IStGH-Chefankläger Karim Khan unter Druck: Justiz ermittelt wegen Machtmissbrauchs

Karim Khan ist Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
© DIMITAR DILKOFF AFP

Ausgerechnet der Mann, der mit erhobenem Finger Israel vorschreiben will, wie sich der jüdische Staat gegen den entmenschten Terror der Hamas verteidigen darf und deswegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu angeklagt und mit einem Haftbefehl belegt hat, ist nun selbst im Visier der Justiz, weil für ihn offensichtlich die Gesetze des Umgangs der Menschen miteinander und vor allem gegenüber Frauen nicht zu gelten scheinen. Karim Kahn, der schon öfter antisemitisch auffällig gewordene Islami und Chefankläger des seinen Namen nicht verdienenden Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), werden aufgrund erdrückender Beweise sexuelles Fehlverhalten und Machtmissbrauch vorgeworfen. Da die Kenntnis über das Fehlverhalten Kahns offensichtlich ohne Gegenmaßnahmen dieses Scheingerichts vorlag, erübrigt sich ein weiterer Kommentar über die Scheinheiligkeit und die moralische Verkommenheit dieser obsoleten und längst aufzulösenden Institution an dieser Stelle. (JR)

Von Julian M. Plutz

In Zeiten des pandemischen Wahnsinns scheint diese Meldung für Menschen, die an Karma glauben, eine selbsterfüllende Prophezeiung zu sein: Gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ICC), Karim Khan, geht nun die Justiz vor. Der Vorwurf: sexuelle Belästigung. Das teilte die Präsidentin der Vertragsstaatenkonferenz für den IStGH, Päivi Kaukoranta, laut dem Rechtsportal Legal Tribune Online (LTO) mit.

Die Vorwürfe sind alles andere als neu. Bereits im Oktober 2024 wurde bekannt, dass eine Meldung über sexuelle Übergriffe eingegangen sei. Laut LTO stammte diese von einer unbeteiligten dritten Person, die die Vorkommnisse mitbekommen haben soll. Das vermeintliche Opfer sei eine Mitarbeiterin Khans gewesen, was darauf hindeutet, dass es sich um den Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses handeln könnte.

Bislang schweigt der Mann, der zuvor einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu beantragt hatte, dem nun tatsächlich stattgegeben wurde. Damit stellte er einen demokratisch gewählten Ministerpräsidenten auf eine Stufe mit Terroristen der Hamas, die im gleichen Atemzug mit einem Haftbefehl bedacht wurden.

 

Um #metoo geht es hier nicht

Das britische Medium The Guardian veröffentlichte in den vergangenen Wochen nun Details, was man Khan en Detail vorwirft. Konkret geht es um „ungewollte sexuelle Berührungen“ sowie, was ohnehin im Raum steht und nahe liegt, um Machtmissbrauch. Dabei beruft sich die Zeitung auf mehrere Zeugen aus dem Gericht selbst, aber auch aus dem Umfeld des Chefanklägers. Khans Anwälte geben sich, was bleibt ihnen anderes übrig, kooperationsbereit. Pikant ist hierbei, dass der muslimische Beamte trotz schwerer Vorwürfe noch bis zur endgültigen Klärung im Amt bleibt, wie es in anderen Vorgängen üblich ist. Bei anderen Vorgängen dieser Art ist es üblich, dass die Beschuldigten zunächst beurlaubt wird. Einerseits, um eine mögliche Verdunklung der Taten zu verhindern, andererseits um die mutmaßlichen Opfer, aber auch Khan selbst zu schützen. Doch dies scheint weder für Khan noch für die Vereinten Nationen eine Option zu sein.

Zum Verständnis ist es wichtig zu wissen, dass es hier nicht um ein neues Entfachen einer #metoo Bewegung geht, eine weltweite Kampagne, in denen Männer nicht nur, aber immer wieder zu Unrecht von Frauen, aber auch Männern vorverurteilt wurden. Die Folgen waren drastisch: Ganze Familien wurden zerstört, aber auch Karrieren beendete der wütende #metoo-Mob. Manch andere haben sich immerhin nach Jahren der Diffamierung ihre Karriere zumindest teilweise zurückerkämpft. doch beileibe nicht alle. Daher bleiben Medien wie The Guardian und LTO auch völlig zurecht vorsichtig. Dennoch ist der Vorwurf weder neu, noch war Khan bisher, für seine Kooperationsbereitschaft bekannt. Das soll nun anders sein.

 

Khan ist gefährlich

Der gleiche Khan ist übrigens der erste Islamwissenschaftler, der es zum Chefankläger des IStGH gebracht hat. Nach dem sensationellen Coup, Vladimir Putin mit einem Haftbefehl zu belegen, war nun Netanjahu dran. Der nicht unbedeutende Unterschied: Putins Haftbefehl wurde erst, als er erlassen war, medial breitgetreten, während es beim israelischen Präsidenten anders lief: Hier entschied sich Khan – ein bisheriges No-Go – bereits die Beantragung Journalisten durchsickern zu lassen.

Eines ist sicher: Karim Khan gehört zu den gefährlichsten Menschen in der UN. Seine positive Beziehung zum Islam lässt ihn offensichtlich blind werden für die Gräueltaten von Hamas und Hisbollah. Stattdessen sieht er Israel als Aggressor und nicht als das, was es ist: ein Land, das von einer Horde blutrünstiger radikaler Muslime überfallen wurde und das sich dagegen wehrt – übrigens und entgegen aller Khans und sonstiger Taugenichtse vom Völkerrecht gedeckt.

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