Das ideologisierte Gericht von Den Haag und seine anti-israelische Richterin
Die israel-feindliche Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs will nicht etwa einem der zahlreichen Verbrecherregime, sondern dem demokratischen Staat Israel wegen angeblicher Kriegsverbrechen den Prozess machen. Ein deutscher Einspruch und eine mediale Skandalisierung bleiben aus.
Fatou Bensouda, Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag© PETER DEJONG, AFP
Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), will über Israel zu Gericht sitzen und angebliche Kriegsverbrechen zur Anklage bringen. Doch von Anfang an erweckt sie den Eindruck, befangen zu sein und das internationale Recht zu beugen, um ein von ihr – und mächtigen Interessengruppen wie der „Arabischen Liga“ und der „Organisation der Islamischen Konferenz“ (OIC) – erwünschtes Ergebnis zu erzielen. Laut dem Bericht einer jordanischen Nachrichtenagentur arbeitet sie sogar mit der Hamas und anderen Terrorgruppen zusammen.
Worum geht es? Nach eigener Darstellung führt die Staatsanwaltschaft des ICC „unabhängige und unparteiische Voruntersuchungen, Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression durch“. Am 20. Dezember 2019 verkündete Chefanklägerin Bensouda in einer schriftlichen Erklärung, es lägen nun „alle Voraussetzungen“ vor, um mit Ermittlungen „in Palästina“ zu beginnen. Sie sei „überzeugt, dass es eine vernünftige Grundlage gibt, um eine Untersuchung der Lage in Palästina gemäß Artikel 53 Absatz 1 des Statuts durchzuführen“.
Der betreffende Artikel des Römer Statuts des ICC fordert für die Einleitung eines Verfahrens „hinreichende Verdachtsgründe dafür“, „dass ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen begangen wurde“ und dass die Durchführung von Ermittlungen „im Interesse der Gerechtigkeit“ liegt. „Kurz gesagt“, schreibt Bensouda, sei sie „überzeugt dass (i) Kriegsverbrechen im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, und im Gazastreifen („Gaza“) begangen wurden oder werden […] (ii) potenzielle Fälle, die sich aus der Situation ergeben, [zur Verhandlung durch den ICC] zulässig wären; und (iii) es keine wesentlichen Gründe zu der Annahme gibt, dass eine Untersuchung nicht den Interessen der Gerechtigkeit dienen würde“.
Da der „Staat Palästina“ den Fall zum ICC überwiesen habe, sei es „nicht erforderlich, die Genehmigung der Vorverfahrenskammer einzuholen, bevor eine Untersuchung eingeleitet“ werde. Angesichts der „einzigartigen und umstrittenen rechtlichen und tatsächlichen Probleme, die mit dieser Situation verbunden sind“, habe sie aber dennoch bei der Vorverfahrenskammer „eine Zuständigkeitsentscheidung“ darüber angefordert, wo genau „Palästina“ liegt:
„Insbesondere habe ich um Bestätigung gebeten, dass das ‚Gebiet’, über das der Gerichtshof seine Zuständigkeit ausüben kann und das ich untersuchen kann, das Westjordanland einschließlich Ostjerusalem und Gaza umfasst. Diese Feststellung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Feststellung der Fähigkeit des Gerichtshofs zur Ausübung seiner Zuständigkeit und des Umfangs dieser Zuständigkeit nach dem Statut.“
Die „Palästinenser“ haben sich verpflichtet keine eigene Außenpolitik zu betreiben
Es ist offensichtlich, dass das Verfahren von Anfang an auf Rechtsbeugung und Willkür basiert, denn einen Staat „Palästina“ gibt es nicht, er ist eine ideologische Fiktion.
In jähem Gegensatz zu dieser Fiktion besagt das Völkerrecht – nämlich das Israelisch-„Palästinensische“ Interimsabkommen vom 28. September 1995 (Oslo-II) –, dass die „Palästinensische“ Autonomiebehörde sich verpflichtet, „keinerlei eigene Außenpolitik zu betreiben“, „keine Botschaften und Konsulate im Ausland zu errichten“ und „keinerlei ausländische diplomatische Missionen in der West Bank oder im Gazastreifen“ ansiedeln wird. Das bedeutet, dass sie laut dem von ihr selbst unterzeichneten Vertrag eben kein Staat ist! Die „Palästinensische Autonomiebehörde“ pfiff bekanntlich auf die Osloer Verträge und beantragte dennoch bei den Vereinten Nationen die Mitgliedschaft. Seit November 2012 ist sie nun „Nichtmitglied mit Beobachterstatus“. Das, urteilte Bensouda 2014 in einem Gastkommentar für die britische Tageszeitung „The Guardian“, reiche aus, um dem Rom-Statut (auf dem die Gerichtsbarkeit des ICC basiert) beizutreten und vor dem ICC zu klagen.
