Selbstverteidigung gegen den nuklearen Holocaust – Israels Präventivschlag und das sogenannte „Völkerrecht“

Die Vereinten Nationen sind mit ihren Gremien moralisch gescheitert.© INA FASSBENDER / AFP

Jahrelang ließ der Westen die mörderischen Stellvertreter der Mullahs – von der Hisbollah über die Huthi bis zur Terror-Bande Hamas – ungestört Raketen auf Israel feuern. Doch als der jüdische Staat endlich zurückschlägt, ist das Geschrei groß: angeblich „völkerrechtswidrig“, angeblich „unverhältnismäßig“. Dabei sprechen selbst renommierte Völkerrechtler von einem legitimen Akt der Selbstverteidigung gegen ein Regime, das mit der Atombombe die Auslöschung Israels plant. Besonders Israel steht dabei im Fokus: Scheinexperten verkünden mit Pathos, was Israel angeblich nicht dürfe, und werfen dem Land angebliche völkerrechtswidrige Handlungen vor, während andere tatsächliche Verstöße globaler Terrorfreunde, wie beispielsweise Syrien und Katar kaum Beachtung finden. Wer da noch fragt, ob der jüdische Staat „zuerst geschossen“ hat, verkennt nicht nur die Realität, sondern betreibt gefährliche Täter-Opfer-Umkehr. (JR)

Von Christian Kott

Das Völkerrecht ist in den letzten Jahren erstaunlich populär geworden. Ob die feministische ex-Außenministerin, Annalena Baerbock, die ja zu Beginn ihrer erstaunlichen Karriere von sich behauptet hatte, in diesem Nischengebiet des Rechts über Grundkenntnisse zu verfügen, damit zu tun hat, wissen wir nicht genau.

Ich allerdings verfüge nachgewiesenermaßen über solche Grundkenntnisse, denn ich hatte in meinem 1. juristischen Staatsexamen Völkerrecht als Wahlfach und musste mich daher damit auseinandersetzen. Und mit diesen Grundkenntnissen ausgestattet wundere ich mich schon länger über die Popularität, die Völkerrecht neuerdings genießt. Vor allem scheint es bei denen populär zu sein, die über die nötigen Grundkenntnisse eben nicht verfügen und bei denen, die sich für diese eigentlich auch gar nicht interessieren.

Denn das Völkerrecht wird zunehmend missbraucht, und zwar vornehmlich für Propagandazwecke. Selbsternannte Scheinexperten zitieren mit salbungsvollem Pathos mittlerweile Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta und verkünden (als sei es das Ergebnis neuester wissenschaftlicher Forschung), dass militärische Gewalt irgendwie verboten sei.

 

Recht auf individuelle Selbstverteidigung

Vor allem, wenn es gegen Israel geht, kommen diese Experten in Scharen. Sie wissen, so sagen sie, genau, was Israel alles nicht dürfe, was ein Genozid sei und sie kennen erstaunlicherweise die neuesten Gerüchte, die Al Jazeera so streut. Einige von ihnen schaffen es sogar in die Tagesschau, wenn sie dort mit ernster Miene verkünden, die völkerrechtliche Wissenschaft sei sich einig, dass Israels Luftschlag gegen den Iran mal ganz sicher völkerrechtswidrig sei.

Keine Angst, darum geht es hier nicht, aber nur der Vollständigkeit halber: Nein, nur deutsche Völkerrechtler sehen das recht einheitlich so. International ist das hochumstritten, und insbesondere in Großbritannien und den Vereinigten Staaten geht man in der völkerrechtlichen Wissenschaft davon aus, dass sich Israel und Iran seit Jahren im förmlichen Kriegszustand miteinander befinden und Israel ein Recht zur individuellen Selbstverteidigung gem. Art. 51 UN-Charta hat.

Ob das überzeugend ist, brauchen wir hier nicht zu beleuchten, denn es geht um etwas anderes: Das derzeitig kodifizierte Völkerrecht ist als Rechtsform insgesamt völlig gescheitert und taugt eben nur noch zu dem, was Aktivisten daraus machen: Zur Propaganda.

