Anklage gegen den Judenstaat, Netanjahu und Galant: Israel am Pranger

Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Karim Khan.© VANESSA JIMENEZ ANADOLU AGENCY Anadolu via AFP

Israel führt nicht nur einen ihm aufoktroyierten Krieg gegen die islamischen Terroristen der Hamas oder der Hisbollah, sondern muss sich nun auch gegen juristische Angriffe von mit dem Terror sympathisierenden Staaten verteidigen. Die Klage Südafrikas, Israel würde einen Völkermord gegen die Gazaner begehen oder der Antrag des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) auf Haftbefehl-Erlass gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Joaw Galant sind nun der Höhepunkt der juristischen Hetzjagd gegen den jüdischen Staat. Dabei geht es den Israel-feindlichen Protagonisten vordergründig weniger um den Erfolg ihrer Anträge, als darum, den jüdischen Staat und seine Menschen an den öffentlichen Pranger der nur allzu bereit den Staat Israel und seinen Verteidigungskampf diffamierenden, zumeist woken und grün-links affinen Medien zu stellen. (JR)

Von Julian M. Plutz und Christian Kott

Das Jahr 1948 ist für Israel in vielerlei Hinsicht ein bedeutendes Jahr, denn vor 79 Jahren gründete sich der Staat Israel. Seit diesem Tag bildet das Land Heimstätte und Sicherheitsversprechen für Juden weltweit, die sich in der Geschichte als lebensnotwendig herausgestellt hatten. Auch deswegen markiert der 7. Oktober eine tiefgreifende Zensur, da das Sicherheitsversprechen auf empfindliche Weise angegriffen wurde.

1948 ist aber auch auf eine andere Art ein richtungsweisendes Datum. Denn in diesem Jahr wurde das Verbrechen des Genozids im internationalen Strafrecht verankert. Dies geschah als Reaktion auf den Holocaust. Es ist schon auf eine bittere Art ironisch, dass mehr als 80 Jahre nach der Shoah ausgerechnet der Judenstaat sich einer Anklage wegen Völkermordes stellen muss.

Seit dem 7. Oktober bemühen sich Staaten, Organisationen und Aktivisten, Israel nicht nur auf dem militärischen und medialen Schlachtfeld die Stirn zu bieten, sondern auch auf juristischer Ebene. Unübersichtlich ist die Berichterstattung über Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH), dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), und auch auf nationaler Ebene in Deutschland werden Gerichte mit Anträgen überzogen, die Israel juristisch in die Enge treiben sollen.

Nachfolgend geben wir eine Übersicht über einen Teil der laufenden Prozesse und ihre bisherigen Verfahrensstände, die diese Unübersichtlichkeit beseitigen soll:

 

1. Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof

Bereits seit Dezember 2023 ist vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) eine Klage nebst zunächst einem Eilantrag Südafrikas anhängig. Die Forderung lautete damals, die Militäroperation in Gaza zu beenden. Seitdem hat Südafrika weitere Eilanträge eingereicht, insgesamt vier.

Vorgeworfen wird Israel ein angeblicher Verstoß gegen die internationale Völkermordkonvention. Dort ist in Art. II nachzulesen, was nach der Konvention unter Völkermord zu verstehen ist: „Völkermord ist die Tötung von Mitgliedern einer Gruppe, die Verursachung von schwerem oder seelischem Schaden oder die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für diese Gruppe, die geeignet sind, die körperliche Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen. Dazu treten muss immer die Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.“

 

Operation in Rafah als Ziel

Insbesondere wegen des letzten Punktes gaben Völkerrechtler den Anträgen Südafrikas kaum Erfolgsaussichten, denn die Militäroperation in Gaza richtet sich nicht gegen die dortige Bevölkerung, sondern gegen die Hamas, die als anerkannte Terrororganisation weder eine nationale noch eine ethnische, rassische oder religiöse Gruppe darstellt und daher nicht unter den Schutz der Völkermordkonvention fällt.

Dementsprechend wies das Gericht einen der Anträge Südafrikas vollständig ab, in zwei weiteren beschränkte sich der IGH darauf, Israel zur Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention aufzufordern. Konkrete Eingriffe, insbesondere die Beendigung der Operation in Gaza anzuordnen, wie es Südafrika gefordert hatte, lehnte das Gericht mit Beschlüssen aus Januar und März in Bezug auf Gaza ab. Entgegen einem großen Teil der Berichterstattung konnte man bis Mai 2024 festhalten, dass Südafrika bis dahin mit seinen gerichtlichen Bemühungen vor dem IGH ganz überwiegend gescheitert war.

