Netzwerk des Sechsfachmords von Stade

In dieser Mutter-Kind-Einrichtung in Stade wurden sechs Menschen kaltblütig erschossen.© BIRGIT GÄRTNER
Der kaltblütige Sechsfachmord in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade ist weit mehr als ein eskalierter „Sorgerechtsstreit“. Der türkische Tatverdächtige Fatih G. soll trotz einer kriminellen Vergangenheit, ungeklärter Identitäten und dubioser Fluchtwege mit einem lettischen Schengen-Visum nach Deutschland gelangt sein. Auch die Rolle von Sylvia Sch. wirft schwerwiegende Fragen auf. Die Schwiegermutter eines SPD-Politikers und angebliche Patentante der Familie des Tatverdächtigen hat den Fluchtwagen gelenkt und arbeitet bei einer Bremer Beratungsstelle für binationale Paare. Die Einrichtung wurde 1972 nach dem Münchner Olympia-Attentat gegründet – aus Protest dagegen, dass deutsche Behörden damals Araber, insbesondere sogenannte „Palästinenser“, unter Generalverdacht gestellt hätten. Dass die Fahrerin des Fluchtwagens zunächst auf freiem Fuß blieb, während ihr staatlich gefördertes NGO-Umfeld jährlich sechsstellige Summen an Steuergeldern erhält, macht den Fall Stade zum Lehrstück über ein Land, das seine Wohltäter nicht mehr von seinen Komplizen unterscheiden kann. (JR)
Kahramanmaraş oder Maraş auf Armenisch oder Mareş auf Kurdisch, ist sowohl eine Stadt als auch eine Provinz im Süden Anatoliens. Eine Region mit wechselvoller und blutiger Geschichte, die auf die Eisenzeit (1200-750 v. Chr.) zurückgeht. Einst assyrische Provinzhauptstadt, wurde sie von den Arabern belagert und eingenommen, von den Kreuzzüglern besetzt, 1114 durch ein Erdbeben komplett zerstört, 1171 einem armenischen Fürsten übereignet und später von den Osmanen erobert. Ende des 19. Jahrhunderts hatte sie 10-15.000 Einwohner, Moscheen und armenische Kirchen, und eine große armenische Bevölkerung.
Diese wurde Anfang des 20. Jahrhunderts während des Genozids an den Armeniern deportiert und interniert in den historisch ersten Konzentrationslagern. Sie wurden gefoltert, zu Todesmärschen gezwungen und wer die Torturen überlebte, schließlich ermordet. Sie erlitten dasselbe Schicksal wie wenige Jahrzehnte später die Juden.
Nach der Niederlage des Osmanischen Reiches wurde die Region zunächst von britischen, später französischen Truppen besetzt. Diese gestatteten die Wiederansiedlung von Armeniern, die armenische Bevölkerung wuchs auf etwa 25.000 Personen an. Diese wurde Anfang 1920 von türkischen Banden überfallen, Kirchen, in die sich Armenier geflüchtet hatten, angezündet. Knapp die Hälfte der armenischen Bevölkerung wurde ermordet, der Rest floh, so dass die armenische Ära von Maraş Geschichte war.
Schließlich siedelten sich viele Kurden in der Bevölkerung an, weshalb ihnen die Stadt als kurdisch gilt, den Türken als türkisch. Tatsächlich ist die Bevölkerung gemischt, in der Stadt primär türkisch, auf dem Land kurdisch.
Traurige Berühmtheit
Berühmt ist die Stadt für sein „Maraş Dondurması“, ein spezielles, aus Ziegenmilch und Orchideenwurzel hergestelltes Speiseeis. Und seit dem 29. Juni 2026 für einen „Sohn der Stadt“: Fatih G. bzw., einen Sohn eines Sohnes der Stadt, denn geboren wurde Fatih G. am 4. April 1891 in Goslar als Sohn von Einwanderern aus Kahramanmaraş.
