Vorwurf der Volksverhetzung: Gegen Abbas wird nicht ermittelt

Seit 2006 fehlt dem sogenannten „Palästinenserpräsident“ Mahmud Abbas die demokratische Legitimation. 
© CHRISTOPHE ENAPOOL/AFP

Während Südafrika und andere Israel-feindliche Staaten Israel für seine existenzielle Verteidigungsoffensive gegen Gaza, wegen vermeintlichem Völkermord diffamieren und mit Anklage drohen, bleibt der Terror-Finanzierer der Olympia-Morde von 1972, Mahmoud Abbas, der sich mittlerweile im 19. Jahr seiner 4-jährigen Amtszeit befindet, trotz Volksverhetzung gegen Israel ungeschoren. Bei seinem Besuch im Kanzleramt in Berlin im Sommer 2022 warf der sogenannte „Palästinenserpräsident“ Mahmoud Abbas dem jüdischen Staat „50 Holocausts“ vor. Nach einer Anzeige leitete die Berliner Staatsanwaltschaft jedoch keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung ein. Der Holocaust-Vorwurf sei lediglich ein „unpassender Vergleich“ und keine Relativierung. Die Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft und der ausgebliebene Widerspruch des Bundeskanzlers sind symptomatisch für ein Land, das toten Juden gedenkt, den lebenden Juden und dem Staat Israel aber nur wenig Solidarität entgegenbringt. (JR)

Von Julian M. Plutz

Alles begann am 16. August 2022, als sich Deutschland mal wieder nicht mit Ruhm bekleckerte. Damals besuchte der sogenannte „palästinensische“ Präsident Mahmud Abbas auf Einladung die Bundesrepublik Deutschland. Weshalb man einen ausgewiesenen Judenhasser unbedingt einladen muss, bleibt ein Rätsel. Vielleicht liegt es an der herrschenden Sozialdemokratie, die von Willy Brandt bis zu den Jusos ein stetes Israelproblem zu haben scheint. Vielleicht liegt es aber auch an der kranken Idee eines Deutschlands, dessen einzige Lehre nach Auschwitz eine sprichwörtliche Leere ist. Blutleer wirkt dieses Land im Umgang mit Antisemiten, solange sie Muslime oder Linke sind.

Der 16. August 2022 gilt hierbei als Paradebeispiel. Doch was ist geschehen? Bei der abschließenden Pressekonferenz, gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz, tat der Demagoge Abbas das, was Demagogen und Antisemiten eben tun. Er warf Israel mehrfachen „Holocaust" an den „Palästinensern“ vor. Und der Kanzler? Er schwieg. Ganz in der Tradition seiner Vorgänger tat er das, was man ebenso tut, wenn man wegschaut, statt Verantwortung zu übernehmen: Man vergeht sich an dem Satz, der diese Republik mit Recht prägt: „Nie wieder". Ein „Nie wieder" ohne Konsequenz ist im wahrsten Sinne des Wortes wertlos. Die Abwesenheit von Werten.

 

Abbas, der Demagoge

Aufgrund dieser gezielten Eskalation des sogenannten „Palästinenserpräsidenten“ Abbas erstatteten zwei Privatpersonen Anzeige wegen Volksverhetzung bei der Berliner Polizei und der Generalstaatsanwaltschaft. Eine gute Idee. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, da sie den Tatbestand als nicht erfüllt ansah. Die Anzeigenerstatter legten wiederum Widerspruch ein und erzielten zunächst einen Teilerfolg.

Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass „der von Abbas angestellte Vergleich offenkundig keiner objektiven Tatsachengrundlage entbehrt, denn die Situation der palästinensischen Bevölkerung seit der Gründung des Staates Israel ist nicht ansatzweise mit der Lage der jüdischen Bevölkerung Europas unter der Herrschaft der Nationalsozialisten vergleichbar". Damit relativiert Abbas sowohl die Quantität als auch die Qualität der damals begangenen Gräueltaten. Was sind seine Aussagen, wenn nicht Volksverhetzung?

 

Israel beging in Palästina „50 Massaker, 50 Holocausts”

Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft zu einem eindeutigen Ergebnis kam, stellte die Behörde die Strafverfolgung ein. Die Begründung lautete, dass Abbas aufgrund seines Status als Repräsentant der „palästinensischen“ Autonomiebehörde Immunität genieße. Dies steht jedoch im Widerspruch zum Völkerrecht, das die „palästinensische“ Autonomiebehörde nicht als Staat anerkennt – eine Position, die auch von der Bundesrepublik Deutschland geteilt wird. Mahmud Abbas wurde im Jahr 2005 für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Seitdem haben keine weiteren Wahlen stattgefunden, sodass ihm seit 2009 jegliche demokratische Legitimation fehlt.

