Berliner Kulturverwaltung setzt kürzlich beschlossene Antidiskriminierungsklausel gegen Juden wieder aus

Joe Chialo: Antisemitismus in der Kunst ist immer wieder ein Streitthema.© JOHN MACDOUGALL/AFP

Erst im Dezember wurde für den Berliner Kulturbetrieb aus vielfach gegebenem Anlass eine sogenannte „Antidiskriminierungsklausel“ eingeführt, um Antisemitismus vorzubeugen. Damit war die Vergabe von Fördermitteln an ein Bekenntnis gegen Antisemitismus gekoppelt. Der Senat hat diese Klausel wegen vermeintlicher „rechtlicher Unsicherheit“ allerdings nun wieder aufgehoben. Zuvor hatten Teile der vorwiegend grün und links orientierten Kulturszene die Klausel heftig kritisiert, da sie die Kunstfreiheit dadurch eingeschränkt sahen. Das Einknicken des CDU-Senators vor Juden- und Israel-Hassern ist eine Enttäuschung für die bürgerliche Mitte und bezeichnend für die heuchlerische Alibi-Politik hierzulande. Jedenfalls wird die Judenfeindlichkeit, wenn sie von linker oder islamischer Seite kommt, in Berlin offensichtlich selbst von der CDU nicht wirklich bekämpft. So jedenfalls sollte der von den etablierten Parteien behauptete Kampf gegen Antisemitismus ganz sicher nicht aussehen. (JR)

Von Miriam Sofin

Die im Dezember von der Berliner Kulturverwaltung eingeführte Antidiskriminierungsklausel bei Fördermitteln wurde bereits wieder verworfen - zumindest vorerst. An der Klausel gebe es juristische Bedenken, teilte die Verwaltung von Kultursenator Joe Chialo (CDU) mit. Am Ziel der Verwirklichung einer “diskriminierungsfreien Kultur” halte er dennoch fest.

Anfang Januar machte die Kulturverwaltung des Bundes publik, zukünftig Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mittels einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten. Als Grundlage dafür sollte die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) dienen, welche durch die Bundesregierung um einige weitere Punkte ergänzt wurde. Kultursenator Chialo wollte damit nach eigener Aussage verhindern, dass mit öffentlichen Mitteln "rassistische, antisemitische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen" gefördert werden. Laut Angaben der Kulturverwaltung war die Klausel am 21. Dezember letzten Jahres in Kraft getreten.

Teile der Kulturszene und die politische Opposition hatten die Klausel und das Vorgehen des Kultursenators heftig kritisiert. Sie schränke die Kunstfreiheit ein und sei eine Form der Gesinnungsschnüffelei.

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