Fatih G., der ausschließlich die türkische Staatsbürgerschaft besaß, wuchs laut Behördenangaben in Goslar auf, doch so ganz rund scheint das nicht gelaufen zu sein. Dem Portal Goslarsche.de zufolge wurde Fatih, der seinerzeit noch einen anderen Nachnamen trug, vom Landgericht Braunschweig „am 14. Juli 1997 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen“. Das Strafmaß war eine Jugendstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dieses Jahr Bewährung hielt er nicht durch, wurde erneut straffällig und am 17. Mai 1998 wurde er wegen des „Handels mit Drogen in drei Fällen, Nötigung, versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch“ vom Amtsgericht Goslar zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ob er diese Strafe abgesessen hat, ist nicht öffentlich bekannt. Möglicherweise diente seine etwa 2007 erfolgte Ausreise in den Herkunftsort seiner Eltern, Kahramanmaraş, dazu, sich den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Das ist allerdings nur eine Vermutung.
In der Türkei, konkret in der Region Kahramanmaraş, soll sein Strafregister lang und länger geworden sein: Fatih G. wurden Sexualstraftaten, u.a. „schwerer sexueller Missbrauch Schutzbefohlener“, zur Last gelegt, er soll erneut verurteilt und inhaftiert worden sein. Bei einem offiziell genehmigten Ausgang soll er geflohen sein und sich Richtung Europa abgesetzt haben. Auf dem Weg soll er die Tochter seiner Partnerin vergewaltigt haben. Ob es auch sein Kind und wie alt dieses ist, wurde nicht öffentlich bekannt. Er wurde zur Fahndung ausgeschrieben – aber nur national.
Möglicherweise ist aber das auch gar nicht die Geschichte des inzwischen verstorbenen Tatverdächtigen von Stade, denn in Zypern wurde im August 2025 ein Mann mit dem Namen Fatih G. zu einer 30-jährigen Haftstrafe verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, seinem autistischen Sohn sieben Jahre lang sexuelle Gewalt angetan zu haben. Dieser Fall wird in der türkisch-sprachigen „Kibris“ diskutiert, da dem Beschuldigten die Taten nicht nachgewiesen werden konnten und es keine Zeugen gab. Der zypriotische Fatih G. befindet sich nach wie vor in Haft.
Das legt die Vermutung nahe, dass der Tatverdächtige aus Stade Identitätsklau betrieben hat, möglicherweise aber nur denselben Namen annahm, den zufällig der auf Zypern verurteilte Sexualstraftäter trägt. Zumal er bei seinen Verurteilungen in Braunschweig und Goslar noch einen anderen Nachnamen getragen haben soll.
Der Nachname G., der zumindest in den Medien durchsickerte, ist ein in der Türkei relativ seltener Nachname und primär in den Provinzen Istanbul, Bursa und Izmir, aber eben auch bei der türkischen Bevölkerung Nordzyperns verbreitet.
Heute hier, morgen dort
Genauso dubios wie sein Nachname scheint seine Reiseroute: In verschiedenen Medienberichten ist von Aufenthaltsorten wie Kroatien und Marokko zu lesen. Genau lässt sich das indes nicht rekonstruieren. Sicher aber ist, dass er Mitte August 2022 wieder in Deutschland war. Wie der Pressesprecher der Stadt Braunschweig, Rainer Keunecke, „Goslarsche.de“ gegenüber bestätigte, meldete er im ostwestfälischen Minden einen Wohnsitz an – und zwar mit seinem türkischen Pass und einem Schengen-Visum, das in Lettland ausgestellt wurde. Am 15. September 2022 meldete er sich nach Braunschweig um und am 8. November 2022 wieder ab, mit der Begründung, wieder ins Ausland zu gehen.
Da Fatih G. ausschließlich die türkische Staatsbürgerschaft besaß, hätte er nie eine Meldeadresse in Deutschland bekommen dürfen. Das bestätigten unterdessen sowohl die Stadtverwaltung Minden als auch die von Braunschweig. Beim Schengen-Visum handelt es sich um ein Touristen-Visum, das den Aufenthalt im Schengenraum für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt. Dabei gilt zwar die Freizügigkeit, aber nicht das Niederlassungsrecht. Erlaubt ist lediglich die Anmietung von Hotel- oder Pensionszimmern oder Ferienwohnungen.
Der Antrag für ein Schengen-Visa für Lettland erfolgt in der Türkei über den externen Dienstleister „VFS Global“, der die Anträge im Auftrag der lettischen Botschaft in Ankara annimmt. Der Antrag muss persönlich eingereicht werden, höchsten sechs Monate und mindestens 15 Tage vor dem geplanten Einreisetermin.
