EU will noch mehr sogenannte „Palästinenser“ aufnehmen

Die Juden-Feindlichkeit der EU kennt keine Grenzen. Ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfiehlt erleichterten sogenannten Flüchtlingsschutz für sich selbst als staatenlose erklärende „Palästinenser“. Die Verewigung des irrsinnigerweise schon seit acht Jahrzehnten anhaltenden künstlichen Flüchtlingsstatus würde damit mutwillig und leichtfertig von Nahost auf die EU übertragen werden. Das ist eine offene Tür für weitere Gewalt gegen Juden in Europa: Das nächste Kontingent von Antisemiten, Frauenverächtern und gewalttätigen Terrorfreunden käme ungehindert in die ohnehin schon jüdisches Leben immer mehr verunmöglichenden Staaten Westeuropas. Ein gutes Beispiel dafür sind die gegenwärtigen gewalttätigen judenfeindlichen, von „Palästinensern“ verursachten Vorgänge an der FU Berlin. (JR)

Von Matthias Nikolaidis

Weil UNRWA immer weniger für ihren Schutz sorgen könne, soll künftig die EU verstärkt „Palästinenser“ aufnehmen. So sieht es ein Rechtsgutachten am EuGH. Die Verewigung des Flüchtlingsstatus würde von Nahost auf die EU übertragen. Das nächste Kontingent von Antisemiten, Frauenverächtern und Terrorfreunden käme nach Europa.

Ein Thema muss man offensichtlich in den nächsten Monaten im Blick behalten: Laut einem Rechtsgutachter des Gerichtshofs der EU (EuGH) in Luxemburg soll „Palästinensern“ künftig leichter internationaler Schutz in der EU gewährt werden. Das soll insbesondere dann gelten, wenn staatenlose „Flüchtlinge“, die bisher beim UN-Hilfswerk für „Palästinenser“ (UNRWA) registriert waren, dessen Schutzbereich verlassen müssen – zum Beispiel auch, weil das UNRWA seine Arbeit einstellt.

Das schrieb jetzt Nicholas Emiliou, zypriotischer Jurist, bis 2021 ständiger Vertreter seines Landes bei der EU und seitdem einer von elf Generalanwälten am EuGH, in Betreff des Falls zweier „Palästinenser“, die im August 2022 – also lange vor dem Gaza-Krieg – in Bulgarien um Schutz ersuchten. Laut EU-Recht haben staatenlose UNRWA-Flüchtlinge bisher keinen Anspruch auf Schutz in einem Land der EU. Auf das Gutachten von Emiliou könnten Urteile des EuGH folgen, die diesen Grundsatz im Lichte neuer Entwicklungen zunichte machen.

Auch die israelische Militäroperation kann offenbar als Grund dafür herhalten, die Nachkommen (!) von Arabern im Gazastreifen oder anderswo, die derzeit aufgrund der verschrobenen Definitionen der UNRWA als „Flüchtlinge“ gelten, erneut zu solchen zu machen. Aber niemand wird im Zweifel nachvollziehen können, warum und zu welchem Zweck sie derzeit ihren Wohnort in „Palästina“ oder umliegenden arabischen Staaten verlassen. In Deutschland dürfte selbst die Feststellung schwerfallen, ob diese „Palästinenser“ nun aus einer Siedlung im Gazastreifen oder aus Jordanien oder dem Libanon stammen. Denn im Zuge der Überlastung des Bamf hat Nancy Faeser die Dialektanalyse des Arabischen für verzichtbar erklärt, neben vielen anderen Sicherheitsüberprüfungen.

