Immer mehr Clan-Kriminelle erhalten deutschen Pass
Nach der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts sollen Migranten bereits nach 5 Jahren einen deutschen Pass bekommen. © MENAHEM KAHANA /AFP
Die Ampel-Koalition hat, wie von ihr nicht anders erwartet, einem Gesetzesentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht von Innenministerin Nancy Faeser zugestimmt. Demnach sollen Migranten bereits nach fünf anstatt wie bisher nach acht Jahren eingebürgert werden können. Die Bundesregierung scheint es kaum mehr abwarten zu können, hunderttausenden illegalen, zumeist muslimischen, Zuwanderern einen deutschen Pass schenken zu können. Eine Abschiebung straffällig gewordener „Neubürger“ wird dann rechtlich unmöglich. Der Kampf gegen die überbordende Clan-Kriminalität wird damit noch schwieriger – schon jetzt sind fast die Hälfte der Clan-Kriminellen inzwischen Passdeutsche. (JR)
Die Gefahr ist lange bekannt – doch keineswegs gebannt. Immer mehr Clan-Kriminelle besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und sind so vermutlich kaum noch aus Deutschland abzuschieben, auch wenn Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einem unlängst veröffentlichten Gesetzesplan etwas anderes suggeriert.
Faeser will die Mitglieder krimineller Vereinigungen angeblich leichter abschieben lassen. Dabei geht es, auch wenn das nicht wörtlich in dem Gesetzesvorschlag steht, um kriminelle Clans nahöstlicher Herkunft, mit denen die deutsche Justiz schon seit Jahrzehnten nicht wirklich klarkommt. Sie sollen künftig ähnlich wie Terrorverdächtige behandelt werden und als Gefährdung der allgemeinen Sicherheit auch ohne Verurteilung abgeschoben werden können. Das mag verlockend klingen. Die Rechtsfestigkeit des Vorschlags erscheint aber durchaus unsicher. Schon jetzt bedienen sich die bekannten „Clans“ relativ geschickt der deutschen Justiz, engagieren teure Anwälte, die dann mitunter sogar vom Steuerzahler bezahlt werden müssen – wie nun in einer Dresdner Klage zum Schadenersatz für den Juwelenraub aus dem Grünen Gewölbe.
Sollte das Faeser-Gesetz kommen, würden die von einer solchen Präventiv-Abschiebung Betroffenen vermutlich umgehend den Rechtsweg einschlagen. Kurzum: Es ist einer der Klimmzüge, die Faeser vor der Hessen-Wahl im Oktober unternimmt, um für die bürgerliche Mitte wählbar zu erscheinen oder irgendwie Schwung in ihren Laden zu bringen. Faeser tritt abseits dieser Law-and-Order-Töne stets als Hüterin offener Grenzen und Gegnerin von zusätzlichen Grenzkontrollen, etwa zu Polen, Tschechien oder der Schweiz, auf. Viele ihrer Vorschläge sind mit Vorsicht zu genießen, da spätestens der grüne Koalitionspartner sie aufhalten könnte. Das gilt auch für diesen Gesetzentwurf.
Anstieg der Clan-Kriminalität
Aber selbst wenn er käme, ist ihm die Wirksamkeit schon deshalb entzogen, weil inzwischen fast die Hälfte der Clankriminellen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wie passend, dass Faeser nun auch an dieser Stelle Vereinfachungen ankündigt und die Tür zur „Mehrstaatigkeit“ breit öffnet. Bald die Hälfte der Clankriminellen sind inzwischen Passdeutsche. In Berlin stieg der Anteil zuletzt innerhalb eines Jahres von 42,5 (2021) auf 44,7 Prozent (2022). Ähnliche Werte dürften für das restliche Bundesgebiet gelten. Auch die Zahl der Clankriminellen ist in den vergangenen Jahren gewachsen, allein von 2021 zu 2022 um zwölf Prozent. Man kann das nicht allein auf die Fortpflanzung schieben, aber auch. Doch auch innerhalb eines kriminellen Clans müssen die nachkommenden Angehörigen von den Älteren in die Kriminalität „eingewiesen“ werden. Das sollte kein Automatismus sein. Von 872 Straftaten im Zusammenhang mit diesen Clans berichtet das LKA Berlin für das Jahr 2022. Auch hier gab es einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (849 Taten).
Nun sind die türkisch- oder kurdisch-libanesischen Familien, von denen wir vor allem sprechen, ein sehr spezieller Fall. Sie sind meist schon in den 80er-Jahren über die DDR eingewandert und haben aus nicht immer klaren Gründen ihre „Integration“ – wirtschaftlich, kulturell, juristisch – in die Bundesrepublik verpasst. Es dauerte einige Zeit, bis sich ihre Straftaten in Intensität und Ausmaß so sehr steigerten, dass sie in den Blick der Öffentlichkeit gerieten. Aber das Phänomen ist mittlerweile seit zehn und mehr Jahren gut bekannt und dokumentiert.