Was ist von einem internationalen Strafgerichtshof zu halten, der aufgrund der Anträge fiktiver Staaten tätig wird? Es handelt sich um eine Parodie. Man könnte auch von einem abgekarteten Spiel sprechen, und genau dies legt ein Bericht der jordanischen Nachrichtenagentur „Jafra News“ nahe, den die auf die Auswertung arabisch-„palästinensischer“ Quellen spezialisierte israelische Medienbeobachtungsgruppe „Palestinian Media Watch“ (PMW) aus dem Arabischen ins Englische übersetzt hat.
Was dort an Informationen steht, ist ausgesprochen brisant und kompromittierend. So berichtet „Jafra News“ unter Berufung auf eine Quelle in der „Palästinensischen Autonomiebehörde“, die mit dem Büro der Chefanklägerin in Kontakt steht, dass das gesamte Vorverfahren, in dem über die Zuständigkeit des ICC entschieden wurde, nur eine Show war, dazu bestimmt, „das öffentliche Image des ICC … in einer sensiblen Untersuchung wie dieser“ zu schützen. Wörtlich heißt es in dem Bericht von „Jafra News“:
„Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte der palästinensischen Seite, dass sie nicht auf die Entscheidung der Vorabteilung [d.h. der Vorverfahrenskammer; S.F.] gewartet habe, ehe sie mit den Vorbereitungen für die Einleitung einer Untersuchung begann. Dies liegt daran, dass die oben genannte Entscheidung [dass der ICC zuständig ist] eine ausgemachte Sache ist und eine Petition an diese [Vorverfahrens-] Kammer überhaupt nur aus Gründen des Schutzes des öffentlichen Images des ICC und seiner ordnungsgemäßen Tätigkeit eingereicht wurde, wo es um seine offizielle Autorität in einer sensiblen Untersuchung wie dieser geht.“
Bensouda hatte also schon entschieden, sich für zuständig zu erklären, das juristische Verfahren wurde nur durchgeführt, um der Öffentlichkeit vorzugaukeln, dass alles mit rechten bzw. rechtsstaatlichen Dingen zugehe. Das ist nicht der einzige Skandal. Hinter den Kulissen traf sie offenbar Absprachen mit der „Palästinensischen Autonomiebehörde“: In dem jordanischen Bericht heißt es, „die ICC-Generalstaatsanwältin Fatou Bensouda und ihre Mitarbeiter“ hätten Informationen über den geplanten Prozess an die PA weitergegeben und mitgeteilt, dass das Büro der Chefanklägerin alle nötigen Vorbereitungen für die Anklage getroffen habe – und das zu einem Zeitpunkt, als noch gar nicht feststand, ob das Gericht überhaupt zuständig ist!
„Angesichts der Absprache zwischen der PA und der ICC-Staatsanwältin, die lediglich ein Scheinverfahren eingeleitet hat, um das Image des ICC zu schützen, ist es kein Wunder, dass die PA optimistisch ist“, kommentieren die Autoren von „Palestinian Media Watch“. Sie zitieren den Generalsekretär des PLO-Exekutivkomitees, Saeb Erekat, mit den Worten, er sei „zuversichtlich, dass bald eine gerichtliche Untersuchung hochrangiger israelischer Beamter in Bezug auf Siedlungen und andere Kriegsverbrechen gegen das palästinensische Volk eingeleitet wird“.
Hamas als Anklägerin?
Der ICC ist also nicht nur voreingenommen und gaukelt rechtsstaatliche Abläufe vor, wo die Entscheidung in Wahrheit bereits getroffen ist, sondern arbeitet eng mit der Partei der „Anklage“ – wenn man es denn so nennen will – zusammen. „Palestinian Media Watch“ liegen nach eigenen Angaben Erkenntnisse darüber vor, dass es „auf höchster Ebene Kontakte zwischen dem ICC und der Palästinensischen Autonomiebehörde gegeben hat“ (wenn auch der Inhalt der Treffen nicht bekannt sei). Die Autoren des PMW-Berichts verweisen dazu auf ein Foto, das WAFA, die offizielle Nachrichtenagentur der PA, veröffentlicht hat.