Anders nun mit dem jüngsten und vierten Eilantrag, der allerdings nicht ganz Gaza, sondern speziell die Operation in Rafah zum Ziel hatte. Aufgrund der nach Auffassung des IGH deutlich schwierigeren Versorgungslage evakuierter Bewohner traf das Gericht am 24.5.2024 die einstweilige Anordnung, die Militäroperation in Rafah „sofort einzustellen, ebenso wie alle weiteren Kriegshandlungen in Rafah, die geeignet sind, die Gruppe der Palästinenser in Gaza in eine humanitäre Lage zu bringen, die sie ganz oder teilweise auslöschen könnte.“

 

Ganze 105 Verfahren in 80 Jahren

Selbst hier konnte sich Südafrika jedoch wieder nicht mit dem erneut gestellten Antrag durchsetzen, die Militäroperation in ganz Gaza zu stoppen, weil das Gericht ausdrücklich die besondere humanitäre Lage in Rafah für seine Entscheidung heranzog.

Die gerichtliche Auseinandersetzung geht im sogenannten Hauptsacheverfahren weiter und wird voraussichtlich noch Jahre dauern. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass Südafrika weitere Eilanträge stellen wird. Diese werden aber unabhängig davon, wie der IGH dann urteilt kaum Einfluss auf die Situation haben, denn Entscheidungen des IGH sind zwar völkerrechtlich bindend, aber es fehlt an einem Mittel zur Durchsetzung durch das Gericht. Die Richter sind zwar berechtigt, den UN-Sicherheitsrat zur Durchsetzung einer Entscheidung aufzurufen, dass dieser aber in dieser Sache eingreift ist angesichts des US-Vetorechts mehr als unwahrscheinlich.

Der Internationale Gerichtshof wird sehr selten bemüht. In den vergangenen 80 Jahren gab es lediglich 105 Verfahren. Oder anders formuliert: 15 hauptberufliche Richter, die alle unterschiedlicher Nationalität sein müssen, kümmern sich um etwas mehr als ein Verfahren pro Jahr. Die Amtszeit der Richter beträgt neun Jahre. Alle drei Jahre werden fünf Juristen gewählt, damit nicht alle auf einmal ausgetauscht werden. Israel selbst, wie die meisten Staaten, erkennt beide Gerichte nicht an.

 

Südafrika hat ein Israelproblem

Die „Palästinensergebiete“ sind hingegen seit 2015 Vertragsstaat, was bedeutet, dass die Gebiete wie ein herkömmlicher Staat behandelt werden und das, obwohl es sich nicht um einen Staat handelt. Während der IGH ein Organ der Vereinten Nationen ist und nur Streitfälle zwischen Ländern behandelt, ist der IStGH kein Organ der UN und dient nur der strafrechtlichen Verfolgung von Einzelpersonen.

Südafrika hingegen erkennt die Gerichte an, was wohl auch die Spannungen mit Israel erklärt. Als Nelson Mandela im Jahr 1990 aus dem Gefängnis entlassen wurde, gehörte der damalige sogenannte „Palästinenserführer“ Yassir Arafat zu den ersten Gesprächspartnern. Kurz darauf zeigte sich Mandela auf einer diplomatischen Veranstaltung demonstrativ im „Palästinensertuch“. So tat es auch der aktuelle Präsident Cyril Ramaphosa im Dezember 2023, als der 7. Oktober noch nicht einmal zwei Monate alt war.

So schlecht die Beziehungen Südafrikas mit Israel sind, umso besser gestaltet sich das Verhältnis zu den sogenannten „Palästinensern“. Viele Südafrikaner fühlten sich an den eigenen Kampf gegen das Apartheidregime erinnert. So gilt bei vielen Bürgern die Meinung, die „Palästinenser“ würden vom „Apartheidstaat“ Israel genauso unterjocht wie einst die Südafrikaner vom weißen Regime. „Wir wissen nur zu gut, dass unsere Freiheit unvollständig ist ohne die Freiheit der Palästinenser“, so Mandela im Jahre 1997.

 

2. Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof

Am 20.5. stellte der Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, Haftbefehlsantrag gegen drei führende Hamas-Vertreter und erstaunlicherweise gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie den israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant.

