Deutschland prüft Schutzstatus von Syrern strenger, scheitert aber an den Rückführungen

Trotz veränderter Lage, gibt es nur sehr wenige Abschiebungen nach Syrien. © MATEUSZ WLODARCZYK / NURPHOTO / NURPHOTO VIA AFP
Im ersten Halbjahr 2026 hat das BAMF bereits beinahe jedem vierten überprüften Syrer den Schutzstatus widerrufen oder entzogen – 2025 lag die Quote noch bei lediglich 3,7 Prozent. Doch während die Behörden zunehmend anerkennen, dass ein einmal gewährter Schutz nicht automatisch lebenslanges Bleiberecht bedeutet, bleibt die tatsächliche Rückführung erschreckend niedrig: Gerade einmal drei Syrer wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres abgeschoben. Vergewaltigungen, Messer-Attacken und Amokfahrten zeigen auf besonders grausame Weise, dass schwere Gewalttaten hätten verhindert und Menschenleben hätten gerettet werden können, wären ausreisepflichtige oder straffällige Täter rechtzeitig abgeschoben worden. Gleichzeitig wird jüdisches Leben in Deutschland immer stärker bedroht, weil mit der Migration aus islamisch geprägten Ländern auch Menschen ins Land gekommen sind, die einen tief verwurzelten, vielfach gewalttätigen Judenhass mitbrachten – eine Gefahr, die Politik und Behörden viel zu lange verharmlost haben und bis heute weiter verharmlosen. Denn nichts fürchtet der deutsche Amtsträger mehr, als womöglich als islamophob dazustehen. Lieber verstößt er gegen die Wahrheit als gegen jene Stimmung, die grün-linke Politik und Medien im Lande verordnet haben – eine Stimmung, die längst gegen die Ansicht der Bevölkerung regiert, wie sämtliche Umfragen zeigen. (JR)
Der politische Umbruch in Syrien schlägt zunehmend auf die deutsche Asylpolitik durch. Seit dem Ende der Herrschaft Baschar al-Assads überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestehende Schutzentscheidungen deutlich intensiver. Die Folge: Der Anteil syrischer Staatsangehöriger, deren Schutz nach einer Prüfung widerrufen oder zurückgenommen wird, ist binnen kurzer Zeit massiv gestiegen. Zugleich zeigt sich jedoch eine erhebliche Lücke zwischen einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung und ihrer tatsächlichen Durchsetzung: Abschiebungen nach Syrien finden bislang nur in Einzelfällen statt.
Im ersten Halbjahr 2026 schloss das BAMF 8.320 Überprüfungen bei syrischen Schutzberechtigten ab. In 23,2 Prozent dieser Fälle wurde der zuvor gewährte Schutz widerrufen oder zurückgenommen. 2025 hatte die entsprechende Quote lediglich 3,7 Prozent betragen, 2024 waren es 3,1 Prozent gewesen. Damit endete inzwischen beinahe jede vierte abgeschlossene Überprüfung für die Betroffenen negativ.
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