Wer ein wenig historisches Wissen hat, die Geschichte des Kalten Krieges zumindest oberflächlich kennt und zumindest einmal den Wikipedia-Artikel über die UN-Charta überflogen hat, der erkennt zwangsläufig, dass das Völkerrecht keinen einzigen Krieg verhindern konnte oder verkürzt oder gar beendet hätte. Es hat einfach 80 Jahre lang wirklich so gut wie niemanden interessiert, was in der UN-Charta geregelt wurde, und es waren gerade die Veto-Mächte mit einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat (aber nicht nur diese), die besonders gleichgültig mit dem Gewaltverbot und anderen Vorschriften der UN-Charta umgegangen sind.

 

Beispiele gefällig?

Die „top ten“ der UN-Charta-Brecher

Aktivisten sind es wieder einmal, die vor allem den USA vorwerfen, am meisten Verstöße gegen die UN-Charta gesammelt zu haben. Aber das täuscht. Die "top ten" der notorischsten UN-Charta-Brecher sieht, wenn man nicht linke Zeitungen, sondern die völkerrechtliche Literatur befragt, so aus:

Platz 1 Syrien: Systematische Kriegsverbrechen im Bürgerkrieg, einschließlich Angriffe auf Zivilisten, Folter und Einsatz von Chemiewaffen, wurden regelmäßig dokumentiert. Seit der Machtübernahme durch die Islamisten kommt es regelmäßig zu den für diese typischen Menschenrechtsverletzungen.

Platz 2 China: Unterdrückung der Uiguren, Polizeigewalt in Hongkong, Folter und Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind völkerrechtlich relevante Vorwürfe.

Platz 3 Russland: Der Angriffskrieg gegen die Ukraine verstößt gegen das Gewaltverbot der UN-Charta, zudem werden Kriegsverbrechen wie Angriffe auf Zivilisten und Infrastruktur dokumentiert.

Platz 4 Nordkorea: Zwangsarbeit, politische Gefängnisse, Folter und Einschränkung grundlegender Freiheiten gelten als systematische Verstöße.

Platz 5 Iran: Folter, willkürliche Inhaftierungen, Einschränkung von Minderheitenrechten und Meinungs- und Religionsfreiheit sowie Hinrichtungen, auch bei Minderjährigen, verstoßen gegen völkerrechtliche Normen.

Platz 6 Myanmar: Kriegsverbrechen gegen Zivilisten, insbesondere gegen die Rohingya, sowie wahllose Angriffe durch das Militär werden als Völkerrechtsverstöße eingestuft.

Völlig anders als die öffentliche Wahrnehmung nur auf

Platz 7 Israel: Der UN-Menschenrechtsrat hat Israel vor allem wegen Aktionen in den besetzten „palästinensischen“ Gebieten, die als Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht gelten, mehrfach verurteilt.

Platz 8 Saudi-Arabien: Kriegsverbrechen im Jemen durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition sowie diskriminierende Gesetze und Hinrichtungen werden kritisiert.

Platz 9 Türkei: Menschenrechtsverletzungen, insbesondere nach dem Putschversuch 2016, wie willkürliche Inhaftierungen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit, sowie mutmaßliche Verstöße im Syrienkonflikt.

Platz 10 Irak: Historische Verstöße, wie der Giftgaseinsatz gegen die Kurden 1988, sowie immer noch andauernde Probleme durch paramilitärische Gruppen und Folter.

Die angeblich so bösen USA sind weit abgeschlagen auf Platz 17. Der guten Ordnung halber: Dass der amerikanische Krieg gegen den Irak völkerrechtswidrig war, gilt mittlerweile als unumstritten.

Wie die Rangliste aussehen würde, wenn man statt völkerrechtlicher Expertise stattdessen die Nennung in unseren Qualitätsmedien zugrunde läge, kann sich jeder nach seiner eigenen Wahrnehmung denken: Russland, Israel, USA, den Rest wäre vermutlich gar nicht nachweisbar.

Das sollte als Nachweis, dass Völkerrecht zur Propaganda missbraucht wird, wohl reichen, aber erfüllt das Völkerrecht auch einen sinnvollen Zweck? Brauchen wir es? Und wenn nein, was bräuchte es stattdessen?

