Das Hin und Her mit dem Bericht zur angeblichen „Muslimfeindlichkeit“

Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser musste den Bericht zurückziehen.© TOBIAS SCHWARZ/AFP
Der sogenannte „Unabhängige Expertenrat Muslimfeindlichkeit“ (UEM) hatte Mitte 2023 einen knapp 400-seitigen Bericht mit dem Titel „Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz 2023“ vorgelegt. Der jüdische Publizist Henryk M. Broder sah sich darin verunglimpft und klagte dagegen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied zugunsten Broders und das Bundesinnenministerium (BMI) musste den Bericht Mitte März wieder aus dem Verkehr ziehen. Der weitere Umgang mit dem Bericht, werde laut BMI noch geprüft. Die Publikation war in Wirklichkeit ein einseitig Islam-freundliches Lamento, das lautstark und wahrheitswidrig beweint, wie unterprivilegiert und diskriminiert Muslime in Deutschland seien. Das Fazit: die Ablehnung islamischer Gewalttätigkeit und die Kritik an der überzogenen Anspruchshaltung islamischer Verbände wurde schlichtweg und ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Fakten polemisch zu angeblichen Muslimfeindlichkeit umtituliert. (JR)
Mit großem Brimborium legte der „Unabhängige Expertenrat Muslimfeindlichkeit“ (UEM) Mitte 2023 einen knapp 400-seitigen Bericht mit dem Titel „Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz 2023“ vor. Dieser war in einer digitalen Fassung auf der Webseite des BMI abrufbar, zudem ließ das Ministerium 3.000 Exemplare drucken, die auf Nachfrage zugesandt wurden. Nun musste der Bericht Mitte März 2024 in der ursprünglich veröffentlichten Form aus dem Verkehr gezogen werden, da der Publizist Henryk M. Broder sich darin verunglimpft sah und deswegen geklagt hatte.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied, entsprechende, Broder betreffende, Passagen müssten aus dem Bericht entfernt werden. Daraufhin nahm das BMI die digitale Fassung von ihrer Webseite und kündigte an, die verbliebenen rund 200 gedruckten Exemplare zu entsorgen.
Wie die Tagesschau berichtete, teilte das BMI auf Nachfrage mit, der weitere Umgang mit der Studie werde noch geprüft: "Ob und wie der 'Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit' (UEM) seinen Bericht in Zukunft veröffentlichen wird, ist dem Expertengremium selbst überlassen."
Auf der Webseite des BMI wird unterdessen lediglich auf die Arbeit des Expertengremiums hingewiesen, das den Bericht am 29. Juni 2023 an Staatssekretärin Juliane Seifert übergeben habe. Dort betont das BMI,
– dessen ehemaliger Leiter Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den UEM ins Leben rief,
– dessen Logo auf dem Bericht prangte,
– dessen jetzige Leiterin Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Vorwort schrieb,
– das ihn auf seiner Webseite veröffentlichte,
– bei dem gedruckte Exemplare angefordert werden konnten,
– das aber jegliche Verantwortung für den Bericht abstreitet,
dass der UEM „in seiner Arbeit, der inhaltlichen Schwerpunktsetzung sowie hinsichtlich seines Abschlussberichts aber unabhängig“ gewesen sei. Es handele sich daher „nicht um einen Bericht des BMI oder der Bundesregierung“.
Nach Erscheinen des Berichts im Sommer 2023 wurden den Inhalt betreffende Presseanfragen – auch der JR – an den UEM verwiesen, dieser löste sich indes nach Herausgabe des Berichts auf. Rund 1,5 Mio. wurden der Tagesschau zufolge in den Bericht und den Expertenkreis investiert, wofür genau diese ausgegeben wurden, das wird die interessierte Öffentlichkeit nun wohl nie erfahren. Bekannt ist aufgrund einer Presseanfrage der JR, dass die Mitglieder des Expertenrats je 10.000 € Aufwandsentschädigung erhielten. Wie die NZZ-Redakteurin Beatrice Achterberg twitterte, erfuhr das Schweizer Blatt auf Nachfrage, dass 283.000 € in den Druck der 3.000 Exemplare investiert wurden, umgerechnet 94,- € pro Exemplar.
