Judenfeindschaft gehört als geschichtliche Belastung zum negativen Weltkulturerbe

Zum neuen Buch von Werner Bergmann über die kollektive Gewalt gegen Juden im Europa des 19. Jahrhunderts

Von Dr. Joseph Heid

Gewalt gegen Juden kulminiert in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – wie in der Wissenschaft – in der Gegenwart mit dem Holocaust und ist unlösbar verbunden mit dem großen Judenmord in Europa, von den Nazis euphemistisch als „Endlösung“ bezeichnet. Doch die Gewalt gegen Juden ist uralt. Antisemitismus ist eine jahrhundertealte historische Grundkonstante, vielleicht die gesellschaftliche Klammer im europäischen Bewusstsein, ein Phänomen, das sich von Generation zu Generation tradiert. Die kulturelle Denk- und Gefühlskategorie von Juden als die „Feinde der Menschheit“ hält sich von Paulus zu Luther über Hitler bis heute, und zeigt sich im Internet als Verschwörungsfantasie und globaler Vernichtungswille.

Zugespitzt formuliert lässt sich sagen, dass der Antisemitismus eine anthropologische Konstante der abendländischen Kultur und Zivilisation ist, ein integraler Teil der historischen Erbmasse. Antisemitismus ist Teil und Erbe der christlichen Tradition, die weder mit ein paar einsichtigen Worten aus dem Vatikan noch mit einem Bekenntnis zu den Werten der Aufklärung oder den Zielen des Sozialismus aus dem kollektiven Bewusstsein getilgt werden konnte. Judenfeindschaft gehört sozusagen zum negativen Weltkulturerbe mit seinem Epizentrum in Europa! Davon handelt Werner Bergmanns eindrucksvolle Studie über die kollektive Gewalt gegen Juden in Europa, die er im zeitlichen Rahmen von der Französischen Revolution bis zur vorletzten Jahrhundertwende untersucht. Die europäische Gesellschaft vor allem ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war imprägniert von dem, was man später den „antisemitischen Code“ genannt hat und dies machte die Juden zu „paradigmatischen Gewaltopfern“.

 

Kaum Übergriffe zu Beginn des 18. Jahrhunderts

Während es im Laufe des 18. Jahrhunderts europaweit kaum kollektive Übergriffe gegen Juden gegeben hatte, flammten antijüdische Ausschreitungen gegen Ende des 18. Jahrhunderts wieder auf. Grund dafür war, dass sich im Zuge des Naturrechts- und säkularisierten Staatsdenkens der Aufklärung sowie des Übergangs zu einer bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft das Verhältnis von Staat und Untertan/Staatsbürger auch die Rechtsordnung und die Ausübung des Gewaltmonopols des Staates insgesamt veränderten. Dies betraf in besonderem Maße die Juden, deren Position sich im emanzipatorischen Denken der Zeit grundlegend zu verändern begann: Die rechtliche wie soziale Außenseiterposition der Juden am Rande der Ständegesellschaft verlor ihre Legitimation. Was bis dahin ihre Stellung hinsichtlich von Berufsstruktur, Sprache, Kleidung und religiösen Gebräuchen in Europa bestimmte, wurde nach und nach neubestimmt.

Für Juden fielen bis dahin geltende Einschränkungen fort und sie wurden zu politischen und wirtschaftlichen Mitspielern in einer Gesellschaft, in der die soziale Position zunehmend nicht mehr ererbt, sondern über persönliche Verdienste definiert wurde. Juden konnten nunmehr sozial aufsteigen, was von ihren nichtjüdischen Mitbewerbern als Konkurrenzdruck erlebt wurde und zu sozialen Spannungen führte. Bei traditionell privilegierten Gruppen evozierte der Erfolg von Juden auf dem Feld von Wirtschaft und Kultur Widerstand gegen die „Modernisierung“ und damit auch gegen die Judenemanzipation, was sich nunmehr vermehrt in der Form kollektiver Gewalt äußerte. Emanzipationsgegner verstanden gewalttätigen Widerstand gegen eine als illegitim empfundene Entwicklung als legitimes Mittel und der Staat war in der nachrevolutionären Zeit mangels ausreichender Ordnungskräfte nicht immer in der Lage, Recht und Gerechtigkeit hinreichend zu gewährleisten, wobei es ihm mitunter auch am Schutzwillen für die bedrohte jüdische Minderheit fehlte.