 

Fragwürdige Organe der UN

Dem Internationalen Strafgerichtshof IStGH habe ich mich ja bereits in der Mai-Ausgabe der Jüdischen Rundschau gewidmet, so dass ich mich diesbezüglich kurz fassen kann: Dieses Gericht ist konzeptionell vollkommen falsch abgebogen, indem es den Kardinalsfehler begeht, bereits während laufender Konflikte diese strafrechtlich aufzuarbeiten zu versuchen. Warum das nicht funktionieren kann, kann man dort nachlesen.

Aber auch der Internationale Gerichtshof IGH hat nicht viele Erfolge vorzuweisen. Seine internationale Legitimation ist desaströs: Von den 193 UN-Mitgliedsstaaten erkennen überhaupt nur 75 den IGH an. Seine Verfahren dauern immer Jahre, manchmal auch Jahrzehnte, und seine Urteile werden nur in Ausnahmefällen (manchmal in Grenzverlaufsstreitigkeiten) umgesetzt. Kein Wunder, denn anders als jedes andere Gericht steht dem IGH kein Vollstreckungsmittel zur Verfügung, um seine Entscheidung durchzusetzen. Eine Partei, die mit einem Urteil unzufrieden ist, müsste eben so naiv sein, sich diesem aus reiner Gutwilligkeit zu fügen - eine Attitüde, die in der machiavellistischen Welt der Geopolitik nicht unbedingt oft anzutreffen ist. Völlig untauglich aus diesen Gründen ist der IGH daher zur Lösung aller Probleme, bei denen es um Zeit, Leben oder Tod geht. Dummerweise trifft das im Völkerrecht auf fast alles zu.

Praktikabler aber ebenso gescheitert sind die übrigen Organe der UN, ob sie nun Blauhelme, Vollversammlung oder Sicherheitsrat heißen.

Erstere mögen als Eingreiftruppe mit dem Nimbus einer Neutralität einmal ganz gut gedacht gewesen sein. Aber gut gedacht ist eben nicht gut gemacht. Eine militärische Truppe ist eben, auch wenn blaue Helme ja modisch schick aussehen, nur so gut wie ihre Einsatzrichtlinien.

Und hier hat die UN-Truppe kein Ruhmesblatt abgegeben. Einige Beispiele:

 

Völkermord in Ruanda (1994):

Die UN-Mission UNAMIR (United Nations Assistance Mission for Rwanda) konnte den Völkermord an etwa 800.000 Tutsi und gemäßigten Hutu nicht verhindern. Die Blauhelme waren unterbesetzt, schlecht ausgerüstet und hatten ein eingeschränktes Mandat, das aktives Eingreifen untersagte. Trotz Warnungen des Kommandeurs Roméo Dallaire vor einer drohenden Katastrophe wurde die Truppe sogar während des Völkermords reduziert. Die Untätigkeit der UN führte zu massiver internationaler Kritik und gilt als einer der größten Fehlschläge in der Geschichte der Blauhelme.

 

Massaker von Srebrenica (1995):

Während des Bosnienkriegs scheiterte die UN-Mission UNPROFOR (United Nations Protection Force) daran, die UN-Schutzzone Srebrenica zu verteidigen. Niederländische Blauhelme waren zahlenmäßig unterlegen und ohne ausreichende Unterstützung durch die NATO oder die UN. Sie konnten (manche behaupten gar wollten) nicht verhindern, dass bosnisch-serbische Truppen unter Ratko Mladić etwa 8.000 bosniakische Männer und Jungen massakrierten. Das Bild des Blauhelm-Kommandeurs Thomas Karremans, der mit Mladić anstößt, wurde zum Symbol der Ohnmacht der UN.

 

Somalia-Mission (1992–1995)

Die UN-Missionen UNOSOM I und II scheiterten daran, Frieden und humanitäre Hilfe in Somalia zu sichern. Die komplexe Bürgerkriegssituation, unklare Mandate und Angriffe auf Blauhelme führten zu einer Eskalation. Besonders der Vorfall von 1993, bei dem 18 US-Soldaten (unter UN-Mandat) getötet wurden, zeigte die Grenzen der Mission. Die UN zog sich schließlich zurück, ohne die Lage zu stabilisieren, was Somalia als „gescheiterten Staat“ zurückließ - bis heute.

