Ab wann sind Einzelfälle eigentlich keine Einzelfälle mehr?

Das Sicherheitslage im öffentlichen Raum hat sich in Deutschland massiv verschlechtert.© MICHAEL NGUYEN / NURPHOTO / NURPHOTO VIA AFP
Deutschland hat sich an eine barbarische Gewalt gewöhnt, die noch vor wenigen Jahrzehnten als Ausnahmezustand gegolten hätte. Messerattacken, Axtangriffe, Gruppenvergewaltigungen, „polizeibekannte“ islamische Täter und die immer gleiche Beschwichtigungsformel von der „psychischen Ausnahmesituation“ prägen längst den Alltag eines Landes, dessen Sicherheitsversprechen erodiert. Während Politik, Justiz und grün-linke Medien die Realität sprachlich entschärfen, wächst für Bürger – und besonders für Juden – täglich das Risiko im öffentlichen Raum. Der Staat lässt seine Bürger und die Opfer im Stich und behandelt die zumeist islamo-migrantischen Täter allzu oft milder als jene, die das Offensichtliche aussprechen. (JR)
Dieser Artikel sollte ursprünglich den Titel „Die Vorfälle häufen sich“ bekommen, aber das wäre eine Lüge gewesen. Die „Vorfälle“, wie sie die klassische Presse gerne verharmlosend nennt, häufen sich nicht, sie sind so häufig, dass wir Bürger uns daran gewöhnt haben. Attentate mit Messern, Macheten und anderen Gegenständen gehören seit 2015 und erst recht heute zum allgemein anerkannten Lebensrisiko, ungefähr so, wie einen Autounfall zu haben oder im Haushalt zu verunglücken. Gelegentlich huscht eine Meldung durch den Lokalteil, das Ergebnis eines „Vorfalls“ steht gelegentlich dann 14 Tage später unter „Todesanzeigen“, noch sechs Monate später erfahren wir oft, dass ein Mörder nichts für seinen Mord kann, da er, leider leider, zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war und sein Opfer zwar entweder lebenslang traumatisiert oder behindert oder tot ist, der Täter aber entweder unter Auflagen frei, auf Bewährung frei oder in einer forensischen Anstalt untergekommen ist. Haftstrafen gibt es eher selten, so etwas würde den Täter ja auch in seiner Resozialisierung behindern.
Der Täter war „ein Mann“
Reden wir über die „Vorfälle“, die gerne mit der Einleitungsfloskel „ein Mann“ oder „ein Berliner (hier Stadt Ihrer Wahl einsetzen) beginnen. Anders: In jeder Stadt gab und gibt es Ecken, die brave und nicht ganz lebensmüde Bürger schon immer zur Nacht- und gelegentlich auch Tagzeit gemieden haben. Da war es dunkel, nicht ganz geheuer und die Wahrscheinlichkeit, vor die Wahl zwischen „Geld oder Leben“ oder „erst Leben, dann Geld“ gestellt zu werden, war an diesen sogenannten „Kriminalitätsschwerpunkten“ höher als beispielsweise in der Fußgängerzone zur Mittagszeit. Diese Zeiten sind lange, mindestens schon elf Jahre, her.
Ein paar kleine Meldungen der letzten Wochen: In Leipzig wird ein Busfahrer, der „eine Gruppe junger Männer“ um Ruhe bittet, von einem angeblich 13-jährigen Kind derart krankenhausreif geprügelt, dass er einen Schlaganfall erleidet und im Koma liegt. Der Täter ist der Polizei, wie so oft, als Intensivtäter bekannt und wer ein wenig recherchiert, der erfährt, dass „das Kind“ nahöstlichen Migrationsvordergrund hat. Der Schläger ist aber minderjährig und dürfte so um eine Strafe herumkommen. Er hat ja quasi „keinen Einblick in seine Handlungen“ und wird, wenn er überhaupt vor einen Richter oder eine Richterin treten muss, sicher dafür Verständnis finden, dass er ja sein ganzes Leben noch vor sich hat, dass man ihm nicht durch eine Vorstrafe verbauen möchte. Vielleicht entwickelt er sich doch noch später zum Raketenspezialisten, wenngleich für die Hisbollah.
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