 

Starker Assimilationswunsch

In der Epoche der Emanzipation trat für die Juden an die Stelle eines verbreiteten Taufwunsches ein striktes Assimilationsbegehren, in dem Bestreben, vorbehaltlos in die jeweilige Nation aufzugehen. Diese neue Verortung beschreibt Bergmann als „kulturelle Einwanderung“. Den Juden war durch die sukzessiv gewährte rechtliche und staatsbürgerliche Gleichberechtigung ein neuer sozialer Ort zugewiesen, der nicht von allen gutgeheißen wurde. Eine christliche Mehrheit lief Sturm gegen jedwede Form von Judenemanzipation, eine Gegnerschaft, die sich vom traditionellen Antijudaismus dadurch unterschied, dass sie neben den weiterhin dominierenden religiösen und ökonomischen Vorbehalten kulturelle, nationalistische und protorassistische Motive benutzte. Dieser neue Judenhass, so Bergmann, war ein modernes Phänomen, insofern er sich gegen die Modernisierung von Staat, Recht und Gesellschaft (freie Wirtschaft, Religionsfreiheit, Rechtsgleichheit) wandte. Diese antiemanzipatorische Judenfeindschaft bildete im Unterschied zum späteren „modernen“ Antisemitismus noch keine soziale und politische Bewegung und hatte noch nicht die Form einer geschlossenen Ideologie, welche die Modernisierung der Gesellschaft grundsätzlich als Resultat der vielzitierten „Judenherrschaft“ ablehnte.

Doch einige Protagonisten standen bereit, deren Vernichtungsfantasien so radikal waren, dass sie 120 Jahre später sogar von den Nazis skeptisch betrachtet wurden, wie Jakob Friedrich Fries und Hartwig von Hundt Radowsky. Letzterer geriet 1813 in das Umfeld der sogenannten „Germanomanen“ um Johann Gottlieb Fichte, Ernst Moritz Arndt und des „Turnvaters“ Friedrich Ludwig Jahn, die allesamt als Heroen deutschen Geschichte gelten. Deren Ideologie war gekennzeichnet von dem Glauben an die Überlegenheit der imaginären „ursprünglichen“ Deutschen mit ihrer Rasse-Reinheit.

Die Aktionsformen und Motive für den Ausbruch von antijüdischen Ausschreitungen bis hin zu Mord waren in den beschriebenen Dekaden höchst unterschiedlich. Anlass konnten mittelalterlich anmutende Ritualmordbehauptungen oder andere religiöse Gründe, Abwehr der Judenemanzipation, Nationalitätskonflikte und soziale Krisensituationen, wirtschaftliche Konflikte zwischen Christen und Juden sein sowie berufliche Konkurrenz eine Rolle spielen. Gleichwohl waren es nicht zuletzt ökonomische Aspekte, aufgelaufene Schulden, die durch Vernichtung der Schuldscheine durch einen Pogrom getilgt wurden.

Obwohl die Vertreter des modernen Antisemitismus ihn als säkulare Bewegung verstanden, die von altem Religionshass abgekoppelt sein sollte, blieben religiös fundierte Vorstellungen wie Ritualmordlegenden weiterhin wirkmächtig, so im niederrheinischen Xanten und im Kreis Grevenbroich.

 

In Osteuropa mehr Gewalt als in Westeuropa

In den osteuropäischen Gebieten (Odessa, Rumänien, Bulgarien) lag das Gewaltniveau, das vom Verhalten der Ordnungsmacht abhing, deutlich höher als in Mittel- und Westeuropa. In Odessa (1859; 1871), wo die Pogrome einige Tage andauerten, war es dem langen Zögern beim Einsatz der Ordnungskräfte geschuldet, dass bis zu 10 Tote und 60 verletzte jüdische Opfer zu beklagen waren. Verglichen mit den Pogromen im Zarenreich, die zahlreiche jüdische Todesopfer und Verletzte forderten und häufig auch mit umfangreichen Zerstörungen jüdischen Besitzes verbunden waren, war das Gewaltpotenzial im Zusammenhang mit Ritualmordvorwürfen geringer.

