Nationalsozialismus und Kunst: Der Angriff auf die geistige Freiheit (Teil 2)

Ausstellung „Gurlitt: Statusbericht, Nazi-Kunstraub und seine Folgen“ („Bestandsaufnahme Gurlitt“) in der Bundeskunsthalle Bonn, 2017© AWAD AWAD / AFP
Der Nationalsozialismus verstand Kunst nicht als freien Ausdruck, sondern als politisches Instrument zur Formung von Volk und Weltanschauung. Alles Moderne, Abstrakte und Experimentelle galt dem Regime als Bedrohung einer vermeintlich „völkischen Ordnung“ und wurde systematisch diffamiert, verfolgt oder vernichtet. Unter der Ägide von Adolf Hitler und seinen Kulturideologen entstand ein ästhetisches Zwangssystem. Avantgardistische Stilrichtungen in der Kunst lehnten sie pauschal als „undeutsch“ und „typisches Judenprodukt“ ab. Die Verfemung des Bauhauses und die Inszenierung der Ausstellung „Entartete Kunst“ markieren den Tiefpunkt einer menschenverachtenden Kulturpolitik, die nicht nur Kunst zerstörte, sondern die geistige Freiheit insgesamt. Die Diffamierung der Moderne, die Plünderung jüdischen Eigentums und die propagandistische Verklärung eines rassistischen Menschenbildes wirken bis in unsere Gegenwart nach. (JR)
Das „Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“ aus dem Jahre 1938 wurde nach Ende der NS-Herrschaft weder vom Alliierten Kontrollrat noch vom bundesdeutschen Gesetzgeber aufgehoben. Viele Kunstwerke, die damals von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, sind bis heute verschollen. Das Deutsche Zentrum für Kulturgutverlust verzeichnet über 150.000 Objekte, von denen angenommen wird, dass sie in der NS-Zeit enteignet wurden, und bei denen noch ermittelt werden muss, wer rechtmäßigen Besitzanspruch auf die Werke hat. Um die Aufklärung der Enteignungen voranzutreiben, unterzeichneten 1998 in Washington 44 Staaten zentrale Grundsätze, die sogenannten Washington Principles.
In jüngerer Zeit erlangte der sogenannte „Schwabinger Kunstfund“ internationale Aufmerksamkeit. Im November 2013 wurde bekannt, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft in einer Münchener Wohnung über 1.200 Kunstwerke beschlagnahmt hatte. Die Wohnung gehörte Cornelius Gurlitt, der Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt. Dieser war während der NS-Zeit damit beauftragt, Tauschgeschäfte mit „entarteter“ Kunst zu betreiben. Die vom Bund und der bayerischen Landesregierung eingesetzte Taskforce kam 2016 in ihrem Abschlussbericht zum Ergebnis: Bei rund 500 Kunstwerken der Münchener Wohnung könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich hier um NS-Raubkunst handelt. Tatsächlich nachgewiesen werden konnte dies jedoch nur in fünf Fällen. Die Restitutionsforschungen im „Fall Gurlitt“ dauern an und werden weiterhin öffentlich diskutiert. Im November 2017 zeigten das Berner Kunstmuseum und die Bundeskunsthalle Bonn in zwei Ausstellungen erstmals Werke aus dem „Bestand Gurlitt“.
Gurlitt verstarb 2014. Sein Nachlass hat in Erinnerung gerufen, dass die Provenienzforschung großen Nachholbedarf hat. Bis heute gehen Museen den Provenienzlücken kaum noch nach.
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