Ein fragwürdiges Gutachten

Gutachten des Verfassungsschutzes – nur eine Sammlung von Anekdoten © RICHARD BROCKEN ANP MAG ANP via AFP
Das sogenannte „Gutachten des Verfassungsschutzes“, welches die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstuft, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als eine von der damaligen Innenministerin Faeser initiierte Sammlung aus dem Zusammenhang gerissener Anekdoten, Zitaten und Meinungsfetzen. Es fehlt an juristisch belastbarer Substanz, wie sie für ein Parteiverbotsverfahren nach geltendem Verfassungsrecht unabdingbar wäre. Der eigentliche Zweck des Papiers scheint politischer Natur zu sein: Die sogenannte „Brandmauer“ gegenüber der AfD soll weiter zementiert werden – mit dem Nebeneffekt, der Union strategische Spielräume im bürgerlichen Lager zu nehmen. Nicht verfolgt, nicht beanstandet und schon gar nicht mit einem negativen Gutachten versehen ist der islamische Hass auf Juden. (JR)
Anfang Mai gab das Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt, die Alternative für Deutschland (AfD) nun insgesamt als "gesichert rechtsextrem“ einzustufen und begründete dies mit einem über 1.000 Seiten starken Papier, das allerdings zunächst nicht veröffentlicht wurde.
Vor Gericht wird bereits darüber gerungen, ob das so alles rechtens ist. Die AfD klagt in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Einstufung an sich, die Methodik und die Umstände der Veröffentlichung - Ausgang ungewiss, aber ein endgültiges Ergebnis wird sicher erst in mehreren Jahren vorliegen, denn Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der langsamste aller Rechtswege.
Seitdem ist viel darüber geschrieben worden. Medien, die scheinbar zunächst die einzigen waren, die das von Ihren Steuern finanzierte Papier lesen durften, veröffentlichten einzelne anekdotische Zitate mit mehr oder weniger großem Sensationsgehalt, die entweder belegen oder eben gerade widerlegen sollten, wie gesichert rechtsextrem Deutschlands größte Oppositionspartei mit derzeitigen Umfragewerten im Bereich eines Viertels der Wähler denn ist. Journalistisch waren alle diese Stücke vollständig wertlos, denn ein Blinder mit dem Krückstock erkannte sofort die missionarische Motivation der Ersteller solcher Plädoyers: „Lieber Leser, Du bist zwar nicht mündig genug, das Verfassungsschutz-Papier selbst lesen zu dürfen, aber glaub mir einfach, ich bin Journalist, und ich sage Dir, es ist wirklich schlimm - Beweis: dieses anekdotische Zitat!“.
Eine missbrauchte Behörde
Echte Journalisten, nämlich als Erstes die vom „Cicero“ taten dann endlich das, was echte Journalisten eigentlich tun, wenn eine streng geheime Quelle zu Propagandazwecken missbraucht wird: Die Quelle einfach veröffentlichen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann. Seitdem können wir alle selbst das streng geheime Papier lesen und die sich aufdrängenden Fragen dazu stellen: Welchem Zweck dient ein solches Papier, ist das methodisch professionell und wer profitiert davon?
Vorab: Ja, ich habe die 1.108 Seiten des BfV-Papiers gelesen. Ja, mir ist beim Lesen mehrfach die Kinnlade heruntergefallen. Aber nicht wegen des Sensationsgehalts von vermeintlich „gesichert rechtsextremen“ Zitaten, sondern weil an gleich mehreren Stellen deutlich wird, dass wir es hier nicht mit einem „Gutachten“, wie das Papier zur Täuschung der Öffentlichkeit bezeichnet wird, sondern mit einem sozialdemokratischen Mittel der politischen Auseinandersetzung zu tun haben. Das BfV spielt dabei nur die Rolle einer zu Wahlkampfzwecken instrumentalisierten Behörde, die weisungsgebunden nun einmal zu sagen hat, was die Chefin, nämlich die (damals) amtierende Bundesinnenministerin im Ergebnis vorgibt.
