Der wahre Tag der Deutschen Einheit ist der 17. Juni

Sowjetischer IS-2-Panzer in Leipzig am 17. Juni 1953
© WIKIPEDIA; Bundesarchiv_Bild_175-14676

Der 3. Oktober war nicht etwa ein Tag der Unabhängigkeit oder des Volksaufstandes für Freiheit – das Datum der Deutschen Einheit 1990, 45 Jahre nach dem Ende der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten, hat sich vielmehr aus einem verwaltungstechnischen Akt ergeben. Entsprechend gedämpft wird alljährlich der 3. Oktober begangen. Dabei wäre der 17. Juni ein würdiger und historisch wichtiger Tag, der in der BRD bis zur Wiedervereinigung als „Tag der deutschen Einheit“ und Staatsfeiertag begangen worden ist. 1953 hatten sich in der DDR mutige Menschen gegen das SED-Regime erhoben. Sie forderten freie Wahlen und die Wiedervereinigung Deutschlands. Nur wenige Jahrzehnte nach der dunkelsten Zeit ihrer Geschichte haben die Deutschen 1989 die seltene Gelegenheit bekommen, ihr Land, das durch das Verschulden Hitlers und der Nazis geteilt worden ist, wiederzuvereinigen. Der schon einmal gemachte Versuch am 17. Juni 1953 war noch kläglich gescheitert. Dieser Tag wäre nach der geglückten Wiedervereinigung, der richtige Tag gewesen - auch für die Juden Ostberlins, die unter dem faktischen antijüdischen Vorbehalt und der Israelfeindlichkeit des ost-zonalen Regimes erheblich gelitten haben. (JR)

Von Sebastian Biehl

Fast jedes Land hat einen Nationalfeiertag. Oft ist es der Tag der Unabhängigkeit, oder ein Tag an dem ein patriotisches Ereignis stattfand, etwa ein Volksaufstand für Freiheit, eine Revolution oder eine bedeutende Schlacht.

Deutschland hat seit 1990 den 3. Oktober, den „Tag der Deutschen Einheit“ als seinen Nationalfeiertag. An diesem Tag wurde der Einigungsvertrag gültig und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) trat der Bundesrepublik Deutschland bei. Damit hörte die DDR also als Staat auf zu existieren. Die Bundesrepublik Deutschland vergrößerte damit ihr Staatsgebiet um etwa ein Drittel und seine Bevölkerung um etwa ein Viertel. Der 3. Oktober 1990 bildete den Abschluss des politischen Einigungsprozesses, der vorher von den Unterhändlern der zwei deutschen Staaten ausgehandelt wurde.

Am 23. August 1990 hatte das Parlament der DDR, die Volkskammer, die bereits am 18. März 1990 in allgemeinen und freien Wahlen demokratisch legitimiert war, mit großer Mehrheit beschlossen, dass die DDR am 29. September dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten würde, womit die Voraussetzung für die Vereinigung der beiden deutschen Staaten geschaffen wurde. Es musste ein Termin nach der KSZE-Außenministerkonferenz am 2. Oktober, wo die Außenminister über die Ergebnisse der 2+4 Verhandlungen (die vier Siegermächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich sowie die zwei deutschen Staaten hatten den Prozess zur Wiedervereinigung verhandelt) informiert wurden, als Vereinigungsdatum gefunden wurden. Der Terminkalender war schon recht voll und es mussten auch bald Wahlen für die neuen ostdeutschen Bundesländer und für den gesamtdeutschen Bundestag abgehalten werden, daher wurde der 3. Oktober als frühestmöglicher Termin gewählt.

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