfte, hierfür wegen „Beleidigung und Bedrohung“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, dann sieht es doch ganz danach aus, als wäre Justitia auf einem Auge komplett blind, während sie mit dem anderen Auge recht gut sieht…

 

Befremdliche Urteile

Ein anderes Beispiel: Ein Bürger äußerte auf den einst sozialen Medien in Richtung Karin Göring-Eckhardt, sie habe eine „Dürre im Kopf“, der ARD-Journalist Moritz Rödle sei ein „Einfaltspinsel“ und der Typ, der ihn daraufhin angeschwärzt und angezeigt hat, sei ein Denunziant (ja, was denn sonst?), darf sich über einen Strafbefehl über 16.100 Euro „freuen“ – wobei dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Teilnahme an der Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen wäre ihn mutmaßlich günstiger gekommen – oder was es sonst noch für 16.100 Euro zu kaufen gibt.

Wenn Sie also Ihrem Unmut Luft machen, dann kommt es augenscheinlich darauf an, wer Sie sind, wen Sie beleidigen und wie Sie beleidigen. Der ehemaligen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen AfD-Angehörigen Joana Cotar dürfen Sie auf der Plattform X gerne ein „heul leise, Du Nazinutte“ entgegenhalten. Die Staatsanwaltschaft Meiningen, die den Täter ermittelt hat, stellte das Verfahren ein, weil sich der Beleidiger zu den Vorwürfen nicht geäußert hat. „Dem gänzlichen Schweigen eines Beschuldigten kann jedoch gerade kein Schuldeingeständnis entnommen werden“, hat die Staatsanwaltschaft Frau Cotar noch mit auf den Rechtsweg gegeben. Da kann man dann nichts machen und Frau Cotar – eine der wenigen aufrechten und sturmerprobten, fraktionsfreien Ex-Abgeordneten – hat es eben hinzunehmen, sich als „Nazinutte“ titulieren zu lassen.

Etwas befremdlich urteilen Staatsanwaltschaften und Gerichte auch, wenn sich Pro-Israel-Aktivistinnen wie Karoline Preisler gegen Bedrohungen und Beleidigungen persönlichster Art zu Wehr setzen: „Ratte“, „Schlampe“, „Hure“ – hier geht alles. Die Berliner Polizei gibt sich nicht sonderlich Mühe, die Täter derartiger Menschenverachtung zu ermitteln – und falls doch, zeigt die Staatsanwaltschaft wenig Interesse an der Strafverfolgung. Mittlerweile werden Karoline Preisler und ihre Familie, die bei jeder „pro-palästinensischen“ Demo unter Polizeischutz ein kleines Schild mit der Aufschrift „Rape is no resistance“ in die Höhe hält, derart ernsthaft bedroht und erpresst, dass sie über eine Art „Untertauchen“ nachdenken muss, nachdem ihre Wohnanschrift in der einschlägigen Berliner Islamistenszene bekannt wurde. Irgendwann dreht jemand durch, damit muss sie leider rechnen.

 

Angst vor einer leicht entflammbaren Masse

Eine kleine Kostprobe, womit sich die Unterstützer Israels auseinandersetzen dürfen, gepostet von Karoline Preisler auf X als Screenshot oder Screenshit (alle Fehler aus dem Original übernommen):

„ey alte

wallah du bist nur am lügen alles was du über Hamas sagst is 100% fake. red nicht so, du hast nur so ein großes Maul weil die Bullen hinter dir stehn. ich bin 15, hab schon mehr ahnung als du jemals kapiern wirst. Check mal dein leben. ich folge XXXX schon lange, er weis was wirklich abgeht, ich glaub nur ihm und dein gelaber ist für deinen fetten arsch.

ey, wär ich vor dir, hättest du niemals so große fresse. Du würdest ganz leise sein glaub mir. du bist einfach lügnerin fertig aus. hör auf dein märchen zu erzählen, keiner glaubt dir und Israel ist eh viel schlimmer als alles was die Hamas gemacht haben soll oder was du für lügen erzählst lies gerechtfertigt was die Hamas macht sagt XXXX auch. Du Propagandaopfer!!!!!!!!!!!!!!!“

Diese Menschen, diese Yasemin Acars haben wir ins Land gelassen. Das Interesse der Justiz an der Strafverfolgung scheint hier tendierend gegen Null zu sein. Das mag, positiv und hoffnungsvoll gedacht, daran liegen, dass sie augenscheinlich schwer zu fassen sind, die Täter. Und die Gerichte natürlich chronisch überlastet. Wenngleich die Anzahl antisemitischer Straftaten von 2.641 in 2022 auf 5.671 in 2023 stieg, so sind doch Urteile, speziell auch solche gegen glasharte Antisemiten und Hamas-Unterstützer, öffentlich kaum dokumentiert. Dabei ist die Strategie stets gleich: Die Parolen werden aus der Menge gebrüllt, Bedrohungen werden anonym versendet, Hakenkreuz- und Davidsternschmierereien bei Nacht und Nebel aufgebracht - zu fassen ist kaum einer der Täter.

Die andere juristische Alternative wäre schlimmer, da politischer: Justitia, bestehend aus Staatsanwälten und Richtern mit Familie, hat schlicht Angst. Angst vor Prestigeverlust, Angst vor politischen Vorgesetzten und vor allem: Angst vor einer leicht entflammbaren Masse an Antisemiten und Islamisten, die bei einem „falschen Urteil“ die Sonnenallee und Neukölln oder Marxloh oder Offenbach oder wie die übers ganze Land verteilten, sogenannten „sozialen Brennpunkte“ heißen mögen, in Schutt und Asche legen. Aber das ist natürlich nur eine wilde und wahrscheinlich auch haltlose Spekulation.