Ein Gutachten ist definitorisch ein Papier, in dem ein Sachverhalt von Sachverständigen ergebnisoffen untersucht wird. Das Ergebnis wird anhand von Argumenten begründet, so dass es auch nicht-Sachverständige nachvollziehen können. Hier hätte man erwartet, dass Sachkundige die Frage untersuchen: „Ist die AfD denn nun gesichert rechtsextrem, oder ist sie es nicht?“. Das Papier bemüht sich nicht einmal äußerlich, ein Gutachten zu sein, deshalb sollte niemand im öffentlichen Diskurs ernst genommen werden, der es als Gutachten bezeichnet.
Eher ein Plädoyer als ein Gutachten
Die vielen fleißigen Ersteller des 1.108 Seiten-Plädoyers (das trifft es deutlich besser als „Gutachten“) hatten erkennbar ein Problem: Das Ergebnis ihrer Arbeit stand bereits fest, bevor sie ein einziges Wort geschrieben hatten, und dennoch musste es wenigstens auf den ersten Blick so aussehen, als habe es den Anschein einer Neutralität. Hätte man im Bundesamt für Verfassungsschutz noch einen Funken Respekt vor dem eigenen behördlichen Zweck gehabt, dann hätte man ein solches Papier nie erstellt. Statt sich an den Buchstaben des Gesetzes zu halten (und es gibt tatsächlich eines dazu, nämlich das „Bundesverfassungsschutzgesetz“, auf das wir noch kommen werden) hat man eine Auftragsarbeit abgeliefert.
Beispiel: Die Darstellung des eigenen Auftrags gelingt dem Verfassungsschutz schon nur mit einer recht perfiden Schummelei. Wenn man einer Partei, um sie als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen, „Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ nachweisen muss, dann ist es unglücklich, wenn der Gesetzgeber schon einmal genau definiert hat, was das eigentlich ist, aber man nach dieser Definition keine solchen Bestrebungen findet. Und genau so haben wir es hier: In § 4 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz ist definiert, was zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört. Dort sind sieben Punkte aufgezählt, nur findet man zu diesen sieben Punkten kaum etwas Zählbares gegen die AfD. Diese Punkte umfassen zum Beispiel echte Klopper wie die Abschaffung freier Wahlen, Oppositionsunterdrückung oder die Abschaffung freier Gerichtsbarkeit. Alles Punkte, die man der AfD programmatisch sicher nicht unterstellen kann und deshalb auch kaum zitierbare Beispiele aus der Praxis findet.
Ein echter „Gutachter“ würde die sieben Punkte gründlich und vollständig abklopfen und käme dann zu dem Ergebnis, dass eben kaum Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung belegbar seien.
Erfundene Vorwürfe
Dieses Ergebnis durfte aber nicht herauskommen. Also erfindet man einfach weitere Punkte hinzu, die zwar in der Gesetzesdefinition gar nicht enthalten sind, aber für die man irgendwelche Belege präsentieren kann. Man begründet das mit juristisch unvertretbarem Geschwurbel, das habe man „im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ so entwickelt und hat einen völlig neuen Prüfungsmaßstab.
So ist es zum bonmot des „ethnischen Volksbegriffs“ gekommen: Entgegen § 4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz ist es jetzt plötzlich auch schon eine Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wenn man den Begriff „Volk“ anders definieren möchte als „alle, die einen deutschen Pass haben“, weil das Bundesverfassungsgericht dazu (übrigens in einem völlig anderen Zusammenhang) irgendwann mal etwas gesagt hat. Übrigens definieren wohl 80% der Weltbevölkerung das anders als oben dargestellt, sind die nun alle gesichert rechtsextrem? Wendet man die Methodik des BfV konsequent an, muss die Antwort lauten: Ja, sind sie.
