70 Jahre Luxemburger Abkommen: Versuch einer „Wiedergutmachung“ des NS-Unrechts am jüdischen Volk

Der Weg zur finanziellen Entschädigung der Opfer der NS-Verbrechen.


Anlässlich des 70. Jahrestages des Luxemburger Abkommens wurde im Berliner Abgeordnetenhaus am 6. Juni zu einer Ausstellungseröffnung in der Wandelhalle des ehemaligen Preußischen Landtages geladen. Die Ausstellung, die die Vorgeschichte, Entstehung und Auswirkungen des Luxemburger Abkommens zeigt, wurde gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen, der Jewish Claims Conference und dem Knesset-Museum konzipiert. Am 10. September 1952 hatten Deutschland, Israel und die Jewish Claims Conference eine Einigung über Entschädigungszahlungen an die jüdischen Opfer der NS-Verbrechen vereinbart. Völkerrechtlich stellte das Luxemburger Abkommen angesichts des unfassbaren und beispiellosen Ausmaßes des Verbrechens an den europäischen Juden eine Besonderheit und ein Novum dar, da bis dato Reparationsleistungen des Kriegsverlierers an den Kriegsgewinner üblich waren, jedoch keine individuellen Leistungsansprüche von Opfern. (JR)

Von Urs Unkauf

Das jüdische Leben in Deutschland war nach dem Zivilisationsbruch der Shoah und dem Vernichtungsfeldzug der Nationalsozialisten seiner materiellen und physischen Existenz sowie der Tradition der gesellschaftlichen Verankerung beraubt. Zahlreiche Familien waren vollständig oder teilweise ermordet, verschollen oder emigriert. Das Ende des NS-Regimes bedeutete jedoch nicht automatisch ein Ende der Not, da die Überlebenden ihrer Existenzgrundlagen beraubt waren.

Am 10. September 1952 schlossen die Bundesrepublik, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany das nach seinem Unterzeichnungsort benannte Luxemburger Abkommen, in welchem die Entschädigungsansprüche von Überlebenden der Shoah sowie jüdischer Opfer des Nationalsozialismus geregelt wurde. Anlässlich des 70. Jahrestages dieser Vereinbarung mit historischer Bedeutung für die Entwicklung der deutschen und europäischen Nachkriegsordnung lud das Abgeordnetenhaus von Berlin am 6. Juni 2023 zu einer Ausstellungseröffnung in der Wandelhalle des ehemaligen Preußischen Landtages ein. Die Ausstellung, die Vorgeschichte, Entstehung und Auswirkungen des Luxemburger Abkommens zeigt, wurde gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen, der Jewish Claims Conference und dem Knesset-Museum konzipiert.

In Ihrem Grußwort zur Eröffnung der Gedenkveranstaltung betonte die Präsidentin des Berliner Abgeordnetenhauses Cornelia Seibeld (CDU) die Bedeutung dieser Zusammenarbeit sowie der Bewahrung dieses Abkommens. Prof. Dr. Luise Hölscher (CDU), Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, das für die Begleichung der daraus resultierenden Ansprüche federführend zeichnet, zeigte sich bei der Ausstellungseröffnung erfreut darüber, dass dieses historische Dokument auch heute noch seine Wirkung entfaltet. In der anschließenden Gesprächsrunde mit der Berliner Shoah-Überlebenden Ruth Winkelmann erzählte diese von ihrem bewegenden Leben und ihren eigenen Erfahrungen mit der Inanspruchnahme der Entschädigungsleistungen. Doch wie kam es zu diesem historischen Dokument und welche Folgen ergaben sich daraus für die deutsche Nachkriegsentwicklung im Umgang mit den jüdischen Opfern des NS-Regimes?

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