Faesers Verbots-Wahn ist Angriff auf unsere Meinungsfreiheit

Innenministerin Nancy Faeser demontiert schrittweise unseren Rechtsstaat. 
© CHRISTIAN MARQUARDT NurPhoto NurPhoto via AFP

Das „Compact-Magazin“ hat sich in der Vergangenheit u.a. auch antisemitisch geäußert. Diese Propaganda durfte und darf in der Bundesrepublik Deutschland einfach keinen Platz haben. So weit so richtig. Allerdings finden wir die doppelmoralische Einseitigkeit des Vorgehens von Innenministerin Nancy Faeser mehr als bedenklich. In dieser Konsequenz hätte Faeser schon viel früher auch sämtliche islamische Propaganda-Kanäle verbieten müssen. Statt nach dem Prinzip zu handeln, das Gesetz ist für alle gleich, gelangt hier das Dogma Mao Tse-Tungs zur Anwendung: Bestrafe willkürlich einen, erziehe Hunderte. Ab jetzt sind die Grenzen fließend und nur noch eine Frage der Zeit, bis die grün-linke Verbotsmaschinerie in den Zeiten eines von Frau Faeser offensichtlich gern gestützten linken McCarthyismus auch andere unabhängige Medien, die nicht konform mit dem woken Irrsinn der Regierungspolitik sind, einseitig und selektiv nach eigenem Ermessen der Fehlbesetzung im Innenministerium verboten werden. (JR)

Von Thilo Schneider

Demokratie und Meinungsfreiheit und eine freie Presse. Eine freie Kunst und eine freie Wissenschaft. Welch wunderbare Einrichtungen. Welch Kennzeichen einer lebendigen Demokratie! Welch ein Unterschied im Leben zu Staaten wie Nordkorea, Russland oder sogar Venezuela und Kuba. Für die Freiheit und die Demokratie kämpfen wir alle. Und unsere Politiker, allen mutig voran Nancy Faeser, beschwören uns auch immer wieder, unsere Demokratie gegen „Spaltung, Hass und Hetze“ und natürlich „Populismus und rechts“ zu verteidigen. So sagen sie es wenigstens und so glauben ihnen auch ganz viele Bürgerinnen und Bürger. Unsere Regenbogenfahne flattert uns voran… Komme ich für den letzten Satz ins Gefängnis?

Die Überraschung dürfte bei Jürgen Elsässer, Eigentümer und Herausgeber des „Compact“-Magazins recht groß gewesen sein, als am Morgen des 16.07.2024 um 6.00 Uhr nicht der Postmann zweimal, sondern eine Spezialeinheit der Polizei einmal klingelte, um dann innerhalb einer Stunde alles Büromaterial – inklusive der bis dato unschuldigen Bürostühle - aus dem Haus zu tragen und mitzunehmen. Auf den Fotos eines interessanterweise ungewöhnlich gut unterrichteten Pressefotografen, der auch schon bei anderen Razzien zufällig zur Stelle war, ist ein noch sichtlich verschlafener Elsässer im Bademantel an der Haustüre zu sehen, wie er auf ein gutes Dutzend behelmte Polizisten starrt.

In einer Frühmorgen-und-Sonnenschein-Aktion hat Innenministerin Nancy Faeser die Firmen Elsässers kurzerhand zu „Vereinen“ erklärt und den illustren Club verboten und das Vereinsheim ausräumen lassen. Der „Compact“-Kanal auf Youtube: Gesperrt. Die Facebook-, Telegram- und Twitteraccounts: Down. Die Webseite: Vom Netz genommen. Die Zeitschriften: Aus den Regalen sortiert und weg. Die beauftragte Staatsanwaltschaft hat hier überraschend schnell und kompromisslos gehandelt und die Medien der „Compact“-Gruppe regelrecht pulverisiert. Und dies, obwohl gegen „Compact“ – so erzählt es zumindest Elsässer den Medien – nie eine Anzeige wegen Volksverhetzung oder ähnlicher Delikte seit der Nullnummer des Magazins 2010 vorgelegen hätte.