Es zeigt nach Angaben von PMW ein Treffen von PA-Premierminister Muhammad Shtayyeh mit Fatou Bensouda, das laut WAFA am 15. Februar 2020 stattgefunden hat. Diese Kollaboration zwischen dem Büro der Chefanklägerin und der „Palästinensischen Autonomiebehörde“ erklärt laut PMW auch, warum Erekat schon Ende Dezember im Brustton der Überzeugung vorhersagte, wie der Prozess ausgehen werde. Laut WAFA kommentierte er die eingangs zitierte Erklärung Bensoudas mit den Worten:
„Der Schritt der Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung ihrer Position, dass der ICC territorial zuständig ist, um die laufenden Verbrechen Israels, der Besatzungsmacht, zu untersuchen. Es ist der letzte Schritt zur Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung und eine Botschaft der Hoffnung an unser Volk, die Opfer dieser Verbrechen, dass Gerechtigkeit tatsächlich möglich ist.“
Mitwirkende an diesem Akt der „Gerechtigkeit“ ist ausgerechnet die Hamas: Am 21. Dezember erklärte Erekat gegenüber dem offiziellen Fernsehen der „Palästinensischen Autonomiebehörde“, dass die Hamas und andere Terrorgruppen an der Seite der PA an dem Verfahren vor dem ICC beteiligt seien. Die Einzelheiten, laut Erekat: Gleich nachdem die „Palästinensische Autonomiebehörde“ in die Gerichtsbarkeit des ICC aufgenommen worden war – das geschah im Jahr 2015 – , habe Präsident Machmud Abbas ein „oberstes nationales Komitee“ eingerichtet, das für alle Angelegenheiten des ICC und die Anklage gegen den Staat Israel zuständig ist. Er selbst, so Erekat, führe den Vorsitz, PA-Außenminister Riad Al-Malki sei der Verbindungsmann zum ICC. „Dieser Ausschuss“, so Erekat, „umfasste ausnahmslos [Fraktionen] aus allen Bereichen des palästinensischen politischen Spektrums. Die Anzahl der Ausschussmitglieder betrug 45 und wir arbeiteten alle als Team. Dr. Ghazi Hamad [von der Hamas] wurde sogar zum Sprecher des Komitees gewählt.“
„Er ist ein hochrangiger Hamas-Beamter“, erklärt der Interviewer des PA-Fernsehens den Zuschauern. Erekat weiter:
„Es waren sechs aus der Hamas-Bewegung. Und Schwester Khalida Jarrar, die die Volksfront [für die Befreiung Palästinas; PFLP] vertrat und die, so Allah will, [aus dem Gefängnis] freigelassen wird. Und da war [der stellvertretende Generalsekretär der Terrorgruppe DFLP] Bruder Qais [Abd Al-Karim] Abu Laila.“
„Palestinian Media Watch“ urteilt:
„Die engen Kontakte zwischen der ICC-Staatsanwaltschaft und der PA, die der PA-Beamte gegenüber Jafra News offengelegt hat, sowie ihre Einreichung eines Scheinantrags, der lediglich das Image des ICC schützt, untergraben grundlegend die Professionalität, Unparteilichkeit und Ethik der ICC-Staatsanwaltschaft und sind ein klarer Missbrauch ihrer Position.“
Wenn dem ICC tatsächlich daran gelegen sei, sein Image zu schützen, dann sollte er aufhören, Bensoudas „Täuschung“ zu folgen, und „eine gründliche Untersuchung der Kontakte zwischen der Staatsanwältin und dem PA-Ausschuss“ einleiten, „der sich aus palästinensischen Terrororganisationen zusammensetzt, die unbestreitbar Verbrechen begangen haben, von der Art, mit der ein Gericht sich befassen würde, wenn es zuständig wäre.“
Bensoudas Selbstermächtigung in dieser Sache ist international heftig umstritten und wird auch von Staaten abgelehnt, die enge Verbündete der „Palästinensischen Autonomiebehörde“ sind oder einen Staat „Palästina“ sogar anerkannt haben. Die Bundesrepublik Deutschland, Australien, Österreich, Brasilien, die Tschechische Republik, Ungarn und Uganda sandten im Februar schriftliche Dokumente zum ICC nach Den Haag, in denen sie jeweils darum baten, Amicus Curiae zu werden – ein „Freund des Gerichts“, der nicht an dem Fall beteiligt ist, aber seine Ansichten äußert. Sie alle stellten fest, dass „Palästina“ die Strafgerichtsbarkeit über sein Hoheitsgebiet nicht nach Den Haag übertragen könne. Kein einziges Land beantragte, für die gegenteilige Rechtsauffassung zu sprechen. Israels amtierender Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sagte daraufhin, er habe mit mehreren Vertretern dieser Länder gesprochen. „Sie haben zusammen mit internationalen Organisationen und führenden Experten der Welt klar zum Ausdruck gebracht, dass das internationale Gericht nicht befugt ist, den Konflikt zwischen dem Staat Israel und den Palästinensern zu erörtern.
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