 

Missbrauchsskandale in der Zentralafrikanischen Republik und Haiti (2000er–2010er)

UN-Blauhelme wurden in mehreren Missionen, insbesondere in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA) und Haiti (MINUSTAH), schwerer Menschenrechtsverletzungen beschuldigt, darunter sexueller Missbrauch und Ausbeutung von Zivilisten, einschließlich Minderjähriger. In Haiti wurde zudem die Einschleppung von Cholera durch Blauhelme aus Nepal nach dem Erdbeben 2010 dokumentiert, die eine Epidemie mit Tausenden Toten auslöste. Diese Vorfälle beschädigten den Ruf der Blauhelme erheblich und führten zu Reformforderungen.

 

Mali-Mission (MINUSMA, 2013–2023)

Die UN-Mission MINUSMA konnte die Sicherheitslage in Mali nicht nachhaltig stabilisieren. Trotz des Einsatzes von rund 13.000 Blauhelmen blieben dschihadistische Angriffe und interkommunale Spannungen unkontrolliert. Die Mission wurde von der malischen Bevölkerung zunehmend als ineffektiv wahrgenommen, und die Regierung forderte 2023 den Abzug der Blauhelme, was als Scheitern der Mission gewertet wurde. Zudem starben über 300 Blauhelme, was MINUSMA zu einer der tödlichsten UN-Missionen machte.

 

Fehlschläge auf diplomatischer Ebene

Noch wirkungsloser als die Versuche der UN, selbst militärisch tätig zu sein waren die Fehlschläge auf diplomatischer Ebene. Der Platz reicht bei weitem nicht, um alle maßgeblichen Desaster zu beschreiben, die von Beschlüssen der UN-Vollversammlung und des Sicherheitsrates ausgehen. Daher nur eine kleine Auswahl, die sich mit dem militärischen Versagen der UN teils sogar überschneidet:

 

Versagen im Völkermord in Ruanda (1994):

Nicht nur die UN-Blauhelme, auch der UN-Sicherheitsrat scheiterte daran, den Völkermord in Ruanda zu verhindern oder zu stoppen. Die Generalversammlung war ebenfalls untätig und rief keine Notfallsitzung gemäß der „Uniting for Peace“-Resolution ein, um den Sicherheitsrat zu umgehen. Dieses Versagen führte zu einer massiven Vertrauenskrise gegenüber der UN.

 

Blockade des Sicherheitsrats im Syrienkonflikt (2011–2024):

Der UN-Sicherheitsrat war durch wiederholte Vetos von Russland und China gelähmt, was Resolutionen zur Beendigung der Gewalt in Syrien verhinderte. Dies führte zu einer Verschärfung des Konflikts, Hunderttausenden Toten und Millionen Vertriebenen. Die Generalversammlung versuchte 2016, durch eine Notfallsitzung Druck auszuüben, scheiterte jedoch daran, verbindliche Maßnahmen durchzusetzen, da ihre Resolutionen nicht völkerrechtlich bindend sind. Die Frustration über die Blockade führte zu Initiativen wie der Liechtenstein-Resolution (2022), die Vetos transparenter machen soll aber ebenfalls wirkungslos blieb.

 

Unfähigkeit, den russischen Krieg gegen die Ukraine (2022–heute) zu stoppen

Der Sicherheitsrat war und ist durch Russlands Veto handlungsunfähig, eine Resolution zur Verurteilung des Angriffs auf die Ukraine scheiterte 2022. Die Vollversammlung verurteilte den Angriff mit großer Mehrheit (77,9 % am 2. März 2022), konnte aber keine bindenden Maßnahmen durchsetzen. Die mangelnde Fähigkeit, Russland als Vetomacht auszumanövrieren, unterstreicht die strukturelle Schwäche des Sicherheitsrats und die begrenzte Macht der Vollversammlung

 

Fehlende Lösung für den Nahostkonflikt (1948–heute)

Der Sicherheitsrat scheiterte wiederholt daran, den israelisch-„palästinensischen“ Konflikt zu entschärfen. Die Vollversammlung hat zwar Resolutionen verabschiedet, diese waren jedoch zumeist einseitig und blieben auch deshalb ohne praktische Wirkung. Die UNTSO-Mission (seit 1948) konnte keinen dauerhaften Frieden sichern. Dieses langjährige Scheitern spiegelt die geopolitische Spaltung und die Vetomachtproblematik wider.