Wie aber konnte ein gesuchter Straftäter in der Türkei einen solchen Antrag stellen, ohne dass die zuständigen Behörden auf ihn aufmerksam wurden?
Schengen-Visa und die Korruption
Im Zusammenhang mit der Vergabe von Schengen-Visa in der Türkei sind erhebliche Unregelmäßigkeiten, systemische Ausbeutung und Korruptionsvorwürfe bekannt geworden. Berichte internationaler Recherchenetzwerke und offizielle behördliche Ermittlungen belegen, dass das System stark anfällig für Missbrauch ist. Inoffizielle Vermittlungsagenturen sollen automatisierte Software (Bots) nutzen, um freigegebene Termine auf den offiziellen Buchungsportalen (wie VFS Global) sekundenschnell massenhaft zu blockieren. Da reguläre Antragsteller so monatelang keine Termine finden, sollen diese kriminellen Netzwerke die abgefangenen Termine auf einem Schwarzmarkt für 300 bis 1.000 € pro Slot weiterverkaufen.
Das türkische Handelsministerium hat offizielle Untersuchungen gegen mindestens sieben dieser dubiosen Visa-Vermittlungsfirmen eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, unrechtmäßige Gewinne über unversteuerte Geldtransfers (IBAN-Überweisungen ohne Rechnung) generiert zu haben.
Im Umfeld des offiziellen Dienstleisters „VFS Global“ und dessen türkischem Subunternehmer „Gateway Visa Services“ soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. In internen Inspektionsberichten europäischer Regierungen wurden mangelhafter Datenschutz, der ungesicherte Transfer biometrischer Daten sowie der Verdacht geäußert, dass Mitarbeiter von Dienstleistern Termine illegal weiterverkauft haben könnten.
Eine investigative Artikelserie der Journalistin Canan Coşkun in der „Cumhuriyet“, die mutmaßliche finanzielle Verstrickungen und Monopolbildungen zwischen dem Visa-Dienstleister „Gateway“ und dem ehemaligen türkischen Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu beleuchtete, wurde von einem Istanbuler Gericht im Juni 2026 unter dem Vorwand der „nationalen Sicherheit“ mit einer Zugangssperre belegt.
In einem anderen Fall ermittelten die finnische Kriminalpolizei und der Grenzschutz in einem schwerwiegenden Fall an der finnischen Botschaft in Ankara. Dort wurden Botschaftsmitarbeiter festgenommen, weil sie gegen Bestechungsgelder illegal hunderte Schengen-Visa an Personen ausgestellt haben sollen, die die Voraussetzungen dafür gar nicht erfüllten.
Doch auch in Lettland geht bei der Vergabe der Schengen-Visa nicht alles mit rechten Dingen zu. Der lettische Finanzaufklärungsdienst (FIS) deckte auf, dass über 200 Ausländer – vor allem aus der Türkei, Vietnam und Indien – mehr als 10 Millionen € in Scheinfirmen investierten. Statt echter wirtschaftlicher Aktivität wurde das Geld (z. B. vorgeschriebene Summen von 50.000 €) im Kreis überwiesen, um den Behörden eine Investition vorzutäuschen und so eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (TRP) zu erschleichen. Nach der Erteilung des Titels floss das Geld über Schein-Darlehen direkt an die kriminellen Hintermänner zurück.
Da Inhaber dieser Aufenthaltstitel die europäischen Biometrie-Kontrollen des Entry/Exit Systems (EES) für reguläre Touristen umgehen können, stufen lettische Sicherheitsbehörden diesen Betrug als massives Sicherheitsrisiko für die gesamte EU ein. Außerdem gab es mehrere Bestechungsskandale, sowohl was die Beschleunigung als auch die Kontrolle der Voraussetzungen für ein solche Visum angeht.
Wer ist Sylvia Sch.?
Wie auch immer Fatih G. es geschafft hat, mit einem solchen Visum erhielt er in Minden eine Anmeldung und konnte sich wieder in Deutschland ansiedeln. Er fand offensichtlich eine (neue) Partnerin, sie wurde schwanger und das Paar bekam Kontakt zu Sylvia Sch.