 

Europa als Auffangbecken für Antisemiten und Terrorfreunde

Laut Emiliou soll für die Beurteilung der Fälle künftig wichtig sein, ob die staatenlosen „Palästinenser“ in den Schutzbereich der UNRWA zurückkehren können. Offenbar hält Emiliou es zudem für möglich, dass die UNRWA ihrer „Schutzfunktion“ nicht mehr nachkommen kann, zum Beispiel in Bezug auf die Bereitstellung von Nahrung und Wohnung. In diesem Fall soll eine Zurückweisung der Auswanderer gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen und wäre mit der Menschenwürde unvereinbar. Eine individuelle Nachweispflicht, dass man als „Flüchtling“ wohnungslos geworden sei, braucht es aber nicht. So wird die Existenz eines international (auch von Deutschland) finanzierten Sozialwesens zur Daseinsvoraussetzung.

Die Auflösung von UNRWA wird immer wieder – und nicht zu Unrecht – gefordert. Zu überlebt ist diese UN-Agentur, die Schulunterricht für heranwachsende Terroristen gegen Israel finanziert und damit auch das Portemonnaie von Terror-Organisationen wie der Hamas schont. Die kann ihr Geld daher in Tunnel unter Krankenhäusern investieren – während die Rüstungsbetriebe von Gaza auch gerne in Schulen angesiedelt waren (bis die israelische Armee sie aushob). Die Auflösung der gescholtenen UN-Agentur könnte aber für Europa noch Folgen haben, wenn sie eine generelle „Heimatlosigkeit“ der „Palästinenser“ herstellen würde.

Die privilegierte Aufnahme von „palästinensischen“ „Flüchtlingen“ in der EU würde das bedeuten, was viele eigentlich nicht mehr wollen: einen weiteren Import von Antisemiten, Frauenverächtern und Terrorfreunden in den Schengenraum. Jordanien und Ägypten haben frühzeitig erklärt, dass sie keine weiteren „Palästinenser“, also Brüder im Sinne des Panarabismus, aber auch des Islams, aufnehmen könnten und wollten. Europa droht seine Rolle als Auffangbecken für im Nahen Osten gescheiterte Politik- und radikale Ideologieansätze auszubauen. Viele Vertreter des Islams haben diese absurde Rolle des westlichen Europas in Bezug auf den radikalen Islam beschrieben. Die jüngsten Bilder aus dem Gazastreifen, als „Kämpfer“ mit Frauenleichen durch die Straßen paradierten, welche von den Umstehenden angespuckt wurden, belegt eine tiefe Inkompatibilität mit hierzulande gepflegten Werten.

„Die EU“ bereitet uns juristisch auf weitere Aufnahmen vor

Die Bundesregierung setzt sich noch immer für weitere Aufnahmen von Doppelstaatlern aus dem Gazastreifen ein, daneben aber auch für die Aufnahme von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Bei diesen „nicht-deutschen Staatsangehörigen“ handelt es sich angeblich „um Familienangehörige von Deutschen, lokal Beschäftigte von deutschen Institutionen und deren Familienangehörige“. Also die ganze Kette der vorgeblichen „Ortskräfte“ – Deutschland ist natürlich nicht militärisch engagiert in der Region – und des Familiennachzugs. Dass es hier mittelfristig um die Einreise von Zehntausenden gehen könnte, versteht sich aufgrund dieser Verkettungen.

Kurz vor dem Ende des alten Jahres sind laut Focus noch einmal „hunderte Ausländer“ und Doppelpassler aus dem Gazastreifen nach Ägypten ausgereist. Laut dem ägyptischen Außenministerium halten sich noch tausende „Ausländer“ oder auch „Palästinenser“ mit Zweitpass im Gazastreifen auf.

Die EU scheint sich für diese Aufnahme zu wappnen – zunächst an der juristischen Front oder auch der des frei zu tanzenden „Völkerrechts“. Wenn es erst ein oder mehrere EuGH-Urteile in der Sache gibt, wird es auch deutschen Ausländerbehörden und Verwaltungsrichtern wieder leicht fallen, ihre Entscheidungen an der so ausgegebenen Losung auszurichten.

 

Dieser Artikel erschien zuerst bei Tichys Einblick.

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