Merken Sie sich das Wort „ethnischer Volksbegriff“ gut, denn darum wird es im Diskurs der nächsten Jahre um die Bereiche „Verdachtsfall“, „gesicherten Rechtsextremismus“ und etwaige Verbotsverfahren immer wieder gehen: Ist man „gesichert rechtsextrem“, darf man guten Gewissens verboten werden, wenn man die Meinung äußert, zur Zugehörigkeit zu einem Volk gehöre mehr als die formelle Zuerkennung einer Staatsbürgerschaft?
Der „ethnische Volksbegriff“
Denn im Unterschied zu den eigentlichen sieben Punkten des Bundesverfassungsschutzgesetzes, gegen die man agitieren müsste, um richtigerweise gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft werden zu können, und zu denen das BfV kaum etwas Wesentliches bei der AfD gefunden hat, gibt es eine Fülle von Zitaten, unterschiedlich einflussreicher AfD-Politiker, die sich mit diesem ethnischen Volksbegriff auseinandersetzen. Die meisten entsprechen dem, was Sie und ich dazu noch in der Schule gelernt haben, und die Frage, wie im Jahre 2025 das Wort „Volk“ definiert wird könnte belangloser gar nicht sein. Nicht belanglos genug aber, um jeden Diskurs darüber so zu tabuisieren, dass es nur eine legale Definition geben darf: Volk ist, wer Staatsbürger ist, wer dagegen Widerworte hat, ist „gesichert rechtsextrem“. Wenn es also ausreicht, einen ethnischen Volksbegriff im öffentlichen Diskurs gegen den Zeitgeist zu verteidigen, um als gesichert rechtsextrem eingestuft werden zu können, dann wird es gefährlich für die AfD. Aber wohl nur dann...
Ohne dem Verwaltungsgericht in Köln und den bemitleidenswerten anderen Gerichten, die sich in den nächsten Jahren damit auseinandersetzen müssen, vorgreifen zu wollen wage ich mal eine Prognose: Das wird nicht ausreichen, und Gerichte werden sich (anders als der Verfassungsschutz) nicht von ihrem Dienstherren dazu anstiften lassen, Definitionen im Munde herumzudrehen, nur um ein politisch gewünschtes Ergebnis herbeizukonstruieren.
900 Seiten Anekdotensammlung
Wie eigenartig das 1.108-Seiten-Plädoyer daherkommt, erkennt man auch an einem anderen Umstand: Auf etwas über 100 Seiten beschäftigt man sich mit den rechtlichen Grundlagen, einer äußerst einseitigen Darstellung der Parteigeschichte der AfD und zitiert dafür gerne so wertvolle Zeitzeugen wie die (mit der AfD gar nicht zusammenhängenden) Zeitschriften „Sezession“ und „Compact“. Dann folgen fast 900 Seiten Anekdotensammlung: Mehr oder weniger sensationelle Zitate von AfD-Politikern, gerne auch von solchen, die die Partei schon vor Jahren im Streit verlassen haben oder aufgrund genau solcher Äußerungen rausgeschmissen wurden, belegen zwar vereinzelt, dass der liebe G´tt einen großen Tiergarten hat, dass eine angemessene Sprache nicht jedem gegeben ist und dass manche Zitate schlicht sachlich falsch sind. Wirklich „gesichert Rechtsextremes“ (und wir erinnern uns: danach sucht man ja) findet man aber nicht sehr viel.
Am Ende folgt auf knapp 80 Seiten eine „zusammenfassende Betrachtung“, die erstaunlich intensiv darauf ausgerichtet zu sein scheint, Journalisten eine Vorlage für ihre Berichterstattung zu geben.
Zumindest Letzteres scheint funktioniert zu haben, denn wenn man die mediale Berichterstattung über das „Gutachten, das keines ist“ rückblickend betrachtet, dann scheinen viele Journalisten tatsächlich nur die Zusammenfassung am Ende gelesen zu haben, um diese mit den drei lustigsten Anekdoten angeschmückt nachzuplappern. Denn lustige Zitate und Texte, die für allerhand clickbait nützlich sind, liefert der Verfassungsschutz en masse - die dankbare Journaille tut das, was sie am besten kann: Aus einer Mücke einen Elefanten herbeischreiben.