Mehr Islam wagen
Wie der SPIEGEL berichtete, soll der Bericht entsprechend der Vorgaben des OLG Berlin-Brandenburg überarbeitet und anschließend erneut veröffentlicht werden, und zwar auf der Webseite der „Deutschen Islamkonferenz“ (DIK). Presserechtlich verantwortlich für die Webseite der DIK ist laut Impressum das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das untersteht wenig überraschend ebenfalls dem BMI. Innenministerin Nancy Faeser ließ es sich nicht nehmen, „Grüße zum Ramadan“ auf der Webseite zu hinterlassen.
Die DIK 2006 mit dem Ziel gegründet, den Dialog mit in Deutschland lebenden Muslimen zu fördern. Schon der ursprüngliche Ansatz impliziert, dass Deutschland, bzw. Politik, Verantwortung dafür trage, dass sich Muslime hierzulande wohlfühlen – und nicht muslimisches Leben den hiesigen Bedingungen angepasst werden müsse.
Das passt zu der UEM-Publikation, einem 400-seitigen Lamento, wie unterprivilegiert und diskriminiert Muslime – und vor allem Musliminnen – in Deutschland seien. Das in dem Bericht konstatierte Grundproblem: In allen wesentlichen gesellschaftlichen Bereichen – Politik, Erziehung, Bildung und Wissenschaft, Justiz, Sicherheitsbereich und Medien – werde der Islam vor allem mit Unterdrückung, Geschlechtertrennung, Gewalt und Terror konnotiert, die positiven Aspekte blieben zumeist unbeleuchtet, ist dort zu lesen.
Der Bericht enthielt eine lange Liste von Handlungsempfehlungen an die Politik: Mehr Islam, mehr muslimische Expertise, mehr Musliminnen und Muslime in allen Bereichen – von der KiTa über die Schulbücher, Wissenschaft und Forschung, Medien, Justiz und Sicherheitsbereich, bis hin zu den Parteien und den Parlamenten. Das empfohlene „mehr Islam wagen“ war verknüpft mit der Forderung nach mehr Befugnissen – um nicht zu sagen Sonderrechten – für Musliminnen und Muslime, islamische Verbände und Organisationen.
Wer den Islam kritisiert, gefährdet die Demokratie
In dem Bericht wurde generell Ablehnung des Islams oder Kritik an der Anspruchshaltung islamischer Verbände kurzerhand zu Muslimfeindlichkeit umdefiniert. Die Liste der „Muslimfeinde – und feindinnen“ ist entsprechend lang. In dem Kapitel „Öffentliche Debatten: Fallbeispiele von Muslimfeindlichkeit“ wurde zunächst über die – selbstredend antimuslimische – „Kopftuchdebatte“ lamentiert:
„Am Hijab hat sich in ganz Deutschland eine kontroverse, oft undifferenziert ausgetragene Stellvertreterdebatte entfacht, in der es eigentlich um Fragen der Integration, Geschlechterdiskurse und Säkularität geht. Bei den abwertenden oder zumindest wenig differenzierten Argumentationsmustern gegen den Hijab wird mitunter angenommen, dass ´die muslimische Frau` bzw. ihre Religion und Kultur rückständiger und weniger emanzipiert seien, …
In den Argumentationsmustern gegen den Hijab lässt sich feststellen, dass Hijab tragende Frauen einerseits als fremd und gefährlich wahrgenommen und andererseits zu Opfern von per se patriarchalischen und unterdrückenden Verhältnissen stilisiert werden – und paradoxerweise diese auch legitimieren wollen würden.“
So sei „Kritik an patriarchalen Strukturen bei Muslim*innen in besonders verschärfter Art und Weise“ bei der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ (TdF) und im feministischen Magazin Emma zu finden. Nahezu übergangslos wurden „seit 9/11“ sich häufende „Angriffe auf Frauen und Mädchen mit Hijab“ konstatiert. In dem inzwischen offiziell vom Netz genommenen Text las es sich, als seien TdF und Emma dafür zumindest mitverantwortlich. Das Sicherheitsbedürfnis von Frauen mit Hijab werde nicht ausreichend wahr- und ernstgenommen, hieß es weiter. „Eine Demokratie misst sich besonders daran, wie sie mit vulnerablen Gruppen bzw. Minderheiten umgeht und sie schützt“. Daraus ließe sich schließen, TdF und Emma werde demokratiegefährdendes Verhalten unterstellt.