 

Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist

Was, wenn man so liest, was „Compact“ mit seiner monatlichen Auflagenstärke von 40.000 Printausgaben (das entspricht der Auflage der Satirezeitschrift „Titanic“ von Martin Sonneborn) so fabriziert hat, ungewöhnlich genug wäre. Anders ausgedrückt: Julius Streicher, der Herausgeber des antisemitischen „Stürmer“, hätte seine wahre Freude an dem Hochglanzmagazin gehabt, das nicht nur sanften Antisemitismus, sondern auch massive Verschwörungstheorien und regelrecht hetzerische Artikel unters deutsche und österreichische Volk brachte. Kleine Kostprobe aus den Schlagzeilen: „Israel als Gefahr für den Frieden“, „Krieg gegen Rechts“, „Der Mord an Marilyn (JFK überlebte)“, „Die UFO-Verschwörung“ oder auch, sehr charmant, „wollt Ihr den totalen Lockdown“, garniert mit Hitler heilenden Hitlerjugendbildern, die, lustiglustigtralalalala, FFP2-Masken tragen.

Das ganze Magazin atmet einen wahnwitzigen Geist, und was die Titelbilder angeht, musste sich Compact nicht hinter dem beim SPIEGEL plakatierten Trump mit abgeschnittenem Kopf verstecken. Oder, um es in zwei Worten zu sagen: Wirklich blöd. Nun gibt es aber verschiedene saudumme Magazine auf dem deutschen Pressemarkt, das fängt bei witzigen Blättern wie „Der Papst“ (Neu: Jetzt mit Papst-Postkarten!) oder „Durch meine Schuld“ (Frauen berichten, wie und warum sie ihr Leben in die Grütze geritten haben), geht über „die goldene Frau am Herd am Sonntag“ („Kamala Harris – ist sie die neue Frau an Prinz Harrys Seite?“) und endet noch lange nicht bei tatsächlichen Satiremagazinen wie der „Titanic“, die nicht nur durch Publizistik, sondern auch durch – nunja – Aktionskunst auffallen. Oder den nackten Tatsachen der „Sankt Pauli-Nachrichten“, bei denen Henryk M. Broder seine ersten Gehversuche als Autor und Publizist machte. Lange ist es her. Und dazugelernt hat der Altmeister inzwischen auch.

Nur: Sollten derartige Machwerke wie die Genannten verboten werden? Und wenn ja: Wo zieht der Staat dann die Grenze? Was ist erlaubt, was ist verboten? Vor noch zwanzig Jahren wäre diese Frage ganz einfach zu beantworten gewesen: Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist. Verboten ist alles, was im Strafrecht unter Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Anstiftung zu inneren Unruhen, Gewalttaten etc. verfolgt werden kann und wurde und wird. Dann entscheidet ein Gericht, ob beispielsweise eine einzige Auflage eines Magazins komplett eingestampft wird oder ein Kläger, der seine Persönlichkeitsrechte beispielsweise durch komplett frei erfundene Geschichten verletzt sieht (Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne die phantasievolle „BUNTE“) Schadenersatz erhält.

Publikationen, die sich mit Begeisterung falsche oder gefälschte Geschichten unter die journalistische Kutte haben jubeln lassen, ruinieren ziemlich schnell ihren guten Ruf, selbst, wenn sie von keinem Gericht verurteilt werden und nur ihre Leser am Kiosk entscheiden (herzliche Grüße in diesem Zusammenhang an Kujau-„STERN“ und Relotius-„SPIEGEL“). Und schließlich bleibt daneben noch der Deutsche Presserat, bei dem sich Leser und Leserinnen über einzelne Magazine oder Artikel beschweren können – so geschehen beispielsweise über ein Anzeigenkäseblatt im Großraum Frankfurt, das seine kostenlose Ausgabe den Lesern mit der Überschrift „Juden in unserer Gegend“ (oder so ähnlich) begeisterte. Der spricht dann eine Rüge aus. Diese hat zwar keinen juristischen Effekt, ist aber für das gerügte Prachtexemplar allemal peinlich.

 

Rigide Verbotskultur

Es gibt also in der deutschen Presselandschaft mehr als eine Möglichkeit, einer Publikation auf den schriftlichen Pelz zu rücken. Ein komplettes Verbot hingegen hat schon etwas von Maos „bestrafe einen, erziehe hunderte“. Und die Grenzen sind fließend. Nicht nur beim Staat, sondern auch bei Privatanbietern. Facebook beispielsweise setzt seine „Gemeinschaftsregeln“ ziemlich rigoros durch. Hier kann bereits die Erwähnung des Namens „Hitler“ – egal, in welchem Zusammenhang – zu einer Sperre führen, wie der Autor dieser Zeilen selbst schon erfahren durfte und auch das Wort „Zigeunerbaron“ – der schlichte Name einer Oper – brach einem befreundeten Autoren kurzfristig das sozialmediale Genick. Wir beide mussten unsere Accounts tatsächlich freiklagen. Dann eben nur noch Katzenbilder und Restaurantbesuchcontent. „Damit sich alle Nutzer:Innen auf dieser Plattform wohl fühlen“…

