Olaf Scholz: Die Cum-Ex-Affäre lässt den Kanzler nicht los

Bundeskanzler Olaf Scholz beruft sich im Cum-Ex-Skandal auf „Erinnerungslücken“. © ODD ANDERSEN/AFP

Neuere Entwicklungen in der Cum-Ex-Affäre, des größten Steuerbetrugsskandals in der deutschen Geschichte, werfen immer mehr Fragen auf die Beteiligung und die Aufrichtigkeit des Bundeskanzlers hinsichtlich seiner behaupteten Erinnerungslücken auf. Nachdem auch noch zwei Laptops mit mehr als 730.000 heiklen E-Mails für 20 Tage „verschwunden“ waren und dann rauskam, dass ausgerechnet der von der SPD berufene Chefermittler Steffen Jänicke die Laptops vermutlich versteckt hatte, liegt es auf der Hand, dass gewisse Akteure keinesfalls an einem Vorankommen der Ermittlungen interessiert sind. (JR)

Von Sebastian Biehl

Der sogenannte Cum Ex Skandal taucht seit Jahren immer mal wieder in den Medien auf und besteht aus so vielen Fassetten, dass viele die ganze Dimension nicht begreifen. Als Cum-Ex Skandal wird ein Geflecht von Banken, Aktienhändlern, Steuerberatern und Anwälten bezeichnet, welche Beihilfe zu einer speziellen Art des Steuerbetruges leisteten. Dieser Skandal betraf mehrere europäische Länder, denen etwa 55 Milliarden Euro Steuergeld verloren gegangen sind. Deutschland ist am stärksten betroffen mit etwa 32 Milliarden Euro Schaden für den Fiskus. Es handelt sich um den größten Steuerskandal der Geschichte und die Aufarbeitung wird wohl noch Jahre dauern.

Zusammengefasst geht es bei dem Skandal um die fälschliche Rückforderung von Kapitalertragssteuer auf Aktiendividende, welche einmal gezahlt wurde, aber durch Verschieben der Aktien zwischen verschiedenen Eigentümern mehrmals erstattet wurde. „Cum“ (Lateinisch „mit“) verweist auf Aktien mit Dividende, also vor dem Ausschüttungstermin, „ex“, (lateinisch „ohne“), auf Aktien nach der Dividendenausschüttung. Das Steuerschlupfloch dabei war, dass Aktien mehr als einen Eigentümer haben können, und Steuererstattung auf dieselbe Kapitalertragssteuer von unterschiedlichen Eigentümern beantragt wurde, nachdem die Aktien zwischen verschiedenen Eignern verschoben wurden. Von den Akteuren wurde es als legaler Steuerspartrick vermarktet und die Gesetzeslage war damals nicht eindeutig. Allerdings müsste den betroffenen Personen schon damals klar gewesen sein, dass es Betrug ist, wenn etwas, was einmal gezahlt wurde, mehrmals erstattet wird.

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