In dem Unterpunkt „Debatte um den ´politischen Islam(-ismus)`“ hieß es:
„Seit einigen Jahren ist indes eine Debatte über den ´politischen Islam` bzw. ´politischen Islamismus` entbrannt, die in erheblichen Teilen der medialen und politischen Diskussion jede problemorientierte Kontur verloren hat. So stigmatisiert sie weite Teile der muslimischen Bevölkerung und ihrer Organisationen und stellt sie unter Generalverdacht.“
In dem Unterpunkt „Karikaturendebatte“ wurde auf einen SPIEGEL-Artikel mit dem Titel „Im Mauseloch der Angst“ aus dem Jahre 2010 von Henryk M. Broder verwiesen, in dem er sich „für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit“ starkmache, „während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“. Gegen diese Verunglimpfung klagte Henry M. Broder erfolgreich.
In dem Unterpunkt „die ´Kontaktschuldfrage`“ wurden der Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann gleich mehrere Seiten gewidmet. Zunächst als namenlose „sogenannte[…] ‚Islamexpert*in[…]`“, dann als „Biologin Sigrid Herrmann-Marschall“, die sich selbst als „Islamismusexpertin“ bezeichne, „trotz fehlender fachlicher Expertise oder relevanter Sprachkenntnisse“. Sie durchforsche unter anderem Social-Media-Profile von „Muslim*innen mit dem Ziel, Muslim*innen Verbindungen zur Muslimbruderschaft, antisemitische Einstellungen und Unterwanderungsstrategien nachzuweisen“. Ihre Nachforschungen hätten dabei Mutmaßungscharakter und seien häufig bruchstückhaft und kontextlos: Beispielsweise „Person X „[…] kommt von einer Einrichtung, die der Muslimbruderschaft nahe steht“. Diese Mutmaßungen würden in „rechtskonservativen und islamfeindlichen Blogs wie Die Achse des Guten von Henryk M. Broder perpetuiert“; zudem auch in der Jüdischen Rundschau, für die Sigrid Herrmann auch Beiträge verfasst habe. Besorgniserregend indes sei, „dass auch Teile der seriösen Medienlandschaft derartige Nachforschungen aufgreifen und sie damit als zuverlässige Quelle aufwerten“.
Islamismus-Expertin klagt weiterhin
Sigrid Herrmann verklagte im Dezember 2023 die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMI. Konkret stellten ihre Anwälte beim zuständigen Verwaltungsgericht in Berlin einen Antrag auf Einstweilige Anordnung und reichten zudem eine umfassende Klageschrift ein. Mit der Einstweiligen Anordnung sollte das Problem akut gelöst, d.h., die Verbreitung des Berichts mit den inkriminierten Passagen umgehend gestoppt werden. Die Klageschrift zielte darauf ab, das Ministerium zu verurteilen, aktiv auf alle einzuwirken, die den Bericht erhalten oder ihn heruntergeladen haben, selbigen mit den Sigrid Herrmann betreffenden, ihrer Ansicht nach ehrabschneidenden, Passagen nicht weiter zu verbreiten. So sollte verhindert werden, dass die ursprüngliche Fassung weiterhin als privilegierte Quelle angegeben werden kann.