Von einer Pogromwelle in Europa kann man seit den Jahren 1881/82 sprechen, die vom Zarenreich ausging. Auslöser der antijüdischen Gewalt war die Ermordung des Zaren Alexander II. von Russland im März 1881. Die Ermordung des Zaren durch die Untergrundorganisation „Narodnaja Wolja“ im März 1881 wurde den Juden angelastet. Es war dies zugleich eine Reaktion auf Statusverbesserungen der Juden. Nicht zufällig fand das russische Wort „Pogrom“ seit Ende des 19. Jahrhunderts Eingang in viele andere Sprachen, wobei seitdem Ausschreitungen gegen Juden mit dem Begriff „Pogrom“ bezeichnet werden. Seit den 1880er Jahren gewann der Antisemitismus als Bewegung in vielen europäischen Ländern an Bedeutung, erzeugte eine antijüdische Gesellschaftsstimmung und brach sich immer wieder in Gewalttätigkeiten Bahn.

Bemerkenswert ist, dass antisemitische Organisationen seit dem Aufkommen des modernen Antisemitismus nur in wenigen Fällen beim Ausbruch antijüdischer Ausschreitungen die zentrale Rolle spielten. Häufig waren antisemitische Agitatoren lediglich Trittbrettfahrer, die sich nach Beginn von Unruhen tatkräftig einschalteten und diese befeuerten.

Aus Sicht der Pogromisten, die zumeist zur unteren Gesellschaftsschicht gehörten, handelte es sich bei ihren Aktionen um Akte kollektiver Bestrafung für ein scheinbar erlittenes Unrecht, das durch die Zerstörung von Eigentum, Plünderung oder das Abpressen von Geld oder Schmuck befriedigt werden sollte. Über die Folgen der Gewalt, etwa Verarmung sowie die staatlichen und juristischen Reaktionen (Bestrafung der Täter, Gesetzesänderungen und Entschädigungszahlungen) lassen sich selten präzise Angaben finden. Jüdischerseits setzte zumeist ein Abwanderungsprozess aus den betroffenen Pogromgebieten in ruhigere Provinzen ein.

 

Mob-Teilnehmer kamen oft ungestraft davon

Die Täterzahl konnte in die Tausende gehen, die sich vorwiegend aus Jugendlichen zusammensetzten, die in kolportierten Berichten pauschal als „Mob“, „Pöbel“, auch als „ein Troß der niedersten Volkshefe“ bezeichnet werden, und nicht selten von Hintermännern und Agitatoren angetrieben wurden. Oft reisten die Pogromisten von andernorts an, doch waren die Täter zumeist nicht ortsfremd. Es gab geringfüge Krawalle in kleinen Orten, an denen sich ein paar Dutzend Personen beteiligten, überliefert sind auch Fälle in größeren Städten wie Kiew oder Marseille, in denen von einer Menge von dreitausend bis fünftausend Teilnehmern, ja bisweilen sogar von achttausend gesprochen wird. Zu einer sehr hohen Teilnehmerzahl konnte es auch dann kommen, wenn sich ein Pogrom aus einer Zusammenkunft einer großen Menschenmenge heraus entwickelte, wie etwa im Fall der Karfreitagsprozession auf der griechischen Insel Zakyntos im Jahre 1892, an der siebentausend Personen teilgenommen haben sollen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass niemals die gesamte versammelte Menschenmenge sich aktiv am Gewaltgeschehen beteiligte, sondern dass viele gaffend und zustimmend zusahen.

Es kam während Ausschreitungen zur Verhaftung von Tätern. Die Festnahme von zahlenmäßig überlegenen Tumultuanten aus einer Gewaltsituation heraus stellte die oft nur schwach besetzten Ordnungskräfte vor besondere Herausforderungen und barg für sie ein großes Risiko, da in Fällen von Gegenangriffen tunlichst auf Festnahmen verzichtet wurde. Die Chance der Rädelsführer oder Mittäter, nicht verhaftet zu werden, war entsprechend groß. Gefangenbefreiungen seitens der randalierenden Menge waren nicht selten. Und betroffene Juden vermieden es in Furcht vor einer späteren Rache häufig, ihnen bekannte Täter anzuzeigen. Gerade in kleinen Orten erachteten sie die Fortsetzung nachbarschaftlicher Beziehungen wichtiger als die Bestrafung der Täter.

