Syrer sticht 4-Jährige nieder – Übliche Schnelldiagnose unserer Justiz: schuldunfähig, weil psychisch krank

Viele der muslimischen Täter werden schnell als psychisch krank diagnostiziert.© DAVID GANNON/AFP
Eine weitere islamo-migrantische Tat erschüttert Deutschland: Im Allgäu sticht ein Syrer in einem Supermarkt unvermittelt auf ein erst 4-jähriges Mädchen ein und verletzt es derart schwer, dass es notoperiert werden muss. Zunächst wird seine Identität mit dem Mantel der üblichen Desinformation unserer Medien verschleiert. Dabei weist der Asylbewerber erkennbar sämtliche Attribute eines fundamentalen Islamis auf und der Fall ähnelt leider allzu vielen Fällen, die immer wieder und Einzelfall-kleingeredet nach einem ähnlichen Schema ablaufen. Zumeist islamische Migranten greifen beinahe täglich unvermittelt Menschen an, verletzten sie schwer oder ermorden sie. Nur zu schnell werden sie als psychisch krank eingestuft und entgehen damit der regulären Strafverfolgung. Nicht selten haben sie die Chance – von einem Absitzen der Strafe keine Rede – mit dem Testat „geheilt“ entlassen zu werden. Was auf der Strecke bleibt, ist das Gerechtigkeitsgefühl der Gesellschaft sowie leider auch der Strafverfolgungsanspruch der Opfer und ihrer Angehörigen. (JR)
Am Nachmittag des 3. April ereignete sich eine erneute Horrortat verübt durch einen Asylbewerber, wie wir sie seit der Grenzöffnung im Jahr 2015 leider immer wieder erleben müssen. In einer Norma-Filiale im Allgäu stach ein Syrer mit niederländischer Staatsbürgerschaft eine Vierjährige nieder.
Das Mädchen hatte sich nichtsahnend mit seiner Mutter in dem Supermarkt im beschaulichen Wangen aufgehalten und stand in keinem Verhältnis zu seinem Angreifer. Es war offenbar ein Zufallsopfer. Ein Zeuge konnte Schlimmeres - womöglich sogar weitere Verletzte oder gar Tote - verhindern, indem er dem Täter kurzerhand das Messer entriss und ihn verfolgte, als er vom Tatort flüchtete. Der mutige Helfer war es auch, der die Polizei darüber informierte, wo sich der 34-Jährige aufhielt, sodass sie ihn zeitnah festsetzten konnte. Der Messerstecher leistete bei seiner Verhaftung keinen Widerstand, das Foto seiner Festnahme ging danach viral. Es zeigte den jungen Mann in Handschellen, oberkörperfrei und barfuß. Auffällig hierbei: Sein langer Bart mit gekürztem Oberlippenbart, wie ihn einst der Prophet des Islams, Mohammed, trug und der, laut islamischer Dogmatik, für alle männlichen Muslime als Pflicht gilt. Ins Auge stach außerdem ein dunkler Gebetsfleck auf seiner Stirn. Ein solcher entsteht durch die wiederholte Niederwerfung und Berührung des Bodens mit der Stirn während des islamischen Ritualgebets und wird von gläubigen Muslimen als Zeichen besonderer Frömmigkeit erachtet. Für Kenner der islamistischen Szene bot sich daher ein eindeutiges Bild, während die breite Mehrheit auf dem Foto vermutlich bloß einen verwahrlosten, womöglich geistig verwirrten Mann zu erkennen glaubte.
Schnelle Diagnose
Der Syrer, der bis zum Tatzeitpunkt trotz seiner niederländischen Staatsangehörigkeit in einem Asylbewerberheim in Wangen ganz in der Nähe des Supermarktes gelebt haben soll und schon wenige Tage nach der Tat offiziell als unzurechnungsfähig erklärt wurde, verweilt mittlerweile in einem psychiatrischen Krankenhaus. Ihn erwartet kein Gerichtsprozess, womöglich aber eine lebenslange Verwahrung in der forensischen Psychiatrie auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Er war der Polizei vor der Messerattacke auf das Kind im Discounter bereits durch andere Delikte aufgefallen. So soll er mehrfach in der Öffentlichkeit randaliert haben - unter anderem auf einer Baustelle, am Wangener Bahnhof sowie in einem Einkaufszentrum. Laut Zeugenaussagen soll er dabei immer wieder „Teufel, Teufel!“ und „Haram, Haram!“ gerufen haben - Letzteres lässt sich im Sinne einer religiösen Vorschrift mit den Begriffen „unrechtmäßig“ oder „verboten“ übersetzen. Bereits Mitte März wurden zudem seine Personalien wegen dem Verdacht auf Körperverletzung erfasst, nachdem er mit einem anderen Mann aneinandergeraten war.