Der Tatvorwurf lautete „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und diverse Kriegsverbrechen“ im Zusammenhang mit den israelischen Militäroperationen in Gaza. Dies sorgte für erhebliches Medienecho, in dem gelegentlich unterging, dass ein Antrag auf einen Haftbefehl eben noch kein Haftbefehl selbst ist. Über den muss das Gericht nämlich zunächst noch entscheiden. Wenigstens interessant ist an dieser Stelle, dass es in junger Zeit schon einen vergleichbaren Fall gegeben hatte, nämlich der Haftbefehl gegen Vladimir Putin wegen des Krieges in der Ukraine. Dieser wurde nämlich erst bekannt gegeben als das Gericht den Haftbefehl erließ. Im Fall von Netanjahu und Galant entschied sich Khan aber, bereits den Antrag zu veröffentlichen. Beobachter sehen dies als ein Zeichen, dass Khan selbst nicht mit dem Erfolg seines Antrags rechnet, und es ihm eher um die Öffentlichkeitswirkung seines Antrags gehe. Insgesamt rechnen nur befangene Experten damit, dass der IStGH ernsthaft Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant erlassen könnte.

 

„Sie sind gewarnt worden“

Interessant ist auch, um welche Person es sich bei dem Chefankläger des internationalen Gerichtshofs handelt. Karim Khan stammt aus einer muslimischen Familie, deren Wurzeln in Pakistan liegen. Pikantes Detail: Einer der Schwerpunkte seines Studiums war islamisches Recht, was er auch später als Hochschuldozent lehrte. Am 12. Februar 2021 wurde Khan von den Vertretern der 123 Vertragsstaaten zum Nachfolger von Fatou Bensouda bestimmt.

Die Personalie löste vor allem in den USA Kritik aus, was im April dieses Jahres in einen wütenden Brief einiger republikanischer Senatoren mündete. Eine Reihe von Abgeordneten, unter anderem Ted Cruz aus Texas und Marco Rubio aus Florida drohten Khan mit persönlichen Konsequenzen, sollte er einen Haftbefehl gegen Netanjahu beantragen, was der Jurist bekanntermaßen dann dennoch tat. Cruz und Co beriefen sich hierbei auf den American-Service-Members‘ Protecting Act, der ausdrücklich „alle Mittel“ einschließt.

Die Unterzeichner betonten, sie würden jeden Haftbefehl als „nicht nur eine Bedrohung für Israels Souveränität, sondern auch für die Souveränität der Vereinigten Staaten“ betrachten. „Nehmt Israel ins Visier, und wir werden euch ins Visier nehmen“, heißt es in dem Schreiben wörtlich, Als Konsequenz kündigten die Republikaner an, jede weitere Maßnahme „jegliche amerikanische Unterstützung für den IStGH“ zu beenden und „Khan sowie seine Familie aus den Vereinigten Staaten auszuschließen. Der Brief endete mit: „Sie sind gewarnt worden.“

 

Es wird in Israel auch gegen Soldaten ermittelt

Ähnlich unversöhnlich äußerte sich Israels Generalsstaatsanwältin Gali Baharav-Miara. Die Staaten, die den Strafgerichtshof gründeten, sahen ihn als Instrument für Situationen, in denen Rechtlosigkeit herrscht. „Das ist nicht unsere Situation", betonte die 64-Jährige nach Angaben der Times of Israel im Mai. Deshalb verstießen die Haftbefehlsanträge gegen den Grundsatz der Komplementarität. Das bedeutet, dass der IStGH lediglich zweitrangig zuständig ist. Das Gericht darf Verbrechen nur dann verfolgen, wenn die nationale Justiz selbst die Straftat nicht verfolgt. Dies ist laut Experten nicht der Fall.

Israels Generalsstaatsanwältin Gali Baharav-Miara.© Gil COHEN-MAGEN_ POOL_AFP

In diesem Zusammenhang betonte Israels oberste Militäranwältin Jifat, dass Israel sehr wohl gegen Vergehen seitens ihrer Streitkräfte vorgeht. Seit Beginn des Gaza-Kriegs habe man in 70 Fällen Ermittlungsverfahren gegen Soldaten eingeleitet. Zu den Delikten gehörten Plünderungen und Gewalt gegen Gefangene aus Gaza. „Im Krieg passieren auch Vorfälle, die den Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegsrecht und gegen militärische Befehle wecken", so Jifat. Dies seien jedoch Ausnahmen. "Solche Verdachtsfälle werden gründlich und energisch untersucht,“ machte die Juristin deutlich.

 

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Ebenfalls interessant ist der Versuch mehrerer Kläger und Rechtsanwälte, die Bundesregierung mit Eilanträgen dazu zu verpflichten, keine Lieferung von Waffen und militärisch nutzbarem Gerät an Israel mehr zu genehmigen.

