Nicht am hippokratischen Geist gebunden: „Lagermedizin“ in Auschwitz

Von der deutschen Ärztekammer lange nicht thematisiert, wurde nicht nur im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz eine grausame und unsägliche Foltermedizin praktiziert, die von SS-Ärzten wie Josef Mengele oder Carl Clauberg mit sadistischer Akribie und Eifer umgesetzt wurde. Sie führten zahlreiche Sterilisations- und Menschenversuche durch, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefordert wurden. Die kranken Hirne der entmenschten Nazi-Ärzte kannten keine Grenzen beim Ausdenken immer neuer Folterexperimente. Dazu gehörten auch tödliche Phenolinjektionen und chirurgische Eingriffe ohne Narkose. Das Krankenrevier wurde entgegen seiner medizinisch-ethischen Bestimmung zu einem schrecklichen Ort des Mordens. Besonders tragisch war die erzwungene Mitarbeit jüdischer Häftlingsärztinnen und -ärzte, die zwischen Befehlsgehorsam und ihrer eigentlichen Berufung standen und dennoch versuchten, so viele Leben wie möglich zu retten. Zugleich nutzten sie ihre Stellung, um Widerstand zu leisten oder durch Triage wenigstens einigen Leidenden zu helfen. Dieses entsetzliche System der sogenannten „Lagermedizin“ offenbarte einen weiteren Aspekt der völligen Missachtung aller humanitären Grundsätze durch die Nationalsozialisten. (JR)
Zwischen dem Frühjahr 1940 und bis zum 27. Januar 1945 existierte das größte Vernichtungslager im deutsch-nationalsozialistischen Machtbereich auf polnischem, ostoberschlesischem Boden – in Auschwitz. Auschwitz-Birkenau ist das größte Lager, in dem Juden von Nationalsozialisten mit Gas ermordet wurden, Synonym für den Holocaust per definitionem. Die Krematoriumsöfen waren Tag und Nacht in Betrieb, ebenso rauchten, weiße Menschenasche ausstoßend, die KZ- Schornsteine. Auschwitz – (Birkenau) ist der größte Friedhof der Menschengeschichte. Ein Fünftel bis ein Viertel der während des Holocaust getöteten Juden wurde hier ermordet, etwa 1 Million Menschen jeden Alters und jeden Geschlechts. Hinzu kommen die Hunderttausende Opfer wie Oppositionelle, Sinti, Roma, sog. Arbeitsscheue, Homosexuelle, sog. als „Bibelforscher“ genannte Zeugen Jehovas Kriegsgefangene und andere Opfergruppen.
Beteiligt am systemischen Judenmord waren SS-Ärzte, die in eigener Machtvollkommenheit nach Gutdünken über Leben und Tod entschieden. Zum medizinischen Personal in Auschwitz gehörten als Mitglieder der SS „Lagerärzte“, Zahnärzte, Gynäkologen, Bakteriologen. Victor Capusius und Adolf Krömer waren die Lagerapotheker. Horst Schumann war Lagerarzt „Leiter der Röntgenkastration“, Heinrich Plaza war der Lager-Pathologe. Carl Clauberg war Gynäkologe, der grausame Sterilisationsversuche an weiblichen Häftlingen durchführte. Josef Mengele war Lagerarzt im „Zigeunerlager“, im Häftlingskrankenbau des Männerlagers, SS-Lazarett und Leiter pseudomedizinische Versuche an Häftlingen. Und all die anderen in die Tausende gehenden Mediziner, die sich nicht am hippokratischen Eid gebunden fühlten.
Pseudomedizinische Versuche
Die menschenverachtenden, unmenschlichen pseudomedizinischen Versuche erfolgten mit freundlicher Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die großzügig Fördermittel an das Versuchslaboratorium Auschwitz vergab. Die von der DFG unterstützten Mediziner haben sich nach 1933 in hohem Maße und zu großen Teilen bedenkenlos in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes gestellt. Dies begann mit der Vertreibung jüdischer Wissenschaftler aus den Universitäten und erreichte seinen grausamen Höhepunkt in den Menschenversuchen eines Josef Mengele in Auschwitz, totbringende Versuche, die von der DFG mit Geldern und Apparaten gefördert wurden.
Zur Abteilung V (Sanitätswesen) gehörten in Auschwitz die KZ-Ärzte und Pfleger des Krankenreviers. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Gesundheitszustandes der Häftlinge zwecks Arbeitseinsatz. In späteren Jahren entwickelte sich zunehmend die Einlieferung ins Krankenrevier als Todesurteil. Tötungen mittels Phenolinjektionen, teils tödliche medizinische Versuchsreihen, unnötige Operationen zu Übungszwecken wurden in den Baracken des Krankenreviers durchgeführt. Der Lager- und SS-Standortarzt stellte nach der Ermordung von Häftlingen nachträglich Totenscheine mit natürlicher Todesursache aus. Diese veranlassten auch die unmittelbare Einäscherung der Toten, die im lagereigenen Krematorium vorgenommen wurden. Bei den Totenscheinen, die willkürlich ausgestellt wurden, kam es nicht selten zu makabren Vorkommnissen. Einmal wurde einem deutschen Häftling als Todesursache „Nekrose am linken Bein“ bescheinigt. Eine Lebensversicherung fragte deswegen nach, weil dem Toten vor der Einlieferung ins KZ das linke Bein amputiert worden war. Die Totenmeldung wurde daraufhin dahingehend „korrigiert“, dass der Mann am rechten Bein verstorben sei. Bei den Sterbeurkunden handelte es sich jedes Mal um perfide Fälschungen, um die Verwischung der Spuren von Massenmorden, die an wehrlosen Häftlingen begangen wurden.