Im August 2022 sagte er wörtlich: „Seit 1947 bis zum heutigen Tage hat Israel 50 Massaker in 50 palästinensischen Dörfern und Städten begangen, in Dair Jassin, Tantura, Kafr Kassim und vielen weiteren, 50 Massaker, 50 Holocausts." Kanzler Scholz reagierte zunächst nicht auf die Worte, was ihm im vergangenen Jahr Kritik einbrachte. Erst später bezeichnete der Kanzler die Aussage als „empörende Entgleisung". Scholz lebt nach dem Motto „zu spät, zu wenig".

 

Möglicherweise entscheidet das Kammergericht

Bereits kurz nach der Äußerung erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts, dass für Abbas die völkerrechtliche Immunität gelte, da er in seiner Funktion als Repräsentant der „Palästinensischen“ Autonomiebehörde gehandelt habe. Diese Einschätzung wird jedoch von Juristen bezweifelt.

Die beiden Anzeigeerstatter haben nun die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten „Klageerzwingungsverfahrens" eine gerichtliche Entscheidung des Kammergerichts darüber herbeizuführen, ob die Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ist oder ein Ermittlungsverfahren gegen Mahmud Abbas einzuleiten ist. Das Kammergericht ist das höchste Gericht in Berlin und vergleichbar mit einem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern. Sollte Abbas verurteilt werden, könnte dies aufgrund einer möglichen Verurteilung dazu führen, dass er nicht mehr nach Deutschland einreisen darf.

 

Nicht die erste judenfeindliche Entgleisung von Abbas

Es handelt sich nicht um die erste judenfeindliche Entgleisung des 88-Jährigen. In seiner Doktorarbeit bestreitet Abbas, „dass ein Vernichtungskrieg besonders auf die Juden abzielte". Folgt man den Ausführungen des Historikers Abbas, hat Hitlers Massenvernichtung von sechs Millionen Juden nicht stattgefunden.

„Die Wahrheit ist, dass niemand diese Zahl bestätigen oder widerlegen kann. Mit anderen Worten: Es ist möglich, dass die Zahl jüdischer Opfer sechs Millionen erreichte, aber gleichzeitig ist es möglich, dass die Zahl viel geringer ist – weniger als eine Million. Es scheint, dass es im Interesse der zionistischen Bewegung liegt, diese Zahl aufzublähen, damit ihre Gewinne größer sein werden“, schreibt er.

 

Warum nicht auch das fränkische Reich?

Zwar bestreitet er nicht die Judenverfolgung generell, dennoch macht er dafür die „zionistische Bewegung“ verantwortlich: „Die zionistische Bewegung gab jedem Rassisten der Welt, angeführt von Hitler und den Nazis, die Erlaubnis, die Juden nach Gutdünken zu behandeln.“ Auch diese Aussagen würden in Deutschland wohl den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Doch das interessiert niemanden.

Das ist Deutschland. Ein Mann, der sich Präsident nennt, genießt allen Ernstes Immunität. Wie praktisch. So gesehen könnte sich der sogenannte Reichsbürger Prinz von Reuß ebenfalls auf politische Immunität berufen, oder dieser Autor, wenn ihm danach wäre.

 

Diktator mit Judenproblem

Wenn im Maskenball die Masken fallen und sich die Sozialdemokraten bemüßigt fühlen, Judenhasser in Schutz zu nehmen, dann sind wir im besten Deutschland aller Zeiten. Das Land, das seine Erinnerungskultur „Kultur” nennt. Das Land, welches auf sein Holocaustdenkmal stolz ist, während es das lebendige Judentum verrät.

Insofern ist die Causa Abbas nur folgerichtig. Es passt in den Zeitgeist einer zutiefst degoutanten und ignoranten Gesellschaft. Um andere Menschen wertzuschätzen, muss man sich selbst zunächst wertschätzen. Doch dieses Land scheint sich in seinen Selbsthass hineinzufressen. Daher wundert es wenig, wenn man, statt sich, sein Land und seine Werte lieber einen Präsidenten feiert, der gar kein Präsident ist, sondern ein Diktator mit einem Judenproblem.

 

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