Diese lebt in Bremen, arbeitet für den „IAF – Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften“ in der Wesermetropole. Der 1972 als „Interessensgemeinschaft der mit Ausländern verheirateten Frauen – iaf“ gegründete Verband war zunächst laut Verbandspublikationen eine Reaktion auf die Festnahme und Ausweisung „zahlreiche Staatsangehörige aus arabischen Ländern ohne die Möglichkeit sich juristisch wehren zu können, festgenommen und ausgewiesen. Darunter waren auch Ehemänner deutscher Frauen und Väter gemeinsamer Kinder“, wie Gründerin Rosi Wolf-Almanasreh schrieb. Ihr „palästinensischer“ Ehemann sei in der Zeit einfach „nicht zuhause“ gewesen. „Es war eine Zeit der Angst und Empörung zugleich. Und plötzlich wusste ich, dass ich mich wehren musste“.
Auf diesen Zusammenhang wies zuerst eine X-Nutzerin namens „FrauHodl“ auf ihrem Account hin.
Das Portal „ufug.de“ bestätigt die Sichtweise von Rosi Wolf-Almanasreh:
„Mit dem Anschlag auf das israelische Team bei den Olympischen Spielen in München 1972 rückte die palästinensische Diaspora in den Fokus des öffentlichen Interesses. Menschen palästinensischer Abstammung wurden plötzlich misstrauisch beäugt und gerieten ins Visier der Sicherheitsbehörden. Der Anschlag hatte weitreichende Folgen für Palästinenser*innen in der BRD und führte letztlich sogar zu einem Erstarken der pro-palästinensischen Solidaritätsbewegung.“
Scheint so, als ob sich 1972 schon mal ereignet hätte, was wie nach dem 7. Oktober 2023 beobachten konnten: Statt die Terroristen geraten die Opfer ins Zentrum des Protestes. So ist es denn wenig verwunderlich, dass dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Vassilis Tsianos die „Palästinener*innen“ näher gehen als die Israelis, wie seinem Facebook-Profil zu entnehmen ist. Bundesvorsitzender ist Said Etris Hashemi, ein Überlebender des Anschlags von Hanau, bei dem sein Bruder ums Leben kam.
Auch Sylvia Sch. trug in der Vergangenheit einen Nachnamen, der in der Region Libanon/“Palästina“ beheimatet sein soll. Das fand ebenfalls FrauHodl heraus.
Bei Sylvia Sch. handelt es sich um die Schwiegermutter des Integrationsbeauftragten der niedersächsischen Landesregierung, Deniz Kurku. Das ließ er nach dem Sechsfachmord in Stade, bei dem diese als Fluchtwagenfahrerin Schlagzeilen gemacht hatte, von seinen Anwälten verlautbaren. Deniz Kurku ist seinen Auftritten in sozialen Netzwerken zufolge ein Mann ohne Privatleben. Es existieren nur Fotos aus beruflichen Zusammenhängen. Selbst auf seinem privaten Instagram-Account existieren nur wenige Fotos, fast ausschließlich von ihm oder anderen Männern. Aber die Pali-Folklore scheint ihm so wichtig zu sein, dass eines der wenigen vorhandenen Fotos eine mit einem „Palästinensertuch“ vermummten Mann auf einem Motorrad zeigt. Ob es sich dabei um ihn selbst oder eine andere Person handelt, ist nicht ersichtlich.
Laut „IAF“ Bremen beriet Sylvia Sch. das Paar G. allerdings nicht im Rahmen ihrer dortigen Tätigkeit, sondern privat. Wie genau sich dieses „private“ Verhältnis gestaltete, ist nicht bekannt. Allerdings stellte sie sich verschiedenen Medien gegenüber als „Patentante“ des Kindes von Fatih G. vor.
Kindesmisshandlungstand im Raum
Dieser und seine Ehefrau wurden Anfang April 2026 mit einem Neugeborenen in einem Hannoveraner Krankenhaus vorstellig. Die Ärzte dort diagnostizierten ein Schütteltrauma und wiesen das Kind in die Klinik der „Medizinischen Hochschule Hannover“ (MHH) ein. Außerdem erstatteten sie Anzeige gegen die Eltern, da sie von einer Misshandlung ausgingen. Daraufhin wurde das Jugendamt tätig. Mutter und Tochter konnten gemeinsam im MHH bleiben und wurden anschließend aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in eine Mutter-Kind-Einrichtung in Stade eingewiesen.
