Außenministerin Baerbock: Statt Hilfe für Gefährdete, freie Fahrt für Gefährder aus Afghanistan

Außenministerin Annalena Baerbock scheint die islamischen Gefährder offensichtlich nicht auf ihrer Prioritätenliste zu haben.
© KARIM JAAFAR/AFP

Die zu Tage getretene Affäre um zweifelhafte Praktiken rund um die Visa-Vergabe im Rahmen der Luftbrücke aus Islamabad weitet sich aus. Eigentlich sollten nach dem Abzug der westlichen Truppen, die durch das Taliban-Regime gefährdeten Afghanen gerettet werden – doch es kommen allzu oft Islamisten und Scharia-Richter. Außenministerin Annalena Baerbock hat begründete Sicherheitsbedenken gegen ihr Aufnahmeprogramm für Afghanen monatelang nicht ernstgenommen. (JR)

Von Matthias Nikolaidis

Die Affäre um zweifelhafte Praktiken rund um die Visa-Vergabe im Rahmen der Luftbrücke aus Islamabad weitet sich aus. Eigentlich sollten gefährdete Afghanen profitieren – doch es kamen oft Islamisten und Scharia-Richter. „Keine Zweifel“ hatte man an der Identität von äußerst fragwürdigen Kandidaten. Geht es um Rechtsbeugung im großen Maßstab?

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist praktisch fertig. Es ist ein erweitertes Recht auf Einbürgerung daraus geworden, ein Gesetz, das weniger die Rechte der Schon-immer-hier-Lebenden wahrt, als denen neue Rechte zugesteht, die erst seit kurzem ins Land kamen. Für Innenministerin Faeser stand gegenüber der Süddeutschen Zeitung fest: „Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können. Zugewanderte – man beachte die Allgemeinheit des Begriffs – würden mit der Reform nicht mehr gezwungen, „einen Teil ihrer Identität aufzugeben“. Darauf hatte schon der CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst hingewiesen, dass die „Zuwanderer“ die Möglichkeit haben sollten, ihre Kultur auszuleben – und natürlich auch das ein Großteil von ihnen gekommen sei, um zu bleiben, egal mit welchem Status sie hier leben.

Das Ganze soll laut Faeser ein „Paradigmenwechsel“ sein – dabei erfährt man auch, dass es schon lange angewandte Praxis ist, entgegen dem „alten Rechtsgrundsatz“. Es ist ein schönes Land, in dem wir da leben: Alte Grundsätze, selbst wenn sie durch Recht und Gesetz vorgeschrieben sind, werden vernachlässigt, so lange, bis auch der Buchstabe des Gesetzes passend gemacht wurde. Das ist nun geschehen. Und was Faeser noch dazu einfiel, ist, dass „wer unsere Werte nicht teilt“, auch nicht Deutscher werden kann: „Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit steht einer Einbürgerung entgegen. Da gibt es keinerlei Toleranz.“ Es klingt wie eine dezente Ermahnung an alle, nicht weiter an der Ministerin und ihrem Gesetzesentwurf zu zweifeln.

 

Wie das Außenamt einen „Highway to Paradise“ baute

Derweil kommen aus dem Auswärtigen Amt noch ganz andere Praktiken der Rechtsbeugung zum Vorschein. Und Faeser kommt – ausnahmsweise! – eine Art Heldenrolle zu. Die Erteilung von Visa an angeblich verfolgte angebliche Afghanen, die meist in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad als Drehkreuz stattfindet, sorgt seit Monaten für mehr oder minder kleine Schlagzeilen. So stieß die Bild-Zeitung im April auf eine „brisante Weisung der Rechtsabteilung“ des Baerbock-Amtes an die Visa-Stelle in Islamabad: Mohammad Ali G. sollte trotz „falschem Pass“ nach Deutschland einreisen. An seiner Identität bestünden „eigentlich keine Zweifel, falscher Pass hin oder her…“, heißt es in saloppem Ton. Die Außenamtsmitarbeiter in Pakistan sahen das völlig anders. Er habe die Botschaft „vorsätzlich getäuscht“. Zweifel gab es auch an seinem Alter, das man eher bei 20 als bei 14 Jahren einschätzte. Außerdem spricht G. einen pakistanischen, nicht afghanischen Dialekt und trägt teure westliche Kleidung.

Dann tauchte da noch ein angeblicher „Bruder“ von Mohammad G. auf, der aber angeblich wenig mit G. telefoniert, weil der dann immer traurig werde und nach Deutschland wolle. Das scheint das Problem an diesem Fall zu sein. G. wollte laut Regierungskreisen bald auf Familienzusammenführung klagen. Dem glaubte man offenbar im grünen Außenamt zuvorkommen zu müssen und bemühte sich, ein Passersatzdokument oder einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen.

All das steht natürlich im Zusammenhang mit der „Luft-Autobahn ins Paradies“ (eine Art „Highway to Paradise“), die Annalena Baerbock und ihre Parteifreunde wie der in diesen Dingen notorische Europa-Abgeordnete Erik Marquardt zwischen Islamabad und der Bundesrepublik errichtet haben – vorbei an den Augen der Öffentlichkeit, die nichts oder nicht viel von diesen Einreise-Erleichterungen en masse mitbekommen soll.

