EU will noch mehr sogenannte „Palästinenser“ aufnehmen

Die Juden-Feindlichkeit der EU kennt keine Grenzen. Ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfiehlt erleichterten sogenannten Flüchtlingsschutz für sich selbst als staatenlose erklärende „Palästinenser“. Die Verewigung des irrsinnigerweise schon seit acht Jahrzehnten anhaltenden künstlichen Flüchtlingsstatus würde damit mutwillig und leichtfertig von Nahost auf die EU übertragen werden. Das ist eine offene Tür für weitere Gewalt gegen Juden in Europa: Das nächste Kontingent von Antisemiten, Frauenverächtern und gewalttätigen Terrorfreunden käme ungehindert in die ohnehin schon jüdisches Leben immer mehr verunmöglichenden Staaten Westeuropas. Ein gutes Beispiel dafür sind die gegenwärtigen gewalttätigen judenfeindlichen, von „Palästinensern“ verursachten Vorgänge an der FU Berlin. (JR)

Von Matthias Nikolaidis

Weil UNRWA immer weniger für ihren Schutz sorgen könne, soll künftig die EU verstärkt „Palästinenser“ aufnehmen. So sieht es ein Rechtsgutachten am EuGH. Die Verewigung des Flüchtlingsstatus würde von Nahost auf die EU übertragen. Das nächste Kontingent von Antisemiten, Frauenverächtern und Terrorfreunden käme nach Europa.

Ein Thema muss man offensichtlich in den nächsten Monaten im Blick behalten: Laut einem Rechtsgutachter des Gerichtshofs der EU (EuGH) in Luxemburg soll „Palästinensern“ künftig leichter internationaler Schutz in der EU gewährt werden. Das soll insbesondere dann gelten, wenn staatenlose „Flüchtlinge“, die bisher beim UN-Hilfswerk für „Palästinenser“ (UNRWA) registriert waren, dessen Schutzbereich verlassen müssen – zum Beispiel auch, weil das UNRWA seine Arbeit einstellt.

Das schrieb jetzt Nicholas Emiliou, zypriotischer Jurist, bis 2021 ständiger Vertreter seines Landes bei der EU und seitdem einer von elf Generalanwälten am EuGH, in Betreff des Falls zweier „Palästinenser“, die im August 2022 – also lange vor dem Gaza-Krieg – in Bulgarien um Schutz ersuchten. Laut EU-Recht haben staatenlose UNRWA-Flüchtlinge bisher keinen Anspruch auf Schutz in einem Land der EU. Auf das Gutachten von Emiliou könnten Urteile des EuGH folgen, die diesen Grundsatz im Lichte neuer Entwicklungen zunichte machen.

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