Der Zweck hinter dem „Gutachten“
Kein Wunder, dass man den vollständigen Inhalt dieses Papiers gerne unter Verschluss gehalten hätte, denn eigentlich ist es gar nicht erwünscht, dass sich jedermann ohne „journalistische Einordnung“ selbst einen Eindruck davon verschaffen kann, wie wenig heutzutage dazugehört, um als „gesichert rechtsextremistisch“ abgestempelt zu werden. Damit sind Sie gemeint. Sie sind nicht mündig genug, um zu erfahren, was der Verfassungsschutz mit ihren Steuergeldern so im Auftrag der Bundesinnenministerin aus parteipolitischen Gründen so anstellt, Sie bekommen nur das Ergebnis in einer Pressekonferenz präsentiert und bekommen die in einer Demokratie doch wichtige Frage, ob die Partei, die Sie vielleicht wählen wollen „gesichert rechtsextrem“ ist, ausgerechnet von Melanie Amann eingeordnet. So hatte man sich das in der SPD-Parteizentrale ausgedacht, und beinahe hätte es funktioniert.
Damit kommen wir zur nächsten, sich aufdrängenden Frage: Warum macht jemand sowas?
Ständig liest man, Gegner dieser sozialdemokratisch geprägten Methodik sei die AfD, die sei ja schließlich Betroffene der Einstufung. Ich halte das für naiv.
Die AfD dürfte dem Inhalt dieses SPD-Papiers relativ gelassen gegenüberstehen. Sie ist es in jeder Phase ihrer Existenz gewohnt gewesen, routinemäßig als „Nazis“ beschimpft zu werden, wenn stattdessen die besseren Argumente gefragt gewesen wären. Seit 2013 war auch für den geneigten ZDF-Zuschauer und den Leser von SPIEGEL und taz viel Gelegenheit, in dieser Hinsicht abzustumpfen. Nach dem Motto „Ist der Gegner unbequem, frame ihn als rechtsextrem!“ haben die meisten journalistischen Massenerzeugnisse ihre Glaubwürdigkeit in puncto Rechtsextremismus schon lange verspielt und die ewige Wiederholung dieser Methodik aus dem Kindergarten macht es immer schlimmer. Kurz gesagt: Die „Nazi-Keule“ wirkt nicht mehr, weil empörte Übertreibung zu Abstumpfung führt.
Das eigentliche Ziel: Die Union
Der tatsächliche Gegner des Papiers ist daher gar nicht die AfD, es ist die CDU. Und deshalb musste das Papier auch unbedingt in den letzten Amtstagen seiner Auftraggeberin, der mittlerweile aus dem Amt geschiedenen Bundesinnenministerin, veröffentlicht werden. Warum die Union? Dass die „Nazikeule“ nicht mehr wirkt, hatten wir ja schon. 25% in den Umfragen bestätigen das. Je besser die AfD in den Wahlen abschneidet, desto schwieriger wird es für die CDU, gegen sie Mehrheiten zu bilden, die sie mit Parteien in ein Boot zwingen mit denen die Union eigentlich nichts zu tun haben möchte. Selbst mit der SED-Nachfolgepartei werden mittlerweile Zweckbündnisse nicht mehr ausgeschlossen, wenn es darum geht, die Machtfrage ohne die AfD und ihre Wähler zu beantworten. Wie sehr sich die ehemals bürgerlich-konservative Union bei diesem Spagat verbiegen muss, erkennt jeder am durchweg sozialdemokratisch geprägten Koalitionsvertrag, an der mit Null Prozent sehr niedrig ausgefallenen Quote umgesetzter Wahlversprechen und der zugunsten der SPD erstaunlich roten Personalbesetzung der Ministerien. Es scheint, dass die CDU in den Koalitionsverhandlungen nichts, aber auch gar nichts, durchsetzen konnte. Das verdankt die SPD einzig und allein der Alternativlosigkeit anderer Mehrheiten: Solange die CDU nicht wenigstens mit einem anderen Koalitionspartner drohen kann, muss sie jede sozialdemokratische Kröte schlucken, die ihr präsentiert wird.
