Deutsche Medien-Vorwürfe gegen Netanjahu: Verriss um jeden Preis

Die ARD verwechselt in ihrer Berichterstattung über Korruptionsvorwürfe gegen den israelischen Premier Wunsch und Wirklichkeit.

Staatsanwalt Avichai Mandelblit© Menahem KAHANA , AFP

Von Ulrich W. Sahm

„Netanjahu ist offiziell angeklagt“, behauptete die ARD am 31. Dezember 2019 zur besten Sendezeit. Und wieder einmal entsprang das, was hier vom Ersten Deutschen Fernsehen behauptet wurde, der Fantasie von Leuten, die offenbar zwischen Wunsch und Wirklichkeit nicht unterscheiden können.

Zwar wird tatsächlich seit Jahren über Korruption und Bestechlichkeit von Netanjahu diskutiert und spekuliert, und seit langem ermittelt auch die Polizei. Der Rechtsberater der Regierung und Staatsanwalt Avichai Mandelblit hat auch immer wieder die Absicht bekundet, in vier Fällen eine Anklageschrift gegen Netanjahu einreichen zu wollen. Doch bisher gibt es nirgendwo einen Hinweis, dass sich Mandelblit mit allen notwendigen Vollmachten an ein Gericht gewandt und die fällige Gebühr gezahlt hätte.

 

Der Wunsch war Vater des Gedankens

Solange dieser formale Schritt aber nicht getan ist, sollten sich auch die Kollegen an die Regeln des Journalismus halten. Einer der deutschsprachigen Korrespondenten, der voreilig behauptet hatte, dass schon eine Anklage vorliege, antwortete schriftlich auf die Anfrage, wann und wo denn Anklage erhoben worden sei:

„Wahrscheinlich war bei mir der Wunsch so sehr Vater des Gedankens, dass ich das ‚Detail‘ übereilt formuliert habe.“

Interessant ist dann auch noch der angefügte Zusatz zu dem Eingeständnis des Fehlers:

„Ich hoffe aber trotzdem, dass Du jetzt nicht ins Lager der Bibi-Verteidiger übergeschwenkt bist.“

Liebe Kollegen, Netanjahu ist es völlig egal, ob wir ihn verteidigen oder verdammen, denn Journalisten aus Europa sind im Allgemeinen keine Wähler – und was wir von unserer deutschen Warte aus über eine Sache persönlich denken, ist hier in Israel völlig irrelevant. Denn wenn eines sicher ist, dann die Tatsache, dass die Knesset in Jerusalem steht, und weder im ARD-Studio in Tel Aviv noch in München, Hamburg oder Berlin die israelische Politik bestimmt wird.

Wenn deutsche Korrespondenten aus dem Ausland für deutsche Medien berichten, klingt es ja oft, als würden sie Wahlkampf betreiben. Da wird gegen Trump oder Johnson angeschrieben, als gälte es, das eigene geliebte Heimatdorf gegen die Übernahme einer feindlichen Macht zu verteidigen. Legendär peinlich für die ganze Zunft war die Berichterstattung deshalb nicht nur aus Israel, sondern auch die aus New York und London vor den jeweiligen Wahlen. Beiträge aus der Kategorie Wunschkonzert ändern dabei zwar nichts an den Fakten, ruinieren aber den Ruf des deutschen Journalismus insgesamt und nachhaltig.

 

Die Eheleute Netanjahu© Jack Guez , AFPr

Die Anklageschrift gegen Netanjahu

Vorerst kann man ehrlich nur behaupten, dass Netanjahu „unter Verdacht“ stehe, und dass die Polizei gegen ihn ermittle. Mehr weiß man nicht.

Auch wenn die formale Anklage gegen Netanjahu noch nicht beim Gericht eingereicht worden ist, hat Staatsanwalt Mandelblit immerhin die von seinem Team ausgearbeitete Anklageschrift schon veröffentlicht. Sie ist auf Hebräisch und in englischer Übersetzung für jedermann einsehbar.

Der vollständige Text füllt fast 90 volle Seiten in der englischen Übersetzung. Viele Abschnitte sind sehr juristisch abgefasst, manches jedoch auch allgemein verständlich.

So wird Netanjahu vorgeworfen, mit zwei Multimillionären „befreundet“ zu sein: dem in Israel geborenen Hollywood-Produzenten und Milliardär Arnon Milchan sowie dem australischen Millionär James Packer.

Bemerkenswert sind die Gastgeschenke, die diese reichen Leute ihrem „Freund“ bei Treffen mitgebracht haben sollen. Insgesamt seien da Zigarren, Champagner-Flaschen und Schmuck im Wert von fast 130.000 Euro überreicht worden. „Bei jedem Mal und in jeder Lieferweise erhielten Sie von Milchan eine Kiste oder Kisten mit Zigarren, anstelle einer einzigen Zigarre. Jede Kiste mit 10 bis 25 Zigarren war zwischen 2.000 und 3.000 Schekel wert“, schreibt der Staatsanwalt.

Am Ende der Schrift gibt es eine Aufstellung des finanziellen Wertes der insgesamt gespendeten Zigarren und Champagner-Flaschen.

 

Einen Nichtraucher mit Zigarren bestechen?

Dem Umstand, dass ein Hausarzt des Premierministers festgestellt hat, dass sein Klient das Rauchen schon vor Jahren aufgegeben habe, wird offenbar keine Bedeutung beigemessen. Ebenso ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig offen, ob die in der Anklageschrift genannten Beträge plausibel sind oder nicht.

Immerhin ist ein früheres Verfahren gegen Netanjahus Frau Sara eingestellt worden, nachdem ihr vorgeworfen worden war, Flaschenpfand in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Da das Pfand pro Flasche in Israel umgerechnet etwa 7 Cent beträgt, hätte sie täglich Pfandflaschen mit Lastwagen zum Supermarkt transportieren lassen müssen, damit die in der Anklage genannten Summen hätten zustande kommen können.

Niemand kann heute mit Gewissheit sagen, welche Anklagepunkte gegen Netanjahu vor Gericht Bestand haben könnten, da das Verfahren noch nicht einmal eröffnet wurde. So unsicher die strafrechtliche Substanz der Vorwürfe ist, so sicher ist der politische Schaden für Netanyahu. Doch ob Netanjahu am Ende ohne Champagner und Zigarren im Gefängnis landet, wie sein Amtsvorgänger Ehud Olmert, weiß heute noch keiner.

Aber eines ist sicher: Die Entscheidung trifft ein israelisches Gericht – und ein gültiges Urteil über den Ministerpräsidenten des jüdischen Staates wird ganz bestimmt nicht in einer deutschen Redaktionsstube geschrieben.

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