IStGH-Chefankläger Karim Khan unter Druck: Justiz ermittelt wegen Machtmissbrauchs
Karim Khan ist Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. © DIMITAR DILKOFF AFP
Ausgerechnet der Mann, der mit erhobenem Finger Israel vorschreiben will, wie sich der jüdische Staat gegen den entmenschten Terror der Hamas verteidigen darf und deswegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu angeklagt und mit einem Haftbefehl belegt hat, ist nun selbst im Visier der Justiz, weil für ihn offensichtlich die Gesetze des Umgangs der Menschen miteinander und vor allem gegenüber Frauen nicht zu gelten scheinen. Karim Kahn, der schon öfter antisemitisch auffällig gewordene Islami und Chefankläger des seinen Namen nicht verdienenden Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), werden aufgrund erdrückender Beweise sexuelles Fehlverhalten und Machtmissbrauch vorgeworfen. Da die Kenntnis über das Fehlverhalten Kahns offensichtlich ohne Gegenmaßnahmen dieses Scheingerichts vorlag, erübrigt sich ein weiterer Kommentar über die Scheinheiligkeit und die moralische Verkommenheit dieser obsoleten und längst aufzulösenden Institution an dieser Stelle. (JR)
In Zeiten des pandemischen Wahnsinns scheint diese Meldung für Menschen, die an Karma glauben, eine selbsterfüllende Prophezeiung zu sein: Gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ICC), Karim Khan, geht nun die Justiz vor. Der Vorwurf: sexuelle Belästigung. Das teilte die Präsidentin der Vertragsstaatenkonferenz für den IStGH, Päivi Kaukoranta, laut dem Rechtsportal Legal Tribune Online (LTO) mit.
Die Vorwürfe sind alles andere als neu. Bereits im Oktober 2024 wurde bekannt, dass eine Meldung über sexuelle Übergriffe eingegangen sei. Laut LTO stammte diese von einer unbeteiligten dritten Person, die die Vorkommnisse mitbekommen haben soll. Das vermeintliche Opfer sei eine Mitarbeiterin Khans gewesen, was darauf hindeutet, dass es sich um den Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses handeln könnte.
Sie können diesen Artikel vollständig in der gedruckten oder elektronischen Ausgabe der Zeitung «Jüdische Rundschau» lesen.
Vollversion des Artikels
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Hier können Sie
die Zeitung abonnieren,
die aktuelle Ausgabe oder frühere Ausgaben kaufen
oder eine Probeausgabe der Zeitung bestellen,
in gedruckter oder elektronischer Form.
Sehr geehrte Leser!
Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:
alte Website der Zeitung.
Und hier können Sie:
unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen
in der Druck- oder Onlineform
Werbung