 

Einreisen von Pseudo-Afghanen und echten Gefährdern

Obwohl, vielleicht doch. Denn im neuesten Fall von Parteinahme der Außenministerin zugunsten von möglichst vielen Ausreisen von „Afghanen“ über Pakistan drohte Baerbock in einem schriftlichen Vermerk sogar mit einer Eskalation „bis zur Ebene Bundesministerin … gegebenenfalls öffentlich“. Mit der Bundesministerin ist hier nicht Baerbock, sondern die Leiterin des Bundesinnenministeriums (BMI) gemeint, Nancy Faeser. Das Innenministerium soll sich nach Recherchen des Cicero „bei Ausreisen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms“ nämlich die „Durchführung zusätzlicher Sicherheitsinterviews“ und ein „vollständiges Visumverfahren im Drittland“ gewünscht haben. Davon berichtet nun auch die NZZ.

Im Baerbock-Ministerium fand man das nicht schön, weil es die Ausreiserouten auf Islamabad „verengen“ würde. Was spricht aus so einer Einlassung? Ist es die Festlegung eines ganzen Ministeriums auf möglichst zahlreiche, wenn auch umso schlechter auf Sicherheit kontrollierte Einreisen von vermeintlichen Afghanen, die ruhig auch Pakister sein dürfen, von Nicht-Flüchtlingen, dafür aber echten Gefährdern? Geht es um Rechtsbeugung im großen Maßstab, am Ende vielleicht sogar mit Billigung der Ministerin?

Außenministerin Baerbock selbst fügte in dem internen Papier an dieser Stelle den schon teilweise zitierten Kommentar ein: „Das sollten wir nicht akzeptieren. Hier hart bleiben, ggfs. weiter bis zur Ebene BMin (= Bundesinnenministerin Faeser) eskalieren, ggfs. öffentlich.“ Die Auswahl der einzufliegenden „schutzbedürftigen“ Personen über die sogenannten Ortskräfte hinaus obliegt laut Cicero „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ – wie den Organisationen von Marquardt und anderen. Es scheint hier um eine freie Hand für den grünen NGO-Führer Marquardt und seine Ausreiselisten zu gehen, die etwa von der „Kabul Luftbrücke“ zusammengestellt werden. Tatsächlich waren neben politischen Aktivisten auch zahlreiche Juristen und Richter unter den ausgewählten Personen, die in vielen Fällen nach der Scharia Recht gepflegt und gesprochen hatten.

Die Namen weiterer eingebundener Organisationen werden laut der Mitgründerin der „Kabul Luftbrücke“ Theresa Breuer geheimgehalten, weil sich ihre eigene Gruppe seit Bekanntgabe der Teilnahme von Anträgen „überflutet“ worden sei: „Und weil sich die Bundesregierung nicht selbst mit Anträgen herumschlagen wollte, hat man Organisationen damit gelockt, ihre Beteiligung geheimhalten zu dürfen.“ Das sind erhellende, bezeichnende Worte. Die Bundesregierung unter Führung einer Partei, die in Umfragen derzeit bei 18 Prozent liegt, die insgesamt keine Mehrheit mehr beim Wähler hat, zeigt sich also willens, eine Umsiedlung tausender, vielleicht zehntausender Afghanen durchzusetzen.

 

Richtervereinigung: Haben nicht geprüft

Das Volumen des gemeinsamen Aufnahmeprogramms von Innen- und Außenministerium beträgt laut „Kabul Luftbrücke“ 1000 Personen pro Monat. Dabei soll der mögliche Familienanhang bereits eingeschlossen sein. Nun soll angeblich ein neues Sicherheitsverfahren bei der Vergabe von Visa eingeführt werden. Das Aufnahmeverfahren sei „ausgesetzt“, so die Website der „Kabul Luftbrücke“. Derzeit würden keine neuen Visa-Termine an der Botschaft Islamabad vergeben. Die beteiligten Ministerien geben sich aber hoffnungsfroh, dass man das Aufnahmeprogramm bald wieder aufnehmen werde: „Die gemeinsamen Vorbereitungen mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und den Sicherheitsbehörden zur Etablierung der angepassten Verfahren sind weit fortgeschritten.“

Im Februar hatte der deutsche Botschafter einen Brandbrief nach Berlin geschickt: Danach hätten sich Islamisten als Verfolgte ausgegeben. Gefährdungsanzeigen seien gegen Bezahlung durch Mittelsmänner gestellt worden. Die Aussetzung des Aufnahmeprogramms Ende März war aber keine Reaktion auf diesen Brief, sondern erst auf die öffentliche Berichterstattung dazu. Nebenbei kam auch das Organisationschaos zwischen den beteiligten Bundesministerin und den eingebundenen NGOs ans Tageslicht. Die Neue Richtervereinigung (NRV) teilte mit, dass sie die NGO-Vorschläge keineswegs inhaltlich „auf Plausibilität“ geprüft habe – im Gegensatz zu dem, was zuvor die Bundesregierung in einer Antwort an die Unionsfraktion mitgeteilt hatte.

 

Dieser Artikel erschien zuerst bei Tichys Einblick.

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