Barbarische Gewalttat erschüttert Frankreich: Täter war polizeibekannt

In Frankreich haben die Vergewaltigungen in den letzten zehn Jahren um ca. 170 Prozent zugenommen.© NICOLAS TUCAT AFP

Nach einer brutalen Vergewaltigung steht Frankreich unter Schock. Der 18-jährige Täter Oumar N. überfiel eine junge Frau in ihrer eigenen Wohnung, vergewaltigte und folterte sie bestialisch. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „Vergewaltigung, begleitet von Folter oder barbarischen Handlungen“. Die Zahl der Vergewaltigungen in den großen Ländern Westeuropas ist in den letzten zehn Jahren mit wachsender Migration stark angestiegen, in Frankreich am stärksten, nämlich um 170 Prozent (Deutschland: +120 Prozent). Daneben ist bekannt, dass Migranten auf diesem Feld stark überrepräsentiert sind. Das scheint vor allem für Afrikaner zu gelten, die in Deutschland, Italien und Spanien bei dieser Verbrechensart etwa um das Zehnfache mehr vertreten sind als andere Bevölkerungsgruppen. (JR)

Von Matthias Nikolaidis

Irgendwann bleibt die Realität nicht mehr draußen vor der Tür. Das ist ein Satz, der inzwischen auf viele Nachrichten zutrifft – zunehmend auch auf das Kleingedruckte am Rande, die kleinen oder vermischten Meldungen, die in Frankreich „faits divers“ (diverse Geschehnisse) heißen. Das gilt für den Görlitzer Park in Berlin, dessen Anwohnerinnen (mit und ohne kleine Kinder) nach Überlebensstrategien suchen, zumal seit dort eine junge Frau vergewaltigt wurde, was die Berliner Polizei zunächst vertuschen wollte. Einig sind sich alle, dass man nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr alleine in den Park gehen kann, ohne am anderen Ende Bescheid zu sagen, dass es einem gut geht. Manchmal fühlen sich die Frauen nicht einmal in der eigenen Wohnung vor Junkies und Kriminellen sicher.

 

Der grausame Vorfall in Cherbourg

Im französischen Cherbourg wurde Anfang August eine 29-jährige Frau in ihrer eigenen Wohnung zum Opfer einer furchtbaren Gewalttat. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt wegen „Vergewaltigung, begleitet von Folter oder Akten der Barbarei“. Der Straftatbestand ist vom Gesetz nicht genau definiert, muss immer wieder von Staatsanwälten und Richtern präzisiert werden. Doch immer geht es um Gewalttaten von außerordentlicher Schwere, die dem Opfer extreme Schmerzen oder Leiden zufügen. Bis zu 15 Jahre Haft stehen auf diesen Straftatbestand. Bei besonders schweren Fällen, etwa wenn dauerhafte Verstümmelungen oder Gebrechen aus der Tat folgen, sind bis zu 30 Jahren Haft möglich.

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