Das hierzu angerufene Verwaltungsgericht Berlin hatte zwar für Erstaunen gesorgt, als es nach Eingang der Anträge die Bundesregierung überhaupt zu einer Stellungnahme aufforderte. Denn juristische Beobachter gingen einhellig davon aus, dass zumindest der Eilantrag, letztlich aber auch die Hauptsache bereits unzulässig sei. Wozu eine Stellungnahme anfordern, wenn das Verfahren nicht einmal zulässig ist?

Am Ende, nämlich Anfang Juni kam auch das Verwaltungsgericht Berlin zu diesem Ergebnis und wies sämtliche Eilanträge ab, weil die Antragsteller kein schützenswertes Interesse an einem vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz haben.

 

Hauptsacheverfahren kann Jahre dauern

Worum es trotz der überaus geringen Erfolgsaussichten in diesen Verfahren wirklich geht, kann man daraus schließen, wer eigentlich die Antragsteller sind: In mehreren Verfahren sind Antragsteller „Palästinenser“, die sich zur Zeit in Gaza aufhalten sollen. Ein weiterer Antrag stammt von dem „European center for constitutional and human rights (ECCHR)“, das in der Vergangenheit gelegentlich Zweifel daran gelassen hatte, dass es einer Differenzierung bedarf, um eine Meinung zu entwickeln. Schließlich stammte ein weiterer Antrag von einem Kollektiv Berliner Rechtsanwälte.

Ohne in die Tiefe zu gehen, reichte dem Verwaltungsgericht bereits, dass derzeit genehmigungsbedürftige Waffenexporte nach Israel nicht anstünden und daher keine Eilentscheidung nötig sei. Einer Prüfung, ob die Anträge überhaupt materiellrechtlich begründet sind, bedurfte es vor diesem Hintergrund gar nicht.

Ein Hauptsacheverfahren vor einem Verwaltungsgericht, das weiterhin anhängig ist und in dem die Begründetheit der Anträge geprüft wird, kann Jahre dauern, erst recht in Berlin. Bis dahin bleibt den Antragstellern, gegen die ablehnende Eilentscheidung Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Realistische Aussicht auf Erfolg hat dies jedoch nicht.

Fazit

Das Timing der Anträge gegen Israel und der Beantragung des Haftbefehls gegen Netanjahu und Galant kann man guten Gewissens als bemerkenswert oder gar wohlfeil bezeichnen. Ein halbes Jahr nach dem schwersten Terrorakt auf Juden seit dem Holocaust steht das Land Israel und sein Präsident am internationalen Pranger. Bezeichnend ist auch die Tatsache, dass Chefankläger Karim Khan noch vor der Antragstellung des Haftbefehls bereits verkündet hatte, er wolle gegen Netanjahu juristisch vorgehen.

Bei Putin agierte Khan übrigens anders. Hier verkündete der Jurist erst mit dem Erlass des Haftbefehls, er wolle den russischen Präsidenten verhaften. Der Verdacht liegt deshalb nahe, dass Khan weniger an das juristisch korrekte Vorgehen glaubt, als vielmehr an den medialen Effekt. Durchaus mit Erfolg: Denn, obwohl der Haftbefehl sich jeder rechtlichen Rechtfertigung verwehrt, steht Israel weltweit am Pranger. Am Ende ist es unmaßgeblich, wie die Jurisprudenz den Fall einordnet.

Juristisch hat die Vorgehensweise gegen Israel, wie alle vorgenannten Fälle zeigen, keine realistische Aussicht auf eine Einflussnahme auf die militärische wie auf die politische Lage. Die einzige Entscheidung des IGH, die ernsthaft zu Lasten Israels geht, hat schlicht keine Auswirkungen, die Haftbefehlsanträge werden wohl nicht erfolgreich sein und auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin sind die Antragsteller krachend gescheitert. Worum geht es ihnen eigentlich? Haben sie die Rechtslage wirklich so falsch eingeschätzt?

Sicher nein. Modernes Recht lebt nicht nur davon, wer am Ende gewinnt. PR und Litigation sind Begriffe, die heute oft wichtiger sind als das Endergebnis. Und so werden von den Klägern ihre Niederlagen bemerkenswert oft zu Siegen umgedeutet, diese Umdeutung in sozialen Medien vermarktet und gelegentlich sogar von seriösen Medien unkritisch weiter verbreitet.

Wer den Prozess gewinnt ist fast egal, Hauptsache, das Verfahren lässt sich wenigstens in Zwischenständen oder mit sachfremden Interpretationsversuchen zu Lasten Israels ausschlachten.

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