 

Unterschicht

Von 363 Verhafteten des Pogroms in Elisavetgrad 1881 sind die Berufe bekannt: 102 waren ungelernte Arbeiter, 87 Tagelöhner und 33 Domestiken, 6 Prostituierte und 13 Arbeitslose, dazu 75 Bauern. Es gab aber auch Fälle, in denen sich ein sozialer Querschnitt der männlichen oder sogar der Gesamtbevölkerung an Pogromen beteiligte, also auch ältere, gutsituierte verheiratete Männer sowie Frauen und Kinder. Vor Gericht gestellt wurden mittlere Beamte, Adlige, Gutsbesitzer, Lehrer und sogar Priester sowie politische Funktionsträger. Es kam auch vor, dass Angehörige der Bürgerwehr und des Militärs, die zur Eindämmung der Gewalttätigkeiten beordert waren, die Seiten wechselten.

Da es im Vorfeld häufig Anzeichen für drohende Pogrome gab, suchten Juden manchmal um Schutz bei örtlichen Behörden nach oder ergriffen temporäre Flucht. Und nach dem Pogrom? Es erwies sich für die angegriffenen Juden zumeist als schwierig, eine angemessene Entschädigung geraubten Eigentums zu erlangen. Es gab Versuche, sich entweder mit „Lösegeldzahlungen“ vor Angriffen auf den eigenen Besitz zu schützen oder sich zu wehren. An einigen Orten gab es regelrechte Kämpfe zwischen jüdischen und christlichen Einwohnern.

 

Seltene Bestrafungen

Gerichtsurteile über Tumultuanten fielen unterschiedlich streng aus, wenn auch die Tendenz zu eher milden Strafen ging. Geschworenengerichte sprachen die Angeklagten fast durchweg frei. Doch war dies keineswegs durchgängig der Fall. Es gab Urteile von 20 bis 25 Jahre Galeerendienst im Jahre 1791, neun Mal Zuchthausstrafen im Jahre 1843 von zwei bis vier Jahren in Störmede und Geseke und nach schweren Unruhen auf Korfu und Zakyntos wurden 1892 sogar fünf bis zwölf Jahre Haft verhängt. Immer dann, wenn die Übergriffe auch als Angriff gegen die Staatsmacht ausgelegt wurden bzw. wenn es eine größere Anzahl von Todesopfern gegeben hatte, waren langjährige Haftstrafen nicht selten. Es gab auch die Form der Verbannung oder Ausweisung, sogar öffentliche Auspeitschungen.

 

Nur Holland, Norwegen und Finnland kannten keine Pogrome

Das gesamte Ausmaß an pogromistischer Gewalt vollzog sich weitgestreut in Europa – von Odessa im Osten über Stockholm, die Hep-Hep-Unruhen im Deutschen Bund bis zum Westherzogtum Toskana – kaum ein europäisches Land blieb von antijüdischen Unruhen unberührt. Ausnahmen bildeten u.a. die Niederlande, Norwegen und Finnland. All diese antijüdischen Unruhen fanden selten landesweit, sondern jeweils nur in bestimmten Orten und Regionen statt, von wo aus sie sich wellenförmig entlang bestimmter Verkehrswege ausbreiteten.

Über einen Zeitraum von 126 Jahren wird in einer Pogromübersicht das gesamte Ausmaß antijüdischer Übergriffe deutlich, die Bergmann im Anhang anfügt: Beginnend im Jahre 1778 in Durmenach, Hagenau und Than im Elsass (ohne Tote und Verletzte) beschließt er seine Tabelle mit zwei Pogromen in den bulgarischen Städten Lom und Vidin am 20./21. März und im April 1904 mit einigen Verletzten. Es ist dies eine Liste des Terrors mit mehr als 1.000 antijüdischen Gewaltausschreitungen und mehr als 200 jüdischen Pogromopfern und unzähligen Verletzten, die zahlreichen Opfer unter den Tumultuanten und der Polizei/Militär nicht einmal mitgerechnet.