Sein späteres Opfer, das vierjährige Mädchen, verletzte er so schwer, dass es notoperiert werden musste. Heute ist es zwar - den Bemühungen der Ärzte sei Dank - über den Berg, die psychischen Folgen des brutalen Angriffs werden sich jedoch erst im weiteren Verlauf seines noch so jungen Lebens bemerkbar machen. Auch seine Mutter, die alles mitansehen musste, wird höchstwahrscheinlich für ihr Leben gezeichnet und ähnlich traumatisiert sein, wie ihre kleine Tochter.
Zahlreiche ähnliche Fälle
So schockierend der aktuelle Fall in Wangen ist, so ist er leider bei Weitem nicht der erste (und bestimmt auch nicht der letzte), bei dem ein Gewalttäter, der zuvor als Asylbewerber nach Deutschland kam, wahllos Personen im öffentlichen Raum attackiert und danach als schuldunfähig eingestuft wird. Eine kurze Stichprobe in die junge Vergangenheit gefällig?
Erst letztes Jahr erstach in Wiesloch ein somalischer Psychiatrie-Patient während seines Freigangs am helllichten Tag eine ihm bis dahin unbekannte 30-Jährige. In Oggersheim erstach und verstümmelte ein Somalier 2022 einen Malermeister und seinen Gesellen auf offener Straße. Im Jahr 2020 rammte ein Iraker während einer Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn A100 mehrere Autos und fuhr dann gezielt drei Motorradfahrer an. Laut dem Staatsanwalt, der für den Fall zuständig war, ging es dem Täter dabei um „die gezielte Tötung möglichst vieler zufälliger Opfer“. Unvergessen auch das Attentat von Würzburg, während dem ein Somalier 2021 drei Frauen in einem Kaufhaus regelrecht niedermetzelte. All diese Täter wurden als schuldunfähig erklärt und in deutschen Psychiatrien untergebracht. Es ist zu erwarten, dass sie dort auch bis zu ihrem Lebensende bleiben werden - alimentiert von der deutschen Bevölkerung, die nie um die Anwesenheit dieser Männer in ihrem Land gebeten hat.
Die Feststellung der Schuldunfähigkeit stößt bei Außenstehenden regelmäßig auf Unverständnis, sorgt sie schließlich dafür, dass Täter für ihre Missetaten nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Schlimmste Verbrechen werden so zu Handlungen von Irren erklärt, die wie Naturkatastrophen jederzeit über die Gesellschaft hereinbrechen können und für die niemand Verantwortung trägt. Die Schuldunfähigkeit ist im Paragraf 20 des Strafgesetzbuches festgelegt und wird bei nur ca. 0,1 Prozent der schweren Gewalttäter festgestellt. Auffällig oft betrifft dies Männer, die als Asylbewerber zu uns kamen und einen islamischen kulturellen Hintergrund haben.
„Entgeisterte Personen“
Die Beurteilung über Schuldunfähigkeit nehmen in Deutschland normalerweise forensische Psychiater vor. Ihre Einschätzung stützt sich auf Gutachten und Vernehmungsprotokolle, die zumeist Polizeibeamte miteinbeziehen. Diese berichten nicht selten in Fällen, bei denen die Täter später als schuldunfähig eingestuft werden, während der Vernehmung Männern gegenüber gesessen zu haben, die kaum ansprechbar waren oder nur wirres Zeug von sich gaben. Nicht wenige davon sind Analphabeten und verfügen über defizitäre oder keine Deutschkenntnisse. Einige hören Stimmen oder geben dies zumindest vor. Wer diese psychische Konstitution schon einmal selbst erlebt habe, so ein Polizist gegenüber einem bekannten Onlinemedium, der wisse, dass hinter der Einschätzung der Schuldunfähigkeit kein Komplott zur Verschleierung stecke, sondern es sich tatsächlich um „entgeisterte Personen“ handele.