Und natürlich kann die Union unmöglich mit einer Partei zusammenarbeiten, die als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, völlig egal wie seriös oder unseriös diese Einstufung entstanden sein mag. Mittlerweile dürften auch Strategen der Union die 1.108 Seiten gelesen und erkannt haben wie geschickt die sozialdemokratische Innenministerin den Verfassungsschutz für ihr parteipolitisches Malefiz-Spiel missbraucht hat - der neue Innenminister Dobrindt weiß genau, dass das „Gutachten“ sein Papier nicht wert ist, und im Konrad-Adenauer-Haus ist man sich des strategischen Problems, dass man mit der sogenannten Brandmauer selbst geschaffen hat, durchaus bewusst. Zumindest in dieser Legislatur wird man dagegen wohl kein Mittel finden, denn den Mut, einzuräumen, dass das Ergebnis des BfV-Papier parteipolitisch bedingter Unsinn ist, wird man in der Union sicher nicht finden.
Kein Verbotsfahren – bleiben Sie kritisch
Wie geht es nun weiter im Sinne eines Ausblicks? Ändern wird sich nicht viel. Wer das Plädoyer im Auftrag der Bundesinnenministerin gelesen hat (und Dank Cicero und einigen aufrechten Medien kann das ja jetzt jeder) erkennt schnell seine Wertlosigkeit. Was das Verwaltungsgericht in Köln und nachgeordnete Instanzen dazu sagen wird immer weniger wichtig, denn was rechtsextrem ist und was nicht, kann jedermann ganz gut einschätzen, dazu braucht er weder ein Verwaltungsgericht noch einen auf ministerielle Weisung von jeder Professionalität exzessiv entglittenen Verfassungsschutz.
Die immer gleichen Pluralismusgegner werden immer lauter nach Verbotsverfahren krakeelen, um einer argumentativen Debatte weiter ausweichen zu können, und infolge dessen werden die Umfragezahlen und Wahlergebnisse der AfD immer weiter ansteigen.
Ein Verbotsverfahren allerdings wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Denn zwar wesentlich weniger laut und öffentlich, dafür aber fachkundig weisen diejenigen, die sich damit auskennen darauf hin, dass es keinerlei Aussicht auf Erfolg hat. Diese Erfolgsaussichten sind auch durch die 1.108 Seiten starke Anekdotensammlung nicht höher, sondern niedriger geworden. Denn wenn es das sein soll, was das BfV in mehreren Jahren aufwändigster, geheimdienstlicher Arbeit an Belegen für Rechtsextremismus in der AfD gefunden haben will, dann dürfen wir alle beruhigt sein.
Sie glauben das alles nicht? Sie sehen das alles anders? Sehr gut, denn dann sind Sie - anders als die ehemalige Bundesinnenministerin - ein kritischer Pluralist. Glauben Sie niemandem, bitte nicht nur mir und meiner Analyse der 1.108 Seiten nicht, sondern der des SPIEGEL auch nicht. Lesen Sie es nach, laden Sie sich das Papier herunter und prüfen Sie selbst, ob das, was Sie dort zu lesen bekommen, für Sie und nach Ihrer Definition „gesichert rechtsextrem“ ist. Und lesen Sie selbst nach, wie der Gesetzgeber die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes definiert hat und warum man mit dieser Definition zu einem ganz anderen Ergebnis kommen muss als das BfV.
Bleiben Sie kritisch, und werden Sie umso neugieriger, je intensiver man Ihnen ein angebliches „Geheimgutachten“ vorenthalten will.
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