Das zuständige Verwaltungsgericht teilte dem BMI mit, dass der Antrag auf eine Einstweilige Anordnung sowie die Klageschrift eingegangen seien. Darauf antwortete das BMI mit einer Stellungnahme, in der das Ansinnen abgewiesen wurde, u.a. mit der Begründung, die Verantwortung für die beanstandeten Passagen trüge nicht das BMI, sondern die Autoren, die diese verfasst hätten. Weder über den Antrag auf Einstweilige Anordnung noch über die Klage wurde bis dato entschieden.
Schließlich wurde vom OVG Berlin-Brandenburg besagte Verfügung im Falle Broder erlassen und daraufhin der Bericht von der Webseite des BMI genommen. Sigrid Herrmanns Anwälte fragten beim OVG nach, welche Auswirkungen dieser Umstand auf das von Sigrid Herrmann angestrebte Verfahren habe. Das OVG Brandenburg gab diese Frage an das BMI weiter, das daraufhin mitteilte, dass es den Fall nun für erledigt hielte.
Das entscheidet aber nicht die Beklagte, sondern erledigt ist der Fall dann, wenn die zuständige Justiz der Argumentation des BMI folgen und das Verfahren für beendet erklären, oder wenn Sigrid Herrmann die Klage zurückziehen würde. Für die Islamismus-Expertin hat sich der Sachstand aber nicht geändert: Die Schmähungen sind in der Welt, ehrenrührige Behauptungen, die durchaus auch zu beruflichen Nachteilen für sie führen können, bleiben erhalten. 2.800 gedruckte Exemplare des Berichts sind verteilt worden, die digitale Version wurde auf Webseiten diverser NGOs, vermutlich auch Behörden, hochgeladen.
Der CDU-Politiker Christoph de Vries sah seine Partei in dem Bericht in Sachen Muslimfeindlichkeit mit der AfD auf eine Stufe gestellt und versucht unterdessen auf dem politischen Wege zu verhindern, dass der Bericht neu aufgelegt wird. Er wandte sich daraufhin in einem Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser, mit der Bitte, „darauf hinzuwirken, dass dieser toxische Bericht in keiner Weise mehr veröffentlicht wird.“
Muslime integrieren sich nicht, sondern fordern Sonderrechte
Die DIK wurde 2006 auf Initiative des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) gegründet. Bei der Auftaktsitzung am 27. September 2006 im Schloss Charlottenburg betonte der Minister in seiner Rede: „Der Islam ist Teil Deutschlands und Europas“. Dieser Satz wird indes irrtümlich dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) zugeschrieben, der am 3. Oktober 2010 in seiner Rede anlässlich des 20. Jahrestages der deutschen Einheit sagte: „Das Christentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das Judentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich-jüdische Geschichte. Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“ Anschließend gab es laut Deutschlandfunk (DLF) eine heftige Debatte in der CDU, an deren Ende die Lesart stand, Muslime gehörten inzwischen auch zu Deutschland. Über diesen parteiinternen Konsens setzte sich Altkanzlerin Angela Merkel jedoch schon bald hinweg, als sie im Januar 2015 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu sagte: „Von meiner Seite möchte ich sagen, dass unser früherer Bundespräsident Christian Wulff gesagt hat: ‚Der Islam gehört zu Deutschland.‘ Das ist so; dieser Meinung bin ich auch.“ Laut DLF verbreitete der damalige Regierungssprecher Stefen Seibert „das Zitat sogleich über Twitter in der knappen Ein-Satz-Formulierung: ´Der Islam gehört zu Deutschland`“.
Fakt ist: In Deutschland leben viele praktizierende Musliminnen und Muslime, oder Menschen, die in islamischen oder islamisch-geprägten Ländern sozialisiert wurden. Fakt ist auch: Streng praktizierter Islam ist mit der zwar jüdisch-christlich geprägten, aber zunehmend säkularen Gesellschaft nicht kompatibel. Fakt ist zudem: Nicht wenige derer, die muslimisch sozialisiert wurden, oder Angehörige verfolgter Minderheiten in islamischen Ländern, leben in Deutschland, weil es eben nicht muslimisch geprägt ist. Sie haben auch kein Interesse daran, dass Deutschland muslimischer wird.