Ähnlich war es bei Twitter vor der Übernahme Musks: Selbst die kleinste Kritik, beispielsweise an der lustig-bunten LGBTQ-Community, konnte vor der Übernahme Musks zu Abmahnungen und Sperren führen. Dies hat sich seitdem drastisch geändert und viele linke Apologeten, die plötzlich argumentativen Gegenwind bekamen, haben stolz und großmäulig ihren Abgang von Twitter/X verkündet – um kurz darauf reumütig wieder zurückzukehren, um „X“ nicht „den Rechten“ „zu überlassen“. Das Problem in den geschilderten Beispielen ist dabei stets das Gleiche: Wo fängt eine Zensur an und wo hört sie auf?

Auf Twitter/X gibt es unheimlich viele Accounts, die das Vorgehen Israels im Gaza-Streifen für gerechtfertigt halten. Das ist eine absolut legitime Einstellung, hinter der ich selbst auch vollkommen stehe. Daneben gibt es aber auch unheimlich viele unheimliche Accounts, die jeden Tag zwanzig Beiträge schreiben, in denen zwanzig Mal ein „Genozid an den Palästinensern“ lauthals beklagt und mit gefälschten oder KI-generierten Bildern unterlegt wird. Gefällt mir das? Nein. Schreibe ich stets zwanzig tägliche Gegenreden? Nein. Dazu fehlt mir die Zeit und dafür werde ich auch nicht bezahlt. Ich muss das „laufen lassen“.

Als mündiger Leser und Nutzer bin ich mir darüber im Klaren, dass nicht nur in den sozialen Medien gefälscht, gelogen, manipuliert und Propaganda betrieben wird. Das macht es mitunter schwierig, „Fake-News“ und Tatsachen zu unterscheiden und ich muss als interessierter Leser oft ein ausführliches Quellenstudium betreiben, um einen Sachverhalt selbst einschätzen zu können. Nun bin ich in der Lage, die Lust, die Laune, die Zeit und die Intelligenz dazu zu haben – andere haben die nicht und rennen demjenigen nach, der ihr eigenes Stimmungsbild am Besten wiedergibt. Will ich aber deswegen Nutzer oder Nutzerinnen verbieten oder mundtot machen lassen, die ihre eigene Wahrheit in die Welt trompeten? Nein, will ich nicht! Jeder hat das Recht auf seine eigene Dummheit und auch das Recht, diese in die Welt hinauszutrompeten. Wenn es zu blöd wird, dann sind wir im strafrechtlichen Bereich. Die Behauptung, Israel beginge (seit übrigens 70 Jahren, erstaunlich lange!) einen „Genozid“, ist an Schwachsinn kaum zu überbieten – strafbar ist Schwachsinn aber nach wie vor nicht und sollte es auch nicht sein.

 

Die Causa „el Hotzo“

Das Gleiche betrifft dann auch in etwas anderer Form den „Gagschreiber“ von Jan Böhmermanns „Magazin Royal“, Sebastian Hotz, in den sozialen Medien als „el Hotzo“ unterwegs. Diese hatte anlässlich des Attentats auf Donald Trump in etwa getwittert: „Was haben der letzte Bus und Donald Trump gemeinsam? Leider verpasst“, gefolgt von dem sehr konkreten Tweet: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“ Nun dürfte niemand hier im Raum sein, der irgendwelche Schwierigkeiten mit den Todesurteilen gegen beispielsweise Hermann Göring, Wilhelm Keitel oder den eingangs erwähnten Widerling Julius Streicher hat. Oder Adolf Eichmann. Nur: Die meinte „el Hotzo“ eben genau nicht. Im Zusammenhang mit seinem „knapp verpassten Bus“ meint der Mann tatsächlich Donald Trump. Nun kann man wiederum von Trump halten, was man will: Ein Hitler2.0 ist er sicher nicht. Der RBB und auch die ARD stellten daraufhin mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit mit Sebastian Hotz ein, weil, so wörtlich, seine Äußerungen „mit den Werten, für die der RBB einsteht, nicht vereinbar“ seien.

