Jüdische Abgeordnete im Deutschen Bundestag – Jakob Altmaier
Stolperstein für Jakob Altmaier vor seinem Elternhaus in Flörsheim am Main© Von Alfons Tewes - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org
Der SPD-Abgeordnete Jakob Altmaier war neben Jeanette Wolff und Peter Blachstein einer von drei Parlamentariern mit jüdischer Herkunft, die nach der ersten Wahl im Nachkriegsdeutschland in den Bundestag eingezogen sind und damit erheblich zur internationalen Herstellung der Reputation der Bundesrepublik Deutschland beigetragen haben. Als Überlebender der Shoah und überzeugter Demokrat konnte Altmaier an der Seite Konrad Adenauers bei der für die BRD und ihre internationale Anerkennung, gerade im Hinblick auf ihre Beziehungen mit den USA, immens wichtige Begründung einer so weit wie möglich angemessenen Wiedergutmachungspolitik von deutscher Seite, die an die wenigen überlebenden jüdischen Holocaustopfer oder deren Hinterbliebene in Israel und auch in der Diaspora, Hilfestellung leisten sollte. Die Grundlage für spätere Entschädigungsvereinbarungen für das irreparable Nazi-Unrecht gegenüber den Juden Europas wurde bereits 1952 von Konrad Adenauer und dem israelischen Außenminister Moshe Scharet in dem sogenannten Luxemburger Abkommen unterzeichnet. (JR)
Als im Jahre 1949 das Grundgesetz verabschiedet und die Bundesrepublik Deutschland errichtet worden war, lag ein Zivilisationsbruch nur wenige Jahre zurück. Er war mit all seinen Zerstörungen und seinem singulären Menschheitsverbrechen vollständiger als 1918. Zum Zusammenbruch der Staatsorganisation, der Verwaltung, der Wirtschaft kam vor allem der moralische Kredit hinzu, den das Land in zwölf Jahren NS-Herrschaft in der Welt verspielt hatte.
Die staatliche Neuordnung, die 1948 mit der Ausarbeitung des bundesdeutschen Grundgesetzes begann, stellte nach 1848/49 und 1918 einen weiteren Versuch dar, ein Regierungssystem zu errichten, das die Grundsätze der Menschenwürde, die Mitwirkung des Volkes bei der politischen Willensbildung sowie der Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht gewährleisten sollte. Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Der 23. Mai wird allgemein als der Gründungstag der Bundesrepublik angesehen. Der Aufbau der Bundesorgane begann am 14. August 1949 mit der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag.
Von der Ersten Legislaturperiode bis in die 1960er Jahre gehörten dem Deutschen Bundestag drei Abgeordnete an, die aus jüdischen Familien stammten: Jakob Altmaier, Peter Blachstein und Jeanette Wolff. Alle drei waren Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion, jener Partei, die als einzige sich nicht 1933 mit Schande bedeckt hatte und auf die Kontinuität ihrer Organisation zurückgreifen konnte. Zwei von ihnen (Altmaier und Wolff) bekannten sich zur jüdischen Religion. Für Jakob Altmaier war, mehr als für Jeanette Wolff, der Staat Israel und die internationale Judenheit ein Hauptbezugspunkt seines politischen Wirkens. Diesem sozialdemokratischen Politiker fiel Anfang der 1950er Jahre eine wichtige Rolle beim Zustandekommen des Luxemburger Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel zu.
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