 

Gnade gilt als Feigheit

Unsere Justiz, unsere Gesetze, speziell im Jugendstrafbereich, sind dazu ausgelegt, Täter zu resozialisieren, ihnen die Verwerflichkeit ihres Tuns aufzuzeigen und ihnen die Möglichkeit der Reue und Wiedergutmachung zu geben, was vom Grundgedanken – speziell nach den drakonischen und menschenverachtenden Gesetzen des Dritten Reiches und der DDR – zutiefst human ist und ein positives Menschenbild vermittelt. Rache und Abschreckung sind kein Teil und nicht Aufgabe unseres Strafrechts.

Und mit den Deutschen nach 1945 und 1990 hat das, sieht man von wenigen spektakulären Fällen ab, auch wunderbar funktioniert. Irre Querschläger gibt es immer und überall. Dies funktioniert nicht bei Menschen aus Kulturkreisen, bei denen Gewalt ein durchaus akzeptables Mittel zur Austragung von Meinungsverschiedenheiten ist, die bereits als Kinder Gewalt gegenüber Andersdenkenden und Andersgläubigen erleben und denen Gewalt als Mittel der Problemlösung vermittelt wird. Dies funktioniert nicht bei Menschen aus archaischen Kulturkreisen, die seltsam verquaste Ehrbegriffe haben und einem religiösen Todeskult huldigen, der dem Leben hier auf Erden nur eine geringe Bedeutung beimisst.

Welch ein Unterschied zu der echten Lebensfreude eben beispielsweise des Judentums. Für diese Menschen ist unser Justizsystem nicht gemacht, sind die Diener und Beschäftigten dieses Justizsystems nicht gemacht. Milde gilt hier als Schwäche und Gnade als Feigheit. Bewährungsstrafen und Sozialstunden sind für die Verurteilten keine Strafen, keine Drohung, keine Abschreckung. Wo sie in ihren Herkunftsländern schlimmste und übelste Haftstrafen zu befürchten hätten, gelten selbst unsere Haftbedingungen – für die sie einiges leisten müssen, um diese zu erleben – als vergleichsweise angenehm und als Kontaktbasar. Kommt hierzu dann noch eine gewisse Feigheit der Diener unserer Justiz, verliert eine Verurteilung nebst Strafe vollends ihre Schrecken. Deswegen sind das medikamentöse Herunterdimmen und die Verbringung von „psychisch auffälligen Tätern“ in eine Nervenheilanstalt mittlerweile eine schlimmere Strafe als ein Gefängnisaufenthalt.

 

Durchislamisierte Parallelgesellschaften

Als Nebeneffekt dieser seltsamen Zwei-Klassen-Justiz werden übrigens auch unsere Polizeibeamten frustriert, die einen Täter auch drei Mal am Tag verhaften dürfen und ihn trotzdem am Abend auf freiem Fuß sehen. Auch die fragen sich dann nach dem Sinn ihrer Arbeit.

In der Gesamtsumme ist es für Juden und Nichtjuden gefährlich, bei antisemitischen Aufzügen gegenzuhalten und diese berühmte „gesellschaftliche Zivilcourage“ zu zeigen. Die Polizei wird kaum schützen, die Justiz kaum verurteilen, somit gibt es kaum Abschreckung – der Willkür der Israelhasser ist hier Tür und Tor geöffnet und sie wird diese für sich nutzen. Bleiben Sie fern, wenn Ihnen Ihr Leben und Ihre Gesundheit lieb sind. Diese Botschaft wird vermittelt.

Mittlerweile haben sich in Deutschland neben den Parallelgesellschaften auch Parallelstrukturen gebildet: Die echten Streitigkeiten zwischen Allahs Gläubigen werden von Clanoberhäuptern oder Scharia-Richtern beigelegt. Ganz ohne Staatsanwalt Dr. Klöbner-Simpel und Frau Richterin Ursula Brnikhaus-Strohhalm (Namen frei erfunden). Nur sind die eben für Sie als braver, doofer und steuerzahlender Bürger keine Ansprechpartner.

Seien wir doch einfach ehrlich: Antisemitismus in seinen allerübelsten Formen und Taten in durchislamisierten Parallelgesellschaften wird einfach als eine Art „hinzunehmender Folklore“ gesehen. Sonst steht beim Einschreiten sofort von grün-linker und islamischer Seite der „Nazi“-Vorwurf im Raum und das will doch niemand, in den behaglichen deutschen Amtsstuben und Gerichten. Das haben die in Deutschland immer noch lebenden Juden eben hinzunehmen und zu tolerieren. Und unter uns: Man muss ja jetzt auch nicht mit Kippa und Magen David als Jude sichtbar sein. So etwas „provoziert“ nur und führt zu unschönen Bildern, die doch niemand haben möchte – zumindest nach der perfiden Logik jener, die den Opfern die Schuld für den Antisemitismus zuschieben.

Freuen Sie sich lieber auf den nächsten 9. November: Da gedenken die Enkel und Urenkel der Täter und Richter von einst denen, die sie damals über die Klinge haben springen lassen. Tote Juden stellen keine lästigen Strafanzeigen.

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