Nichtsdestotrotz: Sollte hier nicht ebenfalls im Sinne der Meinungsfreiheit „Gnade vor Recht“ oder vielmehr „Rüge vor Rausschmiss“ ergehen? Darf „el Hotzo“ Faschisten den Tod wünschen und damit Donald Trump meinen? Ja, das darf er. Ob er das in einer justiziablen Form getan hat, ließe sich herausfinden, falls Donald Trump oder wenigstens Elon Musk als Eigentümer von Twitter/X gegen den lustigen Lauser klagen würden. Nur: Für einen „el Hotzo“ zahlen alle Bürger, ob Faschist oder nicht, eine Zwangsgebühr. Anders als bei Compact. Die müssen sich selbst finanzieren. Wobei nicht einmal definiert ist, wer eigentlich ein Faschist ist. Tatsächlich zahlen wir ansonsten alle gemeinsam „für den Kakao, durch den wir gezogen werden“. Von daher geht die Beendigung der Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Medien und Sebastian Hotz vollkommen in Ordnung. Es ist ja nicht so, dass sich der Mann nicht künftig über das Internet, eigene Publikationen oder Auftritte seinen Lebensunterhalt finanzieren könnte. Wenn er wollte.

 

Wo hören wir auf?

Im gleichen Atemzug wird hier auch Dieter Nuhr genannt, der ebenfalls in seiner Show eine – gelinde gesagt – grenzwertige Bemerkung fallen ließ:  "Was sind das für Menschen, die mit einem Messer aus dem Haus gehen? Sollte man solche Leute nicht besser einschläfern lassen?" Allerdings lässt Nuhr dabei offen, um welche Menschen es geht – auch, wenn da jeder „so eine Ahnung“ hat. Das hingegen dürfte also von der Meinungs-, Kunst- und Publikationsfreiheit gedeckt sein – wenngleich gerade noch so. Andererseits wäre auch hier eine Beendigung der Zusammenarbeit mit der ARD tatsächlich vertretbar. Dann allerdings bitte auch den Grenzgänger Jan Böhmermann gleich mit. Noch einmal die Frage: Wo fangen wir an, wo hören wir auf?

Zurück zu Compact: Während der badebemantelte Jürgen Elsässer noch dabei zusah, wie neben seinem Magazin auch sein Büromobiliar verboten wurde (tatsächlich lud die Polizei sein komplettes Büroinventar inklusive Tischen und Stühlen auf einen LKW), plante Bundesinnenministerin Faeser bereits den nächsten Coup und schloss „die blaue Moschee“ in Hamburg, oder vielmehr verbot den schiitischen Moscheeverein „Islamisches Zentrum Hamburg“. Begründung hierfür: Das IZH habe gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik verstoßen und betreibe antisemitische und antiisraelische Hetze. Daneben hätten Moscheevertreter Gewalttaten der Hamas verherrlicht oder verbotene terroristische Aktionen wie die Hisbollah unterstützt.

Hier ist also eindeutig ein Punkt überschritten: Wer für eine Terrororganisation wirbt, wer möglicherweise Geld und Attentäter für diese Organisation anwirbt, der handelt ganz klar gegen die Verfassung. Und gegen geltende Gesetze. Jedoch, so hart es klingt: Die ganzen „From the river to he sea“ – Schreier, die sich lauthals klagend zwecks „Genozid“ auf die Brust schlagen und mit den Fahnen ihres Phantasiestaats durch die Gegend rennen – und die jeden erkennbaren Juden instant in Stücke reißen würden, wenn sie eines habhaft würden – die überschreiten die Meinungsfreiheit noch nicht. Den Plärrern kommen Polizei und Justiz nur durch Auflagen bei – und auch hoffentlich deren robuste Umsetzung.

Es geht also, sowohl in den sozialen Medien als auch in den realen Medien wie Zeitungen und Magazinen schlicht und ergreifend um das grundgesetzliche Recht auf Meinungsfreiheit und, wie es in Artikel 5 Absatz 1 heißt: „Eine Zensur findet nicht statt“. Im Satz 2 gibt es dann eine einzige Ausnahme: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“. Punkt. Aus. Amen. Ende. Niemand ist gezwungen, Compact zu lesen und noch weniger Leute haben es getan.

