Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung – Akt des kulturellen Imperialismus?
Ein Artikel im sonst so „renommierten“ British Medical Journal verteidigt Genitalverstümmelung bei Frauen, versucht die weltweite Ächtung als Ausdruck „kulturellen Imperialismus“ umzudeuten und relativiert damit eine seit Jahrzehnten klar benannte Menschenrechtsverletzung. Unter dem Deckmantel akademischer Differenzierung wird eine barbarische Praxis verharmlost, die unzähligen Mädchen lebenslange körperliche und seelische Schäden zufügt. Der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen nach der Verantwortung wissenschaftlicher Institutionen auf, wenn ideologische Moden beginnen, elementare zivilisatorische Standards zu untergraben. Er offenbart zudem, wie sehr die menschenfeindliche Ideologie des Islams auch die vermeintlich akademischen Kreise durchdrungen hat. (JR)
Am 10. Dezember stellte das Publikationsportal der Bundesregierung einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung zum Download bereit:
„Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Er kann den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen. Zielgruppe sind primär die bedrohten Mädchen und ihre Familien. Weiterhin dient der Schutzbrief aber auch zur allgemeinen Aufklärung“, heißt es dort.
Aus gutem Grund ist Genitalverstümmelung seit Jahrzehnten in westlichen Demokratien verboten. Dies ist kein Akt kulturellen Imperialismus‘, sondern eine moralische und medizinische Notwendigkeit. Schmerzen, Infektionen, Unfruchtbarkeit, sexuelle Dysfunktion und psychisches Trauma hinterlassen lebenslange Spuren bei Tausenden von Mädchen. Selbst heute stirbt in den afrikanischen Ländern, in denen die Praxis am weitesten verbreitet ist, insbesondere in Ägypten, Somalia und Mali, alle 12 Minuten ein junges Mädchen an Genitalverstümmelung.
Doch die Ächtung der Praxis droht durch ebenso woke wie frauenfeindliche „Wissenschaft“ unterlaufen zu werden.
Rechtfertigung eines Verbrechens
In einem Artikel, der im September 2025 im Journal of Medical Ethics des renommierten British Medical Journals BMJ erschienen ist, wird die Verurteilung von weiblicher Genitalverstümmelung delegitimiert.
In diesem überwiegend und schockierenderweise von weiblichen Autoren verfassten Fachartikel wird nichts anderes propagiert als die Rechtfertigung der barbarischen Genitalverstümmelungen bei Frauen. Der Begriff „Verstümmelung“, im Englischen mutilation soll ersetzt werden durch „Modifikation“, genauer gesagt: „Weibliche Genitalmodifikation“. So soll er mit einer positiven Konnotation versehen werden – als handele es sich um einen Eingriff, der äquivalent zu einer Schönheitsoperation betrachtet werden könnte.
Die Praxis wird als legitime kulturelle Ausdrucksform verstanden. Der Widerstand gegen die Genitalverstümmelung beruhe demnach auf „irreführenden, oft rassifizierten Stereotypen“ und sei daher „westliche Sensationslust“. Die Autoren behaupten, dass der Zusammenhang zwischen Genitalverstümmelung und Trauma „oft eher vermutet als festgestellt ist“ und dass das „Leiden“ den Frauen durch westliche Narrative auferlegt wird.
Das British Medical Journal riskiert hier seine institutionelle Glaubwürdigkeit, indem es einer Argumentation Platz einräumt, die katastrophale Menschenrechtsverletzungen bagatellisiert. Hier zeigt sich, dass das BMJ, wie inzwischen ein Großteil des englischen Nationalen Gesundheitsdienstes NHS, von einer modischen, zutiefst gefährlichen ideologischen Weltanschauung umfassend eingenommen wurde – einer Ideologie, die ‚kulturelle Narrative‘ über biologische Realität und Identität über Beweise stellt.
Dieser Artikel erschien zuerst bei Tichys Einblick.
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