Die Konsequenz daraus wäre, dass Muslime sich mit den hiesigen gegebenen Verhältnissen arrangieren müssten. Stattdessen bildeten sich islamische Verbände, die lautstark und nachdrücklich Sonderrechte für ihre Glaubensbrüder und Schwestern forderten, beispielsweise die Befreiung von Mädchen vom Schwimmunterricht oder Schulausflügen, die Akzeptanz von Verschleierung in Schule und Beruf, Rücksichtnahme während des Ramadans, die Ausrichtung des Speisenangebots zum Beispiel in Schulkantinen nach islamischen Geboten, etc. Immer mehr wurde und wird öffentlicher Raum für die Religionsausübung in Beschlag genommen: Öffentliche Gebete von zum Teil Hunderten Männern, Muezzinrufe, öffentliche Fastenbrechen-Feiern (Iftār-Feste), und aktuell Ramadan-Beleuchtung. Das führte und führt zu ständigen Reibereien, die mit der Islamkonferenz zu befrieden Wolfgang Schäuble vermutlich hoffte. Die teilnehmenden islamischen Organisationen, bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, gebärdeten sich zunehmend fordernder. Die SPD-Politikerin und heutige stellvertretende Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Aydan Özoğuz, riet den Organisationen zum Boykott der DIK, nachdem der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ihnen 2011 eine "Sicherheitspartnerschaft" vorschlug, um „Radikalisierungen unter Muslimen entgegenzuwirken“.
Ihre Zeit als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung nutzte Aydan Özoğuz, um entstandene pro-islamische Strukturen im Medien- und Wissenschaftsbereich politisch und finanziell zu unterstützen. Es entstand ein Scharia-Kartell, das sich dem antirassistischen Kampf verschrieb und die Korrektur des Bildes des Islams in der öffentlichen Wahrnehmung zum zentralen Thema machte.
Richtig Fahrt nahm die ganze Angelegenheit auf, nachdem am 19. Februar 2020 ein Attentäter im hessischen Hanau zunächst neun Menschen – Gökhan Gülteki, Sedat Gürbüz, Said Nesar Haşemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtovi, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov – vor und in drei Shishabars und einem Kiosk, anschließend in der elterlichen Wohnung seine Mutter Gabriele Rathjen erschoss und sich dann selbst richtete.
Der „Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ wurde gegründet und reichlich Geld – zunächst 1 Mrd. EUR - in den „Kampf gegen Rechts“ gepumpt. „Antimuslimischer Rassismus“ wurde als drängendes gesellschaftliches Problem konstatiert, so wanderte mancher Euro des Milliardendeals auch in die von Aydan Özoğuz protegierten Initiativen, Organisationen und Dachverbände.
Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) rief den UEM ins Leben. Das ist erstaunlich, denn drei der Opfer waren Rom, bzw. Romi, die Mutter ganz sicher keine Muslimin und Shishabars gelten gemeinhin nicht eben als muslimische Wahrzeichen. Die Opfer wurden schlicht islamisiert, aus einer Einzeltat ein gesellschaftliches Problem konstruiert – und schon wurde die nächste Million locker gemacht.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Morde von Hanau sind zu verurteilen, es gilt solche Taten künftig zu verhindern und Menschen vor Rassismus - und vor allem vor rassistischen Gewalttaten - zu schützen. Das Attentat hätte vermutlich verhindert werden können, wenn Justiz und Behörden bei dem vorher mehrfach auffällig gewordenen Täter besser hingeguckt hätten und entsprechend gehandelt worden wäre. In jedem Falle hätte ihm die Waffenbesitzkarte entzogen und alle Waffen, auch des ebenfalls auffällig gewordenen Vaters, hätten konfisziert werden müssen.
Anzeichen für mögliche Gefährdungen ernst zu nehmen, ist das Gebot der Stunde. Sonderregelungen für Muslime sind wenig hilfreich – zumal von rassistischer und rechtsextremer Gewalt nicht nur sie betroffen sind.
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