Der unübersehbar antisemitische Internationale Strafgerichtshof in Den Haag beansprucht plötzlich Zuständigkeit für Israel

Obwohl Israel den Gerichtshof niemals anerkannt hat, wollen die dortigen Richter dennoch über den demokratischen jüdischen Staat richten, während sie bei Diktaturen und deren wirklichen WMenschenrechtsverletzungen nicht selten beide Augen zudrücken.

Der „palästinensische” Außenminister Riyad al-Maliki (rechts) regte bei einem Treffen mit IStGH-Chef-Anklägerin Fatou Bensouda (links) die Ermittlungen gegen Israel an.© EVA PLEVIER, Khaled DESOUKI AFP

Von Nitsana Darshan-Leitner

Korrekterweise hatte die Chefanklägerin schnell festgestellt, dass China kein Unterzeichner des Römischen Statuts und somit kein Mitgliedsstaat ist und somit der Gerichtshof keine Zuständigkeit hat weitere Ermittlungen oder Strafverfolgungen voranzutreiben. Dementsprechend teilte der IStGH Peking mit, dass er nicht weitermachen würde, obwohl es reichlich Beweise für Chinas Schuld und seine Weigerung, eine eigene Menschenrechtsuntersuchung durchzuführen, gab.

Zur gleichen Zeit, in der der IStGH China aus der strafrechtlichen Verantwortung entlassen hat, verfolgte er hartnäckig zwei andere Nicht-Mitglieder des Gerichtshofs, die USA und Israel, wegen angeblichen kriminellen Verhaltens. Obwohl keines der beiden Länder, wie China, ein Unterzeichner des Römischen Statuts ist und jedes Land ein robustes und unabhängiges Militärgerichtssystem hat, wurden in Den Haag energische und rechtswidrige Ermittlungen eingeleitet, um eine Rechtsgrundlage für die Einleitung einer Strafverfolgung zu finden.

Der Strafgerichtshof ermittelt gegen das US-Militär wegen mutmaßlicher „Kriegsverbrechen“ in Afghanistan. Was Israel betrifft, so ermittelt der Strafgerichtshof gegen die IDF wegen der Operation „Protective Edge“ gegen den Raketenbeschuss der Hamas aus dem Gazastreifen im Jahr 2014. Darüber hinaus hat die Chefanklägerin öffentlich behauptet, dass Israels Siedlungspolitik eine Verletzung der Rechte der „Palästinenser“ und der Genfer Konvention ist, und ermittelt auch in diesem Bereich. Sie behauptet, jüdische Gemeinden, die in Judäa und Samaria errichtet werden, würden „Bevölkerungstransfers“ in „besetzte Gebiete“ darstellen.

Nach Artikel 49 der Genfer Konvention ist die „Ausweisung oder Deportation aus einem besetzten Gebiet gegen den Willen der betroffenen geschützten Personen unabhängig vom Grund unzulässig, ebenso die Umsiedlung von Zivilisten, die Staatsangehörige einer Besatzungsmacht sind, in das Territorium eines besetzten Gebietes.“ Die Genfer Konvention, die nach dem Zweiten Weltkrieg erlassen wurde, war eine teilweise Antwort auf die völkermörderische Politik der Nazis, fremdes Territorium zu erobern und dann die einheimische Bevölkerung zu deportieren, während deutschsprachige Personen in ihrer ehemaligen Heimat angesiedelt wurden. Das war das klarste Beispiel für ethnische Säuberung in der Geschichte.

Nun behaupten die „Palästinenser“, die sich auf diese Bestimmung stützen, dass jüdische Gemeinden, die in Judäa und Samaria gebaut werden, einen „Massenzwangstransfer“ durch Israel darstellen und nach internationalem Recht illegal sind.

Noch immer gibt es keinen „palästinensischen“ Staat

Um das Nicht-Unterzeichnerland Israel zu verfolgen, musste Den Haag auf mehrere hinterhältige Taktiken zurückgreifen, um zu versuchen, die Kriterien zu erfüllen, die für eine rechtmäßige Untersuchung und Strafverfolgung erforderlich sind. Erstens musste der Strafgerichtshof den „Palästinensern“ Staatlichkeit zugestehen und behaupten, sie hätten die Fähigkeit, das Römische Statut zu unterzeichnen. Zweitens musste der ICC den „Palästinensern“ erlauben, das Römische Statut zu unterzeichnen, was eine klare Verletzung der Osloer Abkommen und anderer internationaler Vereinbarungen darstellt. Als nächstes musste der ICC einseitig die endgültigen Grenzen „Palästinas“ festlegen und entscheiden, welche Gebiete Israel besetzt hält. Schockierenderweise wurden Ost-Jerusalem, die Altstadt und der Tempelberg als zu den „Palästinensern“ gehörend betrachtet.

Schließlich wies der ICC die Erklärungen Israels zurück, es habe eine eigene starke und unabhängige Justiz. Israel hat stets eigene, unabhängige juristische Untersuchungen durchgeführt, wenn Vorwürfe illegaler Handlungen erhoben wurden, und hat auch stets seine eigenen Soldaten verfolgt und bestraft, wenn dies notwendig war.

Nachdem er all diese unehrlichen Feststellungen und erzwungenen Annahmen getroffen hatte, nahm der Strafgerichtshof „Palästina“ als staatliches Mitglied auf. Die „Palästinenser“ reichten schnell eine Mitteilung bei der Chefanklägerin ein und baten sie, gegen Israel und die IDF zu ermitteln.

Die nachsichtige Behandlung chinesischer Menschenrechtsverletzungen durch den Internationalen Strafgerichtshof gegenüber seinem voreingenommenen Beharren auf Ermittlungen gegen Israel und die USA zeigt einmal mehr die Politisierung des IStGH und die Instrumentalisierung des Völkerrechts.

In den letzten Monaten war die Trump-Administration äußerst aktiv, um Druck auf den Strafgerichtshof auszuüben, damit dieser seine Ermittlungen gegen die USA und Israel einstellt. Außenminister Pompeo hat Vermögenswerte von IStGH-Funktionären beschlagnahmt, Reiseverbote und andere Strafsanktionen gegen sie verhängt. Das US-Außenministerium hat den IStGH auch aufgefordert, seine Ermittlungen gegen Nicht-Parteimitglieder, einschließlich der USA und ihrer Verbündeten wie Israel, einzustellen.

Wird Biden vor dem ICC einknicken?

Die kommende Biden-Administration wird unter dem Druck Europas und der UN stehen, die Reiseverbote und Sanktionen aufzuheben, die Washington gegen die Funktionäre des Strafgerichtshofs verhängt hat. Viele glauben, dass die Chefanklägerin geduldig wartet, bis die Demokraten im Januar die Amtsgeschäfte übernehmen, um ihre Anklage gegen Israel wegen Kriegsverbrechen zu verkünden. Ohne die Rückendeckung der USA im Kampf gegen den ICC wird es Israel sehr schwer haben, sich gegen die Verleumdungen und falschen Behauptungen zu verteidigen.

Nitsana Darshan-Leitner ist eine israelische Anwältin und die Präsidentin des Shurat HaDin Law Center in Tel-Aviv. Auf Englisch zuerst erschienen bei „Arutz Sheva“. Übersetzung Audiatur-Online.

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