Gegen den deutschen Schlussstrich: Fritz Bauer, Theodor W. Adorno und die Pflicht zur Erinnerung (Teil 1)

Der jüdisch-hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer und der Philosoph Theodor W. Adorno.© WIKIPEDIA
Fritz Bauer und Theodor W. Adorno standen im Nachkriegs-Frankfurt auf unterschiedlichen Bühnen und kämpften doch gegen dieselbe deutsche Lebenslüge: Auschwitz sei Vergangenheit, die Bundesrepublik könne zur Tagesordnung übergehen. Bauer, der jüdische Generalstaatsanwalt, zwang die Täter im Frankfurter Auschwitz-Prozess vor Gericht und gab den Ermordeten Namen, Akten, Stimmen und juristische Gegenwart zurück. Adorno, der von den Nationalsozialisten vertriebene Philosoph jüdischer Herkunft, wirkte mit Vorträgen, Schriften und seiner unerbittlichen Forderung nach einer „Erziehung nach Auschwitz“ gegen die restaurative Schlussstrichsehnsucht der jungen Republik. Beide verkörperten jenes andere, bessere Deutschland: ein Deutschland der Rückkehrer aus Exil und Verfolgung, die keine Rache suchten, sondern Wahrheit, Aufklärung und eine Demokratie, die ihren Namen verdient.
Der Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 warf und wirft immer noch seine Schatten weit in die Nachkriegsgeschichte. Das gilt vor allem für das Fortbestehen des Antisemitismus. Auschwitz, die Juden und der Antisemitismus bleiben nach 1945 auch weiterhin ein zentraler Angel- und Bezugspunkt deutscher Kultur, deutscher Politik, der deutschen Gesellschaft insgesamt – ein beständiges Gefühl. Selbst nach Auschwitz ist der Antisemitismus in der Bundesrepublik nicht obsolet geworden.
Die Geschichte der Bundesrepublik hat einen Geburtsfehler: Die Nichtbewältigung ihrer nationalen Vorgeschichte. Den Gründern der zweiten deutschen Republik gelang ist es nicht, sich von Männern und Frauen zu lösen, die das vorausgegangene verbrecherische Regime aktiv unterstützt, es mitgetragen hatten und nun in ein neues demokratisch gestütztes System übergeleitet wurden – als wäre nichts geschehen. Unter ihnen waren Männer, die wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt wurden. Pars pro toto steht der Fall Theodor Oberländer. Die DDR-Justiz verurteilte den westdeutschen Vertriebenenminister Oberländer im April 1960 in einem Schauprozess in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus. Der Vorwurf lautete auf „fortgesetzten Mord“ während der NS-Zeit, insbesondere im Zusammenhang mit Pogromen im Juli 1941 in Lemberg.
„Friede“ mit den Tätern
In der ersten bundesweiten empirischen Umfrage 1949 bezeichnete sich ein Viertel der deutschen Bevölkerung als Antisemiten, 1952 war es sogar ein Drittel. Die 1950er Jahre waren geprägt von einer unzureichenden Entnazifizierung. Es war die Zeit, in der der „große Frieden mit den Tätern“ (Ralph Giordano) gemacht wurde: Ehemalige Nazis wurden im öffentlichen Dienst, in der Politik, der Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft wieder „eingegliedert“, eine große Zahl von NS-Prozessen war eher von Solidarität mit den Tätern, denn von einer weitreichenden politischen und juristischen Auseinandersetzung geprägt.
Sie können diesen Artikel vollständig in der gedruckten oder elektronischen Ausgabe der Zeitung «Jüdische Rundschau» lesen.
Vollversion des Artikels
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Hier können Sie
die Zeitung abonnieren,
die aktuelle Ausgabe oder frühere Ausgaben kaufen
oder eine Probeausgabe der Zeitung bestellen,

in gedruckter oder elektronischer Form.
Sehr geehrte Leser!
Die alte Website unserer Zeitung mit allen alten Abos finden Sie hier:
alte Website der Zeitung.
Und hier können Sie:
unsere Zeitung abonnieren,
die aktuelle oder alte Ausgaben bestellen
sowie eine Probeausgabe bekommen
in der Druck- oder Onlineform

Werbung
Menschen und Wissen