Eine Regelung, die offenbar nicht nur Fatih G. , sondern auch Sylvia Sch. missfiel. In einem 20-seitigen Schreiben, aus dessen Inhalt ein großes Geheimnis gemacht und nur Auszüge veröffentlicht wurden, wandte sie sich als „Patentante“ des Mädchens an ausgewählte Medien, um das ihrer Ansicht nach grobe Unrecht, das Fatih G. und seiner Familie seitens der Ärzte, des Jugendamtes und des Familiengerichts angetan wurde, publik zu machen.
Für den 29. Juni 2026 war in der Mutter-Kind-Einrichtung in Stade ein Gespräch mit zwei Vertreterinnen und einem Vertreter der Jugendämter Hannover, Region Hannover und Bremervörde sowie drei Personen, zwei Frauen und ein Mann, aus der Einrichtung selbst vereinbart. Fatih G. reiste gemeinsam mit Sylvia Sch. in Stade an. Sie blieb im Wagen sitzen.
Das Ergebnis dieses Gespräches, bei dem auch Mutter und Tochter anwesend waren, war, dass beide weiter in der Einrichtung bleiben sollten. Zeitgleich mit dem Leiter der Einrichtung, Michael Sch., verließ Fatih G. das Gebäude. Michael Sch. ging zu seinem Auto. Was genau er vorhatte, ob er etwas holen oder wegfahren wollte, ist nicht bekannt. Fatih G. holte aus seinem Auto, in dem Sylvia Sch. wartete, eine Pistole und erschoss Michael Sch. an dessen Auto. Dann ging er zurück in den Besprechungsraum, schickte Frau und Tochter hinaus und erschoss alle fünf Anwesenden. Die vier Frauen waren sofort tot, Rettungskräfte versuchten Michael Sch. wiederzubeleben, leider vergeblich, und der zweite Mann, dessen Name nicht bekannt ist, wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort erlag er seinen Verletzungen.
Beziehungen zur „Organisierten Kriminalität“
Die Pistole soll Fatih G. in Berlin erworben haben. Die Ermittlungsbehörden haben auf seinem Handy Verbindungen zu den „Ezgins“ gefunden. Das ist der Berliner Arm des berüchtigten türkischen Mafia-Syndikats der „Daltons“ (Daltonlar), deren logistischen und organisatorischen Wurzeln in den kriminellen Milieus der türkischen Metropole Istanbul liegen. Sie verstehen sich als Gegenpart zu den arabischen Clans und fordern diese aggressiv heraus. Sie sind u.a. dick im Waffengeschäft tätig. Primär in Berlin, mit Ausläufern nach Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Mit dieser Waffe ermordete Fatih G. kaltblütig sechs Menschen. Die sich von Staatswegen um seine Tochter kümmerten, da er selbst im Verdacht stand, diese misshandelt zu haben. Da zeigt er dem deutschen Staat seine Missachtung, indem er drei Staatsbedienstete und drei weitere vom Staat beauftragte Personen ermordete. Das ist nicht nur eine sechsfache Tragödie, bei der sechs Familien am Grab einer oder eines nahen Angehörigen stehen, sondern ein Terroranschlag.
Drei Wochen nach dem Attentat nahm Fatih G. sich in der Haftanstalt Bremervörde das Leben. Wieder unter dubiosen Umständen. Damit sind die Ermittlungen gegen ihn beendet, nicht aber gegen die Mutter der Tochter und Sylvia Sch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, inwiefern eine oder beide in die Tat involviert, ob sie „nur“ Mitwisserin oder völlig ahnungslos waren. Außerdem interessieren sich die zuständigen Behörden für das Netzwerk, das hinter Fatih G. gestanden haben muss, und ihm die Einreise nach Deutschland und das wohl komfortable Leben in Garbsen ermöglicht hat.
Die Geschichte wirft viele Fragen auf. Je mehr Informationen bekannt werden, desto mehr Fragen. Vermutlich werden all diese Fragen nie beantwortet werden. Die Jüdische Rundschau hat einen umfangreichen Fragenkatalog an die zuständige Staatsanwaltschaft, das Justizministerium sowie alle Parlamentsparteien geschickt. Bislang reagierte lediglich die AfD darauf, allerdings stellte die CDU eine eigenständige „Kleine schriftliche Anfrage“ an die niedersächsische Landesregierung. Über die weitere Entwicklung werden wir unsere Leser auf dem Laufenden halten.
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