Ein Blick auf als schuldunfähig erklärte Delinquenten zeigt: Es handelt sich dabei häufig um Männer aus Somalia, Afghanistan, Syrien, Eritrea und dem Irak im Alter zwischen 18 und 40 Jahren. Kurzum junge Migranten aus streng islamisch und patriarchal geprägten Stammesgesellschaften. Nicht wenige von ihnen leiden tatsächlich unter Psychosen, sind traumatisiert, oder gar an Paranoia oder Schizophrenie erkrankt. Einige haben Krieg erlebt und die meisten Gewalt. Hinzu kommt der Umstand, dass in Somalia ca. zwei Drittel der männlichen Bevölkerung vom Amphetamin Khat abhängig ist. Auch in Afghanistan sind Suchterkrankungen ein ernstzunehmendes Problem. Laut dem „Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung“ leiden zwischen 660.000 und 940.000 Afghanen derzeit an Drogenabhängigkeit – insbesondere von Opiaten wie Heroin, Opium und anderen opioiden Schmerzmitteln.
Hinzu gesellen sich oft nie aufgearbeitete psychische Belastungssituationen durch Krieg, Gewalt, Tod und Unterdrückung. In einer quantitativen Studie unter afghanischen Flüchtlingen in Pakistan, die psychiatrische Hilfe in Anspruch nahmen, wurden 61,2 % der Patienten mit PTBS diagnostiziert, 10,9 % mit nicht-alkoholischer Substanzabhängigkeit und 5,4 % mit Angststörungen. Nach Schätzungen der WHO erleiden zudem fast die Hälfte aller verpartnerten Frauen in Afghanistan physische und/oder sexuelle Gewalt durch ihren (afghanischen) Lebenspartner. Nun verschränken sich bei Migranten aus eben jenen Ländern diese psychischen und biographischen Auffälligkeiten mit einem zumeist stark ausgeprägten muslimischen Glauben, der nach westlichen Standards eher religiösem Fanatismus gleichkommt. Die Ankunft in einer hoch technologisierten und westlichen „high-trust-society“ wie wir sie (noch) in Deutschland haben, kann problematische Prädispositionen zusätzlich verstärken.
Gefühl der Gerechtigkeit schwindet
Die immer häufiger gestellte Diagnose der Unzurechnungsfähigkeit entwickelt sich langsam aber sicher zu einem echten Ärgernis in unserer Gesellschaft, weil sie die zentrale Funktion der Rechtsprechung - nämlich Gerechtigkeit für Opfer von Verbrechen und ihre Angehörigen wiederherzustellen - außer Kraft setzt. Geschädigte und ihre Hinterbliebenen bekommen das Gefühl, dass die Justiz keine ausgleichende Gerechtigkeit mehr herstellen kann oder will. Verbrecher klar als Schuldige zu benennen und anschließend einer angemessenen Strafe zuzuführen, ist essenziell wichtig für den Frieden einer funktionierenden zivilisierten Gesellschaft. Wer regelmäßig die Kommentarspalten von Nachrichtenportalen verfolgt, der weiß, dass der allgemeine Unmut in der deutschen Bevölkerung wächst und Rufe nach Selbstjustiz immer lauter werden.
Zum hohen moralischen und finanziellen Schaden durch geisteskranke Gewalttäter aus fremden Ländern kommt hinzu, dass deutsche Psychiater und Psychotherapeuten nicht darauf geschult sind, Patienten zu behandeln, die nicht-westlichen Gesellschaftsordnungen entspringen.
Deutschlands Gesundheits- und Justizsystem ist auf den Zustrom von mehreren Millionen junger Männer aus den archaischsten Kulturen dieser Welt nicht ausgelegt und kann weder deren Bedürfnissen gerecht werden noch für die Sicherheit der eigenen Bevölkerung sorgen.
Nein, die Justiz hat sich nicht verschworen, um Täter ungeschoren davonkommen zu lassen. Es ist nur so, dass unsere Rechtsprechung für unsere Gesellschaft konzipiert wurde - nicht für die afghanische, somalische oder syrische. Das eigentliche Problem liegt also, wie so oft, bei unserer verfehlten Migrationspolitik. Gäbe es diese katastrophale Form der Migration nach Deutschland nicht, so würden wir nicht gefühlt im Wochentakt über „Schuldunfähigkeit“ diskutieren müssen.
Sehr geehrte Leser!
Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:
alte Website der Zeitung.
Und hier können Sie:
unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen

in der Druck- oder Onlineform

Werbung