Nach IZH-Schließung: Öffentliche Gebete auf der Straße und Machtdemonstration der Mullah-Anhänger
Die Straße vor der Blauen Moschee wurde zum Beten okkupiert.© Birgit Gärtner
Das Gebäude des „Islamischen Zentrums Hamburg“ (IZH) wurde im Rahmen polizeilicher Razzien im Juli vom Innenministerium beschlagnahmt. Die islamischen Gemeinden reagieren auf diesen Ausfall der zur Hetze missbrauchten Moschee mit öffentlichen Gebeten auf der Straße vor dem Gebäude, ohne dass die Polizei dies verhinderte. Die Polizei sperrte sogar eigens die Straße dafür ab. Dabei sind die wöchentlichen Freitagsgebete weniger ein öffentliches Glaubensbekenntnis als vielmehr ein Treuegelöbnis der dortigen Moschee-Mitglieder zu eben jenen Mord-Mullahs im Iran, derentwegen das IZH geschlossen wurde. Vorläufiger Höhepunkt dieser Inszenierungen war eine bundesweite Demo am 24. August in Berlin vor dem Bundeskanzleramt, die einer Machtdemonstration der Mullah-Anhänger gleichkam. (JR)
Eine Razzia im November 2023 führte zu weiteren Razzien und dem Verbot des schiitischen „Islamischen Zentrums Hamburg“ (IZH) sowie diversen Teilorganisationen am 24. Juli 2024. Das IZH, bekannt als „Blaue Moschee“ an der Alster, ist Träger der dort integrierten Imam-Ali-Moschee. Das Gebäude wurde im Rahmen der Razzien beschlagnahmt und steht seither unter der Aufsicht der Innenbehörde und somit auch als Gebetsort nicht mehr zur Verfügung. Den Sicherheitsbehörden galt das IZH als Außenposten des Terrorregimes der Mullahs im Iran.
Die schiitischen Gemeinden reagieren auf die Schließung mit öffentlichen Freitagsgebeten auf der Straße vor der Moschee. Den Vorwurf, als verlängerter Arm der Mullahs in Teheran zu fungieren, weisen sie dabei empört zurück und fordern nachdrücklich, „unsere Moschee“ zurückzubekommen. Doch die öffentlichen Freitagsgebete wirken weniger wie ein öffentliches Glaubensbekenntnis, bei dem der Schmerz um den Verlust der Gebetsstätte zum Ausdruck gebracht werden soll, sondern wie ein Treuegelöbnis zu eben jenen Mullahs im Iran, derentwegen das IZH geschlossen wurde.
Vorläufiger Höhepunkt dieser Inszenierungen war eine bundesweite Demo am 24. August in Berlin vor dem Bundeskanzleramt unter dem Motto „Der Bundesregierung die rote Karte zeigen“. Vor Beginn wurde an die Teilnehmer ein roter DIN-A-5-Zettel verteilt, bedruckt mit dem Bundesadler und der Aufschrift „Grundgesetzt Art. 4 GG“. Darin heißt es:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
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