Bergmann setzt als zeitlichen Abschluss für seine Analyse der kollektiven antijüdischen Gewalt das Ende des 19. Jahrhunderts und begründet dies mit dem Hinweis, dass mit dem Pogrom in Kischinew im Jahre 1903, das allein 49 jüdische Todesopfer beklagte, und insbesondere mit der Pogromwelle der Jahre 1905-1906 im russischen Zarenreich die Gewalt gegen Juden ein überdimensionales Maß überschritt. Folgten die Ausschreitungen bis zum Judenpogrom im westpreußischen Konitz und Umgebung im April-Juni 1900 infolge von Ritualmordgerüchten noch gewissen rituellen Begrenzungen und richteten sich primär „nur“ gegen Häuser und Läden, so stieg von nun an das Gewaltniveau signifikant an. Gewalt gegen Juden bekam vor allem in Russland einen systemischen Charakter, in dem sich Züge von ethnischen Säuberungen ganzer Regionen zeigten.

 

„Nationale Unzuverlässigkeit“ der Juden

Die Pogrome des 20. Jahrhunderts in seiner enthemmten Gewalt und industriellen Ausprägung mit Millionen Opfern waren ein neuer Typ antijüdischer Ausschreitungen, eingebettet in die komplexen Vorgänge der russisch-bolschewistischen Revolution und im Holocaust, und sind von der Gewaltforschung vielfältig untersucht. Hauptursache für Pogrome seit dem frühen 20. Jahrhundert waren Vorwürfe gegen Juden wegen angeblicher nationaler Unzuverlässigkeit – Juden wurden als innerer Feind wahrgenommen. Dieser Formenwandel bewirkte, dass der Staat seinerseits Akteur im Geschehen wurde und Juden seinen Schutz versagte. Dies zeitigten eine verstärkte Ideologisierung und Politisierung der Judenfeindschaft und eine Ausweitung auf die nationale Ebene. Zusammenfassend lässt sich nach der Lektüre der Bergmannschen Studie feststellen, dass Judenpogrome typisch waren für die Jahre von der Französischen Revolution bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Nur dann, wenn der Staat sein Gewaltmonopol durchsetzte und selbst die geltende moralische Ordnung gewährleistete, gab es keine Barrikadenkämpfe.

 

Einige der größten Aufklärer und Sozialisten waren Antisemiten

Es wird gerne übersehen, dass einige der größten Aufklärer und Sozialisten Antisemiten waren: Voltaire, Fichte und Marx, Kant und Wilhelm Raabe, Fontane zum Beispiel. Hätten die Aufklärer des 18. Jahrhunderts ihre antijüdischen Vorurteile – Relikte kirchlicher Indoktrination – abgelegt, das fortschrittliche Potenzial im Judentum erkannt und es zum Bündnispartner gemacht, dann wäre ein späterer Rückfall in ein atavistisches Mittelalter weniger wahrscheinlich gewesen.

Es besteht bislang eine historiografische Lücke von Forschungsliteratur, die sich der detaillierten Untersuchung antisemitischer Unruhen in einem Land über einen längeren historischen Zeitraum widmet, international vergleichende Studien dieser Art fehlen bisher ganz. Auch fehlen übergreifende Studien zu den materiellen Verlusten und emotionalen Folgen, die Juden als Pogromopfer erlitten haben. Bergmann bündelt in seiner quellenreichen komparatistischen Untersuchung (allein die angegebene Forschungsliteratur umfasst 34 Seiten!) die in zahlreichen Fallstudien zu antijüdischen Ausschreitungen in den europäischen Ländern erarbeiteten Ergebnisse in einer Gesamtdarstellung, in der er das gesamte Ausmaß, die geografische Verteilung sowie die Wandlungsprozesse und typischen Verlaufsformen dieser kollektiven Gewalt sichtbar macht. Das Ergebnis ist eine großartige wissenschaftliche Leistung, für die er sich alles in allem über dreißig Jahre Zeit genommen hat, eine Leistung, die sich sehen lassen kann und die sich gelohnt hat.

 

Bergmann, Werner: Tumulte – Excesse – Pogrome. Kollektive Gewalt gegen Juden in Europa 1789-1900, 845 S., Wallstein-Verlag, Göttingen 2020, 46 Euro

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