Doch der Staat zögerte mit dem Zugriff und tat sich aus verschiedenen Gründen schwer. Die Clan-Kriminellen waren zu raffiniert, zu skrupellos und zu gut vernetzt für ihn. Und sind es noch. In einigen Kreisen steigert sich dieses „Zögern“ heute schon zur regelrechten Arbeitsverweigerung: Grüne und Linke sehen Razzien im semi-kriminellen Milieu der Spätis und Shisha-Bars und den Clan-Begriff überhaupt als „stigmatisierend“ an. Das behindert potentiell sogar die Polizeiarbeit. Auch die Bundesregierung unter Olaf Scholz tut sich noch immer schwer mit einer bundesweit geltenden, einheitlichen Definition von Clan-Kriminalität.
Politik schier machtlos
Die Politik – auch in den Ländern – ist angesichts der Lage ratlos bis ineffektiv. CDU-Vertreter aus Berlin und Nordrhein-Westfalen, namentlich Falko Liecke und Herbert Reul, sind seit einiger Zeit bemüht, Lösungen für den Umgang mit dem kriminellen Clanmilieu zu finden. Gibt es Erfolge? Nur teilweise. Ein paar Immobilien wurden etwa in Berlin beschlagnahmt – aber zunächst mal weiter bewohnt. Insgesamt können die Remmos, Abou Chakers und Al Zeins ihr strafbares Treiben munter fortsetzen. In NRW stiegen Clan-Taten zuletzt um 20 Prozent. Immer wieder kommt es zu spektakulären „Treffen“, die dann gern zu kleinen Straßenschlachten ausarten. Unsicherheit herrscht darüber, wie weit Rockergangs und andere „Vereine“ von den Clans übernommen, unterwandert werden. So wie sie auch deutsche Museen in Berlin und Dresden mittels der Wachleute unterwandern und so die Sicherheitsmaßnahmen überwinden konnten. Das war zwar keine „Ocean Eleven“-reife Leistung, aber in etwa das bundesrepublikanische Pendant dazu.
Auseinandersetzungen innerhalb der Banden
Im Berliner Lagebild geht es nun um kriminelle arabische Großfamilien im Allgemeinen. Die Auseinandersetzungen zwischen Syrern, Irakern und „Libanesen“ im Ruhrgebiet lenken die Aufmerksamkeit auch auf die größten Asylbewerbergruppen Deutschlands im Jahr 2023. In dem Bericht ist laut Bild die Rede von Schutzgeldforderungen, brutalen Angriffen in der S-Bahn, sogar Morden, die mit Clan-Kriminalität durch Syrer in Zusammenhang gebracht werden. Zwei Prozent der Berliner Clan-Kriminellen haben heute einen syrischen Pass. Allerdings könnten das auch gefälschte Identitäten sein, da ein syrischer Pass immer ein gutes Argument bei den Behörden ist. Die „alteingesessenen“ Clans aus dem Süden der Türkei mit der Zwischenstation Libanon dürften das Geschehen noch immer beherrschen.
Doch egal, woher die Clankriminellen stammen, eine Wahrheit gilt und angesichts der Ampel-Politik in zunehmendem Maße: Die Täter haben immer öfter einen deutschen Pass. Das Abschieben der oft schwerst Kriminellen wird damit immer komplizierter, wo nicht unmöglich. Denn die ursprünglichen Clan-Zuwanderer aus dem Libanon waren früher nicht selten staatenlos: Nur knapp 15 Prozent der Clan-Kriminellen in Berlin haben heute die libanesische Staatsangehörigkeit und knapp fünf Prozent die türkische. Erhalten die Familienmitglieder einmal die deutsche Staatsangehörigkeit, dann darf man sich lange fragen, wohin sie wohl abzuschieben wären. Dieser Lösungsansatz dürfte damit verloren gegangen sein.
Es bleibt also nur eine konsequente Anwendung der Gesetze. Vielleicht braucht es auch hier wirklich Neuerungen. So forderte Falko Liecke (CDU) einst die Beweislastumkehr. Aber auch das wäre die Verletzung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes, nämlich dass der Ankläger eine Straftat beweisen muss, nicht umgekehrt. Will man also das Rechtssystem Deutschlands nicht beschädigen, muss man wohl andere Wege finden, um der Clan-Kriminalität Einhalt zu gewähren.
Spannend bleibt unter diesem Gesichtspunkt die Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes, die im Regelfall schon nach fünf Jahren die Einbürgerung vorsieht. Dass ein Antragsteller straffällig geworden wäre, ist aber anscheinend kein Hinderungsgrund für die Einbürgerung. Laut ZDF soll zwar die Einbürgerung straffällig Gewordener „erschwert“ werden. Ein harter Hinderungsgrund sind aber nur Straftaten mit menschenverachtendem Beweggrund. Alle anderen Straftäter dürfen sich auf mildernde Umstände einstellen. Und wenn der deutsche Pass dann einmal vergeben ist, kann er kaum noch zurückgenommen werden.
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