Selbstverteidigung gegen den nuklearen Holocaust – Israels Präventivschlag und das sogenannte „Völkerrecht“

Die Vereinten Nationen sind mit ihren Gremien moralisch gescheitert.© INA FASSBENDER / AFP
Jahrelang ließ der Westen die mörderischen Stellvertreter der Mullahs – von der Hisbollah über die Huthi bis zur Terror-Bande Hamas – ungestört Raketen auf Israel feuern. Doch als der jüdische Staat endlich zurückschlägt, ist das Geschrei groß: angeblich „völkerrechtswidrig“, angeblich „unverhältnismäßig“. Dabei sprechen selbst renommierte Völkerrechtler von einem legitimen Akt der Selbstverteidigung gegen ein Regime, das mit der Atombombe die Auslöschung Israels plant. Besonders Israel steht dabei im Fokus: Scheinexperten verkünden mit Pathos, was Israel angeblich nicht dürfe, und werfen dem Land angebliche völkerrechtswidrige Handlungen vor, während andere tatsächliche Verstöße globaler Terrorfreunde, wie beispielsweise Syrien und Katar kaum Beachtung finden. Wer da noch fragt, ob der jüdische Staat „zuerst geschossen“ hat, verkennt nicht nur die Realität, sondern betreibt gefährliche Täter-Opfer-Umkehr. (JR)
Das Völkerrecht ist in den letzten Jahren erstaunlich populär geworden. Ob die feministische ex-Außenministerin, Annalena Baerbock, die ja zu Beginn ihrer erstaunlichen Karriere von sich behauptet hatte, in diesem Nischengebiet des Rechts über Grundkenntnisse zu verfügen, damit zu tun hat, wissen wir nicht genau.
Ich allerdings verfüge nachgewiesenermaßen über solche Grundkenntnisse, denn ich hatte in meinem 1. juristischen Staatsexamen Völkerrecht als Wahlfach und musste mich daher damit auseinandersetzen. Und mit diesen Grundkenntnissen ausgestattet wundere ich mich schon länger über die Popularität, die Völkerrecht neuerdings genießt. Vor allem scheint es bei denen populär zu sein, die über die nötigen Grundkenntnisse eben nicht verfügen und bei denen, die sich für diese eigentlich auch gar nicht interessieren.
Denn das Völkerrecht wird zunehmend missbraucht, und zwar vornehmlich für Propagandazwecke. Selbsternannte Scheinexperten zitieren mit salbungsvollem Pathos mittlerweile Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta und verkünden (als sei es das Ergebnis neuester wissenschaftlicher Forschung), dass militärische Gewalt irgendwie verboten sei.
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