 

Desaströses Zeugnis

Fasst man all dieses zu einer Art Bilanz zusammen, dann muss man dem System der UN-Charta, das überhaupt nur unter dem Eindruck des 2. Weltkrieges einen Konsens erzielen konnte, ein desaströses Zeugnis ausstellen. Niemand kann mit Bestimmtheit sagen, ob die Weltgeschichte der letzten 80 Jahre ohne die UN weniger blutig verlaufen wäre, aber immerhin wenden die Verteidiger des bestehenden Systems ein, dass es einen Weltkrieg seitdem verhindert habe. Ob das überzeugend ist, mag jeder für sich bewerten.

Ein solches System mit einer solchen Bilanz jedenfalls zur Handlungsmaxime zu erklären, wenn Terroristen über 1.200 Zivilisten an einem Tag ermorden oder ein Staat, der sich die Vernichtung eines anderen Staates in die Verfassung geschrieben hat, Nuklearwaffen entwickelt, ist unzumutbar, und eine Regierung, die so handelte, müsste sofort abgesetzt werden.

Vornehmlich linke Aktivisten und Feinde der Vereinigten Staaten und Israels werden es nicht gerne hören und dementsprechend unsachlich und wütend darauf reagieren, aber wir brauchen ein neues völkerrechtliches System, das effektiver und weniger missbrauchsanfällig ist. Auf absehbare Zeit ist das völlig unrealistisch, denn dafür bedürfte es zunächst eines internationalen Konsens über diesen Bedarf. Selbst wenn es diesen gäbe: Die Diskussion darüber, wie ein solches System aussehen könnte wird höchst kontrovers verlaufen und damit Jahrzehnte dauern.

 

Bis dahin sind drei Dinge wichtig:

Erstens: Es mag primitiv klingen, aber bis ein internationales Völkerrecht wirksam etabliert ist und die Sicherheit der Nationen gewährleisten werden kann, wird sich jeder selbst um diese Sicherheit kümmern müssen. Daher bedarf es effektiver militärischer Verteidigungsmittel und ebensolcher Bündnissysteme, denn das Recht wird Dir nicht helfen, wenn Du von Todfeinden umzingelt bist, die Dir ans Leder wollen.

Zweitens: Dieses "Kümmern um die Sicherheit" umfasst auch einen präventiven militärischen Einsatz gegen Staaten, die sich mit Massenvernichtungswaffen darauf vorbereiten, einen anderen Staat und die dort lebenden Menschen auszulöschen. Abzuwarten oder sich mit der Ineffektivität des Rechts vor einem entschlossenen Handeln zu drücken ist eine unverantwortliche Nicht-Entscheidung, die in den oben aufgeführten Beispielen von Ruanda und Srebrenica eine Unzahl unschuldiger Menschenleben gekostet hat.

Drittens: Wer mit dem Völkerrecht argumentiert ohne Völkerrechtswissenschaftler zu sein, der macht das immer und ausschließlich zu Propagandazwecken. Dementsprechend wenig ernst braucht man diese Argumente zu nehmen.

Moralisten sind eine Zeitgeisterscheinung von Menschen, die in der Lage sind, ihren ethischen Kompass beliebig nach den ideologischen Bedürfnissen zu stellen. Bezogen auf die jüngsten Ereignisse bezüglich Gaza und Iran möchte man den Moralaposteln in Anbetracht der Bigotterie und Heuchelei ihrer völkerrechtlichen Argumente meine Lieblingsdefinition von Antisemitismus ins Stammbuch schreiben: Antisemitismus ist, wenn Du einen Juden für etwas kritisierst, was Du einem anderen durchgehen lässt.

 

Sehr geehrte Leser!

Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:

alte Website der Zeitung.


Und hier können Sie:

unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen

in der Druck- oder Onlineform

Unterstützen Sie die einzige unabhängige jüdische Zeitung in Deutschland mit Ihrer Spende!

Werbung


Alle Artikel
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und das Angebot zu verbessern. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Mehr dazu..
Verstanden