Jüdische Häftlingsärzte
In ihrer perfiden Obsession rekrutierte die SS unter den Häftlingen Hunderte Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenbau eingesetzt wurden. Die zumeist jüdischen Häftlingsärzte waren damit zu „Funktionshäftlingen“ geworden, die gezwungenermaßen der SS zuarbeiten mussten. Das Dilemma dieser Häftlinge bestand darin, befehlsmäßig Aufgaben zu leisten, die Mithäftlinge in letzter Konsequenz dem Tod überantworteten. Damit waren sie nolens volens zu „Agenten der eigenen Vernichtung“ verurteilt, wie es Dan Diner einmal ausgedrückt hat. Indes, anders formuliert, die Häftlingsärzte waren nichts anderes als Geiseln der SS-Totenkopfverbände, ähnlich dem erpressten Handeln der Judenräte in den polnischen Ghettos, Opfer im Getriebe der Todesmaschinerie von Auschwitz. Zwar bot eine Stelle im Krankenbau gewisse „Privilegien“, garantierte ihr eigenes Überleben in Auschwitz keineswegs, steigerte jedoch die Chance darauf erheblich. Häftlingsärzte und -pfleger gehörten zur sogenannten Lagerprominenz. Vom Tod durch Hunger und Entkräftung blieben sie weitgehend verschont.
Der deutsch-polnische Historiker Bogdan Musial hat die Geschichte der Häftlingsärzte im „Gesundheitswesen“ des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von seiner Errichtung bis zur – mit Todesmärschen verbundenen – Räumung im Januar 1945 erstmals in einer Monografie systematisch beleuchtet und damit ein bislang weniger beachtetes Kapitel im Vernichtungskosmos der Konzentrationslager erschlossen.
Es mangelt keineswegs an wissenschaftlichen Abhandlungen über den Einsatz der Häftlingsärzte in den Konzentrationslagern, wobei zwischen zwei Narrativen zu unterscheiden ist – das polnische und das westliche. Musial stützt sich auf die in Ost und West gleichermaßen heute zugänglichen Quellen, darunter Ermittlungsprotokolle, die ukrainische Militärstaatsanwälte der Roten Armee gefertigt hatten und heute im Staatsarchiv Moskau aufbewahrt werden. Aufgrund deren sichergestellten Beweise und Artefakte sowie Vernehmungen ehemaliger Häftlingsärzte wird das Ausmaß der erzwungenen Kooperation von Häftlingsärzten sichtbar. Von ähnlicher Relevanz sind auch die Akten zu Ermittlungen gegen den flüchtigen und nie gefassten SS-Arzt Josef Mengele, die von der Frankfurter Staatsanwaltschaft unter Fritz Bauer erfolglos geführt wurden. Einige Häftlingsärzte, die Auschwitz überlebt hatten, haben die Geschehnisse aus eigenem Blickwinkel dargestellt und Zeugnis abgelegt.
Ethisches Dilemma
Durch die Übernahme einer Position als Häftlingsarzt konnten sich MedizinerInnen die eigene Haftsituation zwar etwas erleichtern, standen aber vor einem massiven ethischen Dilemma. Um dennoch ärztlich helfen zu können, nahmen es Häftlingsärzte hin, nur für einen Teil der Kranken sorgen zu können, die anderen PatientInnen aber dem Tod überlassen zu müssen. Im Rahmen dieser beschränkten Möglichkeiten trugen sie erheblich zur Verbesserung der Krankenbetreuung in den Lagern bei und retteten unzählige Menschenleben. Ihr eigenes Leben war zusätzlich durch ansteckende Krankheiten wie Fleckfieber bedroht, einige wurden in andere KZ verlegt. Einige wenige polnische Häftlingsärzte, so Musial, wurden sogar freigelassen.
Nach der Befreiung von Auschwitz kam es zu zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen Auschwitzhäftlinge, auch gegen ehemalige Häftlingsärzte. In der westlichen Forschung wurden diese Quellen bislang kaum rezipiert. In Musials Studie spielen sie eine zentrale Rolle.
Im Gegensatz zu der bundesrepublikanischen ging die polnische Nachkriegsjustiz entschlossen sowohl gegen Auschwitztäter als auch gegen deren Helfershelfer unter den Häftlingen vor, sofern sie ihrer habhaft wurde. Bis 1950 lieferten die alliierten Besatzungsbehörden 1.817 mutmaßliche Kriegsverbrecher an Polen aus, darunter einige Hundert, die in Auschwitz eingesetzt waren. Unter ihnen befanden sich vier Lagerärzte. Unter den in Auschwitz knapp 10.000 eingesetzten SS-Angehörigen standen gerade einmal 673 als Angeklagte vor polnischen Gerichten.
Musials Urteil über die Dilemmata der jüdischen Häftlingsärzte ist dann unangemessen, wenn er ihren Umgang mit den Kranken als „deutlich zu wünschen übrig“ lassend beschreibt – ohne einen Beleg dafür anzuführen. Das gilt auch für eine Täter-Opfer-Umkehr, die Eingang in Publikationen gefunden hat, wonach einige Häftlingsärzte eine „negative Berühmtheit“ dadurch erlangt hätten, die die der eigentlichen SS-Täter „überschattet“ hätten.
Bogdan Musial: „Lagermedizin“ in Auschwitz. Funktion und Dilemmata der Häftlingsärzte 1940-1945, Hamburger Edition, Verlag des Hamburger Instituts für Sozialforschung, Hamburg 2024, 653 S., 45 Euro.
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