Südafrikas lange Geschichte des Hasses

Die Freundschaft zwischen Nelson Mandela und Jassir Arafat wirkt bis heute nach.© AHMAD GHARABLI_AFP

Große Teile des „woken“ Westens lassen sich von dem Mythos Nelson Mandelas blenden und verkennen nur allzu gern die neue Apartheid in Südafrika: Die strukturelle Diskriminierung weißer Südafrikaner und die rassistisch-motivierte Gewalt gegen sie. In den Augen des militant anti-weißen African National Congress (ANC) steht Israel vorsätzlich wahrheitsentstellend und stellvertretend für den „weißen Westen“ und die sogenannten „Palästinenser“ irrsinnigerweise für den unterdrückten „Globalen Süden“. Diese Sichtweise hat in Südafrika Tradition, denn schon als der ANC eine verbotene Terrororganisation war, bestanden enge Verbindungen mit der sogenannten Palestine Liberation Organisation (PLO) und der Terrorist und Juden-Mörder Jassir Arafat wurde sowohl von Nelson Mandela als auch von Desmond Tutu als Verbündeter und Bruder im Geiste gepriesen. (JR)

Von Sebastian Biehl

Südafrika hat Israel wegen des Krieges gegen die Terrororganisation Hamas im Gazastreifen beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in den Haag des Völkermords angeklagt. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang, gerade so kurz nach dem furchtbaren Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, mit etwa 1200 Ermordeten und 240 Geiseln, von denen etliche ebenfalls bereits brutal ermordet wurden. Hier wird Täter-Opfer Umkehr betrieben von einem Land welches mal mit Nelson Mandela als Präsident als das moralische Vorbild für die Welt galt und sich selbst immer noch dafür hält.

Völkermord gilt als das wohl schlimmste Verbrechen und wird deswegen auch weltweit geächtet. Definiert wird es nach der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der Vereinigten Nationen (VN)“, welche von 153 Mitgliedsstaaten der VN, auch Südafrika und Israel, ratifiziert wurden, als „eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören durch:

a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;

c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;

e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

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