Nancy Faeser hat sich mit ihrem semi-raffinierten „Vereinsverbot“ gegen die Macher von Compact und gegen das IZH, neben dem ganzen juristischen Problemkreis, den die „Umdeklarierung“ einer GmbH (wie im Fall Elsässer) zu einem „Verein“ streift, nicht nur sich, sondern auch den von ihr Regierten ein veritables Ei gelegt: Denn da, wo es keine fest und klar definierten Grenzen gibt, kann es jeden Publizisten, Journalisten oder Autoren jederzeit treffen, wenn er „ungehörig“ über seine Regierung schreibt. Ich spare mir an dieser Stelle diesen oft falsch zitierten Satz von „ich mag nicht ihrer Meinung sein…“, tatsächlich jedoch schafft und nutzt die Innenministerin hier ein Instrumentarium, das, einmal in die falschen Hände geraten, nicht nur sogenannte „rechte Publikationen“, sondern auch jüdische Medien und Medienschaffende verbieten oder zensieren könnte. Wobei noch nicht ganz klar ist, ob die Folterinstrumente bei Nancy Faeser in den „richtigen Händen“ sind. Und ob mir der letzte Satz einen Hausbesuch zu mir nachtschlafender Zeit einbringen kann. Oder unserem Herausgeber.

Auch Dummheit ist durch Meinungsfreiheit gedeckt

Demokratie und Meinungsfreiheit bedingen jede Schattierung im gesetzlich erlaubten Rahmen, der durch das Strafrecht abgesteckt ist. Das betrifft auch und ganz besonders auch dumme oder ekelhafte Meinungen. Auch die viel zitierten „Hass und Hetze“ – Verbreitungen gehören zu diesem Spektrum, denn es gibt kein Gesetz, das irgendeinem Heini verbietet, ein Rassist zu sein und sich seinen Mitmenschen überlegen zu fühlen. Nur „Hand anlegen“ – das darf er nicht. Er darf weder Kopftücher noch Israelfahnen noch Regenbogenfahnen wegreißen oder, ein ganz beliebter Brauch, die Fahnen anderer Länder anzünden. Was nicht heißt, dass es nicht trotzdem schon fast traditionell von einigen „marginalisierten Gruppen“ getan wird.

Abschließend und um den Themenkreis abzurunden: Mir persönlich ist jeder CSD, jede offen plakatierte Veranstaltung zu „Vielfalt“ und „Buntheit“ in meinem Inneren zutiefst zuwider. Ich halte derartige Happenings für den Gipfel an Verlogenheit und Dummheit. Erst recht, wenn Vollpfosten wie die „Queers for Palestine“ zwischen Leuten marschieren, die sie zwei Straßen oder 10 Staaten weiter verprügeln oder aufhängen würden. Aber noch einmal: Auch Dummheit ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt, ob mir das persönlich gefällt oder nicht gefällt. Thats democracy, stupid. Widersprechen darf ich trotzdem. Nur verbieten darf ich das nicht.

Allerdings wäre meiner Ansicht nach ein neues Gesetz gegen Schamlosigkeit notwendig. Wer öffentlich mit nackt hängenden Hoden, Hundemaske und baumelnden Brüsten vor Kindern „für seine Selbstbestimmung“ demonstriert, weil er gerne ein Hund ist oder Windeln trägt, der sollte tatsächlich entfernt und in eine geeignete Psychiatrie eingewiesen werden. „Der Verlust der Scham ist das erste Zeichen von Schwachsinn“, soll Sigmund Freud einmal gesagt haben. Und da, wo es um Kinder und Öffentlichkeit geht, da greift dann Satz 2 des Artikel 5: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Irgendwann ist es tatsächlich dann auch mal gut.

Demokratie stirbt immer scheibchenweise und unter dem Applaus einer vermeintlichen oder tatsächlichen, auf jeden Fall lauten Mehrheit. Und wir alle stehen im Bademantel daneben. Da kann man nichts machen. Es ist eben so. Es war ja nur „Compact“, das verboten wurde. Das hat sowieso kaum jemand gelesen. Fehlt nicht wirklich im Presseangebot. Und morgen wird ein abstinenter, nichtrauchender Vegetarier Bundeskanzler. Und verbietet die „Schundmagazine“ „Fire & Food“ (Grillmagazin) und den „Whiskybotschafter“ und das „Cigar Journal“. Und was mag er wohl dann verbieten? Im Namen der deutschen demokratischen Republik?

 

Thilo Schneider, Jahrgang 1966, freier Autor und Kabarettist im Nebenberuf, LKR-Mitglied seit 2021, FDP-Flüchtling und Gewinner diverser Poetry-Slams, lebt, liebt und leidet in der Nähe von Aschaffenburg.

Sehr geehrte Leser!

Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:

alte Website der Zeitung.


Und hier können Sie:

unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen

in der Druck- oder Onlineform

Unterstützen Sie die einzige unabhängige jüdische Zeitung in Deutschland mit Ihrer Spende!

Werbung


Alle Artikel
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr dazu..
Verstanden