Im Namen der sechs Millionen: 80 Jahre nach dem Nürnberger Urteil

Am 1. Oktober 1946 diskutierten die Deutschen angeregt über die Entscheidung des Nürnberger Tribunals, die in den Zeitungen veröffentlicht worden war.© Wikipedia/Bundesarchiv_Bild_146-1990-032-29A
Die Nürnberger Prozesse waren weit mehr als die Abrechnung der Sieger mit den Besiegten: Erstmals mussten sich führende Vertreter eines Staates persönlich vor einem internationalen Gericht für Angriffskrieg, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Deutsche Originaldokumente, Zeugenaussagen und Filmaufnahmen offenbarten das ganze Ausmaß der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie und widerlegten die heuchlerischen Schutzbehauptungen der Angeklagten. Jüdische Juristen, Ermittler und Organisationen leisteten einen entscheidenden Beitrag dazu, dass die Entrechtung, Verfolgung und Ermordung von sechs Millionen Juden umfassend dokumentiert wurde. Trotz rechtsstaatlicher Einwände schuf Nürnberg damit einen bis heute gültigen Grundsatz: Auch Staatsführer stehen nicht über dem Recht. Achtzig Jahre nach dem Urteilsspruch vom Oktober 1946 hat dieser Grundsatz allerdings eine Karriere gemacht, die seine Schöpfer nicht vorhergesehen haben dürften. Das Gericht in Den Haag, das ihn heute verwaltet, hat gegen Assad nie Anklage erhoben und gegen die Mord-Mullahs nie ermittelt. Sein bekanntester Haftbefehl gilt dem Regierungschef des jüdischen Staates — jenes Staates, der sich gegen ebensolche Mörder verteidigt. Führte man den Nürnberger Prozess heute in Den Haag, dann müsste man tatsächlich befürchten, dass die Gemeuchelten der Konzentrationslager auf der Anklagebank säßen und ihre Mörder als Zeugen der Anklage auftreten dürften. Im Namen der sechs Millionen sprach Nürnberg Recht. Heute zielt man im Namen der Opfer nahezu ausschließlich auf ihre eigenen Nachkommen. (JR)
„Die Geschichte hat noch nie solche Schrecken erlebt“
Diese Worte stammen von Hartley Shawcross, dem Vertreter der britischen Anklage im Nürnberger Prozess. Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 verhandelte das Internationale Militärtribunal gegen 24 führende Vertreter des nationalsozialistischen Deutschlands.
Gerechtigkeit oder Rache der Sieger?
Die Idee einer unvermeidlichen Bestrafung der Nazi-Verbrecher für ihre Gräueltaten entstand bei den Führern der Alliierten während des Zweiten Weltkriegs. Im Oktober 1941 verkündete US-Präsident Franklin D. Roosevelt, dass den Nazis „eines Tages schreckliche Vergeltung“ bevorstehe, und der britische Premierminister Winston Churchill fügte hinzu: Die von ihnen in den Ländern Europas begangenen Gräueltaten „übertreffen alles, was in den dunkelsten Epochen der Menschheit bekannt war“. Die Haager Abkommen und die Genfer Konventionen hatten zwar Regeln für die Kriegführung festgelegt, doch fehlten ein ständiges internationales Strafgericht und ein umfassendes, allgemein anerkanntes Verfahren zur persönlichen Ahndung derartiger Verbrechen. Erstmals wurden führende Repräsentanten eines Staates vor einem internationalen Gericht persönlich zur Verantwortung gezogen. Die Grundlage dafür schufen die vier Hauptalliierten am 8. August 1945 mit dem Londoner Viermächte-Abkommen und dem Statut des Internationalen Militärgerichtshofs.
Jüdische Juristen und Mitarbeiter spielten bei der Vorbereitung des Prozesses eine bedeutende Rolle. Der sowjetische Rechtswissenschaftler Aron Trainin prägte die juristische Debatte über Angriffskrieg und individuelle strafrechtliche Verantwortung, wirkte an der Untersuchung nationalsozialistischer Verbrechen mit und nahm an der Londoner Konferenz teil, auf der das Statut des Gerichtshofs ausgearbeitet wurde.
Der Zionist Nahum Goldmann warnte früh vor dem Völkermord an den europäischen Juden. Der Jüdische Weltkongress legte Beweise vor und drängte darauf, die Judenverfolgung ins Zentrum des Verfahrens zu rücken. Der amerikanisch-jüdische Jurist Murray C. Bernays entwarf wesentliche rechtliche Grundlagen; David Marcus wirkte an der Auswahl des Prozesspersonals mit.
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